Aufforderung aEKS abzugeben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#26

Beitrag von Koelsch »

Hier noch einer der Rückforderungsbescheide.

Da wir ja nett sind, und dem JC die Arbeit nach Möglichkeit erleichtern wollen, plane ich so ab etwa in 3 Wochen täglich gegen einen der Bescheide Widerspruch einzulegen.

Da sich diese aber leider, leider im Briefkopf, also z.B. Aktenzeichen und Datum nicht im geringsten unterscheiden, könnte ja JC völlig durcheinander kommen, welcher Widerspruch richtet sich denn nun wogegen? Aber kann das unser Problem sein? Ich denke nein, kann es nicht. Damit aber nicht auch wir durcheinander kommen, beabsichtige ich jedem dieser Bescheide eine "interne" Eingangsnummer zu verpassen. Dann sähe also jeder Widerspruch so aus:
Gegen Ihren Bescheid vom 26.7.2017
BG-Nummer (natürlich immer gleich)
Vorgangsnummer (auch immer gleich)
Eingangsnummer:2017_26_07_01
Lege ich Widerspruch ein.

Begründung:

Ihr Bescheid berücksichtigt weder meine Nachricht vom ..... noch die nachweisliche Tatsache, dass Ihnen alle Unterlagen zum genannten Zeitraum vorliegen und hierüber mit Ihrem Herrn X und Ihrer Frau Y gesprochen wurde.

Ihr Bescheid ist also aufzuheben.
tja, und die Eingangnummer haben natürlich nur wir :unschuld: :unschuld:
2017_07_26_Leistungsversagung 01.06.2009-31.10.2009_ano.pdf
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tigerlaw
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#27

Beitrag von tigerlaw »

Und - ganz wichtig - darauf hiweisen, für welche BWZs der § 41a SGB II gilt:
Ihr Dummdösels könnt noch nicht einmal Euer Gesetz lesen, das muss ich als blutiger Laie für Euch erledigen. Schaut doch mal gefälligst in § 80 SGB II! Noch Fragen, Kienzle? Nein, Hauser!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Wubru
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#28

Beitrag von Wubru »

Koelsch hat geschrieben: So 30. Jul 2017, 21:11
2017_07_26_Leistungsversagung 01.06.2009-31.10.2009_ano.pdf
achtung. letzten beiden seiten sind nicht anonym!! Bitte rausnehmen!! :schwein:
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
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marsupilami
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#29

Beitrag von marsupilami »

Stimmt!
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#30

Beitrag von Koelsch »

tigerlaw hat geschrieben: So 30. Jul 2017, 23:15 Und - ganz wichtig - darauf hiweisen, für welche BWZs der § 41a SGB II gilt:
Ihr Dummdösels könnt noch nicht einmal Euer Gesetz lesen, das muss ich als blutiger Laie für Euch erledigen. Schaut doch mal gefälligst in § 80 SGB II! Noch Fragen, Kienzle? Nein, Hauser!
Aber nicht so genau, wir machen doch nicht deren Arbeit
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Koelsch
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#31

Beitrag von Koelsch »

Nur damit sich niemand wundert, in den 7 Briefchen sind gesamt 14 Bescheide.

Wenn ich mir dann also mal das erste Briefchen vornehme, sähen meine Widersprüche so aus:
Gegen Ihren Bescheid vom 26.7.2017
BG-Nummer (natürlich immer gleich)
Vorgangsnummer (auch immer gleich)
Eingangsnummer:2017_26_07_01
Lege ich Widerspruch ein.

Begründung:

Ihr Bescheid berücksichtigt weder meine Nachricht vom ..... noch die nachweisliche Tatsache, dass Ihnen alle Unterlagen zum genannten Zeitraum vorliegen und hierüber mit Ihrem Herrn X und Ihrer Frau Y gesprochen wurde. Eine anwendbare Rechtsvorschrift ist in dem Bescheid nicht erkennbar.

