Masslose Forderung von Unterlagen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
jcgeschaedigter
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Masslose Forderung von Unterlagen

#1

Beitrag von jcgeschaedigter »

Hallo,

ich habe mich gerade hier angemeldet, weil ich hoffe, dass ich hier Hilfe bei meinem Problem mit dem Jobcenter bekommen kann.

Ich bin selbständiger Fotograf und schon eine ganze Weile im Hartz-IV-Bezug, hatte auch schon einige gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter.

Nun aber kam eine ziemlich dreiste Forderung des Jobcenters an. Nachdem in Punkto abschliessender Bescheid seit Jahren nichts mehr passiert ist, trotz fristgemäß abgegebener abschließender EKS nach jedem Bewilligungszeitraum, möchte das Jobcenter nun auf eine Schlag alle Unterlagen für die Bewilligungszeiträume seit November 2014. Das sind insgesamt 5 Bewilligungszeiträume, also 2,5 Jahre.

Auffällig ist, dass im Schreiben auch Dinge gefordert werden, die auf mich gar nicht zutreffen, so z.B. bin ich Kleinunternehmer und umsatzsteuerbefreit, auch verfüge ich nicht über Betriebsräume, was dem JC bekannt ist. Dennoch wird u.a. ein Umsatzsteuerbescheid sowie ein Gewerberaum-Mietvertrag gefordert. Also hat sich der ensprechende Bearbeiter wohl gar nicht wirklich mit meinem Fall beschäftigt.

Ich füge das entsprechende Schreiben im Anhang bei.

Das Problem ist neben dem umfangreichen Zeitraum, dass explizit erstmals auch Unterlagen über die Einnahmen gefordert werden. Das wären dann fast 1000 Rechnungen, die ich kopieren (bzw. einscannen), schwärzen und dann nochmals kopieren müsste. Auch werden die kompletten Kontoauszüge von 2.5 Jahren verlangt. Auch diese müssten eingescannt, geschwärzt und ausgedruckt werden. Ich schätze, dass insgesamt wohl etwa 2000 Seiten an Unterlagen zusammenkommen könnten. Diese Menge an Ausdrucken schafft mein kleiner Heimdrucker wahrscheinlich nicht.

Ich weiß, dass ich diese Unterlagen auf jeden Fall einreichen muss, da mir sonst alle Ausgaben nicht anerkannt werden. Was kann ich aber tun, um den Aufwand so gering wie möglich zu halten? Kann ich eine Fristverlängerung beantragen? Kann ich eine Kostenerstattung für aufgewendete Zeit und Material verlangen? Was könnt Ihr sonst noch empfehlen?

Bin für jede Hilfe dankbar.
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tigerlaw
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#2

Beitrag von tigerlaw »

Zuerst einmal :willkommen:

Sodann: FÜr alle BWZ, die vor dem 01.08..2016 geendet haben, gilt die neue verschärfte Regelung der Nicht-Anerkennung noch nicht, lass Dich nicht bange machen!

Beantrage angemessene Fristverlängerung; pro BWZ jeweils einen Monat, also für den ältesten bis Mitte November, für den nächst jüngeren bis Mitte Dezember, usw.

Biete an, nach Terminvereinbarung mit den jeweiligen gesammelten Unterlagen dorthin zu kommen, damit die Buchungspositionen stichprobenweise überprüft werden können.

Hier im Forum gibt es Tools für EXCEL (und OpenOffice), die aus den Erfassungen (mit Kontierung jeder einzelnen Buchung) die Teile A und B der Tabelle in der Anlage EKS erstellen können.

Bei dem Fristverlängerungsschreiben sofort ausführen, dass Du weniger als 17.500 € Umsatz im Jahr machst und deshalb nicht umsatzsteuerpflichtig bist.

Auch hättest Du keine separaten Gewerberäume.

In diesem Fall: Wie ist Deine Wohnung organisiert: Hast Du etwa ein separates Zimmer für Deinen "Betrieb"? Dann kanst Du die entsprechenden proportionalen Kosten der Wohnung (und auch des Stromverbrauchs!) in die Zeile B3 der Tabelle eintragen (bzw. im Programm in der Registerlasche "Journal" entsprechend eingeben).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#3

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Welche Unterlagen hast Du denn in der Vergangenheit mit der aEKS abgegeben? Nur das Formular und sonst nichts?

