kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Leandereth
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kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#1

Beitrag von Leandereth »

Hallo,

es geht hier zwar um den Anspruch auf Wohngeld bzw. ALG II, falls ke

Hintergrund:
Ehemann: Einkommen aus Bezug ALG II seit März 2017
ich: Studentin, einziges Einkommen aus Minijob

Folgende Situation: Für die letzten Monate meines Studiums bekam ich kein Bafög mehr und habe daher Wohngeld beantragt (März 2017), da ich dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stand/stehe. Nun die Ablehnung vom Wohngeldamt, mit der Begründung dass ich unter § 7 (WoGG) falle.

Als ich nach meinem Widerspruch nun um Rückruf bat folgte die Aussage, dass mir kein Wohngeld zustehe und ich mir einen Job suchen müsste. [meine Antwort: Während meiner Masterarbeit war es mir nicht möglich noch einen zusätzlichen Job, neben meinen Minijob anzunehmen.] Da ich in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinem Mann bin, der ALG II bezieht und ich daher keine Anspruch auf Wohngeld habe, auch wenn ich keinen einzigen Cent von dem Jobcenter erhalte. Zudem sagte der Sachbearbeiter, dass der Staat es nicht gerne sieht, wenn man die Förderungshöchstdauer überschreitet und dies auch nicht unterstützt. Noch habe ich keine schriftliche Ablehnung meines Widerspruchs, aber dies folgt nach dem Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter ganz sicher.

Der § 7 WoGG sagt nur aus, dass Empfänger von ALG II aus dem Bezug von Wohngeld raus fallen, jedoch nicht Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.

Fragen:

Wer kennt sich damit aus? Wie ist das rechtlich, stimmt die Aussage des Sachbearbeiters?
Kann ich sonst ab März 2017 rückwirkend ALG II beantragen?

Danke & viele Grüße.
Lea
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Koelsch
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#2

Beitrag von Koelsch »

Ja, ich denke Du kannst rückwirkend ab Datum der Wohngeldbeantragung ALG II beantragen. Mit Überschreiten der Förderhöchstdauer ist Deine Ausbildung meines Erachtens nicht mehr BAföG-fähig. Damit aber hast Du dann als BG-Mitglied wieder einen ALG II Anspruch.
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marsupilami
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#3

Beitrag von marsupilami »

Sie schreibt aber an ihrer Masterarbeit und steht somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Signatur?
Muss das sein?
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angel6364
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#4

Beitrag von angel6364 »

Gibts da nicht Regeln für Härtefälle? Mir ist so, als hätte ich mal sowas gelesen.
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Koelsch
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#5

Beitrag von Koelsch »

Den Master hatte ich übersehen, dann könnte doch wieder dem Grunde nach BAföG möglich sein

Guck auch mal hier - http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=50&t=12397

und hier http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=5&t=11016
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Leandereth
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#6

Beitrag von Leandereth »

Hallo Koelsch,

ich hatte nochmals einen Antrag gestellt. Da ich aber bereits eine Verlängerung nach Förderungshöchsdauer bekam, ist nun alles ausgeschöpft gewesen, sodass ich einen Ablehnungsbescheid auch vom Bafögamt erhielt.

Gibt es einen §§ nach dem ich ALG II rückwirkend in dieser Situation beantragen kann. Der Bewilligungsbescheid ist noch vorläufig von meinem Mann, damals gingen die Sachbearbeiter des JC auch von einem Antrag meinerseits aus, aber ich hatte mehrmals erklärt, dass ich da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und kein Bafög mehr erhalte, Wohngeld beantragt habe. Kann dies nun die Grundlage für rückwirkendes ALG II sein, sprich Ablehnungsbescheide vom Bafög- als auch Wohngeldamt, auch wenn ich in der Zeit vom März bis August 2016 dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe?

