ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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kleinchaos
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#201

Beitrag von kleinchaos »

Zur Klage:
Punkt 2 müssen die KSK-Beträge rein, Heizkosten stehen schon bei 1.
... ob dieS eine Rezourkutsche ...
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#202

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, der letzte Absatz des Schreibens ans SG sollte noch ergänzt werden:
Es wird erneut darum gebeten, antragsgemäß unter Abzug des jetzt gewährten Anspruchs von € 1,99 zu entscheiden. Hierbei sei auch auf die jüngste Entscheidung des BVerfG 1 BvR 1910/12 hingewiesen, in der sehr deutlich auf die überragende Bedeutung des Schutzes der Unterkunft hingewiesen wird. Mit diesen vom Antragsgegner falsch berechneten € 1,99 ist eine künftige Mietzahlung als Voraussetzung zur Abwendung der Räumungsklage jedenfalls kaum sicherzustellen. Dieser Schutzpflicht wird der Antragsgegner nicht gerecht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#203

Beitrag von marsupilami »

Koelsch ist offenbar wirklich zornig.
Ich hab mal versucht, das ein wenig zu "glätten". :unschuld:
2017_08_25 Antwort an SG auf Bescheid des JC 22082017 V_m.doc
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#204

Beitrag von Koelsch »

Hab ich weitgehend übernommen, die Amnesie bleibt drin. Schick ich gleich an eLB, damit das heute noch zum SG gebracht wird.

Ja, ich bin da ausgesprochen stinkig. Ist nicht so oft bei mir. Immerhin geht's Montag um die Frage obdachlos ja/nein. Den € 1,99-Bescheid werden wir dort nicht vorlegen, der könnte das AG und den Vermietervertreter "verstören".
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Olivia
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#205

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Fr 25. Aug 2017, 10:45Den € 1,99-Bescheid werden wir dort nicht vorlegen, der könnte das AG und den Vermietervertreter "verstören".
:arge: :langeLeitung:

Stimmt, auf diesem Weg würde der Vermieter alles erfahren. Das darf nicht passieren!
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#206

Beitrag von Koelsch »

Ganz kurz der fällige Widerspruch
Widerspruch gegen Bescheid vom 22_08_2017_ano.doc
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Olivia
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#207

Beitrag von Olivia »

Ich setze eine Frist bis zum 8.9.2017 zur Aufhebung und Korrektur des Bescheids. Bei Nichteinhaltung werde ich unverzüglich einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Ich habe eine Räumungsklage am Hals und habe Angst vor dem Möbelwagen. Wenn nicht bald ein richtiger Bescheid eintrifft, kommt die Zwangsräumung!
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tigerlaw
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#208

Beitrag von tigerlaw »

Warum 10 Tage Frist? 1.9. dürfte auch reichen.

Den letzten Satz streichen: ein neuer EA-Antrag dürfte wegen doppelter Rechtshängigkeit unzulässig sein.

Stattdessen daruntersetzen: "c.c. an SG Düsseldorf zu S xx AS yyyyy ER"
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#209

Beitrag von Koelsch »

Merci, schon mal geändert
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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tigerlaw
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#210

Beitrag von tigerlaw »

Parallel an das SG schreiben:
Zur Vervollständigung der Tatsachenbasis die Information, dass gegen den Bewilligungsbescheid Widerspruch eingelegt wurde (vgl. Anlage)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#211

Beitrag von marsupilami »

Begründung:
1. Es sind keine Heizkosten berücksichtigtKomma obwohl entsprechender Nachweis vorliegt
2. Es sind keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung berücksichtigt, obwohl der Nachweis vorliegt
3. Es werden keine Kosten für das Betriebsfahrzeug anerkannt, obwohl in mehreren Gesprächen nachweislich die betriebliche Nutzung ausführlich dargestellt wurde und die Zahlen aus der Vergangenheit belegt sind.
4. Es werden auch sonst keinerlei Betriebsausgaben außer Raumkosten und Kontoführungsgebühren (selbst diese dann noch falsch) anerkannt, obwohl sich die Ausgaben aus den vorliegenden Unterlagen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit etwas Sachkenntnis und gründlicher Arbeit eindeutig nachvollziehen lassen.

Ich setze eine Frist bis zum 8.9.2017 zur Aufhebung und Korrektur des Bescheids. Bei Nichteinhaltung werde ich unverzüglich einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
Fristsetzung und anderes wie tiger.
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Olivia
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#212

Beitrag von Olivia »

Die Verdeutlichung mit der Räumungsklage und dem Möbelwagen würde ich auch dran hängen, denn das JC muss das Existenzminimum sicherstellen (dazu gehört auch die Wohnung - siehe aktuelles Gerichtsurteil des Verfassungsgerichts).
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Günter
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#213

Beitrag von Günter »

hinreichender Wahrscheinlichkeit
ist besser, denn die vEKS ist ja ein Ausblick in die Zukunft. Da geht es um die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis (nämlich das Autos auch Geld kosten) eintritt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#214

