ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
So kann man's sagen - falscher Richter, aber ich schwöre, ich hab den nicht ausgesucht.
aEKS deshalb, damit eLB dann irgendwann mal (JC Muckel meinte, das ginge dann ratz-fatz ) eine satte Nachzahlung bekommt.
Ich bekomme die Unterlagen für die aEKS, unterschrieben ist sie bereits, und dann bastel ich die zusammen. Kann eLB ja nicht mehr, morgen und übermorgen ganztägige Jobs, und Samstag geht's dann los auf ein 1-monatiges Engagement.
aEKS deshalb, damit eLB dann irgendwann mal (JC Muckel meinte, das ginge dann ratz-fatz ) eine satte Nachzahlung bekommt.
Ich bekomme die Unterlagen für die aEKS, unterschrieben ist sie bereits, und dann bastel ich die zusammen. Kann eLB ja nicht mehr, morgen und übermorgen ganztägige Jobs, und Samstag geht's dann los auf ein 1-monatiges Engagement.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ich reg mich immer noch auf:
Im Termin erklärte Richter, die klare und eindeutige Forderung, dass die betrieblichen km anzugeben seien, wäre im Versagungsbescheid gefordert worden http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 57#p445857
Den hatte ich nicht dabei, da der ja eigentlich längst erledigt ist. Ich meinte dann nur, daran könne ich mioch nicht erinnern, Richter meinte pampig, er hätte das vorliegen und zeigte auf ein Baltt seiner Akte, dass er extra aufschlug.
Guckt selbst, ich sehe diese Forderung da nicht.
Im Termin erklärte Richter, die klare und eindeutige Forderung, dass die betrieblichen km anzugeben seien, wäre im Versagungsbescheid gefordert worden http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 57#p445857
Den hatte ich nicht dabei, da der ja eigentlich längst erledigt ist. Ich meinte dann nur, daran könne ich mioch nicht erinnern, Richter meinte pampig, er hätte das vorliegen und zeigte auf ein Baltt seiner Akte, dass er extra aufschlug.
Guckt selbst, ich sehe diese Forderung da nicht.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Gab doch vorher sicher noch Aufforderung zur Miwi, vielleicht da noch ausführlicher?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Auch da steht diese km-Forderung nicht drin, aber SG-Richter lügen ja nicht, die phantasieren nur. Aber was soll man von einem SG Richter erwarten, der ganz offensichtlich weder weiß, dass JC keine RV Beiträge mehr zahlt und den § 11b SGB II offensichtlich auch nicht kennt aber zuständig ist für die Einkommensermittlung von Selbstständigen
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Hier schon mal ein erster Entwurf für den vermutlich am Mittwoch fälligen Eilantrag wegen der Mietschulden, natürlich mit der Bitte um Bemeckerung, die sich in aller Regel als Verbesserungen herausstellen
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Liest sich gut aber ich bin leider in diesen Dingen kaum eine Hilfe.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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- marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
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Muss das sein?
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Was würden wir ohne Marsu bloß tun. Ich lerne bei jeder Korrektur etwas dazu.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Jemanden anderen fragen/bitten, da mal drüber zu lesen und Änderungsvorschläge zu machen?
Bzw. jemand anderer würde entsprechende Vorschläge machen.
Was ich noch vergessen habe - weil's eigentlich Standard ist: bitte auf doppelte Leerzeichen achten.
Bzw. jemand anderer würde entsprechende Vorschläge machen.
Was ich noch vergessen habe - weil's eigentlich Standard ist: bitte auf doppelte Leerzeichen achten.
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Muss das sein?
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Merci, werde ich entsprechend ein- bzw. umbauen.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Man sollte/muss ja leider vorbereitet sein.
Entweder es kommt morgen kein Bescheid zur Mietschuldenübernahme, dann der bereits eingestellte Eilantrag an's SG
Oder es kommt eine Absage (die kann dann auch im Eilverfahren noch kommen), vermutlich mit der Begründung: Können wir nicht übernehmen, weil Wohnung unangemessen.
