Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#51

Beitrag von Koelsch »

Ich glaube, Ihr habt den Fred nicht gelesen. JC zahlt "voll", weil JC davon ausgeht, dass die Gewerbeuntersagung wirksam sei. JC hat nicht erkannt, dass die Klage gegen die Gewerbeuntersagung aufschiebende Wirkung hat. Da werden wir doch den Teufel tun, und jetzt wegen zwei Bewerbungen ein Fass aufzumachen. Ist doch alles fein.

Und ja, es hat gerade ein Termin beim JC stattgefunden in dem eine "normale" EGV unterschrieben wurde. Der üblche Kram mit Bemühung Hilfebedüftigkeit zu beenden, kein Wort, wie das konkret geschehen soll außer durch 3 Bewerbungen pro Monat. Heißt also, fröhlich weiter selbstständig werkeln und viel verdienen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#52

Beitrag von marsupilami »

Liebe ich mit meiner nachfolgenden Auffassung völlig daneben?

Unabhängig von EGV oder nicht: wenn an dem Vermittlungsvorschlag eine RFB dranne ist und man/vrau Leistungen bezieht, hat man/vrau sich zu bewerben.

Wo man sicherlich trefflich streiten kann:
02.01. kommt eLB in's JC und gibt Antrag auf Leistung ab und SB reicht gleich 2 VV mit RFB rüber.
Dann könnte man sagen: nö, noch ist ja über meinen Antrag nicht entschieden, ich habe keinen Bescheid, noch ist kein Geld auf dem Konto.
SB wird dann rumzetern: das Geld gibt es rückwirkend, also kannst Du schon mal im Voraus Dich bewerben.
Denn wenn das mit der Stelle sofort klappt, bist Du nicht mehr bedürftig, brauchen wir höchstens vom 01. bis Arbeitsbeginn zu zahlen und alles ist gut.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#53

Beitrag von Koelsch »

Das ist meines Erachtens richtig, denn das sogenannte Sofortangebot (§ 15a SGB II alt) ist ja gestrichen.
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Günter
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#54

Beitrag von Günter »

Heißt also, fröhlich weiter selbstständig werkeln und viel verdienen.
Vorsicht, Änderungen der wirtschaftlichen Lage müssen unverzüglich gemeldet werden.

Da aber Steuerschulden bestehen, kann man ja die erwirtschafteten Überschüsse, natürlich abzüglich der zustehenden Freibeträge, dem Finanzamt in den gierigen Rachen werfen, in der Hoffnung durch tätige Reue die Konsequenzen :ironiea: der "schändlichen Taten" abzumildern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#55

Beitrag von Koelsch »

Und auch hier geht's weiter

PKH wurde abgelehnt wg. "keine Aussicht auf Erfolg", was das VG dann auf 14 DIN A4 Seiten begründet. Hab ich mir noch nicht zu Gemüte geführt.

Ebenfalls kam Kostenrechnung, zahlbar innerhalb 1 Monat: € 1.035,00 Gerichtskosten

man weiß anscheinend, wie man einen Gewerbetreibenden erfolgreich kaputt machen kann. :motzki:
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Olivia
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#56

Beitrag von Olivia »

:ohnmacht:

Könntest Du die Begründung bei Gelegenheit mal einstellen oder zusammenfassend erklären?
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#57

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, ob das was bring. Muss ich erst mal selbst lesen.

Wie sieht das eigentlich aus, wenn wir gegen den PKH-Beschluss in Beschwerde gehen - ist dann die Kostenrechnung auch fällig, oder erst, wenn rechtskräftig über die PKH entschieden ist?
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tigerlaw
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#58

Beitrag von tigerlaw »

Hmmm, erst mal so "in Kladde gedacht": 14 Seiten Begründung zeigen, dass die Richter sich schon Gedanken gemacht haben, um eine "wasserdichte" Begründung zu formulieren.

