Neues vom Inkasso - Service
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Neues vom Inkasso - Service
Ich habe Anträge gestellt beim Inkasso und bin da von Ausgegangen das sie es beschieden werden dort.
Habe nun dieses Schreiben erhalten : Und habe einen Antrag zurückgeschickt mit Hinweisen :
Habe nun dieses Schreiben erhalten : Und habe einen Antrag zurückgeschickt mit Hinweisen :
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Re: Neues vom Inkasso - Service
Muss man nicht kommentieren
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Neues vom Inkasso - Service
.... aber man kann:
Das Ganze gleitet ab in's Lächerliche.
Das Ganze gleitet ab in's Lächerliche.
Signatur?
Muss das sein?
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- marsupilami
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Re: Neues vom Inkasso - Service
Nachtrag:
Mir ist eingefallen, dass einfach nur kritisieren nicht gut ist.
Man sollte auch Begründung liefern.
Okay!
Also: Das hauseigene Inkasso des JC führt nur die Aufträge des JC aus und "bescheidet" keine Anträge!
Es ist also vollkommen witzlos, einen "Antrag" - worauf auch immer - an das Inkasso zu schicken.
JC erteilt Inkasso den Auftrag: zieh da bei dem Kunden mal Geld ein.
Wenn der Kunde zahlt, meldet das Inkasso den "Vollzug" an das JC zurück.
Wenn der Kunde nicht zahlen will, dann schreibt man dem Inkasso, dass zu diesen Ansprüchen des JC ein Widerspruchsverfahren bzw. Klage läuft und teilt natürlich das entsprechende Aktenzeichen mit.
Punkt.
Inkasso wird sich beim JC erkundigen ob dem so ist und dann entsprechend weiter verfahren.
Wenn man so viele Widersprüche und Klagen - bis hin zum Verfassungsgericht führt, angeblich so viel Zeit in Gerichtssälen verbringt, dann sollte man um solche einfachen Verfahrensweisen Bescheid wissen.
Daher mein obiger Kommentar!
Mir ist eingefallen, dass einfach nur kritisieren nicht gut ist.
Man sollte auch Begründung liefern.
Okay!
Also: Das hauseigene Inkasso des JC führt nur die Aufträge des JC aus und "bescheidet" keine Anträge!
Es ist also vollkommen witzlos, einen "Antrag" - worauf auch immer - an das Inkasso zu schicken.
JC erteilt Inkasso den Auftrag: zieh da bei dem Kunden mal Geld ein.
Wenn der Kunde zahlt, meldet das Inkasso den "Vollzug" an das JC zurück.
Wenn der Kunde nicht zahlen will, dann schreibt man dem Inkasso, dass zu diesen Ansprüchen des JC ein Widerspruchsverfahren bzw. Klage läuft und teilt natürlich das entsprechende Aktenzeichen mit.
Punkt.
Inkasso wird sich beim JC erkundigen ob dem so ist und dann entsprechend weiter verfahren.
Wenn man so viele Widersprüche und Klagen - bis hin zum Verfassungsgericht führt, angeblich so viel Zeit in Gerichtssälen verbringt, dann sollte man um solche einfachen Verfahrensweisen Bescheid wissen.
Daher mein obiger Kommentar!
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Muss das sein?
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Re: Neues vom Inkasso - Service
Sage mir doch mal warum auf den Inkasso - Schreiben steht das ein Widerspruch geht,
und aber lauter deiner Aussage nicht Geht, oder .......
und aber lauter deiner Aussage nicht Geht, oder .......
- marsupilami
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Re: Neues vom Inkasso - Service
Jetzt mal ernsthaft: liest Du wirklich, was in dem Inkasso-Schreiben steht und verstehst Du das auch?
Und liest und verstehst Du, was Du da eben gepostet hast?
In dem Inkasso-Schreiben steht nicht, ob Widerspruch gegen das Inkasso-Schreiben geht oder nicht.
Man interpretiert Dein letztes Schreiben so, dass Du Widerspruch beim JC eingelegt hast und dass Inkasso eben nicht über diesen Widerspruch entscheiden darf.
Und man hat weitergeleitet.
Und liest und verstehst Du, was Du da eben gepostet hast?
In dem Inkasso-Schreiben steht nicht, ob Widerspruch gegen das Inkasso-Schreiben geht oder nicht.
Man interpretiert Dein letztes Schreiben so, dass Du Widerspruch beim JC eingelegt hast und dass Inkasso eben nicht über diesen Widerspruch entscheiden darf.
Und man hat weitergeleitet.
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Muss das sein?
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Re: Neues vom Inkasso - Service
Ja das weiß ich auch, dort steht gegen Mahngebühren, aber dort steht auch nicht das sie Anträge ablehnen also sind Anträge zulässig.
Außer dem laufen noch zwei Strafanträge gegen sie.
Außer dem laufen noch zwei Strafanträge gegen sie.
- kleinchaos
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Re: Neues vom Inkasso - Service
Gegen die Mahngebühren muss man den Widerspruch an den Inkasso-Service richten, das ist soweit richtig. Aber nur wegen der Mahngebühren! Oder gegen den Forderungseinzug als solchen.
Gegen die Summe, also gegen den Bescheid und die Forderung des JC, muss man direkt beim JC Widerspruch einlegen. Ja klar schickt der Inkasso-Service deinen Widerspruch an die zuständige Stelle weiter. Das macht das Rathaus auch, wenn ich meinen Widerspruch dort in den Kasten werfe. Und trotzdem ist das Rathaus eben nicht zuständig und leitet weiter, dazu ist es verpflichtet.
Gegen die Summe, also gegen den Bescheid und die Forderung des JC, muss man direkt beim JC Widerspruch einlegen. Ja klar schickt der Inkasso-Service deinen Widerspruch an die zuständige Stelle weiter. Das macht das Rathaus auch, wenn ich meinen Widerspruch dort in den Kasten werfe. Und trotzdem ist das Rathaus eben nicht zuständig und leitet weiter, dazu ist es verpflichtet.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Neues vom Inkasso - Service
Entschuldigung dass ich so doof bin.
Aber ich finde in dem im Eingangsposting eingestellten Schreiben von dem Inkasso nix von Mahngebühren.
Aber vom Prinzip hat kc natürlich Recht.
Aber ich finde in dem im Eingangsposting eingestellten Schreiben von dem Inkasso nix von Mahngebühren.
Aber vom Prinzip hat kc natürlich Recht.
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Re: Neues vom Inkasso - Service
Das Mahnschreiben war da vor.