Klage gegen Erstattungsbescheid

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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kleinchaos
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#26

Beitrag von kleinchaos »

Liest sich schlüssig
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#27

Beitrag von marsupilami »

Die Schreibe ist gut, aber ich hab trotzdem mal dran rumgefummelt.
2017_08_15 Antwort Klageerwirderung V_m.doc
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Koelsch
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#28

Beitrag von Koelsch »

Gefällt mir, bau ich ein - merci vielmals, wie man in Schwaben sagt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#29

Beitrag von marsupilami »

:arge:

:doof:

Schlusssatz fehlt!
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marsupilami
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#30

Beitrag von marsupilami »

Sowas wie:
Die bisherigen Ausführungen der Beklagten zum Thema "Absetzungen" lassen erhebliche Zweifel am Wissens- und Ausbildungsstand der Mitarbeiter zurück.

Oder so ähnlich.
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Koelsch
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#31

Beitrag von Koelsch »

Klar kommt da noch ein Schlussatz zu.

Das ist ja erst mal "Entwurf" und nicht "Endwurf". SG meint, ich soll mich in 4 Wochen äußern und warum sollte ich da früher? :1:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#32

Beitrag von Günter »

Klingt sich gut.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#33

Beitrag von Koelsch »

Hab noch ein wenig an Argumenten rein kopiert
2017_08_15 Antwort Klageerwiderung V_m_ergänzt.doc
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Günter
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#34

Beitrag von Günter »

Genau dies ist hier nicht gegeben, eine Nichtübernahme der geringen Visakosten hätte zu erheblichen atmosphärischen Störungen im Verhältnis zu einem Kunden geführt, der in beispielloser Großzügigkeit in der Vergangenheit auf die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in 6-stelliger Höhe verzichtete. Diese „Knickerigkeit“ meinerseits hätte ihm mit Sicherheit nicht vermittelt werden können, die Reaktion wäre gewesen: „Wenn Du meinst hier auf jeden Cent achten zu müssen, dann werde ich das auch tun.“
Unanhängig davon, ob man den Geschäftspartner mit einer direkten Belastung der Visakosten verprellt, gehören diese Kosten zu den in der kalkulation unterzubringenden Betriebskosten.

Wenn ein Fahrgast eine Taxe besteigt, wird der Taxometer auch nicht den Anteil für KfZ Steuern und Versicherung sowie den Kraftstoffverbrauch gesondert auswerfen und im Mediamarkt wird auch nicht der Anteil der Ladenmiete für den Stellplatz des gekauften TV Gerätes ausgewiesen.

Geschäftsüblich ist, dass solche Kosten in die Kalkulation einfließen und vom Kunden unbemerkt gezahlt werden.

Der Beklagte kann doch wohl nicht verlangen, dass das Kläger die Visakosten aus der Kalkulation nimmt und dem Kunden direkt in Rechnung stellt. Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die Geschäftsführung und stellt eine Enteignung und Entmündigung des Klägers dar.
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marsupilami
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#35

Beitrag von marsupilami »

Koelsch, da Du ja nicht unbedingt an einer schnellen Erledigung interessiert bist, denke ich mir folgendes:
Den Aufsatz und das Urteil erstmal weglassen.

Dafür Günter's Überlegungen und Beispiele aus #34 einbauen und ansonsten so lassen und wegschicken.

Vermutlich wird das JC stur bleiben und weiterhin die Notwendigkeit der Ausgaben negieren.

Dann in einem neuen Schreiben den Aufsatz und das Urteil nachlegen.
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Koelsch
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#36

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: Sehr gute Idee.

JC wird ja sicher vom SG aufgefordert: "Sach mal was dazu"

Und dann hab ich irgendwann die gelegenheit, auch wieder was zum erneuten JC Gesülze zu sagen
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Peter I.
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#37

Beitrag von Peter I. »

marsupilami hat geschrieben: Mo 14. Aug 2017, 13:07 Bzw. welchen "Gewinn" soll der Thread-Ersteller aus dem Posting #5 ziehen?
Der Verfasser des Beitrages 5 konnte, nachdem er sich solcherart abreagiert hat, anschließend besser schlafen. Das geht anderen Leuten auch so. Bis dann von der StA die Einstellung mangels öffentlichem Interesse an einer Strafverfolgung kommt. Das Thema dürften alle Erwerbslosenforen zur Genüge durch haben. Da wird diese Plattform nicht die große Ausnahme sein.
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#38

Beitrag von Koelsch »

Und weiter geht's

JC meint unverändert, ich hätte die privaten Versicherungen als Betriebsausgabe geltend gemacht. Zusätzlich moniert man nun, dass die von Chefin durchgeführten Reisen (es fielen dazu nur Visakosten und Auslandskrankenversicherung an) mit den Lebensumständen während des ALG II Bezugs nicht vereinbar seien :arge: .

Meine kurze Antwort dazu - bitte bemeckern

Antwort auf JC Schreiben 16.11.2017_ano.doc
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Günter
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#39

Beitrag von Günter »

Mir gefällt´s, Ironie kann man noch nachlegen, falls die immer noch mäckeln. So in der Art, wenn das JC der Meinung ist, besser zu sein als der beauftragte Coach, dann hätte es das Coaching selber durchführen müssen, sonst wäre die Beauftragung einer externem Kapazität reine Steuermittelverschwendung.