Beitrag von Koelsch »

Vor allem ist die "hinreichende Wahrscheinlichkeit so im § 41a SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#215

Beitrag von Olivia »

Im § 41a SGB II steht auch, das das Existenzminimum zu jeder Zeit sichergestellt werden muss:
Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist.
Und zur Sicherung des Lebensunterhalts gehört auch die Wohnung bzw. die Sicherstellung der Mietzahlungen derselben:
Daher ist [...] im Rahmen der wertenden Betrachtung zu berücksichtigen, welche negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art ein Verlust gerade der konkreten Wohnung für die Betroffenen hätte.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 91012.html

Jobcenter seien nämlich auch verpflichtet, das gesamte Existenzminimum zu sichern. Dazu gehöre es, so das BVerfG, möglichst in der gewählten Wohnung bleiben zu können. Die Jobcenter und Sozialgerichte müssten ihre Entscheidungen auf sämtliche möglichen »negativen Folgen finanzieller, sozialer und gesundheitlicher Art« hin prüfen.

https://www.jungewelt.de/artikel/316911 ... remst.html
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#216

Beitrag von Koelsch »

Den "zarten Hinweis" auf das BVerfG hab ich ja schon in der Eingabe an's SG drin.
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Senga
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#217

Beitrag von Senga »

Koelsch hat geschrieben: Do 24. Aug 2017, 17:53 Sollte jemand mir ein längliches, rundes Sportgerät, dass bei einer amerikanischen Ballsportart zum Einsatz kommt leihweise zur Verfügung stellen können - immer her damit.
Kölsch zu harmlos, nimm lieber das hier


:jojo: :jojo: :jojo: :jojo: Hilft
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#218

Beitrag von Koelsch »

Heute Termin beim Amtsgeericht wg. Räumungsklage.

Rechtlich kann man nix machen, die im Gesetz vorgesehene Frist von 2 Monaten, um die Sache ohne Urteil vom Tisch zu bekommen wurde ja, dank der "tollen" Arbeit von JC und Wohnungssicherungsstelle nicht eingehalten.

Aber auch mit dem gegnerischen Anwalt konnten wir uns darauf verständigen, dass die Richterin jetzt erst mal in aller Ruhe in Urlaub fährt und wenn sich dann bis zum Verkündungstermin Ende Oktober die Faktenlage ändert, dann ist das natürlich im Urteil zu berücksichtigen bzw. kann der Kläger wohl die Klage auch tzurückziehen. Das konnte der Anwalt aber (noch) nicht zusagen, dazu muss er den Vermieter fragen, sieht da aber kein Problem. So was hätte er schon recht oft gehabt.
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marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#219

Beitrag von marsupilami »

Gut: keine sofortige Obdachlosigkeit.
Schlecht: die Nerven werden weiter strapaziert.
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schimmy
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#220

Beitrag von schimmy »

Dann kann man jetzt wohl erst einmal nur abwarten wie sich alles weitere ergibt.
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kleinchaos
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#221

Beitrag von kleinchaos »

Zumindest ist der Vermieter gesprächsbereit. Im Gegensatz zum JC
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#222

Beitrag von Koelsch »

Und in der Zeit sollte dann SG auch in die berühmten, stinkenden Socken gekommen sein
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#223

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Mi 12. Jul 2017, 22:09 Oh Mann, gerade Nachricht erhalten, da eLB ja Inso angemeldet hat, haben alle (!) Banken die Konten fristlos gekündigt. eLB steht also ohne Konto da, kann keine Überweisungen mehr tätigen und kann vor allem kein Geld mehr auf irgend ein Konto bekommen. Muss morgen mal sehen, dass irgendwo ein neues P-Konto eröffnet wird.
Kostenloses Konto bei der AS Privatbank (elektronische Buchungsposten 0,21 €): https://privatbankdirect.eu/privatkunde ... -pack-giro
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#224

Beitrag von Koelsch »

Danke, aber eLB hat noch ein "vergessenes" Konto und das wurde nicht gekündigt.

JC hat die Kontoangaben seit Ende Juli, hindert JC aber natürlich nicht daran, die "üppigen" € 1,99 weiter auf ein gekündigtes, altes Konto zu überweisen.
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#225

Beitrag von Koelsch »

Da kommt mir justament noch ein weiterer Gedanke:

JC hat eLB bei der AOK zwangsversichert, so weit ok.

eLB war und ist aber bei der KSK versichert, bisher eben "voll" = Krankeversicherung + Rentenversicherung, jetzt nur noch Rentenversicherung.

Kann eLB nicht beantragen, dass eLB nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V von der KV-Pflicht befreit wird und dementsprechend vom JC der KV-Beitrag an sie auszukehren ist und von ihr dann, wie bisher an die KSK weiter geleitet wird?

Würde dem JC/Steuerzahler ja sogar richtig Geld sparen: eLB zahlte ca. € 55/Monat für KV und PV
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