Eingliederungsvereinbarung
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Eingliederungsvereinbarung
Hallo hier bin ich mal wieder. Seid Mai sind wir wieder im Bezug von ALGII. Das hatten wir vor ein paar Tagen in der Post.
Mich würde Eure Meinung dazu interessieren.
Schönen Abend und schonmal Danke im Vorraus
Mich würde Eure Meinung dazu interessieren.
Schönen Abend und schonmal Danke im Vorraus
Zuletzt geändert von andreasaerdna am Di 10. Okt 2017, 15:19, insgesamt 1-mal geändert.
- marsupilami
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Re: Eingliederderungsvereinbarung
Ich hab's mal zu einem pdf zusammengefasst, dann kann man flüssiger lesen.
Das Beratungsgespräch ist freiwillig oder Pflicht?
So ganz klar wird mir das aus der Formulierung nicht wirklich.
Unvorhergesehene Betriebsausgaben sind eben unvorhergesehen.
Wenn am Freitag Vormittag was kaputt geht und ersetzt werden muss um den Auftrag termingerecht abzuarbeiten, kann man nicht bis Montag warten bis der Herr Sachbearbeiter geruhen, einen Termin für eine Ausgabenbesprechung zu vergeben.
Grundsätzlich entscheidet immer noch der Unternehmer über Betriebsausgaben.
Nicht das JC.
Das hat keine Geschäftsbefugnis.
Und natürlich die Stallpflicht.
Muss weg.
Nachtrag:
Einfach nicht unterschreiben, als VA kommen lassen.
Das Rumgefrickel mit Gegenvorschlägen bringt vermutlich nix, JC wird auf dieser Forumulierung bestehen.
Was ist Jobcenter KomBA-ABI ?Das Beratungsgespräch ist freiwillig oder Pflicht?
So ganz klar wird mir das aus der Formulierung nicht wirklich.
Unvorhergesehene Betriebsausgaben sind eben unvorhergesehen.
Wenn am Freitag Vormittag was kaputt geht und ersetzt werden muss um den Auftrag termingerecht abzuarbeiten, kann man nicht bis Montag warten bis der Herr Sachbearbeiter geruhen, einen Termin für eine Ausgabenbesprechung zu vergeben.
Grundsätzlich entscheidet immer noch der Unternehmer über Betriebsausgaben.
Nicht das JC.
Das hat keine Geschäftsbefugnis.
Und natürlich die Stallpflicht.
Muss weg.
Nachtrag:
Einfach nicht unterschreiben, als VA kommen lassen.
Das Rumgefrickel mit Gegenvorschlägen bringt vermutlich nix, JC wird auf dieser Forumulierung bestehen.
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Muss das sein?
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Re: Eingliederderungsvereinbarung
hmm,
also ich lese da das das JC mit dem Leistungsempfänger eine Gesellschaft gründet und sich selbst zum beherrschenden Gesellschafter macht.
Also ich würde mit so einem VA beim Amtsgericht antreten.
Eine Gesellschaft kann schon begründet werden ohne das eine oder beide Parteien sich darüber im klaren sind.
also ich lese da das das JC mit dem Leistungsempfänger eine Gesellschaft gründet und sich selbst zum beherrschenden Gesellschafter macht.
Also ich würde mit so einem VA beim Amtsgericht antreten.
Eine Gesellschaft kann schon begründet werden ohne das eine oder beide Parteien sich darüber im klaren sind.
Re: Eingliederderungsvereinbarung
Das Rumgefrickel mit Gegenvorschlägen bringt vermutlich nix, JC wird auf dieser Forumulierung bestehen.
Das Rumgefrickel stärkt die eigene Position vor Gericht, wenn man sagen kann, ich war Kompromissbereit aber der hochverquere Herr SB hat ein meterdickes Brett vorm Kopp.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Eingliederderungsvereinbarung
Die EGV ist nichtig, denn die Nichtvorlage von Belegen bei der aEKS kann keine Pflichtverletzung mit Sanktionsfolge darstellen.
Reiseziel und -zweck bei Privatfahrten in einem Fahrtenbuch sind nicht zu erheben, da diese Angaben für die Leistungsbewilligung nicht notwendig sind.
Die Pauschverordnung des Bundesfinanzministeriums findet im Bereich SGB II keine Anwendung, da die steuerrechtlichen Vorschriften im Sozialrecht nicht berücksichtigt werden. Die Anwendung des Steuerrechts ist im Sozialrecht ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Nichtanerkennung von mehr als 10-15% abweichenden Kosten gegenüber der vEKS ist rechtswidrig.