Ansonsten kann ich Dir leider nur wenig Hoffnung machen, wenn Du denen bisher keine Belege/Kontoauszüge etc. vorgelegt hast, dann können die das leider wirklich verlangen. Die gesetzte Frist ist sogar "menschlich", ich kenne das auch, dass für eine ähnliche Menge an Unterlagen gerade mal 14 Tage Frist gesetzt wurden.

Kosten geltend machen - leider nicht, wobei aber natürlich Tinte und Papier zu den "normalen" Betriebsausgaben gehören.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#4

Beitrag von Olivia »

:willkommen:

Ich schliesse mich den Vorrednern an. Sollte der vorhandene Drucker während der Kopieraktion kaputt gehen, so wäre ein neuer leistungsfähiger s/w Laserdrucker mit Kopier- und Scanfunktion inkl. Toner meiner Meinung nach eine berücksichtigungsfähige Betriebsausgabe, allerdings erst für den laufenden BWZ.

Wie sieht es denn mit der Arbeitsvermittlung aus? Lassen die Dich weitgehend in Ruhe?
jcgeschaedigter
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#5

Beitrag von jcgeschaedigter »

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

@tigerlaw

Die Fristverlängerung werde ich wohl beantragen (müssen), obwohl ich nicht glaube, dass die mir 5 Monate Zeit geben.
Das mit den Unterlagen hatte ich schon, die haben da nur drin rumgewurstelt und sinnlos Positionen zusammengerechnet - am Ende musste ich trotzdem Kopien einreichen. Da kann ich die gleich komplett mit einreichen. Allerdings werde ich sie maximal nach Bewilligungszeitraum ordnen, den Rest können die selbst raussuchen.
Meine Wohnung werde ich nicht aufs Tableau bringen, denn wie ich die Leute vom JC kenne (besonders einen Sachbearbeiter vom Leistungsteam, der ein extremer Korinthenkacker ist) werden sie dies wieder nutzen, um mir irgendwelche Gewerberäume zu unterstellen und solche zusätzlichen Streitereien muss ich nicht haben.

@Koelsch

Ich habe immer nur die aEKS abgegeben mit ausführlichen Erläuterungen und den Hinweis im Anschreiben, dass zur Vorlage der Unterlagen ein Termin vereinbart werden müsse. Natürlich kam nie eine Reaktion des JC, die haben alles in eine Ecke geworfen und erst jetzt nach 2,5 Jahren wieder rausgekramt

@ Olivia

Das mit dem neuen Drucker hatte ich auch schon gedacht. Aber ggf. lasse ich die eingescannten und geschwärzten Unterlagen auch einem Copyshop ausdrucken und nehme die Rechnung zu den Betriebsausgaben.
Die Arbeitsvermittlung lässt mich monetan noch in Ruhe, bin aber schon seit über 1 Jahr aus dem Selbständigenbereich raus und wieder in der "normalen" Vermittlung. Allerdings läuft gerade eine Überprüfung der Arbeitsfähigkeit, da ich aufgrund von Depressionen nicht mehr voll arbeitsfähig bin. Die Selbständigkeit gebe ich natürlich nicht auf, auch wenn die das gerne hätten.
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Koelsch
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#6

Beitrag von Koelsch »

Scannen und Copy-Shop ist eine gute Idee, und ansonsten eben wie titerlaw sagte, Fristverlägerung beantragen.

Du hast Recht, das JC kann Dir nicht vorschreiben, wie Du die Buchungsbelege für die "JC-Sonderbuchführung" zu ordnen hast. Du hast Deine "steuerrechtliche" Belegordnung, und damit hat JC zu leben.
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Olivia
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#7

Beitrag von Olivia »

Bedeutet das, dass Du neben der Bestandsselbständigkeit Vermittlungsvorschläge erhältst? Das muss eine ziemliche Belastung sein.
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kleinchaos
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#8

Beitrag von kleinchaos »

Auch von mir willkommen.

Bei einem Gespräch vor ein paar Wochen sagte eine SB, dass sie die letzten 2 Jahre keinerlei abschließenden EKS machen konnten weil das wohl mit dem alten A2LL und Allegro nicht hingehauen hat. Ob das so stimmt weiß ich nicht, aber es ist schon recht auffällig, dass dieser Zeitraum von 2 Jahren immer öfter auch in der Beratung auftaucht. Andererseits hab ich auch immer wieder schon aktuellere Bescheide gesehen. Keine Ahnung wie das zusammenhängt.
Ansonsten natürlich so verfahren wie oben geschrieben
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#9

Beitrag von Tester »

Hat das JC keine kostenlosen Kopierer? Da würde ich die Kopien machen. Alles was schon eingescannt ist, an den PC Plätzen ausdrucken, bis es qualmt.