Danke.
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angel6364
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#7

Beitrag von angel6364 »

Leandereth hat geschrieben: Do 27. Jul 2017, 23:28 auch wenn ich in der Zeit vom März bis August 2016 dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe?[/b]

Danke.
Schreibfehler?
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kleinchaos
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#8

Beitrag von kleinchaos »

Die Verfügung für den Arbeitsmarkt ist eigentlich nur im SGB 3 relevant, beim ALG1.
Für ALG 2 ist lediglich die Erwerbsfähigkeit ausschlaggebend.
Da der Antrag bzw der Bescheid deines Mannes vorläufig ist, kann für dich prinzipiell nachberechnet werden ohne großes Verwaltungsverfahren. Denn:
"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
§ 27 Leistungen für Auszubildende

(1) Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der folgenden Absätze. Die Leistungen für Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 gelten nicht als Arbeitslosengeld II.
(2) Leistungen werden in Höhe der Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 und in Höhe der Leistungen nach § 24 Absatz 3 Nummer 2 erbracht, soweit die Mehrbedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind.
(3) Leistungen können für Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 Absatz 7, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Bedarfe für Bildung und Teilhabe und notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Darlehen erbracht werden, sofern der Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 5 eine besondere Härte bedeutet. Eine besondere Härte ist auch anzunehmen, wenn Auszubildenden, deren Bedarf sich nach §§ 12 oder 13 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, aufgrund von § 10 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keine Leistungen zustehen, diese Ausbildung im Einzelfall für die Eingliederung der oder des Auszubildenden in das Erwerbsleben zwingend erforderlich ist und ohne die Erbringung von Leistungen zum Lebensunterhalt der Abbruch der Ausbildung droht; in diesem Fall sind Leistungen als Zuschuss zu erbringen. Satz 2 gilt nur für Ausbildungen, die vor dem 31. Dezember 2020 begonnen wurden. Für den Monat der Aufnahme einer Ausbildung können Leistungen entsprechend § 24 Absatz 4 Satz 1 erbracht werden. Leistungen nach Satz 1 sind gegenüber den Leistungen nach Absatz 2 nachrangig."
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#9

Beitrag von Koelsch »

Da aber die BAföG-Höchstdauer wohl ratzekahl ausgeschöpft ist, liegt m.E. ein Fall vor, bei dem eben dem Grunde nach kein BAföG-Anspruch mehr besteht. Dann aber kann nach meiner Meinung nach § 28 SGB X rückwirkend ein Antrag auf ALG II gestellt werden.
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#10

Beitrag von tigerlaw »

Ohne mich jetzt allzu tief in diese Frage hineinzukien:

Zumindest früher war der Entscheidungspunkt, ob die Ausbildung überhaupt BAföG-fähig ist. Dann kam es absolut nicht darauf an, ob oder ob nicht und aus welchen Gründen BAFöG gezahlt wurde oder nicht. Auch wenn man die Förderhöchstdauer überschritten hatte, war die Ausbildung (z.B. Dipl.Ing. in der Bautechnik) gleichwohl als solche BAFöG-fähig und der Student somit automatisch vom H-4-Bezug ausgeschlossen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#11

Beitrag von Tester »

tigerlaw hat geschrieben: Fr 28. Jul 2017, 10:19 Ohne mich jetzt allzu tief in diese Frage hineinzukien:

Zumindest früher war der Entscheidungspunkt, ob die Ausbildung überhaupt BAföG-fähig ist. Dann kam es absolut nicht darauf an, ob oder ob nicht und aus welchen Gründen BAFöG gezahlt wurde oder nicht. Auch wenn man die Förderhöchstdauer überschritten hatte, war die Ausbildung (z.B. Dipl.Ing. in der Bautechnik) gleichwohl als solche BAFöG-fähig und der Student somit automatisch vom H-4-Bezug ausgeschlossen.
So kenne ich das auch und wenns anders wäre könnt ich mir in den Hintern beissen, kein ALGII beantragt zu haben ....

Wobei mir mal ein Berufskollege freimütig erzählt hat, das er während er Leistungen bezogen hat die in komplettes Studium absolviert hatte ... das fand ich schon unglaublich.
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Koelsch
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#12

Beitrag von Koelsch »

