keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#201

Beitrag von germanempress »

ich habe schon eine zweigstelle aufgegeben und deshalb die geringeren Einnahmen.

Es geht hier um die Weiterbewilligung, die abgelehnt wurde.
Ich muss erstmal gucken, das ich die Monate von Mai an Geld bekomme, um weiter zu machen.
Das Weihnachtsgeschäft werde ich mir nicht entgehen lassen-
Außerdem habe ich schon Terminanfragen für das nächste Jahr, weil die Kunden von mir so erzogen wurden immer 3 Monate im voraus zu buchen.
Was dann letztendlich aufgrund der Abgsagen hängen bleibt, ist jetzt nebensächlich.


Wenn ich genug Geld eingenommen habe und meine Schulden beglichen habe, denk ich auch mal über das aufgeben nach.
Denn so einfach wie sich alles das vorstellen ist das nicht.

Das Amt hat mir die Kosten für das ausräumen und die Renovierung von dem Geschäft nicht bezahlt, was ich aufgegeben habe- und wird es auch diesmal nicht bezahlen.
Woher soll ich denn die Kohle nehmen?

Es ist zwar alles schön und gut , wenn man von Aufgabe spricht, aber ich habe schon einmal darauf vertraut, und auf anraten meines tollen FM
ein Geschäft aufgegeben.

Sozialhilfe gibts ja auch nicht, nur weil ich jetzt mal kein neuen Antrag bewilligt bekomme.

Oder kann mir jemand garantieren, dass ich versorgt bin.

für mich ist jetzt zu überlegen, wie es weiter gehn soll. Denn der Monat neigt sich zum Ende und ich muss wieder schauen, wo ich das Geld für die KDU her bekomme.


Meine Bemühungen irgendwo unter zu kommen am Wochenende in einem Hotel zu arbeiten, sind aufgrund meines Alters leider nicht erfolgreich gewesen.
Für 400 Euro im Monat arbeiten zu gehn, ist für mich nicht vergeleichbar, denn dann kann ich genauso weiter wie bisher machen.


Es geht jetzt definitiv um die Geschichte wegen der Ablehnung meines Weiterbewilligungsantrages.
Der Einspruch vom Amt kam, weil die genau wissen, wie sie jemanden in den Ruin treiben können.

Denn ich habe mir diese BWA angeschaut,
Das bezieht sich auf ein ganzes Jahr und hat jetzt nichts mit der Sache zu tun, dass der Antrag abgelehnt wurde.



Der Anwalt vertritt mich genauso mies, wie die anderen --- also definitiv gegen mich


Da telefoniere ich schon den ganzen Tag um mir ein Termin anderweitig zu organisieren.
Bisher erfolglos
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#202

Beitrag von Koelsch »

Diesen BWA Quatsch halte ich auch für völlig sinnentleert.

Klar gibt es "tolle" Buchhaltungsprogramme, die eine BWA erstellen können - aber BWA heißt immer, Gewinnermitttlung nach Steuerrecht. Und Du hast völlig Recht, JC hat "großes Interesse" daran, jemanden in den Ruin zu treiben.

Also, wenn Aufgabe nicht Dein Ding ist, dann weiter im Kampf. Du weißt, wir helfen, wo wir können.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#203

Beitrag von germanempress »

Günter hat geschrieben: Mi 18. Okt 2017, 09:53 Als Erstes solltest du dir Gedanken machen ob du weiterhin die Kraft und die Nerven besitzt, die Selbstständigkeit gegen die Widerstände durchzuhalten.


Ich bin jetzt fast 30 Jahre Selbständig und durch die 3 Todesfälle innerhalb 6 Wochen bin ich erst in diese Lage geraten.
Denn dadurch hab ich soviel Kunden verloren.
Ihr wisst selbst, wie schwierig es ist wieder von neuem anzufangen.