Außerdem zeigen auch für mich die Fakten, die Kölsch bereits in #1 aufgezählt hat, dass objektiv von einer Unzuverlässigkeit auszugehen ist, völlig losgelöst von der Frage der "persönlichen Vorwerfbarkeit".

Die PKH-Ablehnung angreifen zu wollen, dürfte dem Reiten eines toten Pferdes gleichkommen.

Eher sollte die Klage zurückgenommen werden, dann ermäßigt sich die Kostenrechnung auf 1/3, und nach einigen Jahren ggf. der Versuch gemacht werden, durch Nachweis der zwischenzeitlichen "Besserung des Verhaltens" eine Aufhebung der Gewerbeuntersagung zu erlangen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#59

Beitrag von Olivia »

Würde der Wechsel des Standortes einen Vorteil bringen, d.h. ist die Untersagung evtl. räumlich beschränkt? Oder gilt die Verfügung für die gesamte Eurozone?

Manche Firmen ziehen auch ins grenznahe Ausland und werden dann von dort aus tätig. Deutschland hat neun Nachbarländer, das sind Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande.

Wenn 14 Seiten stichhaltige Begründung vorliegen, sollte sich eLB fragen, welche persönlichen und organisatorischen Mängel zu einem derartigen Desaster geführt haben, und dann erst einmal an der Selbstdisziplin arbeiten (Erstellung einer Umsatzsteuervoranmeldung mittels ELSTER, Erteilung einer Einzugsermächtigung, Herstellung einer entsprechenden Kontodeckung, Beantragung einer Dauerfristverlängerung, Rückstellung des Mehrwertsteueranteils an den verkauften Waren auf ein Unterkonto, damit dieses Treuhandgeld nicht mehr anderweitig "verfrühstückt" werden kann).
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#60

Beitrag von Koelsch »

Damit es auch was zu lesen gibt, hier mal der Beschluss zur PKH-Ablehnung
PKH_Ablehnung_ano.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#61

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben: Sa 21. Okt 2017, 23:13Nach einigen Jahren könnte ggf. der Versuch gemacht werden, durch Nachweis der zwischenzeitlichen "Besserung des Verhaltens" eine Aufhebung der Gewerbeuntersagung zu erlangen.
Dieser Nachweis sollte dann aber sehr gründlich gemacht werden und nicht nur in Form eines Einzeilers erfolgen "ich habe mich gebessert und werde mich um Besserung bemühen". Vielmehr sollte man auf die in den 14 Seiten der richterlichen Stellungnahme genannten Punkte einzeln eingehen und deren Bearbeitung durch Coaching, Fortbildung und Organisationsverbesserung belegen.

Was vielleicht noch in letzter Minute helfen könnte: die Ausgliederung aller Buchhaltungs- und Steuerangelegenheiten an einen Steuerberater, der künftig für Zuverlässigkeit sorgt.
Olivia
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#62

Beitrag von Olivia »

Was vielleicht noch im allerletzen Moment helfen könnte: die Abzahlung aller Steuerschulden auf einen Schlag, die Beauftragung eines steuersachverständigen Dritten mit der Regelung aller künftigen Angelegenheiten und die Hinterlegung einer Sicherheit für künftige Steuerzahlungen. Dies wäre dann vielleicht ein gültiges Sanierungskonzept. Woher das Geld auf die Schnelle kommen soll? Zum Beispiel von der Verwandtschaft oder einem Kredithai. Dann verlagert sich das Problem aber bestimmt dorthin.
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#63

Beitrag von Koelsch »

Isch bin do ens am simeleere, wie der Kölner an sich sagt.

Ohne jetzt jedes der dort angeführten Schriftstücke kontrolliert zu haben (teilweise, da bin ich sicher, liegen die eLB gar nicht vor), frage ich mich, ob es überhaupt noch Sinn macht, hier zu kämpfen:

VG erklärt doch, etwas vereinfacht dargestellt:
Es geht uns höchst gepflegt an der hoch beanspruchten Sitzfläche vorbei ob Du eLB seit Februar dieses Jahres Deine USt.-Schulden von rund € 5.000 bereits um 2.700 reduziert hast, zusätzlich natürlich Deine laufende USt. in Höhe von gut € 1.500 pünktlich gezahlt hast.

