keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Olivia
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#226

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: Di 24. Okt 2017, 16:37 wenn Du kein Kassenbuch hast oder stricken willst, dann leg' Deine Buchführung vor!
germanempress hat geschrieben: Mi 25. Okt 2017, 18:27 NUR MEINE NOTIZEN, WELCHE EINNAHMEN ICH HATTE
Auch Notizen sind Buchhaltungsunterlagen und ein wichtiges späteres Beweismittel im Sozialprozess.
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#227

Beitrag von Koelsch »

Richtig, Buchführung muss "nachvollziehbar" und geordnet sein, mehr aber auch nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#228

Beitrag von marsupilami »

Schrieb kann so raus.

Trotz Zeugen für den Einwurf eine Kopie für Dich selber, Deine eigenen Unterlagen.
Signatur?
Muss das sein?
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#229

Beitrag von germanempress »

Koelsch hat geschrieben: Mi 25. Okt 2017, 18:22Liest sich gut

Das hab ich noch ergänzt

Denn rückwirkend wie von Ihnen gefordert ist es ein extremer Zeitaufwand.
Am Ende
Olivia
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#230

Beitrag von Olivia »

Der Zeitaufwand, so wurde mir mal durch die Sachbearbeitung gesagt, spielt keine Rolle. Notfalls muss man sich nach der Arbeit hinsetzen und bis in die Abendstunden an einer EKS und der Buchhaltung arbeiten. Man sei selbständig und müsse dafür sorgen, seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen. Andere würden das auch hinbekommen. Eine Steuererklärung soll man übrigens nach deren Aussage auch selbst erledigen, um Kosten zu sparen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#231

Beitrag von germanempress »

Kassenbuch ist in Arbeit.
hab sogar nochmal alle quittungen kopiert, damit alles nachvollziehbar ist.


Bis jetzt habe ich noch keine Rückmeldung der Anwälte, die ich kontaktierte erhalten :4: kein gutes Zeichen


WÜRDE GERNE MEINEM ANWALT EIN BRIEF SCHREIBEN
würdet ihr mal Eure Meinung dazu äußern?



Als mein Anwalt, sollte es Ihnen durchaus möglich sein, hinter mir zu stehen um der Gegenseite klarzumachen dass eine betriebswirtschaftliche Auswertung in erster Linie für das Steuerrecht gilt und nicht wie in meinem Fall relevant ist für die Weiterbewilligung meines Antrages, die abgelehnt wurde.

Der Eindruck fachlich unterversorgt zu sein ist entsteht schon alleine, dass Sie mir anlasten wenn ich eine BWA hätte wäre das Verfahren einfacher.
Ich erklärte ihnen beim ersten Gespräch, dass kein Kassenbuch geführt wurde.
Was soll dieser Tadel an mich.
Sie hätten mir von Anfang an sagen müssen, dass kein Interesse an meinem Fall vorhanden ist.

Zur Zeit erstelle ich rückwirkend ab Juni 2006 ein Kassenbuch, weil dies mir zur Auflage per gelben Brief gemacht wurde, damit eine Berechnung der abschließenden EKS vorgenommen werden kann.

Aufgrund der nicht vorhandenen Krankenversicherung, habe ich nicht die Möglichkeit mich zu einem Arzt zu begeben, um mir eine AU austellen zu lassen.

Wobei ich davon überzeugt bin, dass auch in dem Fall eine Überbrückung von Ihrer Seite erwirkt werden könnte, die mich für den Zeitraum des Verfahrens krankenversichert und ich somit vorübergehend versorgt wäre.
Am Ende
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#232

Beitrag von Koelsch »

Hab einen Satz unten "rausgeschmiert"
germanempress hat geschrieben: Mo 30. Okt 2017, 11:18 Kassenbuch ist in Arbeit.
hab sogar nochmal alle quittungen kopiert, damit alles nachvollziehbar ist.


Bis jetzt habe ich noch keine Rückmeldung der Anwälte, die ich kontaktierte erhalten :4: kein gutes Zeichen


WÜRDE GERNE MEINEM ANWALT EIN BRIEF SCHREIBEN
würdet ihr mal Eure Meinung dazu äußern?



Als mein Anwalt, sollte es Ihnen durchaus möglich sein, hinter mir zu stehen um der Gegenseite klarzumachen dass eine betriebswirtschaftliche Auswertung in erster Linie für das Steuerrecht gilt und nicht wie in meinem Fall relevant ist für die Weiterbewilligung meines Antrages, die abgelehnt wurde.

Der Eindruck fachlich unterversorgt zu sein ist entsteht schon alleine, dass Sie mir anlasten wenn ich eine BWA hätte wäre das Verfahren einfacher.
Ich erklärte ihnen beim ersten Gespräch, dass kein Kassenbuch geführt wurde.
Was soll dieser Tadel an mich.
Sie hätten mir von Anfang an sagen müssen, dass kein Interesse an meinem Fall vorhanden ist.

Zur Zeit erstelle ich rückwirkend ab Juni 2006 ein Kassenbuch, weil dies mir zur Auflage per gelben Brief gemacht wurde, damit eine Berechnung der abschließenden EKS vorgenommen werden kann.