Da ich ja, wie mit euch damals erörtert, mich ja nun auf ein Geschäft konzentrieren kann, ist natürlich auch durch Werbung einiges dazu gekommen.
Die Aktionen , die ich plane, lass ich mir sogar direkt aufs Konto zahlen.
Weihnachten steht ja auch vor der Tür-

Ohne Geld ist es mir auch nicht möglich ein Rückbau meines Geschäftes in Erwägung zu ziehen.
Wenn man noch nicht einmal ein Rechtsanwalt hat, der hinter einem steht und er gegen dich arbeitet.
Ist es nicht gerade toll


Wenn ja, werden wir natürlich versuchen mit dir zusammen eine passende Strategie für den Prozess zu entwickeln. Dazu gehört natürlich auch die Überlegung ob du eine Chance siehst denen irgendwann zu entkommen und auf eigenen Füssen zu stehen. Oder ob du die Chance siehst jetzt soviel Umsatz (einschl. vorenthaltenen ALG II) zu erwirtschaften, dass du deine Darlehen ganz oder teilweise tilgen kannst und dann mit einem blauen Auge aus der Selbstständigkeit zu schlüpfen kannst oder in die Gewinnzone, ich meine damit nicht 200 € Überschuss sondern wenigstens eine Größenordnung ab 500 € aufwärts, kommst.

Wenn nein, dann müssen wir gemeinsam nachdenken, wie du die Abwicklung und deine Zukunft am besten meistern kannst.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#204

Beitrag von Olivia »

germanempress hat geschrieben: Mi 18. Okt 2017, 18:42Ich muss erstmal gucken, das ich die Monate von Mai an Geld bekomme, um weiter zu machen.
Auch wenn der Hinweis an dieser Stelle schwer fällt, aber eigentlich soll der Regelsatz nicht das Gewerbe unterstützen. Wobei es etliche Selbständige gibt, die vom Regelsatz für die Gewerbemiete zuschustern und dann am Allernötigsten wie Essen und Hygiene sparen.
Das Weihnachtsgeschäft werde ich mir nicht entgehen lassen
Sofern die Entscheidung fürs Weitermachen gefallen ist, eine richtige Einstellung! :Daumenhoch:
Das Amt hat mir die Kosten für das ausräumen und die Renovierung von dem Geschäft nicht bezahlt, was ich aufgegeben habe- und wird es auch diesmal nicht bezahlen. Woher soll ich denn die Kohle nehmen?
Es ist leider so, dass das Jobcenter eine notleidende Selbständigkeit mit keinem Euro unterstützt. Es sei denn, man erreicht eine Bezuschussung aus dem Vermittlungsbudget.
Sozialhilfe gibts ja auch nicht, nur weil ich jetzt mal kein neuen Antrag bewilligt bekomme.
Sozialhilfe vor dem Rentenalter würde voraussetzen, dass Du als erwerbsunfähig verrentet wirst. Dazu müssen Begutachtungen durchgeführt werden.
Oder kann mir jemand garantieren, dass ich versorgt bin.
Nein. Dazu wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen Voraussetzung.
für mich ist jetzt zu überlegen, wie es weiter gehn soll. Denn der Monat neigt sich zum Ende und ich muss wieder schauen, wo ich das Geld für die KDU her bekomme.
Was ist mit der Rechtsantragstelle des Gerichts? Da könntest Du hingehen und zusammen mit den Darlehensverträgen Deine Notsituation deutlich machen. Zusammen mit der Feststellung, dass keine weiteren Darlehen mehr an Dich durch Freunde in Frage kommen.
Meine Bemühungen irgendwo unter zu kommen am Wochenende in einem Hotel zu arbeiten, sind aufgrund meines Alters leider nicht erfolgreich gewesen.
Diese Bewerbungsbemühungen solltest Du dokumentieren und beim nächsten Vorsprachetermin im Jobcenter zu Deinen Gunsten ins Gespräch einbringen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#205

Beitrag von germanempress »

Koelsch hat geschrieben: Mi 18. Okt 2017, 18:51 Diesen BWA Quatsch halte ich auch für völlig sinnentleert.


daher verstehe ich es nicht, was der AW und das Gericht von mir will- ich habe für die Ermittlung wie sonst auch eine voraus EKS abgegeben
Kassenbuch habe ich angefangen und die Einnahmen aufgelistet, so wie es angefordert wurde.
Was dann vom Amt abgelehnt wurde, da es nicht ersichtlich sei


Klar gibt es "tolle" Buchhaltungsprogramme, die eine BWA erstellen können - aber BWA heißt immer, Gewinnermitttlung nach Steuerrecht. Und Du hast völlig Recht, JC hat "großes Interesse" daran, jemanden in den Ruin zu treiben.

Ich habe ein Kassenbuch gefunden, wo ich die Einnahmen in Bar auflisten konnte und auch die Einnahmen die auf das Geschäftskonto eingezahlt wurde.
(Da ich versuche alle Aktionen und Gutscheine von den Kunden auf das Konto überweisen zu lassen, damit ich ein besseren Durchblick habe


Also, wenn Aufgabe nicht Dein Ding ist, dann weiter im Kampf. Du weißt, wir helfen, wo wir können.