Darauf würde ich dann wie folgt argumentieren, bitte bemeckern und möglichst weitere Argumente bringen
Entweder es kommt morgen kein Bescheid zur Mietschuldenübernahme, dann der bereits eingestellte Eilantrag an's SG
Oder es kommt eine Absage (die kann dann auch im Eilverfahren noch kommen), vermutlich mit der Begründung: Können wir nicht übernehmen, weil Wohnung unangemessen.
Darauf würde ich dann wie folgt argumentieren, bitte bemeckern und möglichst weitere Argumente bringen
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ich sag mal so, wenn die bisher vorgebrachten Gründe nicht ausreichend sein sollten, dann kannst du die noch tonnenweise mit Argumenten zuschütten, es würde nie ausreichen.
Aber vielleicht noch der Hinweis, als die Schulden aufliefen war sie noch nicht im Bezug, also gab es keine Angemessenheitsgrenze. Erst nach erfolgten Hinweis auf Angemessenheit oder auch nicht, beginnt eine 6 Monatsfrist zu laufen. Alles was vorher war, ist also im vollen Umfang zu Übernehmen. Zumal die Chance besteht, dass sie mit neuen Aufträgen wieder aus dem Bezug entschwindet.
Aber vielleicht noch der Hinweis, als die Schulden aufliefen war sie noch nicht im Bezug, also gab es keine Angemessenheitsgrenze. Erst nach erfolgten Hinweis auf Angemessenheit oder auch nicht, beginnt eine 6 Monatsfrist zu laufen. Alles was vorher war, ist also im vollen Umfang zu Übernehmen. Zumal die Chance besteht, dass sie mit neuen Aufträgen wieder aus dem Bezug entschwindet.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Zum Thema Mietschulden wurde ja mit dem JC bisher gar nix kommuniziert außer dem Antrag. JC zeigte ja sofort auf's Sozialamt, das wurde ja auch tätig und trat mit dem Vermieter in Kontakt verwies aber auch immer auf's JC mit der falschen Aussage: Nur wenn JC endlich ALG II zahlt, dann können wir Mietschulden übernehmen. (Vielleicht sollte man das noch mal deutlich herausstreichen)
Als JC dann endlich ankam und sagte: Jau, Du bekommst rückwirkend ab April ALG II satt, nämlich € 1,99 pro Monat, dann kam Sozialamt und auch SG an und sagte - ja dann haben wir einen klaren Fall von § 22 Abs. 8 SGB II = alleinige Zuständigkeit beim JC. Und erst seit dem wird der Mietschuldenantrag ja beim JC bearbeitet, Kommunikation zu dem Thema aber gab's bisher mit dem JC nicht.
Als JC dann endlich ankam und sagte: Jau, Du bekommst rückwirkend ab April ALG II satt, nämlich € 1,99 pro Monat, dann kam Sozialamt und auch SG an und sagte - ja dann haben wir einen klaren Fall von § 22 Abs. 8 SGB II = alleinige Zuständigkeit beim JC. Und erst seit dem wird der Mietschuldenantrag ja beim JC bearbeitet, Kommunikation zu dem Thema aber gab's bisher mit dem JC nicht.
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- marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Kukk mal, obste was davon brauchen kannst.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Die Sachen hatte ich doch schon alle eingebaut, jetzele geht's "um den nächsten Schritt"
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
falsches Dokument hochgeladen.
Tut mir leid.
Hier kommt das andere, hoffentlich richtige.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Jetzele passts, alles übernommen, bis auf die "angemessene Wohnungsgröße" unten. Die Größe ist Teil des Begriffs "angemessen", spielt aber keine eigenständige Rolle. Wichtig ist allein das Geld.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Stimmt.
Hätte mir eigentlich nicht passieren dürfen.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Update: Wie zu erwarten ist der Bescheid zur Mietschuldenübernahme nicht gekommen - also erhält das SG morgen einen neuen Eilantrag wie oben geschrieben
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Kann nicht schaden - der Tiger und ich haben Vollmacht für's SG und für's JC, denn eLB ist ja ab Monatsende für einen Monat op jöck
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Alles gute für den weiteren Verlauf Koelsch.
- kleinchaos
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Aktenzeichen ist da - andere Kammer als beim Erörterungstermin. Darüber bin ich nicht böse, und Kammer hat anscheinend akzeptiert, dass der Schreibkram über mich läuft, Briefle war an mich adressiert.
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