Entscheidend ist, zum Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung warst Du ein böser "Gewerbetreibender", also ist die Gewerbeuntersagung ok, und wenn Du dann irgendwann mal Deine Schulden getilgt hast, kannst Du schon nach 1 Jahr (§ 35 Abs. 6 GewO) beim Landratsamt untertänigst bitte, bitte machen und um erneute Gewerbegenemigung bitten (natürlich erst nach Zahlung der dazu fälligen Gebühren in Höhe von bis zu € 750,00).
Wovon Du die Schulden tilgst ohne Gewerbeeeinnahmen ist ausschließlich Dein Problem und interessiert uns nicht die Bohne.
Und da stellt man sich schon die Frage: Macht es da Sinn, weiter zu kämpfen, oder soll man da sagen - ok, Füße hoch, ALG II her .... und guckt mal woher ihr Eure Schulden und Eure Gerichtskosten bekommt - von mir nicht, bei mir ist nix zu holen.


....und nur um mal zu zeigen, wie dort gearbeitet wird:
Es wird erwähnt auf Seite 12 eine Mitteilung des FA vom 24.7.2017 mit einer angeblichen Steuerschuld in Höhe von € 10.322.91
Diese Mitteilung liegt eLB nicht vor, wohl aber ein Kontoauszug des FA vom 21.7.2017 - dort sind's "nur" € 8.500 Steuerschulden und in dem sog. Kontoauszug ist nicht ein Cent der bis zu dem Tag getilgten € 1.800 USt. berücksichtigt.
Ordentliche Buchführung sieht für meine Begriffe anders aus - vielleicht kann man dem FA wegen Unzuverlässigkeit die Amtsausübung auch mal untersagen. :motzki:
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Günter
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#64

Beitrag von Günter »

Aber vielleicht kann man mit dem FA (Vorgesetzten) nochmal verhandeln, ob es eine Möglichkeit gibt die Gewerbeuntersagung sozusagen auf Bewährung zu stunden, denn andernfalls gibt es gar nix und der Steuerzahler schüttet noch reichlich ALG II als Belohnung für die Gewerbeuntersagung aus.
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marsupilami
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#65

Beitrag von marsupilami »

Wohl kaum.
Fi-Amt ist system-relevant und damit alternativlos.

Noch Fragen?

Ernsthaft:
Kann man sicherlich in einer Beschwerde vorbringen, aber wenn das das einzige Argument ist, wie hoch sind dann die Erfolgsaussichten?

Evtl. hilfreich bei einer Beschwerde könnte sein ein ausführlicher Excel-basierter Schuldentilgungsplan, wo nicht nur die ALG-II-Zahlungen auftauchen, sondern auch echte Geschäftszahlen, basierend auf Zahlen (EInnahmen/Ausgaben) der Vergangenheit mit entsprechenden "Plan-Spielen"/Diagrammen mit Trendlinien für die Zukunft.
Latürnich dann auch mit Auflistung aller zu erwartenden Kosten.
Insbesondere derjenigen, die an das Fi-Amt abzuführen sind. :unschuld:
Jep, das ist aufwändig und schüttelt niemand eben so aus dem Ärmel.
Wichtig dabei wäre vor allem, dass wirklich alle Zahlen reinkommen und die dann auch sinnvoll und belastbar sind.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#66

Beitrag von Olivia »

@Günter: Gute Idee. Am besten gleich morgen den eLB direkt ins Finanzamt schicken und den das vor Ort persönlich mit dem Amtsvorsteher klären lassen. Das wäre die allerletzte Chance. Ansonsten tritt das ein, wie Kölsch schreibt.
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Koelsch
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#67

Beitrag von Koelsch »

Kann man versuchen, aber bisher hat FA alle Gespräche abgelehnt - die Sache läge beim Landratsamt, das auch nicht mit sich reden lässt. Immer nach dem Motto: Wir haben Recht, wir sind die Grössten egal was es kostet, zahlen ja nicht wir.
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tigerlaw
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#68

Beitrag von tigerlaw »

Zuerst einmal: Im letzten Post von gestern ist in meinem Kopf eine Verwechslung erfolgt, ich hatte an den "Hallodri" aus dem Rheinland gedacht.