Ich stütze mich u.a. hierauf:
......dem Grunde nach besteht kein Anspruch auf BAföG
Dies wäre beispielsweise in folgenden Situationen der Fall, in denen kein BAföG Anspruch besteht, weil
  • die Altersgrenze von 30 Jahren ( bei Masterstudiengängen 35 Jahre) für die Förderungsfähigkeit durch BAföG überschritten wurde (§ 10 Abs. 3 BAföG)
  • ein Fachrichtungswechsel ohne „wichtigen Grund“ nach Beginn des 4. Fachsemesters und damit zu spät erfolgte (§ 7 Abs. 3 BAföG)
  • ohne gesetzliche anerkannte Gründe die geforderten Leistungsnachweise nach § 48 Abs. 1 BAföG nicht oder nicht rechtzeitig erbracht wurden.
  • die Förderungshöchstdauer des Studiengangs nach § 15 Abs. 2 i.V.m. § 15a BAföG überschritten wurde und eine Weiterförderung ausgeschlossen ist
Quelle: http://www.wohngeld.org/studenten.html und https://www.studentenwerke.de/de/node/1014
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#13

Beitrag von marsupilami »

Was heißt das alles jetzt für die Thread-Erstellerin?

Antrag auf ALG II?
Eigenen oder auf den vorläufigen Bescheid für den Mann draufsetzen?
D.h. diesen vorläufigen Bescheid anfechten, ergänzende Angaben machen, ..... ????
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Koelsch
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#14

Beitrag von Koelsch »

Richtig - ALG II Antrag rückwirkend gem. § 28 SGB X
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#15

Beitrag von Leandereth »

Danke erstmal für die rege Diskussion.

Habe ich es richtig verstanden, dass mein Mann und ich nun im gleichen Atemzug den vorläufigen Bescheid anfechten und rückwirkend nach § 28 SBG X für mich einen Antrag stellen sollten?

möglicher Betreff zwecks "anfechten":M
Anfechtung des vorläufigen Bescheids vom 17.05.2017 - Ergänzende Angaben
§ 28 SGB X - Antrag auf ALG II rückwirkend März bis Juni 2017

Ich stelle gerade ein formloses Schreiben fertig, mit folgendem Entwurf:
....

Danke, ich würde mich noch über das Feedback freuen, heute ist auch die Deadline für die Nachreichung der angefragten Einkommensbescheinigung
Viele Grüße.

P. S. ich habe gerade nochmal die Unterlagen durch gesehen, wir hatten dm JC sogar bereits Anfang Juni den Ablehnungsbescheid zum Wohngeldantrag gefaxt. ;-) Die haben bisher aber nichts gemacht, keine Neuberechnung etc. Deshalb würde ich das Anschreiben auch dahin gehend anpassen und mich aufs Fax beziehen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Leandereth am Sa 29. Jul 2017, 21:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#16

Beitrag von Koelsch »

Du musst da nichts anfechten, Du stellst einfach, so wie Du ja in den letzten beiden Abschnitten geschrieben hast, rückwirkend einen Antrag
Anbei erhalten Sie den Ablehnungsbescheid zum Wohngeldantrag meiner Frau.

In Ergänzung zum vorläufigen Bescheid meines Mannes vom 06.03.2017 beantragen wir hiermit zusätzlich ALG II:
ich, Vorname Name, hatte damals davon abgesehen einen Antrag für ALG II zu stellen, da ich zunächst Wohngeld, als auch Bafög beantragte, um eine der Sozialleistungen zu erhalten. Ich erhielt zu meinen beiden Anträgen jeweils einen Ablehnungsbescheid, weshalb ich mich auf § 28 SGB X berufe.
Ich, Vorname Nachname, beantrage hiermit rückwirkend Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG II) nach § 28 SGB X. Maßgeblich hierfür sind die angefügten Ablehnungsbescheide (Bafög & Wohngeld)
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#17

Beitrag von marsupilami »

Formulierung von Koelsch ist gut.
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#18

Beitrag von Leandereth »

Danke nochmal. Ich hatte das Anschreiben noch geändert und bereits gefaxt, sollte nun klar sein. Daumen gedrückt. Ich melde mich, wenn es was zu berichten gibt.

Euch einen schönen Sonntag und danke für die rasche Hilfe.
Lea
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Koelsch
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#19

Beitrag von Koelsch »

Viel Erfolg
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marsupilami
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#20

Beitrag von marsupilami »

:Daumen:
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Re: kein Wohngeld für Student, wenn Mann ALG II bezieht?

#21

Beitrag von kleinchaos »

Wenn ihr ein kleines Kind habt, kannst du dein Studium in ein Teilzeitstudium umwandeln (sofern möglich) und bist somit ebenfalls ALG2-berechtigt
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