Und dann die Kopien schwärzen und nochmals durch den Kopierer ziehen.
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kleinchaos
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#10

Beitrag von kleinchaos »

Bei uns haben sie an allen 4 Standorten einen! Kopierer stehen, immer lange Schlangen davor. Und dann kommt er und macht 1000 Kopien ...
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tigerlaw
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#11

Beitrag von tigerlaw »

Nebenbei: A2LL ist inzwischen abgeschaltet, man könnte jetzt also z.B. keine Zweitfassung eines damaligen Bescheids erstellen, wie eine Selbständigen-SB (die, die sich vor Kölsch´s Taschenmesserschraubenzieher gefürchtet hatte ...) mir vor einigen Tagen mitteilte. Da sie aber von allen Bescheiden Zweitdrucke und auch vorher/Nachher-Screenshots angefertigt und in der Akte abgeheftet hatte, konnte sie mir gewünschte Bescheide aus 2014 und 2015 in Kopie mitgeben ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
jcgeschaedigter
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#12

Beitrag von jcgeschaedigter »

Olivia hat geschrieben: So 8. Okt 2017, 20:33 Bedeutet das, dass Du neben der Bestandsselbständigkeit Vermittlungsvorschläge erhältst? Das muss eine ziemliche Belastung sein.
Vermittlungsvorschläge erhalte ich (noch) nicht. Bis zur Klärung des Status der Arbeitsfähigkeit. Das läuft auch schon fast 1 Jahr.

Ich habe mir noch überlegt, dass ich bezüglich der Einnahmen auf die (ohnehin vorzulegenden) Kontoauszüge verweise und abwarte, ob sie noch Unterlagen nachfordern. Die Kontoauszüge sollten ausreichen, da ich keine Bareinnahmen erziele, sondern alles über Paypal bzw. Konto läuft. So könnte ich das Kopieren der 1000 Rechnungen vermeiden. Ganz zur Not gibt es noch die Paypal-Kontoauszüge.
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#13

Beitrag von Tester »

Oh oh paypal ist schonmal doof (spätestens wenn die Aufforderung kommt, davon Kontoauszüge vorzulegen).

Aber sonst wäre das eine gute Lösung, reich die Kontoauszüge des Geschäftskontos ein (im Betreff sind ja bestimmt immer die Rechnungsnummern zu finden), versichere das sonst keine andere Einnahmen gemacht wurden und biete an, die Rechnungen bei Bedarf einzusehen.
Olivia
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#14

Beitrag von Olivia »

Tester hat geschrieben: Mo 9. Okt 2017, 00:10 Oh oh paypal ist schonmal doof
Wieso? :verwirrt:
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marsupilami
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#15

Beitrag von marsupilami »

jcgeschaedigter hat geschrieben: So 8. Okt 2017, 18:11 Ich bin selbständiger Fotograf und ....

....
....
....
Bin für jede Hilfe dankbar.
Dann mach ich mal den Klugscheißer.
Du hast einiges an Equipment, vermutlich außer Foto und Objektiv auch Stativ und Kabelauslöser, Blitzlicht(er).
jcgeschaedigter hat geschrieben: So 8. Okt 2017, 18:11 Das wären dann fast 1000 Rechnungen, die ich kopieren (bzw. einscannen), schwärzen und dann nochmals kopieren müsste. Auch werden die kompletten Kontoauszüge von 2.5 Jahren verlangt. Auch diese müssten eingescannt, geschwärzt und ausgedruckt werden. Ich schätze, dass insgesamt wohl etwa 2000 Seiten an Unterlagen zusammenkommen könnten. Diese Menge an Ausdrucken schafft mein kleiner Heimdrucker wahrscheinlich nicht.
Bei der Menge und noch mehr notfalls dann doch Kamera auf Stativ, auf den Boden richten.
Dort eine "Rahmen" einrichten/markieren für die Unterlagen.
Ausleuchtung einrichten und dann alles, was Du einreichen willst, in die Markierung legen und fotografieren.

Dann in den Rechner damit.
"Schwärzen".
Über entsprechendes Progrämmle auf S/W und ca. 300 dpi konvertieren.
Dann kannst Du die "Bilder" auch noch in pdf's umwandeln.
Irfanview macht das alles recht ordentlich.
Irfanview deshalb, weil man eben alles notwendige machen kann und weil das Programm nicht so groß ist, auch noch recht flott damit arbeiten kann.

