ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22164
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#226

Beitrag von Olivia »

Gegenfrage, kann das Jobcenter die Beiträge nicht auch direkt an die Küstlersozialkasse weiterleiten? Und ist diese weiter zuständig bis zur Rente? Nicht dass eLB irgendwann ohne Versicherung dasteht, zum Beispiel in der Insolvenz und nach Wohnungsverlust (was wir natürlich nicht hoffen).
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#227

Beitrag von Koelsch »

Wäre auch 'ne Möglichkeit, dass JC direkt an die KSK zahlt, wäre mir sogar lieberer, denn damit bliebe eLB ja dann weiter vom Pfändungsfreibetrag entfernt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22164
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#228

Beitrag von Olivia »

Da würde ich die Umstellung auf die Künstlersozialkasse beantragen, also AOK --> Künstlersozialkasse.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#229

Beitrag von Koelsch »

KSK - warum einfach, wenn's kompliziert auch geht.

Um das Konstrukt hier zu verstehen, muss man wissen, die KSK ist keine Renten oder Krankenversicherung. Die KSK ist "zwischengeschaltet" und übernimmt versicherungstechnisch die Rolle des Arbeitsgebers für den Künstler. Dieser bleibt also bei einer ganz normalen KV pflichtversichert, er zahlt aber nur "normal" den Arbeitnehmeranteil an die KSK und die KSK stockt dann den Arbeitgeberanteil auf und führt das an die KV ab. Die KSK "freut sich also", wenn das JC die gesamte KV übernimmt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22164
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#230

Beitrag von Olivia »

:verlegen:

Das wusste ich noch nicht. Das klingt auf jeden Fall kompliziert. Ob das Jobcenter den Antrag versteht und folgen kann? :verwirrt:
Künstler sind doch beim Jobcenter die "Exoten".
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#231

Beitrag von tigerlaw »

Schau in Para 5 Ksvg: Diese Versicherung ist leider Subsidiär :heul:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#232

Beitrag von Koelsch »

So langsam möchte ich mir Marsu's Panzer ausleihen:
  • Es wurde ja zusätzlich eA gegen das Wohnungssicherungsamt eingereicht
  • Daraufhin telefoniert Wohnungssicherungsamt mit Vermieter. Dieser sicher Rücknahme der Räumungsklage zu, wenn seitens Wohnungssicherungsamt die Mietschulden übernommen werden
  • Wohnungssicherungsamt schreibt an's SG, und das stimmt dem Wohnungssicherungsamt zu:
    eA bitte ablehnen, wir sind ja gar nicht zuständig. Zuständig für die Übernahme der Mietschulden ist das JC
  • JC aber hat bereits im April, also weit, weit vor der Räumungsklage, bei Erstantragsstellung auf ALG II erklärt (schriftlich!!) - für die Mietschulden sind wir nicht zuständig, bitte eLB, wende Dich deshalb an die Wohnungssicherungsstelle.
  • Dort war eLB mehrfach, zuletzt in meiner Begleitung:
    Kein Wort davon, wir sind nicht zuständig, nein, dort hieß es (schriftlich!!!) wir übernehmen erst, wenn JC den ALG II Bedarf geprüft und bestätigt hat
und die Uhr tickt...... am 23.10. wird das Räumungsurteil verkündet :Fränkin: :Fränkin:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35562
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#233

Beitrag von marsupilami »

Ist zwar OT, aber das zeigt ganz deutlich, dass da jede Behörde/Amt sein eigenes Süppchen kocht nur in ganz seltenen Fällen zu einer Zusammenarbeit mit anderen Ämtern bereit ist.
In diesem Falle offenbar gar nicht.
Signatur?
Muss das sein?
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#234

Beitrag von Tester »

Stellungnahme an das SG, das hier Behördenpingpong gespielt wird und die eA weiterhin erfolgen soll.

