Was das Amt so alles haben möchte
Was das Amt so alles haben möchte
Ist zwar SGB XII, aber ein Stammtischmitglied erhielt heute die folgende nette Aufforderung vom Gruselamt.
Ich glaub, jetzt drehen die völlig frei
Guckt mal die zweite Position
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Was das Amt so alles haben möchte
Ähm? Der SB will jetzt nicht wirklich eine Bankvollmacht?! Was zum Geier will der mit einer Bankvollmacht?
Re: Was das Amt so alles haben möchte
Ja, SB will 'ne Bankvollmacht. Was er damit will, hat er wohl vergessen mitzuteilen, ebenso wie die Rechtsgrundlage für dieses Verlangen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Was das Amt so alles haben möchte
Einige JC (kann auch sein, dass die damals noch ARGE hießen) hatten doch schon vor ein paar Jahren eine Kontokarte verlangt.
Ich würde rückfragen ob die Eigentumsgarantie des GG für Empfänger von Sozialleistungen nicht mehr gilt.
Und ob denen das Urteil des BSG zum Thema, niemand muss dem Vermieter den Bezug von Sozialleistungen offenlegen, bekannt ist.
Ich würde rückfragen ob die Eigentumsgarantie des GG für Empfänger von Sozialleistungen nicht mehr gilt.
Und ob denen das Urteil des BSG zum Thema, niemand muss dem Vermieter den Bezug von Sozialleistungen offenlegen, bekannt ist.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Was das Amt so alles haben möchte
Bringt leider nix. SB'chen wird mit Sicherheit sagen, nein, nein, keine Betrugsabsicht. Ich wollte doch nur, für den Fall dass es da mal zu einer Überzahlung gekommen wäre, die ordnungsgemäße Rückzahlung "sicherstellen".
Denn den Fall gab's in der Vergangenheit tatsächlich, es wurde ein NK-Guthaben überwiesen und das hat eLB doch tatsächlich erst nach erster Mahnung an's Gruselamt überwiesen.
So was geht doch nun mal gar nicht, da muss SB'chen doch Vorkehrungen treffen.
Denn den Fall gab's in der Vergangenheit tatsächlich, es wurde ein NK-Guthaben überwiesen und das hat eLB doch tatsächlich erst nach erster Mahnung an's Gruselamt überwiesen.
So was geht doch nun mal gar nicht, da muss SB'chen doch Vorkehrungen treffen.
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- angel6364
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Re: Was das Amt so alles haben möchte
Mich schockiert ja so schnell nix, aber jetzt bin ich sprachlos.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- kleinchaos
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Re: Was das Amt so alles haben möchte
Die haben ja wohl den Schuss nicht gehört!
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
-
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Re: Was das Amt so alles haben möchte
Fordern kann Sachbearbeiter alles von mir, aber ich alleine Entscheide was er kriegt und was ich freiwillig abgebe beim Mobcenter.
Re: Was das Amt so alles haben möchte
Zum Thema Mietbescheinigung
http://www.frag-einen-anwalt.de/ALG2-Mi ... 61377.html
Zum Thema Kontovollmacht sagt die Bundesregierung
http://www.frag-einen-anwalt.de/ALG2-Mi ... 61377.html
Zum Thema Kontovollmacht sagt die Bundesregierung
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/16/129/1612919.pdf9. Wird der Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII nur in Abhängigkeit
der erfolgten Einverständniserklärung zur „Kontovollmacht“ bearbeitet?
Der Bundesgesetzgeber hat im SGB XII keine generelle, also einzelfallunab-
hängige Ausstellung von „Kontovollmachten“ für Sozialämter vorgesehen. Es
kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in wirklich begründeten Einzel-
fällen die Einholung einer solchen Vollmacht zur Durchführung des SGB XII
notwendig ist.
Für eine einzelfallunabhängige Inanspruchnahme von „Kontovollmachten“ er-
gibt sich auch aus § 67b SGB X keine Rechtsgrundlage. In dieser Vorschrift ist
die Verarbeitung von Sozialdaten und deren Nutzung geregelt. Sozialdaten dür-
fen danach nur genutzt werden, soweit im SGB X oder in anderen Rechtsvor-
schriften des Sozialgesetzbuches deren Nutzung erlaubt ist oder angeordnet
wird. Alternativ ist die Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten zulässig,
wenn Betroffene einwilligen. Die Einwilligung ist jedoch freiwillig und sie
kann sich nur auf die Nutzung und Verarbeitung von Sozialdaten erstrecken.