Eine besondere Meldung bei 2 Monaten abweichendem Einkommen innerhalb des geltenden und bewilligten BWZ verstösst gegen die Regelungen im Sozialgesetzbuch zum Bewilligungszeitraum.
Reiseziel und -zweck bei Privatfahrten in einem Fahrtenbuch sind nicht zu erheben, da diese Angaben für die Leistungsbewilligung nicht notwendig sind.
Die Pauschverordnung des Bundesfinanzministeriums findet im Bereich SGB II keine Anwendung, da die steuerrechtlichen Vorschriften im Sozialrecht nicht berücksichtigt werden. Die Anwendung des Steuerrechts ist im Sozialrecht ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Nichtanerkennung von mehr als 10-15% abweichenden Kosten gegenüber der vEKS ist rechtswidrig.
Eine besondere Meldung bei 2 Monaten abweichendem Einkommen innerhalb des geltenden und bewilligten BWZ verstösst gegen die Regelungen im Sozialgesetzbuch zum Bewilligungszeitraum.
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Re: Eingliederderungsvereinbarung
Guten morgen.
Danke marsipulami. Kann ich meine jpg´s dann löschen?
Jobcenter-KomBa Abi sollte dort eigentlich nicht mehr stehen,hab ich wohl beim Bearbeiten übersehen. Aber es heißt Jobcenter Kommunale Anstalt Anhalt-Bitterfeld.
Danke marsipulami. Kann ich meine jpg´s dann löschen?
Jobcenter-KomBa Abi sollte dort eigentlich nicht mehr stehen,hab ich wohl beim Bearbeiten übersehen. Aber es heißt Jobcenter Kommunale Anstalt Anhalt-Bitterfeld.
Re: Eingliederderungsvereinbarung
Ich hab die dann mal gelöscht.
Zusätzlich zu den Anmerkungen: Angabe des Gesprächspartners im Fahrtenbuch (für's JC) - wozu, welche leistungserheblichen Erkenntnisse kann man daraus ziehen, ob man bei Fa. Kleinpreis mit Frau Meier oder Herrn Müller gesprochen hat? Selbst der Name der Fa. Kleinpreis bringt keine "Erkenntnisse", wichtig ist nur, dass die Firma im Donnerweg 23 in 12345 Kleinkleckersdorf sitzt, das also das Fahrtziel war.
Zusätzlich zu den Anmerkungen: Angabe des Gesprächspartners im Fahrtenbuch (für's JC) - wozu, welche leistungserheblichen Erkenntnisse kann man daraus ziehen, ob man bei Fa. Kleinpreis mit Frau Meier oder Herrn Müller gesprochen hat? Selbst der Name der Fa. Kleinpreis bringt keine "Erkenntnisse", wichtig ist nur, dass die Firma im Donnerweg 23 in 12345 Kleinkleckersdorf sitzt, das also das Fahrtziel war.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Eingliederderungsvereinbarung
Danke Koelsch.
Sollte ich dann selber aktiv werden, sprich die EGV in diesem Wortlaut ablehnen?
Sollte ich dann selber aktiv werden, sprich die EGV in diesem Wortlaut ablehnen?
- marsupilami
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Re: Eingliederderungsvereinbarung
Jep.
Schreiben an das JC, dass Du mit Teilen der EGV so nicht einverstanden bist, weil ....
Dann die Punkte von Olivia und Koelsch auflisten.
Das dann selbstverständlich schriflich und möglichst mit Empfangsbestätigung.
Dann mal kukken was kommt.
Schreiben an das JC, dass Du mit Teilen der EGV so nicht einverstanden bist, weil ....
Dann die Punkte von Olivia und Koelsch auflisten.
Das dann selbstverständlich schriflich und möglichst mit Empfangsbestätigung.
Dann mal kukken was kommt.
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Muss das sein?
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Re: Eingliederderungsvereinbarung
Richtig, und wie schon geschrieben, entsprechende Änderungsvorschläge unterbreiten.
Trifft dieser Hinweis auf "Lebensmittelentnahme" bei Dir zu. Wenn nein, auf keinen Fall anmeckern, denn das wäre dann der schlüssigen beweis - EGV ist absolut nicht auf mich "zugeschnitten", SB'chen hat nicht der blassen Ahnung blauen Dämmerschein, was ich überhaupt so mache. Auch damit aber dürfte die EGV als VA dann zu kippen sein.