Selbst das Räumungsurteil bekommt man durch Zahlung der Metschulden noch abgewendet! Also ruhig Blut.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#235

Beitrag von Koelsch »

Hier mal ein ernuter Schrieb für das SG, dieses Mal für 2 Kammern - hoffentlich beginnen die jetzt nicht auch noch Kammer Ping-Pong :beten:

und hier noch kurz die Mail des Vermieters an die Wohnungsmuckel, die dort zitiert wird
Sehr geehrter Herr ***,

wie soeben telefonisch besprochen bestätigen wir, dass die Räumungsklage gegen P. S. zurückgezogen wird, sobald eine schriftliche Erklärung vorliegt, dass

1. alle aufgelaufenen Mietschulden

2. die durch die Räumungsklage entstandenen Kosten und

3. alle kommenden Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen

durch öffentliche Hand getragen werden.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass das Rückziehen der Räumungsklage unter Einhaltung der o. g. Umstände rein aus Kulanz vorgenommen wird.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
2017_08_31 Antwort an SG auf Schreiben des JC 23082017_ano.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35562
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#236

Beitrag von marsupilami »

Mir gefällt's, desderhalb hab ich nur ganz wenig angemerkt.
Unbedingt aber nochmal über Suchen - Ersetzen auf doppelte Leerzeichen prüfen.
2017_08_31 Antwort an SG auf Schreiben des JC 23082017_ano V_m.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#237

Beitrag von Günter »

Ich überlege die ganze Zeit, ob man gegen die SBs beider Ämter Strafanzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung (ich weiß es ist etwas weit hergeholt aber die Klägerin ist ja wenn ich es noch richtig im Gedächtnis habe gesundheitlich stark eingeschränkt muss bloß vernünftig begründet werden warum die Obdachlosigkeit eine Gesundheitsschädigung darstellt9 und wegen bewusst herbeigeführter Vermögensschädigung, denn wenn die nicht eingreifen bleibt sie auf den Mietschulden und den Verfahrenskosten der Räumungsklage sitzen, stellen kann.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#238

Beitrag von Koelsch »

Merci, eingebaut
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#239

Beitrag von Koelsch »

Wie schrieb mir eLB per SMS: "Ich bin sizilianisch geladen hoch 3"
Antwort_Wohnungssicherung_02.09.2017_Ano.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#240

Beitrag von Günter »

Heißen die wirklich Wohnungssicherungsamt und nicht Obdachlosigkeitserzeugungsstelle?

Ich würde dem Sozialgericht schreiben, dass Amt gibt sich alle Mühe eine Fortführung des Mietverhältnisses zu verhindern, daher ist es dringend erforderlich das JC zur Sicherung des Bedarfs gem. den Angaben aus der vEKS zu verpflichten und das JC oder das Wohnungssicherungsamt zur Übernahme der Mietschulden, die durch die gesetzwidrige Verzögerung der Antragsbearbeitung und der eigenwilligen Veränderung der Angaben aus dem
ALG II Antrag, entstanden sind zu zusichern und zu bezahlen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#241

Beitrag von Koelsch »

Das ist wohlgemerkt die gleiche Wohnungssicherungsstelle, die gegenüber dem SG erklärt hat: Wir sind gar nicht zuständig, das mach alles das JC
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#242

Beitrag von Koelsch »

Das Briefle ist heute auch an beide Kammern beim SG gegangen, hat eLB noch eingeworfen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#243

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Sa 2. Sep 2017, 22:03 Wie schrieb mir eLB per SMS: "Ich bin sizilianisch geladen hoch 3"

Antwort_Wohnungssicherung_02.09.2017_Ano.pdf
Nochmals: eine Bestätigung des Vermieters (verknüpft mit Bedingungen, wie etwa das Miete durch öffentliche Hand übernommen wird), das die Räumungsklage zurückgezogen wird, bedarf es nicht und ist auch einfach blöd!

Zahlt irgendwer die säumge Miete oder bestätigt das Amt die Übernahme der Mietschulden, kann der Vermieter die Räumungsklage zu einem joint drehen und rauchen ...

Hier lesen:
https://www.caritas.de/hilfeundberatung ... /faq/64443

Die Erklärung vom Vermieter einzureichen war also nicht klug, hat sie doch für mehr Wirbel, Verwirrung, Schriftsätze und Verzögerung gesorgt.

