Ergänzend zur Prüfung von Rentenversicherung und Heizkosten möge der Antragsgegner auch bitte erläutern, wie hoch die voraussichtlichen Einnahmen der Antragstellerin sind, wenn sie, wie vom Antragsgegner durch komplette Streichung der Fahrzeugkosten vorgegeben, ihre Aufträge nicht erfüllen kann.
Vereinfacht für den Antragsgegner: Wie viel wird der Auftraggeber in Hamburg zahlen, wenn die Antragstellerin zum gebuchten Termin in Hamburg mangels Fahrgelegenheit nicht erscheint?
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Frage: bringt das was?
Das Schreiben geht über das Gericht an das JC, dort wird der Eingang verbucht, an die Rechtsabteilung weitergeleitet, die wiederum prüft und fragt vielleicht in der Leistungsabteilung nach - latürnich schriftlich - das dauert, dann schreibt die Rechtsabteilung an das SG, das wiederum leitet an die Antragstellerin weiter .....
Und inzwischen steht der Möbelwagen vor der Tür.
Die Leistungsabteilung wird trotz oder gerade wg. der Rückfrage aus der Rechtsabteilung nicht in die Puschen kommen, bevor sie nicht von dort "Grünes Licht" für egal was hat.
Vermute ich mal so als stellvertretender Schwarz-Seher des Forums.
Ziel ist es, dem SG deutlich zu machen, was für ein Irrsinn dieser 1,99 Bescheid ist und das JC offensichtlich bis heute nicht sehen will oder kann, ohne Fahrtkosten keine Einnahmen. Sollen die die prognostizierten Einnahmen auf Null korrigieren und alles wäre fein.
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Müsstest Du dann nicht schreiben:
"Vereinfacht für den Antragsgegner: Wie viel wird der Auftraggeber in Hamburg zahlen, wenn die Antragstellerin zum gebuchten Termin in Hamburg mangels Anerkennung der Fahrtkosten nicht erscheint?"
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marsupilami hat geschrieben: ↑Do 7. Sep 2017, 09:39
Müsstest Du dann nicht schreiben:
"Vereinfacht für den Antragsgegner: Wie viel wird der Auftraggeber in Hamburg zahlen, wenn die Antragstellerin zum gebuchten Termin in Hamburg mangels Anerkennung verfügbarer Mittel zur Deckung ihrer Fahrtkosten Reisekosten nicht erscheint?"
Gäbe es da nicht eine Vertragsstrafe? Wenn die Klägerin fünf Koffer zu transportieren hat und damit weder vom Flixbus mitgenommen wird, noch auf Unterwegsbahnhöfen ohne fremde Hilfe umsteigen kann, sollte man das dem Gericht mal verdeutlichen. Sonst könnte es sein, daß sich das mangels sachdienlichem Vortag von "allgemeiner Lebenserfahrung" leiten läßt und entsprechend entscheidet.
Fünf Koffer für ein paar Tage scheint mir lebensfremd. Als Selbstständiger ist es meine Entscheidung ob ich ein eigenes Kfz nutze. Entscheidend ist die erforderliche Flexibilität und Zweckmäßigkeit. Und die bietet mir kein Flixbus.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Günter hat geschrieben: ↑Fr 8. Sep 2017, 00:36Fünf Koffer für ein paar Tage scheint mir lebensfremd. Als Selbstständiger ist es meine Entscheidung ob ich ein eigenes Kfz nutze. Entscheidend ist die erforderliche Flexibilität und Zweckmäßigkeit. Und die bietet mir kein Flixbus.
Meistens ja, aber ab und an muss eLB Kostüme etc. mitschleppen
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zudem ist auch der Flixbus selten für umme - und JC hat ja alles gestrichen, was auch nur in die Nähe von Betriebsaugaben kommt, außer 5 x Kontoführungsgebühr (nicht 6-mal )
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Wenn beim Flixbus eine Nachtverbindung gewählt wird, spart eLB auch noch die Übernachtung und statt Frühstück gibt es mitgenommene belegte Brote. Nur mal so als Idee.
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Hier mal ein erster Antwortentwurf mit der Bitte um Bemeckerung
2017_06_09 Anschreiben Neuantrag ALG II_ano.docx
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Dies entspricht sicher nicht der auch in der Gesetzesbegründung ausdrücklich geforderten „realistischen Prognose“ (BT-Drucksache 18/8041 S. 52)
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Günter hat geschrieben: ↑So 10. Sep 2017, 12:24
Stimmen die Zahlen in Punkt 4? Das würde einen monatlichen Anspruch von 1.531,72 € bedeuten. Das erscheint für eine Einpersonen BG etwas hoch.
Der Gewinn von 2016 1.1oo € monatlich, jährlich oder was?
Wie kommst Du jetzt darauf?
JC geht doch von € 1.087 oder so Einkommen aus, davon aber sind eben RV, Kfz zumindest Haftpflicht und auch die lt. Ktoauszug eindeutigen Werbungskosten abzusetzen.
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Ist das jetzt ein 1-Personenhaushalt? Mit Miete ca 600€ und einem Gewinn von 600€ im Monat?
Warum wurden eigentlich nicht alle Belege in Kopie über das SG eingereicht, statt sich ewig lang darüber zu streiten, ob die Belege nun vorliegen würden oder nicht?
ja 1-Personenhaushalt mit Bedarf 409 + 643 Euronen
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"Die aufgelaufenen Mietschulden in Höhe von € 1.286,00 für Februar und März 2017 sind ebenso sofort zu übernehmen wie die ab Unterkunftskosten seit April 2017."
Merci, ich baue ein, "Mietschulden gemäß vorliegender Räumungsklage einschl. Verfahrensgebühr" - die sollen gefälligst in die Akten gucken und ich baue das in einen zusätzlichen Punkt 6)
6)
Da gemäß oben Nr. 1) vermutlich von Antragsteller wegen Falschberatung durch den Antragsgegner nie ein förmlicher Antrag auf Übernahme der Mietschulden gemäß vorliegender Räumungsklage einschl. Verfahrensgebühr gestellt wurde, wird dieser hiermit nachgeholt.
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Beim Erstantrag gilt erst mal die bisherige Miete - und das Insoverwalter nicht zu erreichen sind bzw. nicht reagieren ist leider absolut üblich - so die Erfahrung aus vielen Besuchen bei den anonymen Insolvenzlern und vielen Gesprächen mit Schuldenberatern.
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Immerhinque wie der olle Latriniker zu sagen pflegt.
Beamten Ping-Pong ist beendet, siehe Anlage - und für den 22.9.17 ist Erörterungstermin bei der Eilsache gegen JC angesetzt
S42_Ablehnung_Wohnungsnotfälle_ano.pdf
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