Trifft dieser Hinweis auf "Lebensmittelentnahme" bei Dir zu. Wenn nein, auf keinen Fall anmeckern, denn das wäre dann der schlüssigen beweis - EGV ist absolut nicht auf mich "zugeschnitten", SB'chen hat nicht der blassen Ahnung blauen Dämmerschein, was ich überhaupt so mache. Auch damit aber dürfte die EGV als VA dann zu kippen sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Eingliederderungsvereinbarung
Ja das trifft schon zu, aber den Nachweis braucht man auch für das Finanzamt, das man die Sachen entsorgt hat.
- marsupilami
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Re: Eingliederderungsvereinbarung
Dann einfach den Punkt außen vor lassen.
Aber die anderen Punkte als Begründung auflisten, warum die EGV nicht gezeichnet werden kann.
Aber die anderen Punkte als Begründung auflisten, warum die EGV nicht gezeichnet werden kann.
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Re: Eingliederderungsvereinbarung
Insbesondere Auferlegung eines Betriebsausgabenkorridors ist problematisch. Die Betriebsausgaben müssten sich genau auf die Prognose beziehen und eine Abweichung von maximal + 10% bis 15% zu halten, wäre schwierig umzusetzen.
Das führt zu folgenden Ergebnissen:
1.) Man dürfte die Buchhaltung nicht am Ende des Monats oder des BWZ erledigen, sondern müsste ein kontinuierliches Monitoring einführen. Sobald die Wareneinkäufe und sonstigen Betriebsausgaben in Summe den Schwellwert erreichen oder überschreiten, müssten Aufträge und Verkäufe an Kunden abgelehnt werden, wenn diese beispielsweise auf den erforderlichen Wareneinkäufen beruhen (keine Bestellungen auf Kundenwunsch mehr möglich). Im schlimmsten Fall setzt sich der eLB einem Regressrisiko aus, wenn zum Beispiel in einem laufenden Auftrag ein besonderes Werkstück erforderlich ist, das den Betriebsausgabenkorridor aber unzulässigerweise nach oben verlassen würde.
2.) Ebenso Fahrten zu Kunden. Ist der Zielkorridor der Betriebsausgaben erreicht, dann müssten Fahrten zu Kunden unterbleiben, es sei denn, man geht zu Fuss oder nutzt das Fahrrad (die Reifen bei Schnee im Winter dann mit Spikes und mit Skiausrüstung).
3.) Die Annahme von Aufträgen unter dem Vorbehalt, dass dadurch die Betriebskosten nicht ausufern dürfen, kann dazu führen, dass der Kunde denkt, dass der Auftragnehmer einen "an der Waffel" hat. Anderenfalls müsste der Leistungsbezug gegenüber dem Kunden offengelegt und der Kostenbegrenzungsmechanismus aus der EGV dem Kunden erläutert werden.
Das führt zu folgenden Ergebnissen:
1.) Man dürfte die Buchhaltung nicht am Ende des Monats oder des BWZ erledigen, sondern müsste ein kontinuierliches Monitoring einführen. Sobald die Wareneinkäufe und sonstigen Betriebsausgaben in Summe den Schwellwert erreichen oder überschreiten, müssten Aufträge und Verkäufe an Kunden abgelehnt werden, wenn diese beispielsweise auf den erforderlichen Wareneinkäufen beruhen (keine Bestellungen auf Kundenwunsch mehr möglich). Im schlimmsten Fall setzt sich der eLB einem Regressrisiko aus, wenn zum Beispiel in einem laufenden Auftrag ein besonderes Werkstück erforderlich ist, das den Betriebsausgabenkorridor aber unzulässigerweise nach oben verlassen würde.
2.) Ebenso Fahrten zu Kunden. Ist der Zielkorridor der Betriebsausgaben erreicht, dann müssten Fahrten zu Kunden unterbleiben, es sei denn, man geht zu Fuss oder nutzt das Fahrrad (die Reifen bei Schnee im Winter dann mit Spikes und mit Skiausrüstung).