Ihr Bescheid ist also aufzuheben.
Gegen Ihren Bescheid vom 26.7.2017
BG-Nummer (natürlich immer gleich)
Vorgangsnummer (auch immer gleich)
Eingangsnummer:2017_26_07_14
Lege ich Widerspruch ein.

Begründung:

Weder wird die nachweisliche Tatsache, dass Ihnen alle Unterlagen zum streitgegenständlichen Zeitraum vorliegen und hierüber mit Ihrem Herrn X und Ihrer Frau Y gesprochen wurde noch meine Nachricht vom .... berücksichtigt. Ebenso vermisse ich die Nennung einer auf Ihren Bescheid anwendbaren Rechtsgrundlage.

Ihr Bescheid ist also aufzuheben.
Also sollte man sich die Mühe machen, jeden der 14 Widersprüche etwas anders zu formulieren, und nie zwei Widersprüchje mit gleichem Datum abgeben. Dann kann man beim sicher unvermeidlichen SG sagen:

Sorry, aber das ist nicht der gegen diesen Bescheid eingelegte Widerspruch, das JC ist also offensichtlich nicht in der Lage, ordentlich Akten zu führen, dann wird's natürlich sehr verständlich, dass die dem JC vorliegenden hoch sensiblen Unterlagen verschütt gegangen sind. Es stellt sich aber dann sogleich die Frage, welche Anstrengungen hat das JC in den vergangenen 8 Jahren unternommen, um diesen groben Verastoß gegen den Datenschutz aufzuklären und werlche Maßnahmen wurden konkret ergriffen, dass sich so was nicht mehr wiederholt. Bevor dies nicht geklärt ist, können keine weiteren, sensiblen Unterlagen in die Obhut des JC übergeben werden.
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#32

Beitrag von Olivia »

Bei den Summen zur Rückzahlung wird einem ja schon beim Lesen schlecht.
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Koelsch
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#33

Beitrag von Koelsch »

klar, nur wie Du ja gelesen hast, so ganz sind wir damit nicht einverstanden :unschuld: :unschuld:
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#34

Beitrag von Koelsch »

So ungefähr stell ich mir die 14 fälligen Widersprüche vor, jeder Widerspruch natürlich mit anderem Datum zu faxen, also jeden Tag 1 Widerspruch, nich dass JC durcheinander kommt :unschuld:

...ja ich weiß, da gibt Wiederholungen, aber man soll sich ja auch nicht zuviel Arbeit machen mit dem JC.
14 nette Widersprüche_ano.doc
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Günter
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#35

Beitrag von Günter »

Gesprochen? Ihre Fragen zur der den fraglichen BWZ betreffenden Unterlagen wurden mit ..... besprochen und geklärt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#36

Beitrag von marsupilami »

Ich versuche gerade mir vorzustellen, was passiert, wennste die Widersprüche am Stück an das JC mit Verteiler Regionaldirektion und Kd.Rek.Management Nürnberg schickst.


Was ganz andreas:
Es gibt doch diesen § von wegen Eindeutig, Klar, nachvollziehbar.
Das ist doch so nicht mehr gegeben.
Kann man diese Formalie nicht auch mit einbeziehen?
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Koelsch
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#37

Beitrag von Koelsch »

Man muss ja ggf. auch noch was für's SG haben. Nicht zu viel in den Widerspruch. So wie ich die Muckel einschätze, wird der Widerspruch als unbegründet zurück gewiesen ...... und dann muss man eben 14 Klagen einreichen.
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marsupilami
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#38

Beitrag von marsupilami »

:ohnmacht:

Dann mach da ja eine ordentliche Nummerierung und Zuordnung, damit wenigstens das Gericht gleich den vollen Überblick erreicht.
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Koelsch
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#39

Beitrag von Koelsch »

Tja, so is das eben, zusammenfassen darf diese Klagen dann nur das SG. Und wennste ganz fies bist, dann reichste die nicht an einem Tag ein, sondern eben auch über 14 Tage verteilt, denn beim zuständigen SG erfolgt die Verteilung auf die einzelnen Kammern nach Eingangstag, also heute ist 'ne andere Kammer zuständig als morgen. :unschuld: :unschuld: :zwinker:
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marsupilami
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#40

Beitrag von marsupilami »

Und denn kriegste unterschiedliche Urteile?