Damit hast Du geschwärzte Kopien Deiner Unterlagen ohne an den Originalen selbst groß rumfummeln zu müssen und eben keine doppelten Kopien.

Dann die pdf's auf einen Stick ziehen und zum copy-shop damit.


Klugscheiß-Modus Ende

Kontoauszüge fotografieren:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=22&t=11217


Nachtrag:
Kann der Thread-Ersteller aus dem hier
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 63#p452763

evtl. Honig saugen?
Signatur?
Muss das sein?
Tester
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#16

Beitrag von Tester »

Olivia hat geschrieben: Mo 9. Okt 2017, 01:27
Tester hat geschrieben: Mo 9. Okt 2017, 00:10 Oh oh paypal ist schonmal doof
Wieso? :verwirrt:
Die Erklärung stand zwischen "()"
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kleinchaos
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#17

Beitrag von kleinchaos »

Bei uns sind sie inzwischen schon ganz froh, wenn sie die Unterlagen digitalisiert bekommen.

Jaaa ich weiß, der Nachweis.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Peterpanik
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#18

Beitrag von Peterpanik »

Manches dürft wohl nicht berechtigt sein vom Jobcenter, oder .......

Ach noch eins das Urteil des SG Augsburg – S 8 AS 400/17 - Frist nach § 41a SGB II ist interessant,
den man kann ihm einfach entnehmen das Mitwirkung auf Vorlage beschränkt ist nach :

§ 60 Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält , hat
3.
Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.


Habe auch Grade meinen abschließende EKS eingereicht mit vollenden Schriftsatz :

…............ …...... , ….................straße 28 , 34454 Bad Arolsen

Jobcenter
z. H. Herr …....................
Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3
34454 Bad Arolsen Datum 02.10.2017

Betrifft : abschließende Entscheidung nach § 41 a Absatz 5 Satz 2 Nr. 1 SGB II ,
für den gesamten Zeitraum vom 01.04.17 bis zum 30.09.2017

Sehr geehrter Herr …..............................

Ich möchte Sie bitten sofort eine abschließende Entscheidung für den gesamten Bewilligungszeitraum vom
01.04.17 bis 30.09.2017 zu machen und mir den abschließenden Bescheid zuschicken , als Anlage die EKS .

Erwarte das sie Herr …............. sich bei der Entscheidung an die geltenden Vorgaben und Gesetze halten , Sie
müssen wahrscheinlich den Art. 1 und den Art. 3 Absatz 1 in Verbindung mit Art. 20 GG auch umsetzten , oder …
Ausschnitt : Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Erinnere Sie noch mal an ihre Aussage vom 10.03.2017 wo Sie ja sagten Geld kann man nicht doppelt ausgeben .
Und weise mal darauf hin das Jeder der was anderes behaupte wie Sie , wahrscheinlich einfach verwirrt ist .
Denn ihre Kunden sind normale Menschen und können ihr Geld nur ein mal ausgeben wie Sie .


Verweise auf meinen Beschluss – 1 B v R 1345 / 17 vom 17. Juli 2017 der bindend ist für das Jobcenter und alle die
es betrifft . Da das Bundesverfassungsgericht keine Begründung geschrieben hat ist da von auszugehen das das
Bundesverfassungsgericht die Sachlage als aus-geurteilt an sieht . Verweise sie mal auf das Urteil des BVerfG
mit dem Az. 2 BvR 2157/15 vom 04. Juli 2017 wo raus hervorgeht das Firmenausgaben anzuerkennen sind .

Auszug :

Ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrages zur Schadensbehebung
reiche dann grundsätzlich nicht aus , um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen .

Das BVerfG hat meiner Auslegung vom 30.07.2017 ( Anlage ) nicht widersprochenen in seinen Antwortschreiben
vom 10.08.2017 und wenn das Jobcenter es anders sieht , bitte ich Sie ihre Sichtweise mir schriftlich mit zu teilen .

Und erinnere nochmal an die Vorgaben der BA speziell an die Plausibilitätsprüfung die Sie durchführen müssen .

Ich bitte Sie nun mir die Termine mitzuteilen , so das wir auch § 60 SGB I ordnungsgemäß umsetzen , Zitat :
§ 60 Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält , hat
3.
Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers
Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.


Erwarte nun das das Jobcenter mir umgehend 3 Termine mitteilt zur Vorlage meiner Firmenunterlagen .

Ich werde dann auch sofort dem Jobcenter mitteilen welchen Termin ich nehme .