Ich würde aber die entsprechenden Hinweise des "genialen" Herr Prof. Dr. Glazinski als Beweisstück anfügen, oder war das nur mündlich?
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marsupilami
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#40

Beitrag von marsupilami »

Dieses Mal hast Du es mir schwer gemacht, da noch was großartig zu verbessern.
Aber ich habe mir die Mühe gemacht und gelesen und auch was gefunden, was man ändern könnte.
2017_12_16 Antwort auf JC Schreiben V_m.doc
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Koelsch
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#41

Beitrag von Koelsch »

Das war mündlich, aber ich hab das dann in meinem "kleinen" Schreiben an's JC erwähnt, in dem ich mich ausgesprochen lobend über die überragenden Fähigkeiten des Herrn Prof. geäußert habe und mit Bedauern zum Ausdruck brachte, dass ich mich angesichts dieser geballten Ignoranz (oder heißt das anders :1: ) überfordert aus dem Coaching zurückziehen werde. JC hat's akzeptiert seinerzeit.

Dieses Briefle hab ich vermutlich noch irgendwo
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#42

Beitrag von Koelsch »

Merci, Änderungen bau ich ein.
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#43

Beitrag von Koelsch »

Nur weil ich per PN darauf angesprochen wurde.

Der erwähnte, mich coachende Prof. stelt sich auf seiner Homepage mit folgendem, natürlich sehr Richtung BWL zielenden Studiengang vor:
Studium von Psychologie, Pädagogik, Latein und Philosophie mit den Abschlüssen Diplom Psychologe und Magister Atrium
Also was wirklich ganz, ganz Exklusives, denn einem studierten Latriniker wird es auf seiner Homepage doch sicher nicht passieren, dass der aus dem einfachen und recht häufigen Magister Artium versehentlich den doch extrem seltenen, möglicherweise einmaligen Magister Atrium macht.

Darauf achtet man doch bei solchen Vorstellungen.... zumindest als Normalmensch. Solch ein Fehler würde vom JC-SB in einer Bewerbung völlig zu Recht moniert werden. :gaga:


Aber wie sagte vermutlich schon der latrinische Voksmund:

Qui habitat in atrio non ....... :unschuld: :unschuld:
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#44

Beitrag von Tester »

Na komm, ein Tippfehler, in der engl Version hat er es aber richtig ....

Warum wirst Du noch gecoucht .... äh gecoacht? Dachte Du wärst in der Grusi?
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#45

Beitrag von Koelsch »

Ich werde nicht mehr gecoacht, nur noch gecoucht. Der Herr ist für mich Geschichte - aber ich weiß, dass er noch ein Unwesen treibt.

Kurzschilderung des zweiten "Zusammentreffens" mit ihm:

Gecoacht werden sollte ein Fußpflegestudio

Es tritt auf - Herr Prof.

Man habe das Studio bereits geprüft, man sähe da ganz hervorragende Möglichkeiten:

Ich: " Haben Sie das Studio besichtigt?"

"Ja natürlich."

"Ist Ihnen bewusst, dass die Kundschaft ganz überwiegend aus älteren Menschen besteht."

"Das brauchen Sie mir nicht zu sagen."

"Also sind Parkmöglichkeiten o.ä. ausreichend vorhanden?"

"Ja selbstverständlich, auf so was achten wir natürlich"

"Wie kommt es dann, dass die ....straße, an der das Studio liegt, eine enge Einbahnstraße mit absolutem Halteverbot links und rechts ist. Der nächste Parkplatz ist knapp 1 km entfernt?"

"Äh, das hab ich jetzt nicht so präsent"

"Und wie sieht es mit dem örtlichen Wettbewerb aus?"

"Ganz hervorrragend, in dem Ortsteil gibt es kein weiteres Fußpflegestudio!"

"Das Studio ist in Hausnummer 16. Können Sie mir sagen was nächste Tür in Hausnummer 18 ist?"

"Nein, natürlich nicht auswendig. Was sollen diese sinnlosen Fragen?

"Ich darf Sie dann kurz informieren: In Hausnummer 18 ist ein Fußpflegestudio - seit nunmehr 15 Jahren! Wie konnten Sie das und die fehlenden Parkplätze übersehen. Wollen Sie Herr Prof. uns hier für dämlich verkaufen? Ich würde mich schämen, für solch eine grottenschlechte Fehlleistung auch noch Geld zu verlangen."

"Das muss ich mir nicht bieten lassen, ich lehne eine weitere Beratung ab, so lange Herr Koelsch anwesend ist!" - Abgang Herr Prof.

JC-Teamleiter-Muckel: " :motzki: So können Sie nicht mit Herrn Prof. reden, der weiß doch schließlich wovon er redet. Der ist eine Kapazität! :motzki: "

Ich: "Den Eindruck hat er soeben eindrucksvoll vermittelt."

Teamleiter dort mag mich nicht mehr :1:
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#46

Beitrag von Breymja »

Der ist eine Kapazität? Sicher, dass du das richtige Wort verwendet hast?
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#47

Beitrag von Koelsch »

Bestimmt ist er das auf irgend einem Gebiet, nur vielleicht nicht auf dem Gebiet coaching von ALG II Beziehern.

Exzellent ist er, nach meinen Beobachtungen, z.B. beim Abkassieren von JC's.
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#48

Beitrag von Günter »

Kapazität steht für das elektrische Fassungsvermögen eines Kondensators. Der ist ja nun kein Physiker und hat das Wort als Synonym für das Fassungsvermögen seines Kontos missverstanden.
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Re: Klage gegen Erstattungsbescheid

#49

Beitrag von Breymja »

Kapazität steht für jegliches Fassungsvermögen, ich glaube der meinte eher sowas wie Koryphäe oder so. War ja aber nur der Teamleiter, dass der net weiß, was er schwätzt, ist klar.
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