Neunanschaffung Auto - muss das JC zum Fahrtenbuch auffordern?

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Olivia
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Neunanschaffung Auto - muss das JC zum Fahrtenbuch auffordern?

#1

Beitrag von Olivia »

Wenn sich ein eLB ein Auto neu anschafft, muss das JC dann zum Fahrtenbuch auffordern? D.h. kann man solange diese Aufforderung nicht vorliegt, die betrieblichen Fahrten mit 0,10 € abrechnen, einfach indem diese mit Start, Ziel und km benannt werden?
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marsupilami
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Re: Neunanschaffung Auto - muss das JC zum Fahrtenbuch auffordern?

#2

Beitrag von marsupilami »

Wenn ich ein Auto betrieblich nutze - egal ob "neu" angeschaft oder ich sage: ab jetzt wird vorhandenes Auto betrieblich genutzt - einfach Fahrtenbuch anfangen.
Allein schon für's Fi-Amt.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Neunanschaffung Auto - muss das JC zum Fahrtenbuch auffordern?

#3

Beitrag von Koelsch »

Richtig, und wer sich mit 10 Cent/km zufrieden gibt, lässt erhebliche Zweifel an seinen kaufmännischen Fähigkeiten aufkommen - zumindest bei mir. Man kann's natürlich auch positiv sehn: Es gibt anscheinend noch Menschen die supergerne aus sozialer Verantwortung natürlich dem JC Geld in den Rachen stopfen, was dem nicht zusteht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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