Fahrtkosten Meldetermin
- kleinchaos
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Re: Fahrtkosten Meldetermin
Beim Ärztlichen Dienst liegt immer eine Kopie des Gutachtens. Hingehen und die Kopie einfordern.
Zumindest bei ALG 2 ist es so, dass dir das Gutachten zusteht und der SB nur mit deiner Erlaubnis eine Kopie zur Akte nehmen darf
Zumindest bei ALG 2 ist es so, dass dir das Gutachten zusteht und der SB nur mit deiner Erlaubnis eine Kopie zur Akte nehmen darf
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Fahrtkosten Meldetermin
Und was sage ich dem Sicherheitsmann; wenn er sich weigert, dass er nicht vor meiner Tür stehen soll? Habe ich dann das Recht, das Gespräch mit SB abzubrechen?
Re: Fahrtkosten Meldetermin
Ich würde SB ganz freundlich erklären, dass egal wie erregt du bist, keinerlei Gefahr von dir ausgeht. Aus Gründen des Datenschutzes ist es für dich unzumutbar, wenn ein Dritter (Wachmann) dem Gespräch lauschen kann, du bestehst also auf entweder einen schalldichten Raum, oder 10 m Abstand von der Tür.
Ich würde zwischenzeitlich auch mal aufstehen und die Tür aufreißen um das zu überprüfen.
Ich würde zwischenzeitlich auch mal aufstehen und die Tür aufreißen um das zu überprüfen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Fahrtkosten Meldetermin
Was haltet Ihr davon?
https://newstopaktuell.wordpress.com/20 ... enhandler/
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Re: Fahrtkosten Meldetermin
Ehrlich gesagt: Nicht viel7up hat geschrieben: ↑Sa 29. Apr 2017, 15:42 Was haltet Ihr davon?
https://newstopaktuell.wordpress.com/20 ... enhandler/
1. Der Artikel ist von ca. März 2014 (klicke Dich zum ältesten Kommentar durch)
2. Der Verfasser (im Impressum keine "offene" Benennung!) scheint den Reichsbürgern anzuhängen (es gibt keine Gesetze, die einen "Führerschein" vorschreiben; es gebe seit 1945 keine Beamten mehr [mit Zitat auf ein BVerfG-Urteil aus 1952 {ich habe dort nicht nachgelesen}]; etc.)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: Fahrtkosten Meldetermin
Nicht viel.
Das Impressum ist inhaltlich sehr dürftig.
Und in dem Kommentar unter diesem Artikel von "Chris" sagt:
17. September 2016 um 14:34
riecht es verdächtig nach Reichsbürger.
Das Impressum ist inhaltlich sehr dürftig.
Und in dem Kommentar unter diesem Artikel von "Chris" sagt:
17. September 2016 um 14:34
riecht es verdächtig nach Reichsbürger.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Fahrtkosten Meldetermin
Wampe hat geschrieben: ↑Sa 29. Apr 2017, 22:08Ich war mal so frei.
Der genannte Leitsatz 2:Das Datum gibt schon einen deutlichen Hinweis darauf, was da entschieden wurde.Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
Dass das Beamtentum volständig abgeschafft wurde, konnte ich dem Urteil beim Überfliegen indes nicht entnehmen.
Wer das genauer nachlesen möchte:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv003058.html
Vielen Dank, Wampe, den Volltext kann man bequemer unter https://opinioiuris.de/entscheidung/805 nachlesen.
DIe Ausführungen ab Rn 61 sind extrem interessant, geradezu eine "Geschichtsvorlesung"!
Und ab etwa Rn 114 ist zu lesen, dass "Beamter" eben nicht mehr "Beamter" war. Nur das "neue" Beamtentum (das auf Hitler vereidigt war) wurde abgeschafft.
Auch wnn ich die Entscheidung nicht weitergelesen habe, darf doch der Schluss erlaubt sein, dass die Reichsbürger auch in dieser Hinsicht verfälschend argumentieren! q.e.d. (= was zu beweisen war)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Fahrtkosten Meldetermin
Also kann man dem Text keinen Wahrheitsgehalt zurechnen oder? Von wegen eine Einladung wäre eine Vorladung und diese wäre laut §soundso nicht rechtmäßig?