Dann wird das ja noch wirklich lustig.
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tigerlaw
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#41

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Mo 31. Jul 2017, 12:43 Tja, so is das eben, zusammenfassen darf diese Klagen dann nur das SG. Und wennste ganz fies bist, dann reichste die nicht an einem Tag ein, sondern eben auch über 14 Tage verteilt, denn beim zuständigen SG erfolgt die Verteilung auf die einzelnen Kammern nach Eingangstag, also heute ist 'ne andere Kammer zuständig als morgen. :unschuld: :unschuld: :zwinker:
Nä, nä, nä! Die eLB lebt nicht etwa in Berlin (da könnte es tatsächlich so kommen wie marsu sich ausmalt). Bei ihrem örtlich zuständigen SG ist die Geschäftsvferteilung so, dass wenn einmal eine Sache eLB <-> JC anhängig ist, automatisch dieselbe Kammer auch für Folgesachen zuständig ist, solange auch nur eine der vorherigen Sachen noch nicht abgeschlossen ist.

Der entsprechende Richter bzw. Richerin wird ihr aber sicherlich die Füßen küssen, weil jedes Aktenzeichen wieder einen weiteren Fall in der Statistik gibt, er bzw. sie sieht dann nach erheblich "fleißiger" aus ... :unschuld: :unschuld: :unschuld:
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kleinchaos
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#42

Beitrag von kleinchaos »

Und Anwalt einschalten. Bei der Menge hat man ja keine Übersicht mehr.
Teuer machen muss man es fürs JC, sehr teuer
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#43

Beitrag von Koelsch »

Da soll noch einer sagen, die JC Mitarbeiter würden nicht wirklich konstruktiv mitarbeiten, :bravo: :bravo:
man muss das auch mal lobend erwähnen

Nach dem natürlich gerichtsfest nachweisbra zugegangenen Briefchen vom 17.7.17 http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 80#p444680 kam nun das anhängende Briefchen. Ist es nicht toll und bewundernswert, wie schnell JC einem den Beweis liefert, wie schlampig dort mit Unterlagen umgegangen wird :jumpi: :jumpi:
2017_08_11_Rechtsbehelfsstelle Widersprüche Leistungsversagung.pdf
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#44

Beitrag von Olivia »

Der Briefumschlag war also nach Ansicht des Jobcenters leer.
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#45

Beitrag von Koelsch »

Das Fax aber nicht und dafür gibt's 'nen qualifizierten Sendebericht :zwinker: :zwinker:
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#46

Beitrag von Olivia »

Muss denn auf das Schreiben des JC reagiert werden? Sonst wird nach Aktenlage entschieden. Vielleicht taucht ja das Schreiben behördenintern doch noch auf?
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#47

Beitrag von Koelsch »

Natürlich reagier ich darauf, schon weil's so schön ist. Unterlagen aber werden wohl nicht vorgelegt.
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#48

Beitrag von Koelsch »

Sodele, hier mal ein erster Entwurf einer Antwort an den Herrn Rechtsbehelfer
2017_08_17 Antwort an Rechtsbehelfsstelle.docx
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#49

Beitrag von Günter »

Dass Ihre Fachabteilung erklärt
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Aufforderung aEKS abzugeben

#50

Beitrag von Günter »

Hab mir nochmal das Eingangsposting angeschaut, Die verlangen die Abgabe der EKS auf dem Formular der Behörde. War nicht damals in grauer Vorzeit ein anderes Formular als heute state of arts? Wenn ja, welches muss benutzt werden?

Das damals gültiige oder das heute abweichende?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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