ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#251

Beitrag von Koelsch »

Erneut Post vom JC
Sozialgericht_41_Antwort_06.09.2017_ano.pdf
ich möchte darauf kurz und schmerzlos antworten:
Ergänzend zur Prüfung von Rentenversicherung und Heizkosten möge der Antragsgegner auch bitte erläutern, wie hoch die voraussichtlichen Einnahmen der Antragstellerin sind, wenn sie, wie vom Antragsgegner durch komplette Streichung der Fahrzeugkosten vorgegeben, ihre Aufträge nicht erfüllen kann.
Vereinfacht für den Antragsgegner: Wie viel wird der Auftraggeber in Hamburg zahlen, wenn die Antragstellerin zum gebuchten Termin in Hamburg mangels Fahrgelegenheit nicht erscheint?
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#252

Beitrag von Günter »

Meine Mutter hat immer gesagt bekloppt hoch 3 = Donnerstag und was sagt der Kalender? Recht hatte die alte Dame.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#253

Beitrag von marsupilami »

Frage: bringt das was?
Das Schreiben geht über das Gericht an das JC, dort wird der Eingang verbucht, an die Rechtsabteilung weitergeleitet, die wiederum prüft und fragt vielleicht in der Leistungsabteilung nach - latürnich schriftlich - das dauert, dann schreibt die Rechtsabteilung an das SG, das wiederum leitet an die Antragstellerin weiter .....

Und inzwischen steht der Möbelwagen vor der Tür.


Die Leistungsabteilung wird trotz oder gerade wg. der Rückfrage aus der Rechtsabteilung nicht in die Puschen kommen, bevor sie nicht von dort "Grünes Licht" für egal was hat.

Vermute ich mal so als stellvertretender Schwarz-Seher des Forums.
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#254

Beitrag von Koelsch »

Ziel ist es, dem SG deutlich zu machen, was für ein Irrsinn dieser 1,99 Bescheid ist und das JC offensichtlich bis heute nicht sehen will oder kann, ohne Fahrtkosten keine Einnahmen. Sollen die die prognostizierten Einnahmen auf Null korrigieren und alles wäre fein.
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marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#255

Beitrag von marsupilami »

Müsstest Du dann nicht schreiben:
"Vereinfacht für den Antragsgegner: Wie viel wird der Auftraggeber in Hamburg zahlen, wenn die Antragstellerin zum gebuchten Termin in Hamburg mangels Anerkennung der Fahrtkosten nicht erscheint?"
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#256

Beitrag von Koelsch »

Jep, besserer
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Peter I.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#257

Beitrag von Peter I. »

marsupilami hat geschrieben: Do 7. Sep 2017, 09:39 Müsstest Du dann nicht schreiben:
"Vereinfacht für den Antragsgegner: Wie viel wird der Auftraggeber in Hamburg zahlen, wenn die Antragstellerin zum gebuchten Termin in Hamburg mangels Anerkennung verfügbarer Mittel zur Deckung ihrer Fahrtkosten Reisekosten nicht erscheint?"
Gäbe es da nicht eine Vertragsstrafe? Wenn die Klägerin fünf Koffer zu transportieren hat und damit weder vom Flixbus mitgenommen wird, noch auf Unterwegsbahnhöfen ohne fremde Hilfe umsteigen kann, sollte man das dem Gericht mal verdeutlichen. Sonst könnte es sein, daß sich das mangels sachdienlichem Vortag von "allgemeiner Lebenserfahrung" leiten läßt und entsprechend entscheidet.
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Günter
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#258

Beitrag von Günter »

Fünf Koffer für ein paar Tage scheint mir lebensfremd. Als Selbstständiger ist es meine Entscheidung ob ich ein eigenes Kfz nutze. Entscheidend ist die erforderliche Flexibilität und Zweckmäßigkeit. Und die bietet mir kein Flixbus.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#259

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben: Fr 8. Sep 2017, 00:36 Fünf Koffer für ein paar Tage scheint mir lebensfremd. Als Selbstständiger ist es meine Entscheidung ob ich ein eigenes Kfz nutze. Entscheidend ist die erforderliche Flexibilität und Zweckmäßigkeit. Und die bietet mir kein Flixbus.
Meistens ja, aber ab und an muss eLB Kostüme etc. mitschleppen
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Olivia
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#260

Beitrag von Olivia »

Mit fünf Koffern und Flixbus zum Kundentermin? Ich glaub es hackt.
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#261

Beitrag von Koelsch »

zudem ist auch der Flixbus selten für umme - und JC hat ja alles gestrichen, was auch nur in die Nähe von Betriebsaugaben kommt, außer 5 x Kontoführungsgebühr (nicht 6-mal :1: )
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Olivia
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#262