Schade, ich dachte ich komme um diese demütigenden Vorladungen drum rum. Wozu diese auch? Damit ich dann dort wie ein kleines Kind kontrolliert werde und nur um meine Bewerbungsliste vorzuzeigen, die ich zur Not ein Mal im Monat per Post versenden könnte und nur, um mir ständig vorwerfen lassen zu müssen, dass man wegen mir ständig beim „Urschleim“ wieder anfangen würde, obwohl ich einen gute halbe Stunde unter Angst und Herzrasen, wie bei einem Verhör der Gestapo, bei dem ich der Jude bin, ständig damit zu tun habe, die Unwahrheiten und Unterstellungen der SB wieder grade zu rücken, um mir meinen Latz sauber zu halten? Was für eine Verschwendung von Ressourcen, letztendlich meiner Ressourcen. Was für Nazimethoden.
Um nochmal zu dem Gesprächsprotokoll zurückzukommen. Wie fertigt man das an? Erst die Themen und dann was dazu besprochen wurde? Kann man von SB auch ein Gesprächsprotokoll bekommen, also was SB in ihren Computer geschrieben hat, oder gibt es so etwas gar nicht?
Schade, ich dachte ich komme um diese demütigenden Vorladungen drum rum. Wozu diese auch? Damit ich dann dort wie ein kleines Kind kontrolliert werde und nur um meine Bewerbungsliste vorzuzeigen, die ich zur Not ein Mal im Monat per Post versenden könnte und nur, um mir ständig vorwerfen lassen zu müssen, dass man wegen mir ständig beim „Urschleim“ wieder anfangen würde, obwohl ich einen gute halbe Stunde unter Angst und Herzrasen, wie bei einem Verhör der Gestapo, bei dem ich der Jude bin, ständig damit zu tun habe, die Unwahrheiten und Unterstellungen der SB wieder grade zu rücken, um mir meinen Latz sauber zu halten? Was für eine Verschwendung von Ressourcen, letztendlich meiner Ressourcen. Was für Nazimethoden.
Um nochmal zu dem Gesprächsprotokoll zurückzukommen. Wie fertigt man das an? Erst die Themen und dann was dazu besprochen wurde? Kann man von SB auch ein Gesprächsprotokoll bekommen, also was SB in ihren Computer geschrieben hat, oder gibt es so etwas gar nicht?
- marsupilami
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Re: Fahrtkosten Meldetermin
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 92#p435492
Einfach stichwortartig mitschreiben (lassen).
Wenn die fragt, was Du bzw. Beistand da machen, einfach sagen: ich/er schreibt mit, was hier und jetzt ge- und besprochen wird.
Doch.
Wahrscheinlich wird sie sich sträuben, aber dann eben darauf bestehen.
Die Damen und Herren müssen ja dokumentieren gegenüber ihren Vorgesetzten, was da besprochen und vereinbart wurde.
Notfalls auf Terminvereinbarung zur Akteneinsicht bestehen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Fahrtkosten Meldetermin
Und was mache ich; wenn die SB meine Bewerbungen, die ich geschrieben habe, sehen will?marsupilami hat geschrieben: ↑Mi 19. Apr 2017, 16:21
Deine Bewerbungen:
Du führst einfach eine Liste, auf der Du notierst, wann (Datum) bei welcher Firma (Name, Adresse) Du Dich als was beworben hast.
Diese Liste nimmst Du mit, wenn Du wieder vorgeladen wirst und legst die vor.
- marsupilami
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Re: Fahrtkosten Meldetermin
Achte darauf, was in der EGV bzw. in der Vorladung steht.
Wenn da drinne steht, dass Du Liste führen sollst und Liste mitbringen sollst, dann bringst Du auch nur Liste mit.
Wenn in der EGV steht, Du sollst Liste führen und zum jeweiligen Vorladungstermin Deine Bewerbungsbemühungen vorlegen, dann führst Du Liste und machst von den Bewerbungsanschreiben eine Kopie für Dich sowieso und nimmst die dann halt eben mit.
Dann im Termin erstmal die Liste vorlegen, wenn sie die Bewerbungsanschreiben sehen will, holst Du die eben raus.
Wenn da drinne steht, dass Du Liste führen sollst und Liste mitbringen sollst, dann bringst Du auch nur Liste mit.
