Höhe der Rente: 652,76 € (Zahlbetrag)
Gleichzeitig hab ich - da ja die Rente erst am Ende des jeweiligen Monats überwiesen wird - einen Antrag auf Überbrückungsdarlehen gestellt.
Heute kommt ein Aufhebungsbescheid.
.... wird ab 01.10.2017 ganz aufgehoben.
Grund:
Rente wg. Alters oder ähnlicher Leistungen öffentlich rechtlicher Art.
Leistungen nach dem SGB II erhält nicht, wer eine Rente wegen Alters, Knappschaftsausgleichsleistungen oder ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art bezieht.
Sie erhalten seit dem
Richtig! Hier steht nix im Bescheid. Weder ein Datum noch was genau in welcher Höhe.
Diese Entscheidung beruht auf §40 Absatz 1 und 2 SGB II und § 330 Absatz 3 SGB II in Verbindung mit § 48 Absatz 1 Satz 2 SGB X und § 7 Absatz 4 SGB II.
Dann kommt der Standard-Absatz über die nicht gegebene Krankenversicherung und die Rechtsbehelfsbelehrung und der schöne Satz:
Bitte beachten Sie:
Auch wenn Sie keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, können Sie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Beratung, Vermittlung, Förderung) durch Ihre Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.
.....
.....
Als Anlage gibt's die Gesetzestexte der oben genannten §§.
Frage an's Forum:
Ich müsste jetzt wissen, welche(r) §§ genau selbige Aussage:
Quelle: https://rentenbescheid24.de/wenn-die-re ... ht-reicht/Wer vor der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente beantragt, bekommt bis zum Erreichen der Regelaltersrente die „Aufstockungsleistungen“ vom Jobcenter.
untermauern?
Denn ich würde gerne am Montag pünktlich zum Beginn deren Öffnungszeiten bei diesen .... ähhhhh ..... Menschen aufschlagen und ihnen den entsprechenden §§ unter die Nase halten.
Abgesehen davon dass der Bescheid eh nicht vollständig und verständlich ist.
Nicht verständlich dahingehend:
Sie erhalten seit dem WANN? WAS? WIEVIEL? VON WEM?
und auf Seite 2:
Unter Umständen kann der Wegfall des Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II zu einem Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII führen. Sofern Ihrerseits Bedarf besteht, sollten Sie einen entsprechenden Antrag bei stellen.
Mit freundlichen Grüßen
JC Palumbien.
einen entsprechenden Antrag bei stellen.
Aha.
WO GENAU?
Ich werde den Verdacht nicht los, dass mein Lieblings-JC hart daran arbeitet, ebenfalls auf die Liste derjenigen JC's zu kommen, die hart an dem Erwerb eines schlechten Rufes arbeiten.
Nachtrag:
Ich bin stinkig, ich bin wütend, ich will Wörters schreiben, die dem Forum schaden könnten, ich hab Angst (Räumungsklage wg. Mietschulden), ich bin müde.
Ich hab keine Lust mehr.
Diese dauernde Auseinandersetzung mit diesen Behörden nimmt mir jegliche Kraft, jegliche Lebensfreude, jeglichen Lebensmut.
Eigentlich will ich nicht mehr.
Nur noch Friedhof.
Aber ich vermute, das ich auch dort weder Frieden noch Ruhe haben werde.