Erbe
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Hey :) Hätte eine kurze Frage zum Erbe.. hoffe ich bin in der Kategorie richtig.
Kann man als Mitglied einer Erbgemeinschaft seinen Erbanteil gegen den Willen der anderen an einen Fremden verkaufen? Das Erbe besteht übrigens aus einem Grundstück mit Haus. diese Seite habe ich gefunden und dort darüber bisschen was nachgelesen, aber so ganz schlau bin ich daraus nicht geworden.. Könnte da jemand bitte aushelfen? Danke schon mal im Voraus.
LG
Kann man als Mitglied einer Erbgemeinschaft seinen Erbanteil gegen den Willen der anderen an einen Fremden verkaufen? Das Erbe besteht übrigens aus einem Grundstück mit Haus. diese Seite habe ich gefunden und dort darüber bisschen was nachgelesen, aber so ganz schlau bin ich daraus nicht geworden.. Könnte da jemand bitte aushelfen? Danke schon mal im Voraus.
LG
Re: Erbe
bei uns im Forum.
Es ist mir zu spät, da noch genauer zu gucken, daher erst mal nur meine Einschätzung "aus dem Handgelenk".
Da ein Grundstück in aller Regel nicht so einfach teilbar ist, sehe ich Probleme darin, nur einen Teil dieses Grundstücks zu veräußern. Ich vermute, da werden die Miterben zustimmen müssen.
Ggf morgen mehr dazu
Es ist mir zu spät, da noch genauer zu gucken, daher erst mal nur meine Einschätzung "aus dem Handgelenk".
Da ein Grundstück in aller Regel nicht so einfach teilbar ist, sehe ich Probleme darin, nur einen Teil dieses Grundstücks zu veräußern. Ich vermute, da werden die Miterben zustimmen müssen.
Ggf morgen mehr dazu
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- angel6364
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Re: Erbe
Mein Handgelenk vermutet hier etwas anderes: Der Verkauf eines Erbteils ist schon möglich. Das Problem wird nur sein, dass wohl niemand mit gesundem Menschenverstand ein so unklares Erbe, das ohne Einwilligung der anderen Erben weder verwert- noch nutzbar ist, kaufen wird. Außer vielleicht stark unter Wert.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- marsupilami
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Re: Erbe
Ich bin auch nur juristischer Laie, aber nach dem, was ich in der vom Threadersteller verlinkten Seite gelesen habe, ist es grundsätzlich möglich, seinen Erbanteil (Forderung an den Rest der Erbengemeinschaft) zu verkaufen.
Andere Internet-Seiten sagen nichts anderes.
https://www.advocado.de/ratgeber/erbrec ... 0wodQA0JpA
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid- ... 76307.html
Wichtig dabei ist wohl
1.) dass der (Erb-)Anteils-Eigner tatsächlich auch im Grundbuch mitaufgeführt ist.
Sonst ist jeder Verkaufsversuch von vorneherein zum Scheitern verurteilt.
2.) dass das Vorkaufsrecht der Miterben beachtet wird.
D.h., es muss ein klares Kauf-Angebot eines Dritten vorliegen.
Am besten schriftlich.
Dann hat der Rest der Erbengemeinschaft 2 Monate Zeit, diesen Erbanteil entweder gemeinsam oder auch einer allein aus der Erbengemeinschaft selber zu kaufen.
Natürlich zum aktuellen Marktwert.
3.) Auch muss u.U. das Vorkaufsrecht von Mieter(n) und der Gemeinde/Stadt beachtet werden.
https://www.financescout24.de/wissen/ra ... kaufsrecht
Insgesamt ziemlich kompliziert, ich rate zu Anwalt, mind. aber mal ein Gespräch mit dem örtlich zuständigen Notar zu suchen.
Letzterer dürfte für ein einfaches erstes Gespräch kostengünstiger zu sein.
Andere Internet-Seiten sagen nichts anderes.
https://www.advocado.de/ratgeber/erbrec ... 0wodQA0JpA
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid- ... 76307.html
Wichtig dabei ist wohl
1.) dass der (Erb-)Anteils-Eigner tatsächlich auch im Grundbuch mitaufgeführt ist.
Sonst ist jeder Verkaufsversuch von vorneherein zum Scheitern verurteilt.
2.) dass das Vorkaufsrecht der Miterben beachtet wird.
D.h., es muss ein klares Kauf-Angebot eines Dritten vorliegen.
Am besten schriftlich.
Dann hat der Rest der Erbengemeinschaft 2 Monate Zeit, diesen Erbanteil entweder gemeinsam oder auch einer allein aus der Erbengemeinschaft selber zu kaufen.
Natürlich zum aktuellen Marktwert.
3.) Auch muss u.U. das Vorkaufsrecht von Mieter(n) und der Gemeinde/Stadt beachtet werden.
https://www.financescout24.de/wissen/ra ... kaufsrecht
Insgesamt ziemlich kompliziert, ich rate zu Anwalt, mind. aber mal ein Gespräch mit dem örtlich zuständigen Notar zu suchen.
Letzterer dürfte für ein einfaches erstes Gespräch kostengünstiger zu sein.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Erbe
Jep, ich denke, Marsu hat das richtig dargestellt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Erbe
Mal ne indiskrete Frage, bist du ALG II Bezieher(in)?