P.S.: es bedarf auch keiner Erklärung des Vermieters zur Weiterführung des Mietverhältnisses, das sollte man Detlev (da sind noch Realnamen zu lesen) vom Amt mal schnell erklären!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#244

Beitrag von Koelsch »

Das Problem liegt hier darin, dass die auch in Deinem Link genannte 2-Monatsfrist abgelaufen ist dank tatkräftigen Nichtstuns der öffentlichen Stellen. Wären die sofort in die berühmten Stinkesocken gekommen, wäre es niemals zu einer Räumungsklage gekommen:

Erstantrag auch auf Übernahme der Mietschulden 5.4. - Räumungsklage 23.5.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#245

Beitrag von Tester »

Dann wäre jetzt die Frage, was man tun kann gegen das SG, wenn es einen eA nicht eillig entscheidet .... kann doch nicht sein, dass das SG eine Schriftsatz nach dem anderen abwartet und dadurch den gesamten Vorgang noch verzögert.

Wobei auch jetzt noch eine Zahlung der Mietschulden m.M. die Räumungsklage heilt.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#246

Beitrag von Koelsch »

Nein, das hat das AG klar gemacht, dadurch tritt keine Heilung mehr ein, aber es kann dann z.B. vom AG "angeregt" werden, dass Vermieter und Mieter sich einigen. Das hat ja der Vermieter wohl auch vorgeschlagen, es soll ja ein Gespräch zwischen eLB und Vermieter geben.

Das werden wir auch wahrnehmen. Vermieter "faselt" zwar in den Mails was von "Gehaltsnachweisen", die es bei Selbstständigen ja eher selten gibt. Aber die Einkommensverhältnisse von eLB sind ja nun amtlicherseits und penibelst genau von höchst quasselfizierten, amtlichen Fachleuten geprüft worden und es wurde höchst amtlich festgestellt, bis auf € 1,99/Monat reicht das Einkommen aber so was von dicke, um die Miete zu zahlen. Das sollte doch den Vermieter überzeugen, genauer als ein Amt kann man doch gar nie nicht prüfen. :zwinker:

So wie ich gehört habe, ist der Gesprächspartner beim Vermieter durchaus vernünftig, ich denke, da bekommen wir dann hoffentlich eine Lösung hin.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#247

Beitrag von Tester »

Ui, dann ist wohl auch keine Eilbedürftigkeit gegeben, wenn der Vermieter gesprächsbereit ist und nun "nur noch" die ALGII Aufstockungsnachzahlung bewilligt werden muss.

(Man was bin ich froh nicht in Ddorf zu wohnen!)
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#248

Beitrag von Koelsch »

Na ja, noch ist die Kuh nicht vom Eis, nur etwas näher am rettenden Ufer. Ob Vermieter im Gespräch dann wirklich "zugänglich" ist, das muss man erst mal sehn. Ich kenn den noch nicht, nur eLB meinte, der wäre ganz vernünftig. Und bisher schätzte eLB die Leute eigentlich immer recht zutreffend ein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#249

Beitrag von kleinchaos »

Diese Forderung des Vermieters für Zahlungen in die Zukunft wird nicht erfüllt werden, da die Einkommensverhältnisse per EKS immer für 6 Monate im Voraus geschätzt werden und die Bescheide daraufhin ergehen, also auch nur vorläufig sind.
Und da wir gesehen haben wie toll das JC rechnet, wirds wohl mit den Mietzahlungen weiterhin hapern
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#250

Beitrag von Koelsch »

Schaun mer mal, immerhin wurde ja bis einschl. August gezahlt - und zwar mit ohne Bescheid vom JC = also ist deren tolle Berechnung doch glaubhaft :zwinker:

Wir haben ja keine großartig andere Wahl also erst mal das Gespräch mit dem Vermieter zu führen. Und ich geh mit, denn ab und an gelingt's mir, das sizilianische Temperament in die richtige Richtun zu lenken. :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“