Selbst wenn ich aufgeben möchte-
Dazu fehlt mir das nötige Kleingeld-

Wenn ich heute Kündigen würde, hätte ich ein halbes Jahr kosten, und ich müsste ausräumen renovieren und hätte noch nicht mal einen cent.

Gewerbe abmelden und das Geschäft verschenken?? Denn ein Käufer findet sich so schnell auch nicht, der mir das nötige Kleingeld bringt

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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#206

Beitrag von Olivia »

Was ist der Plan für die nächste Zukunft bis November, um die KdU vom Jobcenter zu bekommen? Wieder Geld borgen? Dann wird der Schuldenberg immer mehr und das Jobcenter wird sich immer mehr querstellen wegen vermeintlichen zusätzlichen Einnahmequellen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#207

Beitrag von Koelsch »

Schulden müssten einen ALG II Bezieher ja eigentlich gar nicht so sehr jucken - bei ihm ist ohnehin nix zu holen.

Das Problem: Gläubiger heißen in aller Regel bei ALG II Beziehern nicht XY-Bank AG oder "Großvermieter BlaBla" sondern Tante Käte oder Freundin Brigitte - und da fühlt man sich eben zu Recht verpflichtet, Himmel und das Gegenteil in Bewegung zu setzen, um die Gelder zurück zu zahlen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#208

Beitrag von Olivia »

So sehe ich das auch. Bei privaten Darlehensgebern ist die Lage etwas anders als bei Institutionen.

Mögliche weitere Geldquelle für Selbständige: https://www.iwoca.de/
Der Zinssatz dort liegt übrigens bei 27%.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#209

Beitrag von germanempress »

Es bleibt mir nichts anderes übrig, als private Gelder zusammen zu sammeln.
Das Weihnachtsgeschäft fängt jetzt so langsam an und ich habe einige Aktionen gestartet, damit ich mein Umsatz steigere.

Darunter auch Gutscheinverkauf mit Sonderkonditionen. Diese Einnahmen müsste ich ja bei einer Geschäftsaufgabe zurückzahlen oder?

Ist natürlich dann die Frage, ob ich mit dem Eingenommen Gutscheingeld, was mehr in der Kasse ist, schon mal anfange die Gelder zurück zu bezahlen( wenigstens in kleinen Summen)

Ich versuche die Gutscheine, die ich ausgestellt habe von den Kunden auf mein Konto überweisen zu lassen- (natürlich schön brav wie ich es von Euch gelernt habe mit schwärzen der Daten)


Von der Bank bekommt man ohne Sicherheit kein Geld. Das kann wohl jeder Selbständige bezeugen.
Diese Knebelverträge möchte ich nie wieder haben-

Es wird wohl wieder das private Darlehen sein, denn zaubern kann ich leider nicht.
Auch wenn ich das Geld von einem Kredithai bekäme, der will es auch zurück incl. horrende Zinsen.

Wenn ich das Geld hätte, müsste ich mir ja keine Gedanken machen wie ich es finanziere.
Dann hätte ich auch nie beim JC oder Amt oder sonstige Unterstürzung anfragen müssen
Durch die Ablehnung der Weiterbewilligung komme ich zwar immer tiefer in den Schuldenberg, aber meine Hoffnung ist wieder aufgekeimt und ich möchte das Geld von denen wieder haben, damit ich die Gelder zurück bezahlen kann.


Das Rotlichtmilieu ist jetzt nicht wirklich mein bestreben, um Geld aufzutreiben, also werde ich mich weiter durchboxen und mir nächste Woche einen
neuen Anwalt suchen müssen, der hinter mir steht.

Bisher habe ich noch keinen gefunden, der einen kurzfristigen Termin frei hat.

Dem AW werde ich mal 2 Takte schreiben und bitte euch wieder drüber zu schauen, wenn ich wieder Internet habe.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#210

Beitrag von germanempress »

Olivia hat geschrieben: Mi 18. Okt 2017, 19:24 So sehe ich das auch. Bei privaten Darlehensgebern ist die Lage etwas anders als bei Institutionen.

Das ist ja schon ein Unterschied, ob ich dem Gläubiger sagen kann, das die Rückzahlung noch etwas dauert und ich Nachschub bekomme, weil das Geld aus dem Freunde und Bekanntenkreis kommt
Oder?