Wenn in der EGV steht, Du sollst Liste führen und zum jeweiligen Vorladungstermin Deine Bewerbungsbemühungen vorlegen, dann führst Du Liste und machst von den Bewerbungsanschreiben eine Kopie für Dich sowieso und nimmst die dann halt eben mit.
Dann im Termin erstmal die Liste vorlegen, wenn sie die Bewerbungsanschreiben sehen will, holst Du die eben raus.
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- marsupilami
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Re: Fahrtkosten Meldetermin
Bewerbungsanschreiben druck(t)e ich immer 2mal aus!!
1mal potentieller AG, einmal für mich.
So wie von allen Geschäftsbriefen!
Und ein direkter 2. Druck dürfte allemal billiger sein als eine Kopie und am wenigsten Umstand erfordern.
1mal potentieller AG, einmal für mich.
So wie von allen Geschäftsbriefen!
Und ein direkter 2. Druck dürfte allemal billiger sein als eine Kopie und am wenigsten Umstand erfordern.
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Re: Fahrtkosten Meldetermin
Kann ich den einen Bewerbungskostenantrag an die AfA schicken, für all die Bewerbungen, die ich bis jetzt verschickt habe, auch wenns für ne Stelle als Pförtner war?
- kleinchaos
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Re: Fahrtkosten Meldetermin
Grundsätzlich ja.
ABER könnten die sich auch pingelig haben und sagen, dass du VOR Entstehen der Kosten den Antrag stellen musst.
Wenn in der EGV drinsteht, dass Bewerbungskosten übernommen werden (egal mal ob mit oder ohne Antrag) dann müssen die gezahlt werden. Mit der Frage nach Bewerbungskosten und der Aufnahme dieser Unterstützung in der EGV ist meiner Meinung nach der Antrag wirksam gestellt
ABER könnten die sich auch pingelig haben und sagen, dass du VOR Entstehen der Kosten den Antrag stellen musst.
Wenn in der EGV drinsteht, dass Bewerbungskosten übernommen werden (egal mal ob mit oder ohne Antrag) dann müssen die gezahlt werden. Mit der Frage nach Bewerbungskosten und der Aufnahme dieser Unterstützung in der EGV ist meiner Meinung nach der Antrag wirksam gestellt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Fahrtkosten Meldetermin
Ich denke, kc hat das richtig erklärt, die EGV sagt nichts anderes.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
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Re: Fahrtkosten Meldetermin
In der EGV steht zwar, dass auf Antrag gewährt wird, die JC weigern sich auch immer gern zu zahlen wenn nicht vor den Bewerbungsbemühungen ein zuerst formloser und danach Formularantrag vorliegt, aber spätestestens beim SG knicken sie ein. Die Kosten sind in der EGV schon zugesichert. Den Antrag stellst du mit der Auflistung der Forderung. Denn da die EGV ja schon am Tag der Unterzeichnung gültig wird hast du ja, wenn du zB morgen die ersten Bewerbungen schreibst keine Chance auf Erstattung. Es sei denn, du stellst den Antrag formlos sofort bei Erhalt der EGV.
Alles das ist aber völliger Schwachsinn. Das JC hat dir die Erstattung im Vertrag zugesichert, also müssen sie auch zahlen.
Sollten die sich dann trotzdem weigern, dann versuche mal folgendes Spiel:
Du erhältst ein Vermittlungsangebot per Post. Direkt am nächsten Tag fährst du ins JC und gibst den schriftlichen Antrag persönlich gegen Eingangsstempel auf der Kopie am Schalter ab. Und noch den Fahrkostenantrag für diese Fahrt zum JC. Und dann wartest du zu Hause auf die Bewilligung. Erst wenn du die hast (sofern sie jemals kommt) bewirbst du dich auf das Vermittlungsangebot. In der Zwischenzeit kommt garantiert schon eine Anhörung zur Verhängung einer Sanktion wegen Nichtbewerbung. Tja und dann ziehst du deine Kopie aus der Tasche und fragst wo die Bewilligung bleibt. Denn es ist dir nicht zuzumuten aus dem Regelbedarf, der eben die Position Bewerbungskosten nicht enthält, in Vorleistung zu gehen ohne die Gewissheit zu haben, dass du die Kosten ersetzt bekommst.
Und das machst du mit JEDEM Vermittlungsvorschlag, mit JEDER Eigenbemühung.
Alles das ist aber völliger Schwachsinn. Das JC hat dir die Erstattung im Vertrag zugesichert, also müssen sie auch zahlen.
