neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Tester
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#26

Beitrag von Tester »

Zur Zustellung noch einen Tipp: per Gerichtsvollzieher zustellen lassen:
https://www.zm-kanzlei.de/zustellung-pe ... ollzieher/

Und die Kosten dazu kann man auch absetzen.
Olivia
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#27

Beitrag von Olivia »

Absetzen von was? Die Kosten der Gerichtszustellung in die EKS mit reinsetzen? Die wird das Jobcenter aber kürzen, da nicht notwendig!
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Koelsch
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#28

Beitrag von Koelsch »

Das würde ich im Zweifel durchklagen - insbesondere, wenn ich in der Vergangenheit auch nur einen Fall gehabt hätte, wo JC trotz "normalem Nachweis" gesagt hat: Haben wir nicht bekommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Tester
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#29

Beitrag von Tester »

Absetzen vom Gewinn. Portokosten. Sind notwendig und angemessen, wenn vorher schon so querellen wegen fehlender Unterlagen bestand.

Spart jede Menge Beweislast. In Koelsches Fall, wo vor dem SG gestritten wird, welche Unterlagen nicht oder doch nicht eingegangen sind, reicht der Hinweis auf den Gerichtsvollzieher, der jedes einzelne Blatt beurkunden kann das es zugestellt wurde.
Olivia
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#30

Beitrag von Olivia »

In den Fällen, wo das so ist, könntet ihr Recht haben. Da macht das Sinn.
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kleinchaos
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#31

Beitrag von kleinchaos »

Statt Gerichtsvollzieher ein Faxgerät benutzen mit qualifiziertem Sendenachweis.
Gut, da steht dann dann auch nur die 1. Seite verkleinert drauf und dann 20 Seiten, man kann dann aber auch gern jede Seite einzeln senden ;)
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#32

Beitrag von Tester »

kleinchaos hat geschrieben: So 3. Sep 2017, 20:38 Statt Gerichtsvollzieher ein Faxgerät benutzen mit qualifiziertem Sendenachweis.
Gut, da steht dann dann auch nur die 1. Seite verkleinert drauf und dann 20 Seiten, man kann dann aber auch gern jede Seite einzeln senden ;)
Naaaja, im Falle von Belegen für die EKS stehst Du aber einen ganzen Tag am Fax. Jede Seite einzelnd mit Anschreiben oder mindestens jede Seite beschriften ....
Stefanxyz
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#33

Beitrag von Stefanxyz »

Diese Idee mit dem GV behalte ich mal im Hinterkopf! ;-)
Peter I.
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Re: neue Masche vom JC: Nachweise nicht vorgelegen

#34

Beitrag von Peter I. »

Tester hat geschrieben: So 3. Sep 2017, 09:58 Zur Zustellung noch einen Tipp: per Gerichtsvollzieher zustellen lassen:
https://www.zm-kanzlei.de/zustellung-pe ... ollzieher/

Und die Kosten dazu kann man auch absetzen.
Sagte ich schon.
Olivia hat geschrieben: So 3. Sep 2017, 11:06 Absetzen von was? Die Kosten der Gerichtszustellung in die EKS mit reinsetzen? Die wird das Jobcenter aber kürzen, da nicht notwendig!
Sicher wird es das sagen wollen. Fakt ist aber, daß der Absender eines Schriftstückes den Zugang beweisen muß, wenn er sich darauf berufen will. Wenn man in die Situation kommt, ohne den Nachweis einen Prozeß zu verlieren, dann war es eben doch notwendig. Aber dann ist es zu spät, darüber nachzudenken.
Koelsch hat geschrieben: So 3. Sep 2017, 11:20 Das würde ich im Zweifel durchklagen - insbesondere, wenn ich mir in der Vergangenheit auch nur einen Fall gehabt hätte, wo das JC trotz "normalem Nachweis" gesagt geschrieben hat: Haben wir nicht bekommen.
Müller wird kaum einen Antrag mit der Begründung durchbekommen, daß das JC Meiers Belege verschlampt hat, wenn das nicht in der Zeitung stand. Aber die eigene Post und die eigenen Gerichtsbeschlüsse darf man schon gelesen und seine Konsequenzen gezogen haben.
Tester hat geschrieben: So 3. Sep 2017, 11:20 Spart jede Menge Beweislast. In Koelsches Fall, wo vor dem SG gestritten wird, welche Unterlagen nicht oder doch nicht eingegangen sind, reicht der Hinweis auf den Gerichtsvollzieher, der jedes einzelne Blatt beurkunden kann das es zugestellt wurde.
Falsch. Die Postzustellungsurkunde des Gerichtsvollziehers in die Rechtsantragstelle des SG tragen und den Rechtspfleger bitten, daß er sie kopieren und zur Akte nehmen möge, wenn man den Antrag stellt bzw. die Klage einreicht (einem Copyshop traue ich nicht zu, daß er damit umgehen kann). Wenn Du einen Antrag auf eA stellst, hast Du in der Regel später keine Gelegenheit, noch etwas nachzuschieben.
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