Aufgrund der nicht vorhandenen Krankenversicherung, habe ich nicht die Möglichkeit mich zu einem Arzt zu begeben, um mir eine AU austellen zu lassen.

Wobei ich davon überzeugt bin, dass auch in dem Fall eine Überbrückung von Ihrer Seite erwirkt werden könnte, die mich für den Zeitraum des Verfahrens krankenversichert und ich somit vorübergehend versorgt wäre.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#233

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Mo 30. Okt 2017, 11:24 Hab einen Satz unten "rausgeschmiert"
germanempress hat geschrieben: Mo 30. Okt 2017, 11:18 Kassenbuch ist in Arbeit.
hab sogar nochmal alle quittungen kopiert, damit alles nachvollziehbar ist.


Bis jetzt habe ich noch keine Rückmeldung der Anwälte, die ich kontaktierte erhalten :4: kein gutes Zeichen


WÜRDE GERNE MEINEM ANWALT EIN BRIEF SCHREIBEN
würdet ihr mal Eure Meinung dazu äußern?



Als mein Anwalt, sollte es Ihnen durchaus möglich sein, hinter mir zu stehen um der Gegenseite klarzumachen dass eine betriebswirtschaftliche Auswertung in erster Linie für das Steuerrecht gilt und nicht wie in meinem Fall relevant ist für die Weiterbewilligung meines Antrages, die abgelehnt wurde.

Der Eindruck fachlich unterversorgt zu sein ist entsteht schon alleine, dass Sie mir anlasten wenn ich eine BWA hätte wäre das Verfahren einfacher.
Ich erklärte ihnen beim ersten Gespräch, dass kein Kassenbuch geführt wurde.
Was soll dieser Tadel an mich.
Sie hätten mir von Anfang an sagen müssen, dass kein Interesse an meinem Fall vorhanden ist.

Zur Zeit erstelle ich rückwirkend ab Juni 2006 ein Kassenbuch, weil dies mir zur Auflage per gelben Brief gemacht wurde, damit eine Berechnung der abschließenden EKS vorgenommen werden kann.

Aufgrund der nicht vorhandenen Krankenversicherung, habe ich nicht die Möglichkeit mich zu einem Arzt zu begeben, um mir eine AU austellen zu lassen.

Wobei ich davon überzeugt bin, dass auch in dem Fall eine Überbrückung von Ihrer Seite erwirkt werden könnte, die mich für den Zeitraum des Verfahrens krankenversichert und ich somit vorübergehend versorgt wäre.

Ich bin daher etwas enttäuscht und erhoffe mir, dass es künftig besser läuft.
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Günter
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#234

Beitrag von Günter »

Ich bin daher etwas enttäuscht und erhoffe mir, dass es künftig besser läuft.
Die Untertreibung der Woche.

Ich bin mir im Klaren, dass die Honorare für Sozialgerichtsfälle grottenschlecht sind, trotzdem erwarte ich als ihr Mandant mehr Engagement ihrerseits.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#235

Beitrag von Olivia »

Ich bin mit der Betreuung meines Mandates insofern nicht einverstanden, als eine Besserung wünschenswert wäre. Bessert sich die Betreuung nicht, kann das Einfluss auf die Begleichung des Honorars haben.
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#236

Beitrag von Koelsch »

Bloss nicht, Du kannst nicht damit drohen, wenn sich nix bessert, zahl ich nicht.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#237

Beitrag von Olivia »

Ist eine Dienstleistung völlig unbrauchbar, so kommt in Betracht, dass die zu zahlende Vergütung einen durch die Schlechterfüllung entstandenen und nach §§ 281 I und II, 280 I und III BGB zu ersetzenden Schaden darstellt. Alternativ ist an die Einrede des nichterfüllten Vertrages zu denken.

http://examensrelevant.de/kein-leistung ... stvertrag/
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#238

Beitrag von Koelsch »

Das ist richtig, aber das ist das Nachspiel, nicht das Vorspiel
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#239

Beitrag von Olivia »

Das stimmt auch wieder. :verlegen:
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#240

Beitrag von germanempress »

moin
Die angefragten Anwälte haben sich zurück gemeldet.
Ein Wechsel ist nicht möglich, da PKH nur einmal gewährt wird. (bis jetzt weiß ich nicht, ob dies der Fall ist, das Amt hat widersprochen, das mir das gewährt wird ) deshalb verlangt das Gericht ja diese betriebswirtschaftliche Auswertung.

Als ich meinen Anwalt beim ersten Gespräch mitteilte, dass ich Rechtschutzversicherung habe, meinte er, die würde nicht gelten.

Der eine Anwalt meinte ich müsse die BWA vorlegen.

erstelle gerade das Kassenbuch rückwirkend. kopiere ebenfalls die bereits vorgelegten quittungen, damit SB auch wirklich versteht.
heute wäre Abgabe der verlangten Unterlagen.

