Räumungsklage läuft seit kurzem, ALG II läuft (ok, hätte ich den vorläufigen Bescheid früher zu Gesicht bekommen, hätte es da Mecker gegeben, jetzt isses zu spät)
Darlehen für Mietschulden wurde wohl bisher mündlich abgelehtn, weil Wohnung unangemessen. Das ist sogar korrekt (wenn man die Angemessenheitsgrenze akzeptiert). Zusäzliches Problem: Optionskommune
Die Wohnung ist um € 70 bruttokalt unangemessen, Chancen mit Räumungsklage und angemeldeter Inso was "angemessenes" zu finden, tendieren natürlich gegen deutlich unter Null - insoweit vergleichbar zum ersten Räumungsklagefall.
Ich will natürlich schriftlich Darlehensantrag für Mietschulden stellen und argumentieren:
- Ich bekomm bei der Ausgangslage keine angemessene Wohnung
- Die dauerhafte Abdeckung der € 70 ist gewähleistet, immerhin "gewährst" Du JC mir ja monatlich einen Freibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II in Höhe von gut € 120 plus € 100 Grundfreibetrag. Aus dem Geld kann ich locker die € 70 stemmen, also absolut kein Grund, mir das Darlehen nicht zu geben,
weil die Wohnung ja nicht "sicher" sei.