Wenn ja, dann ist das Erbe als einmalige Einnahme beim JC anzugeben (natürlich erst dann, wenn das Geld auf deinem Konto ist, nicht eine Sekunde früher), du fällst je nach Größe des Erbes aus dem Bezug und erst, wenn du das Erbe bis zur Höhe deines Schonvermögens aufgefressen hast, hast du wieder Anspruch auf ALG II.
Das heißt, du solltest genau überlegen ob es lohnt, deinen Grundstücksanteil zu veräußern oder zu beleihen, weil du dir ne Menge Stress einhandelst.
Manchmal ist es einfach sinnvoller zu sagen das Erbe ist jetzt nicht zu realisieren, ich versuche erst mal aus dem Bezug zu kommen und dann hab ich freie Entscheidungsgewalt über mein Eigentum.
Wenn ja, dann ist das Erbe als einmalige Einnahme beim JC anzugeben (natürlich erst dann, wenn das Geld auf deinem Konto ist, nicht eine Sekunde früher), du fällst je nach Größe des Erbes aus dem Bezug und erst, wenn du das Erbe bis zur Höhe deines Schonvermögens aufgefressen hast, hast du wieder Anspruch auf ALG II.
Das heißt, du solltest genau überlegen ob es lohnt, deinen Grundstücksanteil zu veräußern oder zu beleihen, weil du dir ne Menge Stress einhandelst.
Manchmal ist es einfach sinnvoller zu sagen das Erbe ist jetzt nicht zu realisieren, ich versuche erst mal aus dem Bezug zu kommen und dann hab ich freie Entscheidungsgewalt über mein Eigentum.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Erbe
Darf das Jobcenter in der Schwebezeit zwischen Bekanntwerden der Erbschaft und dem Zufluss des Erbes die Leistungen von einem Zuschuss auf Darlehen umstellen?
Re: Erbe
Nach meiner Meinung geht das (leider) nach § 24 Abs. 4 SGB II. Diskutieren kann man dort über das Wort "voraussichtlich", denn diese Voraussichtlichkeit ist eben bei einer Erbauseinandersetzung oftmals fragwürdig, das kann sich ja über Jahre hinziehen.
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- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Erbe
Die Erbschaft erst gar nicht melden bzw. dem JC irgendwas erzählen, solange kein Geld zur tatsächlichen Verfügung auf dem Konto ist.
Dann kommt das JC auch nicht auf dumme Gedanken.
Nachtrag:
Am besten, wenn schon im Bezug und die Auszahlung des Erbes steht bevor, erstmal die "Weiße Ware" - also Waschmaschine, Kühl-/Gefrierschrank - aber auch Bett und Matratze, Schränke und alles andere an Mobiliar und Klamotten auf Alter und weitere Haltbarkeit prüfen und gegebenenfalls ersetzen, wenn das Geld dann da ist.
Dann erst dem JC kundgeben, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben.
Wenn man von der Auszahlung des Erbes rechtzeitig erfährt und diese Auszahlung gesichert ist, evtl. auch überlegen, ob man den ALG-II-Bezug nicht zum [Datum] aufkündigt.
Dann kommt das JC auch nicht auf dumme Gedanken.
Nachtrag:
Am besten, wenn schon im Bezug und die Auszahlung des Erbes steht bevor, erstmal die "Weiße Ware" - also Waschmaschine, Kühl-/Gefrierschrank - aber auch Bett und Matratze, Schränke und alles andere an Mobiliar und Klamotten auf Alter und weitere Haltbarkeit prüfen und gegebenenfalls ersetzen, wenn das Geld dann da ist.
Dann erst dem JC kundgeben, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben.
Wenn man von der Auszahlung des Erbes rechtzeitig erfährt und diese Auszahlung gesichert ist, evtl. auch überlegen, ob man den ALG-II-Bezug nicht zum [Datum] aufkündigt.
Signatur?
Muss das sein?
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- marsupilami
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Re: Erbe
Nein.
Warum?
Steht das - angekündigte - Geld definitiv zur absolut freien Verfügung des Empfängers?
Nein!
Tut es nicht.
Und gerade bei Erbschaftsangelegenheiten kann das dauern.
Warum?
Steht das - angekündigte - Geld definitiv zur absolut freien Verfügung des Empfängers?
Nein!
Tut es nicht.
Und gerade bei Erbschaftsangelegenheiten kann das dauern.
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Muss das sein?
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Re: Erbe
Meines Erachtens nein, Du musst erst den Zufluss von Einkommen melden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Erbe
Was verstehst Du unter "Zwischenverkauf"?
"nicht erlangte Erbmasse" gibt es nicht.
Das geht doch schon aus den ganzen Begriffen hervor.
Erblasser kann nur ein Verstorbener sein.
Vorher ist er nämlich lebendig und Eigentümer von was auch immer.
Erst wenn der Erbfall eingetreten ist, dann gibt es eine Erbmasse.
Auf die haben grundsätzlich der/die Erbe(n) einen Anspruch.
Dass jetzt gewisse Formalien erfüllt werden müssen, um tatsächlich Eigentum bzw. in den Besitz der Erbmasse bzw. -anteil zu gelangen, steht auf einem anderen Blatt.
Genauso wie evtl. vorranige staatlich Ansprüche.
Z.B. Totenschein/Erbschein bei der Bank vorlegen, um das Konto aufzulösen.
Signatur?
Muss das sein?
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