Bitte teilen Sie mir nun diese Termine mit , danke .

Mit freundlichen Grüßen

2 Anlagen
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#19

Beitrag von Olivia »

Sehr geehrtes Jobcenter,

aufgrund der Anforderung von Unterlagen sind Kosten von 145,85 € für ein preisgünstiges Xerox Multifunktionsgerät wie folgt angefallen:
https://www.heise.de/preisvergleich/xer ... 43354.html

Dazu kommt ein Toner für 106,20 €, um die angeforderten Kopien zu bewältigen:


Die Ausgaben sind nötig, nicht aufschiebbar und angemessen, da eine sehr hohe Zahl von Kopien durch das Jobcenter angefordert wurde und der alte Tintenstrahldrucker nach nur 20 Seiten kaputt ging.
jcgeschaedigter
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#20

Beitrag von jcgeschaedigter »

Wie gesagt, ich werde wohl das ganze auf einen USB-Stick ziehen und im Copyshop ausdrucken. Habe heute mal nachgefragt, kostet 12,50 Euro für 500 Seiten. Da ich die Rechnungen erst einmal nicht mitschicke, sondern auf die Kontoauszüge verweise, hoffe ich dass das ausreicht.

Die größte Arbeit wird das Einscannen und Schwärzen, wobei ich Ersteres dem Abfotografieren vorziehe, da es m.E. schneller geht (per "Scan to" Button am Laserdrucker). Am meisten Zeit wird wohl das Durchgehen und Schwärzen der Unterlagen in Anspruch nehmen.
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Koelsch
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#21

Beitrag von Koelsch »

Richtig, scannen dürfte schneller sein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#22

Beitrag von marsupilami »

Aber auch nur, wenn Einzugsscanner verwendet wird.
Wenn so ein Teil vorhanden ist, hab ich kein Problem damit.
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Muss das sein?
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marsupilami
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#23

Beitrag von marsupilami »

@ Peterpanik: Dein Hinweis auf dieses Urteil ist ja nett.
Danke dafür.

Aber kannst Du bitte Deinen Schriftverkehr mit Deinen .... ähhhhhh ..... Formulierungen nicht in einem Deiner eigenen Threads oder in einem neuen Thread unterbringen?
Sonst blickt doch keiner mehr durch, wem es genau es um was genau geht!

Denn ich glaube, Problem und die Herangehensweise von Dir und vom Threadersteller sind völlig unterschiedlich.


Frage an Admin's/Mod's: kann man dieses Posting von Peterpanik nicht "ausschneiden" und in einen neuen Thread überführen?
Dann kann Peterpanik seine Angelegenheit dort fort- und ausführen und muss damit nicht den Thread des ursprünglichen Erstellers zerschreddern.
Signatur?
Muss das sein?
Peterpanik
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#24

Beitrag von Peterpanik »

Na Wampe kannst du das gleiche Geld zwei mal ausgeben ?

Ich kann das nicht ,
denn wenn ein Sachbearbeiter vom Jobcenter eine Ausgabe nicht anerkennt Fordert er Geld zurück (von mir will so einer über 9000,-€) vom Kunden und er sagt mir nicht wie ich das ausgegebene Geld wiederkriege. Ich erkenne diese Forderungen nicht mehr an vom Jobcenter weil es Erpressungen sind. Und Ich habe da gegen mehre Strafanzeigen laufen und werde bei jeder neuen Erpressung wieder sofort eine Strafanzeige einreichen, das Wissen die ganz genau, Kunden beim Jobcenter sind immer normale Menschen die Geld nur einmal ausgeben können, oder .......
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Günter
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Re: Masslose Forderung von Unterlagen

#25

Beitrag von Günter »

Jepp, aber deine Begründung ist Quatsch. Ich kann auch in die Spielhalle gehen, 1.000 € aus Frust über einen verlorenen Auftrag auffen Kopp hauen und dann sagen die Ausgabe ist durch meine Gewerbetätigkeit entstanden, das sind Geschäftskosten, ich kann das Geld nicht zweimal ausgeben, tut mir leid heißgeliebtes JC was du forderst ist strafbare Erpressung.

Sauber begründen die Ausgabe ist zwingend erforderlich, weil ...... Die Rechtssprechung gibt dem JC zwar die Möglichkeit unnötige oder unangemessene Ausgaben nicht anzuerkennen, aber das JC hat keinerlei Eingriffsrecht in die Geschäftsführung und die Prüfung hat mit Augenmaß zu erfolgen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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