Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Richtig, genau wie Günter sagt. Ich würde erstmal 5% Ratenzahlung anbieten. Auch wenn wir da noch nicht sind, aber im SGB XII belaufen sich Tilgungen wohl generell auf 5% des Regelsatzes.
Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Nochmal zu der Vermieterbescheinigung. Da kann man auch eine Erklärung beifügen, dass die Anforderung zu riskant wäre, da man sonst eine Kündigung provoziert (Eigenbedarf) bzw. den Vermieter zu einer Mieterhöhung veranlasst (schlafende Hunde wecken).
Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Ganz einfach. Den letzten ALG II Bescheid an den Antrag hängen und kurzen Kommentar, sie werden doch hoffentlich ihren Kollegen des zuständigen JC zutrauen, dass die ihre Arbeit gesetzeskonform getan haben und meine Angaben zigfach überprüft haben.
Ihre Forderung nach einer Vermieterbescheinigung verstößt eklatant gegen den Datenschutz.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Die Vermieterbescheinigung würde ich auf keinen Fall ausfüllen lassen. Wenn das ein privater Vermieter ist, dann kommt der noch auf dumme Gedanken, und kündigt noch wegen (vermeintlichem) Eigenbedarf. Oder er nimmt das Ausfüllen der Bescheinigung zum Anlass, eine Mieterhöhung zu schicken. Und dann geht auch noch dort ein Hickhack los (ist das Mieterhöhungsverlangen rechtens, ist die Höhe erlaubt, ggf. geht ein Kostensenkungsverfahren des Jobcenters los oder wer weiss was noch).
Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Richtig 5% gucksu § 44b SGB XII - denn jetzele bist Du ja in GruSi
Und Vermieterbescheinigung - ich denke alle notwendigen Angaben ergeben sich aus Mietvertrag und letzter BK-Abrechnung. Beides legst Du brav dem GruSi Amt vor (Mietvertrag natürlich geschwärzt), füllst selbst die Vermieterbescheinigung aus und unterschreibst selbst (deutlich darauf hinweisen, dass Du selbt unterschrieben hast)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Pfalsch.Günter hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2017, 18:08 Ich versteh das Problem nicht.
Du nimmst das Darlehen von denen. Und dann teilst du denen am 1. November mit:
Liebe Freunde der schwäbischen Folklore,
ich verkünde euch frohe Nachrichten. Meine Rente ist eingetroffen, aber leider nur in der erwarteten Höhe von ......
Leider kann ich davon das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Ich schlage daher Ratenzahlung in Höhe von 10 % des ALG II Regelsatzes vor.
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Ich darf mich mit Anträgen im Zusammenhang mit den Zahlungsmodalitäten an den Inkasso-Servize in Recklinghausen - also Ruhrpott - NRW - wenden.
Aber ansonsten Dank für Anteilnahme und Tipps und Ratschläge.
Unterlagen hab ich zusammen, Formelare werde ich - so weit ich willig bin - am WE ausfüllen.
Vermieterbescheinigung z.B. bin ich nicht willig.
Kontoauszüge bin ich nur teilweise willig - es gibt Umsatzliste, Kontoauszüge kosten Geld.
Und eine Kopie vom Perso gibt's erst recht nicht.
Termin für Abgabe hab ich aber schon ausgemacht.
Und ich bin kalt-stinkig genug für mit ohne Beistand dort hinzugehen.
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Muss das sein?
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Dann auf in den Kampf wo du nur als Sieger hervor gehen kannst.
Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Bleibt locker Marsu! Das wollte Gruselamt auch von mir haben. Kontoauszüge -> gleich Umsatzliste. Vermieterbescheinigung habe ich denen auch nicht vorlegt. Stattdessen geschrieben, das sie die Daten aus den geschwärzten Mietvertrag / Nebenkosten-Abrechnung die notwendigen Daten erfassen können.
Zur Ratenzahlung wurde ja bereits etwas geschrieben. Ratenzahlung aber halt moderat damit Du nicht ins Schlingern gerätst ist auch normal. Darauf bestehen. Beh.Ausweis / Bescheid vorlegen und gut ist es.
Zur Ratenzahlung wurde ja bereits etwas geschrieben. Ratenzahlung aber halt moderat damit Du nicht ins Schlingern gerätst ist auch normal. Darauf bestehen. Beh.Ausweis / Bescheid vorlegen und gut ist es.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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- marsupilami
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Ich fülle gerade den Antrag für das Grusel-Amt aus.