Sollten die sich dann trotzdem weigern, dann versuche mal folgendes Spiel:
Du erhältst ein Vermittlungsangebot per Post. Direkt am nächsten Tag fährst du ins JC und gibst den schriftlichen Antrag persönlich gegen Eingangsstempel auf der Kopie am Schalter ab. Und noch den Fahrkostenantrag für diese Fahrt zum JC. Und dann wartest du zu Hause auf die Bewilligung. Erst wenn du die hast (sofern sie jemals kommt) bewirbst du dich auf das Vermittlungsangebot. In der Zwischenzeit kommt garantiert schon eine Anhörung zur Verhängung einer Sanktion wegen Nichtbewerbung. Tja und dann ziehst du deine Kopie aus der Tasche und fragst wo die Bewilligung bleibt. Denn es ist dir nicht zuzumuten aus dem Regelbedarf, der eben die Position Bewerbungskosten nicht enthält, in Vorleistung zu gehen ohne die Gewissheit zu haben, dass du die Kosten ersetzt bekommst.
Und das machst du mit JEDEM Vermittlungsvorschlag, mit JEDER Eigenbemühung.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Fahrtkosten Meldetermin
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Fahrtkosten Meldetermin
Wenn es speziell um Fahrtkosten zum Meldetermin geht, lies auch mal hier und die nachfolgenden Postings.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 83#p434983
Ich jedenfalls hatte mit meiner Argumentation und den zitierten Urteilen Erfolg.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 83#p434983
Ich jedenfalls hatte mit meiner Argumentation und den zitierten Urteilen Erfolg.
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Re: Fahrtkosten Meldetermin
Ich habe mir heute, also vorhin, bei meiner SB einen Bewerbungskostenantrag besorgt. Sie hat gemeint, dass der nur für schriftliche Bewerbungen gilt. Also wenn ich das alles online und per Email gemacht habe; kommt der für mich ja gar nicht in Frage oder? Ich habe zwar zur Vorlage für das Gespräch mit SB alles nochmal ausgedruckt und eine Liste geführt, aber das interessiert nicht, oder?
Re: Fahrtkosten Meldetermin
Richtig, da gehen die davon aus, die Bewerbung kostet nix
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Fahrtkosten Meldetermin
Im Rahmen des Bewerbungskostenbudgets sollte die maximale Anzahl schriftlicher Bewerbungen losgeschickt werden, um das Budget voll auszuschöpfen.
Re: Fahrtkosten Meldetermin
Die Annahme des Jobcenters eine E-Mail Bewerbung würde kein Geld kosten ist falsch,denn man hat sowohl Monatlich den Internetanschluss sowie die Stromrechnung zu bezahlen.
Re: Fahrtkosten Meldetermin
Ich möchte noch in Erfahrung bringen, ob es richtig war, dass ich heute den SD, der sich wieder vor der Bürotür der SB positioniert hatte, gebeten habe, bitte den Bereich aus datenschutzrechtlichen Gründen zu verlassen, andernfalls das Gespräch abbrechen werde und außerdem verlauten lassen habe, dass ich kein Problemkunde bin. War das ein Stück zu weit, mit der Androhung das Gespräch abzubrechen?
Zuletzt geändert von 7up am Di 22. Aug 2017, 15:48, insgesamt 1-mal geändert.
- marsupilami
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Re: Fahrtkosten Meldetermin
Wessen Mist hast Du auf der Platte?
Wenn man ein 1.500-€-Spiel-Maschinchen hat, dann sollte man auch wissen, wie man das "behandelt" bzw. eben nicht, damit das Teil eben nicht "abraucht"!
Und diesen Bock-Mist:
Du ganz allein bist verantwortlich dafür, was auf den Rechner kommt und was nicht!
Wenn man ein 1.500-€-Spiel-Maschinchen hat, dann sollte man auch wissen, wie man das "behandelt" bzw. eben nicht, damit das Teil eben nicht "abraucht"!
Und diesen Bock-Mist:
kannst Du Dir sparen!Das kann mein Rechner nämlich nicht leiden, weil er genauso wie ich denkt, dass ihn sowas beschmutzt und nachhaltig zerstört. Lustig gelle?
Du ganz allein bist verantwortlich dafür, was auf den Rechner kommt und was nicht!
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