Beitrag von Olivia »

:ironiea: Wenn beim Flixbus eine Nachtverbindung gewählt wird, spart eLB auch noch die Übernachtung und statt Frühstück gibt es mitgenommene belegte Brote. Nur mal so als Idee. :unschuld:
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#263

Beitrag von Koelsch »

So langsam dreh ich hier noch durch
JobCenter_Antwort_S41_09.09.2017_ano.pdf
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#264

Beitrag von Koelsch »

Hier mal ein erster Antwortentwurf mit der Bitte um Bemeckerung
2017_06_09 Anschreiben Neuantrag ALG II_ano.docx
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#265

Beitrag von Koelsch »

Am Ende von Pkt. 3 noch eingefügt:
Dies entspricht sicher nicht der auch in der Gesetzesbegründung ausdrücklich geforderten „realistischen Prognose“ (BT-Drucksache 18/8041 S. 52)
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Günter
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#266

Beitrag von Günter »

Stimmen die Zahlen in Punkt 4? Das würde einen monatlichen Anspruch von 1.531,72 € bedeuten. Das erscheint für eine Einpersonen BG etwas hoch.

Der Gewinn von 2016 1.1oo € monatlich, jährlich oder was?
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Günter
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#267

Beitrag von Günter »

Ich würde eine kurze Dokumentation des beleibten Behörden-Ping-Pong an das Gericht schicken.

Im Anhang eine kleine Aufstellung der Ämtertätigkeit, die die JobCenter_Antwort_S41_09.09.2017_ano.pdf als Fakenews entlarvt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#268

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben: So 10. Sep 2017, 12:24 Stimmen die Zahlen in Punkt 4? Das würde einen monatlichen Anspruch von 1.531,72 € bedeuten. Das erscheint für eine Einpersonen BG etwas hoch.

Der Gewinn von 2016 1.1oo € monatlich, jährlich oder was?
Wie kommst Du jetzt darauf?

JC geht doch von € 1.087 oder so Einkommen aus, davon aber sind eben RV, Kfz zumindest Haftpflicht und auch die lt. Ktoauszug eindeutigen Werbungskosten abzusetzen.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#269

Beitrag von Tester »

Ist das jetzt ein 1-Personenhaushalt? Mit Miete ca 600€ und einem Gewinn von 600€ im Monat?

Warum wurden eigentlich nicht alle Belege in Kopie über das SG eingereicht, statt sich ewig lang darüber zu streiten, ob die Belege nun vorliegen würden oder nicht?
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#270

Beitrag von Koelsch »

Weil die Belege beim Insolvenzverwalter sind,

ja 1-Personenhaushalt mit Bedarf 409 + 643 Euronen
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#271

Beitrag von marsupilami »

"Die aufgelaufenen Mietschulden in Höhe von € 1.286,00 für Februar und März 2017 sind ebenso sofort zu übernehmen wie die ab Unterkunftskosten seit April 2017."

Sonst wäre das gut.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#272

Beitrag von Koelsch »

Merci, ich baue ein, "Mietschulden gemäß vorliegender Räumungsklage einschl. Verfahrensgebühr" - die sollen gefälligst in die Akten gucken und ich baue das in einen zusätzlichen Punkt 6)
6)
Da gemäß oben Nr. 1) vermutlich von Antragsteller wegen Falschberatung durch den Antragsgegner nie ein förmlicher Antrag auf Übernahme der Mietschulden gemäß vorliegender Räumungsklage einschl. Verfahrensgebühr gestellt wurde, wird dieser hiermit nachgeholt.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#273

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: So 10. Sep 2017, 14:26 Weil die Belege beim Insolvenzverwalter sind,

ja 1-Personenhaushalt mit Bedarf 409 + 643 Euronen
Ist der Insolvenzverwalter eine nicht zu erreichende Person?

643? Gibts in Ddorf andere Obergrenzen?
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#274

Beitrag von Koelsch »

Beim Erstantrag gilt erst mal die bisherige Miete - und das Insoverwalter nicht zu erreichen sind bzw. nicht reagieren ist leider absolut üblich - so die Erfahrung aus vielen Besuchen bei den anonymen Insolvenzlern und vielen Gesprächen mit Schuldenberatern.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#275

Beitrag von Koelsch »

Immerhinque wie der olle Latriniker zu sagen pflegt.

Beamten Ping-Pong ist beendet, siehe Anlage - und für den 22.9.17 ist Erörterungstermin bei der Eilsache gegen JC angesetzt
S42_Ablehnung_Wohnungsnotfälle_ano.pdf
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