Abschließende EKS

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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DJDaki
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Registriert: Mi 30. Jan 2013, 22:40

Abschließende EKS

#1

Beitrag von DJDaki »

Hallo Leute,

mich würde mal folgendes interessieren:

Angenommen ein Geschäft läuft viel besser an als erwartet, es werden Satte gewinne gemacht etc...
Nun kommt die Zeit der ersten abschließenden EKS. Was kann der SB machen, wenn man die Unterlagen nicht abgibt?
Meiner Meinung nach könnte der nur schätzen, aber auf Grundlage von was? So ein Verhalten könnte sich also durchaus lohnen oder verstehe ich etwas falsch?
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Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Abschließende EKS

#2

Beitrag von Koelsch »

Du verstehst was falsch

§ 41a Abs. 3 SGB II sagt sehr deutlich:
3Kommen die leistungsberechtigte Person oder die mit ihr in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ihrer Nachweis- oder Auskunftspflicht bis zur abschließenden Entscheidung nicht, nicht vollständig oder trotz angemessener Fristsetzung und schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen nicht fristgemäß nach, setzen die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Leistungsanspruch für diejenigen Kalendermonate nur in der Höhe abschließend fest, in welcher seine Voraussetzungen ganz oder teilweise nachgewiesen wurden. 4Für die übrigen Kalendermonate wird festgestellt, dass ein Leistungsanspruch nicht bestand.
Bedeutet also Komplettrückzahlung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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