Mögliche weitere Geldquelle für Selbständige: https://www.iwoca.de/
Der Zinssatz dort liegt übrigens bei 27%.
:1:

habe was von 2% gelesen, aber nur überflogen, vielleicht hab ich was übersehen
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#211

Beitrag von Koelsch »

Viel Kraft und viel Erfolg
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#212

Beitrag von Olivia »

2% monatlich

mit Zinseszins ergibt das ca. 27% p.a.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#213

Beitrag von germanempress »

:5: Es geht weiter

2 gelbe Briefe erhalten

obwohl für den Zeitraum schon alles von mir eingereicht wurde, wird nochmal ein Kassenbuch gefordert.
Diesmal steht allerdings dabei oder andere Nachweise :1:


beide beinhalten die gleiche Forderungen

Sollten Sie diese Nachweise nicht innerhalb der Vorlagefrist erbringen sind wir gehalten die Leistung für die jeweiligen Kalendermonate in der Höhe abschließen festsetzen, für welche die Voraussetzung ganz oder teilweise nachgewiesen worden sind, nötigenfalls wird festgestellt dass ein Leistungsanspruch nicht bestanden hat

Paragraph 41a Abs 3 S. 3 SGB III

Unsere Entscheidung wird Ihnen dann durch einen abschließenden Bescheid mitgeteilt gegebenfalls den sie gegen Widerspruch einlegen können

Die notwendigen Unterlagen können nur durch ihre Person vorgelegt werden, sodass ihre Mitwirkungspflicht eine besondere Position einnimmt




das ist doch eindeutig eine Drohung, dass sie aussprechen, damit die Leistungen zurück gezahlt werden müssen



bis zum 3. November muss es vorgelegt werden.
da bleibt mir doch nix anderes übrig mir was nachträglich aus den Finger zu ziehen.
was mit:
ANDERE NACHWEISE GEMEINT IST, BIN ICH MIR IM UNKLAREN


Ob das was mit dem Verfahren zusammen hängt bin ich mir auch nicht sicher.
da die Zeiträume der abgegebenen EKS zurückliegen.

wie soll ich in der kurzen Zeit ein Kassenbuch erstellen oder ähnliches :1:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#214

Beitrag von Koelsch »

:1: :1:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#215

Beitrag von marsupilami »

Du kannst höchstens um Fristverlängerung bitten.

Ansonsten ist auch mir unklar, welche sonstigen Nachweise die akzeptieren würden.
Auch das könnte man evtl. durch eine - schriftliche - Rückfrage erfahren.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#216

Beitrag von germanempress »

:heul: Also komm ich nicht drumrum mir alles nachträglich zusammen zu schustern.
Mit Euch habe ich doch immer wieder die Kassenbuch Problematik besprochen und etliche Briefe verfasst.
Soll das alles für die Katz gewesen sein?

So wie ich das sehe, wird der SB dann was anderes finden, um mir die Leistungen zu gewähren

Dieser Satz von ihm war ja eindeutig genug :Fränkin:

ein jahr nachzuvollziehen ist ja nicht einfach, zumal ich die EKS ja bereits abgegeben habe.
Für was wird denn nochmals die Kontoauszüge LLückenlos gefordert??

Vielleicht will er ja auch wissen, wie oft ich an welchen Tagen gearbeitet habe um mir dann daraus ein Strick zu drehen.

Von einer Fristverlängerung steht nichts im schreiben.
Nur dass ich bei nichtabgabe des Kassenbuches es so gewertet wird, als gäbe es keine Leistungsbewilligung und ich muss alles zurück zahlen :doof:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#217

Beitrag von Olivia »

Die notwendigen Unterlagen können nur durch ihre Person vorgelegt werden, sodass ihre Mitwirkungspflicht eine besondere Position einnimmt.
Damit wurde behördlich angeordnet, dass eine höchstpersönliche Mitwirkung bezüglich der Vorlage der erforderlichen Unteragen erforderlich ist. Du kannst Dich also nicht vertreten lassen, z.B. durch einen Anwalt oder Beistand. (Bei einer Hochzeit ist bspw. auch keine Vertretung der Braut durch eine Dritte möglich. So eine ähnliche Anordnung hat das Jobcenter nun in Deinem Fall erlassen.)