Auf mein schreiben wegen Fristverlängerung habe ich keine Antwort erhalten.
Am Ende
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#241

Beitrag von kleinchaos »

PKH kann auch bei Anwaltswechsel weitergewährt werden. Nur bekommt eben der erste nicht den vollen Satz und der zweite eben auch nicht. Darüber dürften beide nicht so begeistert sein. https://onlinescheidung-rechtsanwalt.co ... tswechsel/
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#242

Beitrag von Olivia »

germanempress hat geschrieben: NUR MEINE NOTIZEN HABE ICH, WELCHE EINNAHMEN ICH HATTE
Diese Notizen solltest Du dem nacherstellten Kassenbuch in Kopie beilegen, die Notizen sind wichtige Beweismittel.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#243

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#244

Beitrag von germanempress »

Die Notizen sind in einem buchkalender, da müsste ich alles kopieren und bearbeiten, da auch private Sachen drin stehen.
das würde ich wenn es gefordert wird nur im original vorlegen.

Versteh zwar nicht, warum Anwalt es ablehnte , meine Rechtschutzversicherung in Anspruch zu nehmen?

Muss auf jedenfall irgendwie aus der Nummer mit der BWA rauskommen, die das Gericht haben will, denn mit meiner EKS hab ich prinzipiell ja auch nix anderes gemacht :5:

vom SB keine Nachricht, das eine Fristverlängerung genehmigt ist
:3: Abgabe Termin wäre am Freitag gewesen. (03 . November )
Am Ende
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marsupilami
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#245

Beitrag von marsupilami »

Du hast für den Zugang der Anfrage um Fristverlängerung einen Nachweis?
Mit Zeuge in Briefkasten geworfen, Einschreiben, pers. abgegeben mit Eingangsstempel auf Deiner Kopie?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#246

Beitrag von Olivia »

Was meinst Du, verschleppt sich die Thematik ins neue Jahr, mit immer noch mehr Schulden??
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#247

Beitrag von germanempress »

marsupilami hat geschrieben: So 5. Nov 2017, 08:24 Du hast für den Zugang der Anfrage um Fristverlängerung einen Nachweis?
Mit Zeuge in Briefkasten geworfen, Einschreiben, pers. abgegeben mit Eingangsstempel auf Deiner Kopie?

Hab es direkt dort abgegeben und mir ne Kopie abstempeln lassen.
(von Euch gelernt) :bravo:
Am Ende
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#248

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#249

Beitrag von germanempress »

:5: Krankenkasse hat mir eine Rechung geschickt über 700 Euro-
hatte denen am Telefon erklärt, dass ich keine Möglichkeit habe, den Beitrag zu zahlen.

bei der GEZ ist es nicht anders, weil keine Befreiung ausgestellt wurde, wollen die nun auch den Beitrag für die Wohnung, was ich nicht aufbringen kann.

Für Dezember werde ich mir weiterhin die nötigen Gelder zusammen betteln, um zu überleben.
Wenn mein Anwalt seinen Job richtig macht, kann ich ja bald das Geld wieder zurück bezahlen.

Den Brief für den Anwalt habe ich nochmal ergänzt, und bitte euch nochmal drüber zu schauen.





Als mein Anwalt, sollte es Ihnen durchaus möglich sein, hinter mir zu stehen um der Gegenseite klarzumachen dass eine betriebswirtschaftliche Auswertung in erster Linie für das Steuerrecht gilt und nicht wie in meinem Fall relevant ist für die Weiterbewilligung meines Antrages, die abgelehnt wurde.

Der Eindruck fachlich unterversorgt zu sein, entsteht schon alleine, dass Sie mir anlasten wenn ich eine BWA hätte wäre das Verfahren einfacher.
Ich erklärte ihnen beim ersten Gespräch, dass kein Kassenbuch geführt wurde.
Was also soll dieser Tadel an mich, statt jegliche Möglichkeit auszuschöpfen um zu meinem Recht zu kommen.

Zur Zeit erstelle ich rückwirkend ab Juni 2006 ein Kassenbuch, weil dies mir zur Auflage per gelben Brief gemacht wurde, damit eine abschließende Berechnung der EKS vorgenommen werden kann.

Aufgrund der nicht vorhandenen Krankenversicherung, habe ich nicht die Möglichkeit mich in Ärztliche Betreuung zu begeben.
Die Krankenkasse fordert von mir einen Betrag, den ich nicht aufbringen kann, ich bin davon überzeugt , dass auch in dem Fall eine Überbrückung von Ihrer Seite erwirkt werden könnte, die mich für den Zeitraum des Verfahrens krankenversichert und ich somit vorübergehend versorgt wäre.


Es ist mir im Klar, dass die Honorare für Sozialgerichtsfälle grottenschlecht sind, trotzdem erwarte ich als ihr Mandant mehr Engagement ihrerseits, denn ich bin sehr enttäuscht, obwohl Sie mir wärmstens Empfohlen wurden.

Warum Sie meine Rechtsschutzversicherung nicht in Erwägung gezogen haben, ist mir bis jetzt noch unklar
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#250

Beitrag von Koelsch »

OK, raus damit. Du machst dem Anwalt sehr deutlich, dass Du mehr von ihm erwartest. Ich kann nur hoffen, dass er dann endlich in die Strümpfe kommt und nicht "verschnupft" reagiert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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