Dort wird u.a. gefragt:
14. Antragsbegründung
(Bitte geben Sie so präzise wie möglich an, warum Sie einen Leistungsanspruch geltend machen - ggf. verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt - )
Letzteres will ich vermeiden, denn es wäre schade um die Zeit, weil Junks und Mädelz dort auch nicht besser drauf sind als beim JC und das dann im Schredder verschwindet.
Also brauch ich was, was einerseits präzise ist aber andererseits doch ein wenig ironisch.
Ich dachte an:
Dort wird u.a. gefragt:
14. Antragsbegründung
(Bitte geben Sie so präzise wie möglich an, warum Sie einen Leistungsanspruch geltend machen - ggf. verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt - )
Letzteres will ich vermeiden, denn es wäre schade um die Zeit, weil Junks und Mädelz dort auch nicht besser drauf sind als beim JC und das dann im Schredder verschwindet.
Also brauch ich was, was einerseits präzise ist aber andererseits doch ein wenig ironisch.
Ich dachte an:
Wenn jemand was besseres hat ....?Weil die angekündigte Auszahlung des Rentenbetrages das von Regierung erlaubte und vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Existenzminimum deutlich unterschreitet.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Rischtisch, das sollte reichen.
Ich hab anno dazumals, als JC Köln bei Antragsabgabe auch noch so was haben wollte handschriftlich auf einem vom JC-SB eingeforderten Blatt Papier vermerkt: Weil ich bedürftig bin.
Reichte, er war glücklich und zufrieden, er hatte das "vorgeschriebene" Blättle Papier
Ich hab anno dazumals, als JC Köln bei Antragsabgabe auch noch so was haben wollte handschriftlich auf einem vom JC-SB eingeforderten Blatt Papier vermerkt: Weil ich bedürftig bin.
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Mhh ich erinnere mich gar nicht das solche Frage vorkam. Eigentlich überflüssig aber halt Behörden-Irrsinn. Aber ich hätte wohl auch das geschrieben. Die Nettorente ist unter dem Existenzminimum. Was soll man da ausführlicher werden. Das langt.
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Ich würde schreiben:
Weil Frau Merkel im Wahlkampf behautet hat, wenn die Rente das Existenzminimum nicht deckt, hat der Bürger Anspruch auf GruSi. Mein Antrag dient also zur Sicherung des Existenzminimums als auch zur Überprüfung der Wahrheitsliebe der Kanzlerin.
http://www.t-online.de/nachrichten/deut ... macht.html
Weil Frau Merkel im Wahlkampf behautet hat, wenn die Rente das Existenzminimum nicht deckt, hat der Bürger Anspruch auf GruSi. Mein Antrag dient also zur Sicherung des Existenzminimums als auch zur Überprüfung der Wahrheitsliebe der Kanzlerin.
: Man habe die Grundsicherung eingeführt und es gebe ja Riester.
http://www.t-online.de/nachrichten/deut ... macht.html
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
im Wahlk(r)ampf wird so viel Sinnentleertes gesagt. Aber passt Günni :-)
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- marsupilami
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
"Ich wollte halt mal die von Frau Merkel im Wahlkampf (ZDF-Sendung "Klartext" vom 14.09.2017) erwähnte Grundsicherung ausprobieren.
Ob's für Herrn Riester auch noch reicht, weiß ich noch nicht."
Ob's für Herrn Riester auch noch reicht, weiß ich noch nicht."
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Muss das sein?
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Ausprobieren ist falsch, denn das hieße du hast eine Wahl, haste aber nicht, denn dein Existenzminimum ist durch die Rente nicht gedeckt. Du hast einen Rechtsanspruch auf GruSi.
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- marsupilami
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Ach, ich denke, ich kann mich ja zu Anfang bisken doof stellen.
Wobei - viel stellen muss ich da ja nicht.
Vielleicht krieg ich ja Schanze auf Widerspruch oder gar SG.
Wobei - viel stellen muss ich da ja nicht.
Vielleicht krieg ich ja Schanze auf Widerspruch oder gar SG.
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Auch wahr.
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- marsupilami
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Ich glaub, ich bleib bei dem Grusel-Amt.
1) Ich hab jetzt schon den Bescheid!