Sodann: Das Gericht hat nur 4,5 Seiten für die Begründung gebraucht, zuvor steht "nur" der Tatsachenvortrag.

Ich denke, dass die Klage an dem Punkt scheitern soll, dass die Tatsachenbasis zum Zeitpunkt der (letzten) Verwaltungsentscheidung entscheidend ist, also der Gewerbeuntersagung (S. 10 Mitte).

Und es fällt dem Sorgenkind zusätzlich auf die Füße, dass es in Bayern wohl kein Widerspruchsverfahren mehr gibt, denn anderenfalls wäre auch der Widerspruchsbescheid noch eine "Verwaltungsentscheidung".

Ich denke, dass man gleichwohl PKH-Beschwerde einlegen sollte (ACHTUNG!! NUR 2 WOCHEN FRIST!!!) .

Darin die "Rechteverkürzung" darlegen, dann noch einmal - im "Fließtext" - das Konzept darlegen, weiterhin die offenkundige Falschangabe des FA an das LRA einen Tag vor Erlass der Gewerbeuntersagung, schließlich die weiteren Zahlungen (und möglichst auch die Angabe, dass inzwischen alle Voranmeldungen eingereicht wurden).
Sodann auch die verbindlichen Kreditzusagen aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis vorlegen (allerdings mit dem Vorbehalt, dass die Verbotsverfügung zurückgenommen werde).
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#69

Beitrag von Koelsch »

OK, in der Richtung hatte ich auch schon angedacht. Werd ich dann mal im Laufe der nächsten Woche basteln ..... und auch da gilt. Zeit, Zeit, Zeit.

eLB hat diese € 1.035 Gerichtskosten derzeit nicht, denn es stehen ja die € 300 Schuldentilgung an plus knapp € 900 UST für das dritte Quartal 2017.

Ich gehe also davon aus, wenn Beschwerde eingelegt wird, dann sind die Gerichtskosten erst mal auf Eis, bis über die Beschwerde entschieden ist.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#70

Beitrag von tigerlaw »

Die Gerichtskasse wird wohl erst einmal ein bitterböses Briefchen schreiben mit neuer Fristsetzung, und irgendwann erfolgt dann ein ZV-Auftrag an denörtlich zuständigen Gerichtsvollzieher.

Wenn der aber im Anmarsch ist, dürfte die Sache wohl sowieso endgültig gelutscht sein, und dann macht diese weitere Verbindlichkeit auch nichts mehr aus.

Noch eine Frage: HIER ist noch kein Steuerstrafverfahren anhängig?
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#71

Beitrag von Koelsch »

Nein, da ist kein Steuerstrafverfahren anhängig
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#72

Beitrag von Koelsch »

Sodele, hier mal ein erster Entwurf der fälligen Beschwerde
Beschwerde gegen PKH_Versagung ano.docx
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#73

Beitrag von marsupilami »

Wie üblich: drin rumgepfuscht.
2017_10_24 Beschwerde gegen PKH_Versagung ano V_m.doc
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#74

Beitrag von Koelsch »

Merci vielmals, baue ich entsprechend um
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall

#75

Beitrag von tigerlaw »

Auch wenn ich jetzt erst dazu gekommen bin, mal wieder systematisch die Fäden zub lesen:

Die ARgumente von Kölsch in Verbindung mit den Ergänzungen von MArsu sind sehr gut!
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