3.) Die Annahme von Aufträgen unter dem Vorbehalt, dass dadurch die Betriebskosten nicht ausufern dürfen, kann dazu führen, dass der Kunde denkt, dass der Auftragnehmer einen "an der Waffel" hat. Anderenfalls müsste der Leistungsbezug gegenüber dem Kunden offengelegt und der Kostenbegrenzungsmechanismus aus der EGV dem Kunden erläutert werden.
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Re: Eingliederderungsvereinbarung
Vielleicht auch noch von Interesse-s.anhängende PDF
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- marsupilami
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Re: Eingliederderungsvereinbarung
Sehe ich nicht als Hinderungsgrund, die Vorschläge zur Änderung der EGV an das JC zu übermitteln.
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Re: Eingliederderungsvereinbarung
Im PDF sind keine Gründe genannt, die gegen eine Übermittlung der Änderungsvorschläge an das Jobcenter sprechen.
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Re: Eingliederungsvereinbarung
Wie kann man denn gegen die Stallpflicht angehen?
Re: Eingliederungsvereinbarung
Einfach einen Änderungsvorschlag versuchen. Nach dem Absatz einen Satz einfügen:
Bei mir hat's geklappt, ist aber schon sehr viele Jahre her. Danach hat's mich nicht mehr gejuckt, weil ich eben nicht mehr beruflich ortsabwesend war.Diese Regelung ist nicht gültig für beruflich bedingte Ortsabwesenheiten.
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Re: Eingliederungsvereinbarung
Hier mein Schreiben an das JC. Kritik wird gern angenommen, Lob natürlich auch.
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Re: Eingliederungsvereinbarung
Hört sich gut an, aber warte die Meinung der anderen ab.
Re: Eingliederungsvereinbarung
Liest sich für mich gut und richtig
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- marsupilami
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Re: Eingliederungsvereinbarung
Ich hab mal ein wenig gebastelt.
Hauptgrund für meine Bastelei: Du weigerst Dich nicht zu unterschreiben, Du hast Änderungswünsche/-vorschläge.
Hauptgrund für meine Bastelei: Du weigerst Dich nicht zu unterschreiben, Du hast Änderungswünsche/-vorschläge.
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Re: Eingliederungsvereinbarung
Leider lässt sich die Datei bei mir nicht öffnen.
- marsupilami
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Re: Eingliederungsvereinbarung
Unterzeichnung der EGV vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich habe ein paar Änderungswünsche zur oben genannten EGV.
1) Die Formulierungen unter 2 a) halte ich für eine unzulässige Einmischung in meine Geschäftsstrategie.
2) Die Festlegung der Überwindung der Hilfebedürftigkeit auf 12 Monate in 2 b halte ich für realitätsfremd und widerspricht Ihrer eigenen Formulierung in 2 a, wo von einem Zeitraum von 1-2 Jahren die Rede ist.
3) Für die Verpflichtung in 2 b, für insbesondere unvorhergesehene Betriebsausgaben bzw. Investitionen erst die Zustimmung des Jobcenters einzuholen, hätte ich gerne eine rechtliche Grundlage genannt. Abgesehen davon halte ich diese Formulierung ebenfalls für eine unzulässige Einmischung in meine Geschäftsführung.
4) Ebenfalls in 2 b verlangen Sie die geordnete Einreichung von Kopien von Ein- und Ausgaben unter geballter und sehr ausführlicher Androhung von Nachteilen für mich.
Mit keinem Wort erwähnt wird die Möglichkeit oder gar gesetzlicher Vorgabe, die Namen und Adressen unbeteiligter Dritter zu schwärzen.
Auch versäumen Sie, die Kostenfrage dieser von Ihnen verlangten Kopien zu klären.
5) Bitte erläutern Sie mir, welche leistungserheblichen Erkenntnisse Sie aus der Nennung der Namen der Gesprächspartner im Fahrtenbuch ziehen.
Ganz abgesehen vom Sozialdatenschutz unbeteiligter Dritter.
6) Zum Thema Ortsabwesenheit wünsche ich folgenden Zusatz:
„Diese Regelung ist nicht gültig für beruflich bedingte Ortsabwesenheiten.“
7) Die Verpflichtung, Mitteilung bei wichtigen Veränderungen zu machen, ist bereits in der Antragstellung bzw. Gewährung von Leistungen mit enthalten.
Bitte erläutern Sie mir den zusätzlichen Nutzen der Wiederholung dieser Auflage in der EGV.
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Re: Eingliederungsvereinbarung
Hab mal 'ne PDF da raus gemacht
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