2) Rechnerisch hab ich - voraussichtlich - sogar mehr als beim JC.
Nein, keine Reichtümer. Aber ich kann das JC-Darlehen mit einem sicherlich vom Inkasso akzeptablen Betrag abstottern, ohne mich groß schlechter zu stellen als derzeit.
Wirklich sehen wird man das ja erst, wenn die angekündigten Zahlungen auffem Konto eintreffen und dann wieder abgehen.
3) Es wird im Bescheid auch gleich gesagt, dass Zahlungen, die nicht monatlich anfallen (z.B. der KdU - Müllabfuhr, NK-Abrechnung) eben auch übernommen werden, ich soll dann aber bitte rechtzeitig bekannt geben, Mahnkosten werden nicht übernommen.
4) Rundfunk muss ich auch nicht, entsprechende Bescheinigung liegt bei.
Was also will ich mehr?
Ich glaube nicht, dass ich mich mit Wohngeld viel besser stelle.
1) Ich hab jetzt schon den Bescheid!
2) Rechnerisch hab ich - voraussichtlich - sogar mehr als beim JC.
Nein, keine Reichtümer. Aber ich kann das JC-Darlehen mit einem sicherlich vom Inkasso akzeptablen Betrag abstottern, ohne mich groß schlechter zu stellen als derzeit.
Wirklich sehen wird man das ja erst, wenn die angekündigten Zahlungen auffem Konto eintreffen und dann wieder abgehen.
3) Es wird im Bescheid auch gleich gesagt, dass Zahlungen, die nicht monatlich anfallen (z.B. der KdU - Müllabfuhr, NK-Abrechnung) eben auch übernommen werden, ich soll dann aber bitte rechtzeitig bekannt geben, Mahnkosten werden nicht übernommen.
4) Rundfunk muss ich auch nicht, entsprechende Bescheinigung liegt bei.
Was also will ich mehr?
Ich glaube nicht, dass ich mich mit Wohngeld viel besser stelle.
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Ich hab mit dem Gruselamt hier ja bisher auch gute Erfahrungen.
Abstottern - denk bitte an § 44b Abs. 2 SGB XII - das ist jetzt Dein Maßstab für solche Sachen.
Abstottern - denk bitte an § 44b Abs. 2 SGB XII - das ist jetzt Dein Maßstab für solche Sachen.
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Ich sag ja, in den Sozialämtern arbeiten gut ausgebildete Sozialarbeiter und in den JobCentern ........ ich schreib besser nicht, was ich über die Bande denke.
Super dass es so gut geklappt hat.
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- angel6364
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Das freut mich für Dich!
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- marsupilami
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Eigentlich will ich das so zügig wie möglich vom Hals haben - andererseits hätte ich mit der Vorgabe aus dem 44 etwas mehr Luft als aktuell.
Das würde im Sommer 1 Eis bzw. im Winter 1 Praliné mehr pro Monat bedeuten ohne mich anderweitig groß einzuschränken.
Abgesehen davon hätte das JC das Nachsehen, wenn ich vor Ende der Ratenzahlung den Löffel abgebe.
Denen so auf den letzten Drücker noch ein's auswischen, das hätte was.
Nachtrag:
Muss aber nicht unbedingt auf Teufel komm' raus sein.
Das würde im Sommer 1 Eis bzw. im Winter 1 Praliné mehr pro Monat bedeuten ohne mich anderweitig groß einzuschränken.
Abgesehen davon hätte das JC das Nachsehen, wenn ich vor Ende der Ratenzahlung den Löffel abgebe.
Denen so auf den letzten Drücker noch ein's auswischen, das hätte was.
Nachtrag:
Muss aber nicht unbedingt auf Teufel komm' raus sein.
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Freut mich Marsu.Siehste alle Aufregung hinsichtlich Gruselamt hätte nicht sein müssen. Und kommste mit dem Bescheid zurecht? Bei mir sieht das Dingens ganzzzzzzzzzz anders aus als vom JC.
Ach so Du hast ja auch Merkzeichen G . Also denke an die paar Euronen die Dir dann zustehen.
Ach so Du hast ja auch Merkzeichen G . Also denke an die paar Euronen die Dir dann zustehen.
Zuletzt geändert von Pegasus am Fr 6. Okt 2017, 11:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC
Denk ich auch, löffel Du bitte noch längere Zeit
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