Der unmittelbare und generelle Zugriff eines Trägers der Sozialhilfe auf das
Konto von Leistungsberechtigten fällt nicht unter die Verarbeitung und Nut-
zung von Sozialdaten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Was das Amt so alles haben möchte
Mit anderen Worten: wenn der Deliquent der freiwilligen Nutzung der Sozialdaten nicht zustimmt, kann der Antrag leider, leider nicht bearbeitet werden.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Was das Amt so alles haben möchte
Merci, hab ich gespeichert
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Was das Amt so alles haben möchte
Selbstverständlich würde ich eine Anzeige schreiben:
Bringt leider nix. SB'chen wird mit Sicherheit sagen, nein, nein, keine Betrugsabsicht. Ich wollte doch nur, für den Fall dass es da mal zu einer Überzahlung gekommen wäre, die ordnungsgemäße Rückzahlung "sicherstellen
Kölsch, auch der Versuch zu betrügen ist in Deutschland strafbar. Sagen kann er viel, jedoch ist klar und deutlich ein Straftatbestand vorhanden, weil die rechtliche Grundlage einer Kontovollmacht wohlgemerkt beim ALGII nicht existiert!!
Gruß
Ernie
P.S.
Ich würde sowas in der örtlichen Zeitung veröffentlichen.
Jobcenter will per Kontovollmacht hilfebedürftige Menschen beklauen
Bringt leider nix. SB'chen wird mit Sicherheit sagen, nein, nein, keine Betrugsabsicht. Ich wollte doch nur, für den Fall dass es da mal zu einer Überzahlung gekommen wäre, die ordnungsgemäße Rückzahlung "sicherstellen
Kölsch, auch der Versuch zu betrügen ist in Deutschland strafbar. Sagen kann er viel, jedoch ist klar und deutlich ein Straftatbestand vorhanden, weil die rechtliche Grundlage einer Kontovollmacht wohlgemerkt beim ALGII nicht existiert!!
Gruß
Ernie
P.S.
Ich würde sowas in der örtlichen Zeitung veröffentlichen.
Jobcenter will per Kontovollmacht hilfebedürftige Menschen beklauen
Re: Was das Amt so alles haben möchte
Lies noch mal genauer. Die Kontovollmacht ist weder durch gesetzliche Vorgaben abgedeckt noch für die Antragsbearbeitung erforderlich.marsupilami hat geschrieben: ↑Do 3. Aug 2017, 10:09 Mit anderen Worten: wenn der Deliquent der freiwilligen Nutzung der Sozialdaten nicht zustimmt, kann der Antrag leider, leider nicht bearbeitet werden.
Und damit ist das Verlangen des GruSi-Amtes gesetzwidrige Willkür.
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- marsupilami
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Re: Was das Amt so alles haben möchte
Man könnte ja mal rückfragen, ob die Bankvollmacht auf die Privatperson mit Privatadresse des SB ausgestellt werden soll, dann bräuchte man die entsprechenden Daten, um sie an die Bank weiterzugeben.
Nachtrag:
Tut mir leid, Günter, ich hab diesen einen besonderen smiley (oder wie die Dinger heißen) nicht gefunden.
Diesen einen grünen, mit diesem Schild.
Nachtrag:
Tut mir leid, Günter, ich hab diesen einen besonderen smiley (oder wie die Dinger heißen) nicht gefunden.
Diesen einen grünen, mit diesem Schild.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Was das Amt so alles haben möchte
Der sieht so aus.
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Re: Was das Amt so alles haben möchte
scrollen ist manchmal nicht verkehrt.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Was das Amt so alles haben möchte
Sind die irre? Ich würde höchstens die BK- und HK-Abrechnung vorlegen. Auch die Mieterbescheinigung ist blödsinnig da immer der Mietvertrag vorlegt werden muss.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
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Re: Was das Amt so alles haben möchte
Wieso wird eine Bankvollmacht überhaupt durch das Amt für Grundsicherung angefordert?
Re: Was das Amt so alles haben möchte
Gute Frage, nächste Frage
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- marsupilami
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Re: Was das Amt so alles haben möchte
Hat Koelsch doch in #7 erklärt: damit das Amt zuviel gezahlte Gelder problemlos zurückbuchen kann.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Was das Amt so alles haben möchte
Trauen sie also nicht mal mehr dem Leistungsempfänger zu, selbst eine Überweisung zu tätigen.
Re: Was das Amt so alles haben möchte
Richtig .... und sie kennen anscheinend den § 44b SGB XII nicht
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Re: Was das Amt so alles haben möchte
Nein, sie wollen rechtswidrig Widersprüche umgehen, indem sie Tatsachen schaffen und den Bürger berauben.
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