Leistungseinstellung würde bedeuten, dass alles zurückgezahlt werden muss und vielleicht sogar die Krankenkasse rückwirkend selbst bezahlt werden muss.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#218

Beitrag von marsupilami »

Wie?
Du hast Dir keine Kopie von Deiner EKS für Dich behalten?

Setzt einen Schrieb auf, dass Du um Fristverlängerung bittest bis zum 17.11.
Und dann bastelst Du Dir was zusammen, was halbwegs auch mit den Vorgängen auf den Konten zusammenpasst!
Egal ob mit oder ohne Anwalt.


Nachtrag:
Und wenn Du kein Kassenbuch hast oder stricken willst, dann leg' Deine Buchführung vor!
Die hast Du doch hoffentlich?
Zumindest in diesem Posting hier schreibst Du, dass Du eine führst.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 24#p316124
Signatur?
Muss das sein?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#219

Beitrag von Koelsch »

Richtig, eine einigermaßen nachvollziehbare Buchführung sollte da eigentlich ausreichend sein.

SB'chen hat sich, auch bei Anwendung des § 41a SGB II, an die "nachgewiesenen" Zahlen zu halten, also einfach sagen "kein Kassenbuch = kein Geld" geht nach meiner Meinung nicht.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#220

Beitrag von Olivia »

Richtig. Am besten mit den gesamten Unterlagen zum Jobcenter gehen und dort die Notlage verdeutlichen. Nimm die Buchführung mit und sag denen, dass immer mehr Schulden auflaufen und Du bald nicht mehr weiter weisst. Es kann doch nicht angehen, dass wegen dem Beharren auf einem Kassenbuch keine Leistungen gezahlt werden.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#221

Beitrag von germanempress »

Fristverlängerung beantragen werde ich wohl müssen, damit ich alles genau aufs Blatt bringen kann.
muss sich ja mit meinen abgegebenen zahlen decken.
kann es ja auch nur exakt ausarbeiten, wenn ich meine Unterlagen vorliegen habe.
da ich alles im Büro habe, kann ich es mir nicht aus dem Hut zaubern, wenn ich meine Mutter versorge (muss 1,5 Std zu ihr fahren einfache Strecke )

kann ich das so an SB schreiben?



bis zum 3 . November ist es mir nicht möglich, die von Ihnen geforderten Unterlagen einzureichen.
Bitte gewähren Sie mir bis Dezember 2017 eine Fristverlängerung, da die Pflege eines Angehörigen es zeitlich unmöglich macht diese Frist einzuhalten und ihre Forderungen zu erfüllen.

Erläutern Sie mir bitte, was mit andere Nachweise gemeint ist?
Kontoauszüge liegen Ihnen bereits vor, da ich diese bereits abgegeben habe.

mfg
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#222

Beitrag von Koelsch »

Liest sich gut
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#223

Beitrag von germanempress »

marsupilami hat geschrieben: Di 24. Okt 2017, 16:37 Wie?
Du hast Dir keine Kopie von Deiner EKS für Dich behalten?

DOCH ALLES VORHANDEN, WAS ICH ABGEGEBEN HABE. NUR KEIN KASSENBUCH, Belege werde ich nochmal kopieren und nochmal abgeben

Setzt einen Schrieb auf, dass Du um Fristverlängerung bittest bis zum 17.11.
Und dann bastelst Du Dir was zusammen, was halbwegs auch mit den Vorgängen auf den Konten zusammenpasst!
Egal ob mit oder ohne Anwalt.

SO DACHTE ICH MIR DAS IN ETWA AUCH

Nachtrag:
Und wenn Du kein Kassenbuch hast oder stricken willst, dann leg' Deine Buchführung vor!
Die hast Du doch hoffentlich?
Zumindest in diesem Posting hier schreibst Du, dass Du eine führst.

NUR MEINE NOTIZEN, WELCHE EINNAHMEN ICH HATTE
ES GEHT HIERBEI UM DAS JAHR 2016 UND DANN BIS MAI 2017
WEIL ICH MIT EUCH JA IMMER WIEDER DIESE PROBLEMATIK ERÖRTERT HABE UND KEINS FÜHRTE

KASSENBUCH HABE ICH ERST IM MAI DIESEN JAHRES ANGEFANGEN.


http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 24#p316124
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#224

Beitrag von germanempress »

oki dann schreib ich ihm das so

kann erst am PC den Brief schreiben.
werde ihn dann wieder unter Abgabe von Zeugen einwerfen.
Richtig?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#225

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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