Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
7up
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Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#1

Beitrag von 7up »

Wenn man nebenbei Zeitung austragen geht, muss man das doch dem Jc mitteilen. Wie geht denn das? Einfach formlos? Wieviel darf man sich da denn maximal anrechnungsfrei dazuverdienen?
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Koelsch
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#2

Beitrag von Koelsch »

Es gibt den sog. Grundfreibetrag von € 100. Und formlos mitteilen reicht erst mal

Einkommen über € 100 wird zu 80% angerechnet
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#3

Beitrag von marsupilami »

Wann?

Wenn die ersten Penunsen auffem Konto eingetrudelt sind.

Auf keinen Fall vorher!!
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Pegasus
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#4

Beitrag von Pegasus »

Ist zweischneidig Marsu. Stelle mir gerade vor man kommt beim Austragen in eine Kontrolle. Dann wird das doch als Schwarzarbeit angesehen?
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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marsupilami
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#5

Beitrag von marsupilami »

In was für eine Kontrolle?
Geschwindigkeits-, Allgemeine Verkehrssicherheits-?
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Pegasus
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#6

Beitrag von Pegasus »

Zoll zB.
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Günter
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#7

Beitrag von Günter »

Pegasus hat geschrieben: Di 31. Okt 2017, 17:36 Ist zweischneidig Marsu. Stelle mir gerade vor man kommt beim Austragen in eine Kontrolle. Dann wird das doch als Schwarzarbeit angesehen?
Nein, der Arbeitnehmer lässt sich vom Arbeitgeber eine Bescheinigung geben, dass er ordnungsgemäß bei der Minijobzentrale angemeldet ist, dann kann der Zoll wo anders kontrollieren, der AN hat Ruhe.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_m ... /node.html

Ansonsten wie marsu schrieb, wenn das Geld geflossen ist, dann muss das dem JC gemeldet werden. Selbst wenn es weniger als ie 100 € Freibetrag sind. Die sind da recht humorbefreit.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#8

Beitrag von marsupilami »

Ja und?
Er hat Auftrag von dem Zeitungsverlag die Zeitungen in den Briefkasten zu stopfen.
Er ist ordentlich mit 'nem Mini-Job angemeldet, versichert, ....
Oder eben bei dem Dienstleister, der die Zeitungen, Werbung bei der Druckerei abholt und dann durch Mini-Jobber austragen läßt.

Wo kommt jetzt das JC in's Spiel?

Ich würde mich hüten, denen im Vorfeld was zu erzählen.
Wenn Geld da ist, ist auch eine Abrechnung da.
Dann mit der zum JC gehen und sagen: ich hab Mini-Job, ich verdiene siehe Abrechnung, siehe Konto-Auszug.

Wennste vorher hingehst, dann will JC alles, was es nicht gibt.
Die wollen einen Arbeitsvertrag, die wollen dies, die wollen das, die wollen jenes.
Arbeitsvertrag gibt es aber erst am ersten Arbeitstag.
Die Abrechnung gibt es frühestens in einem Monat.
Nein, ich weiß nicht, wann genau der AG den Lohn auszahlen wird - möglicherweise erst nächsten Monat.

Und vor allem kürzen die dann sofort ohne genau zu wissen, um wie viel sie denn kürzen dürfen.
Dann hat eLB wieder den Schwarzen Peter und das alles wieder gerade zu richten.
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Pegasus
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#9

Beitrag von Pegasus »

okay okay habt Recht. War wohl in meinen sehr alten Erinnerungen gefangen. Minijob angemeldet .... da hat es glatt klick gemacht. :-)
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#10

Beitrag von Olivia »

Man unterschreibt aber zu Beginn des Bezuges, dass man jegliche Aufnahme einer Arbeit unverzüglich dem Jobcenter mitteilt, nicht erst den Eingang einer Entlohnung nach getaner Arbeit. Fällt ein Minijob denn nicht unter diese Regelung?

Für Veränderungsmitteilungen ist folgendes Formular vorgesehen: https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1463061379017
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Koelsch
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#11

Beitrag von Koelsch »

Was bedeutet Aufnahme? Vertrag unterschreiben, erster Arbeitstag oder erste Lohnzahlung ....... denn nur dann weiß ich doch, ob ich tatsächlich eine entgeldliche Tätigkeit aufgenomen habe.
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#12

Beitrag von Olivia »

Na gut, das ist auch eine gute Argumentation.
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#13

Beitrag von 7up »

Und welches Feld von der Veränderungsmitteilung soll ich da ausfüllen?
Punkt 4.2 erstes Feld? Brauch ich da auch die Ek? Oder lieber Punkt 6, wo ich nicht gleich weitere Anträge ausfüllen muss? Das ist ja alles so kompliziert.
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Koelsch
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#14

Beitrag von Koelsch »

Das ist doch Erwerbseinkommen.
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marsupilami
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#15

Beitrag von marsupilami »

Jetzt muss ich aber doch mal eine unhöfliche Frage an 7up stellen:
Du kannst lesen?
Und das gelesene auch umsetzen?

Warum willst Du in diesem Formular Punkt 4.2 ausfüllen?
Ist das (Erwerbs-)Einkommen ein Sonstiges? Wirst Du von Deinem AG Rente bekommen?
Oder eine Steuerrückerstattung? Elterngeld oder Kinderzuschlag?

Wenn Du Zeitungen austragen gehst, wirst Du Arbeitslohn erhalten.
Einem (Brot-)Erwerb nachgehen.
Sowas wird im Behörden-Jargon eben Einkommen genannt.

Also füllst Du bitte 4.1 aus!
Und vergiss nicht bei 4.3 evtl. Fahrtkosten etc. einzutragen!

Selbstverständlich musst Du die Anlage EK ausfüllen.
Steht doch da unter 4.1 auf der 2. Seite in Grün.
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#16

Beitrag von Olivia »

Sehr berechtigter Einwand. Die Anrechnung von unter Punkt 4.1 angegebenen Erwerbseinkommen verhält sich anders als die Anrechnung von unter Punkt 4.2 angegebenen sonstigen Einkommen. Zwar ist das Jobcenter angehalten die Art des Einkommens noch einmal zu überprüfen, aber wenn es von vornherein falsch im Formular eingetragen ist, besteht das Risiko, dass das Erwerbseinkommen erst einmal als "sonstiges Einkommen" eingruppiert wird mit der Folge der fast vollständigen Anrechnung. Dann darf das Widerspruchsverfahren durchlaufen werden und das soll ja wohl möglichst vermieden werden, oder?
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#17

Beitrag von 7up »

marsupilami hat geschrieben: Mi 1. Nov 2017, 10:09 Jetzt muss ich aber doch mal eine unhöfliche Frage an 7up stellen:
Du kannst lesen?
Und das gelesene auch umsetzen?
Man..., ich hab total Panik, dass mir hier zum Schluss auch noch ne Räumungsklage oder Zwangsräumung oder sowas ins Haus steht und ich aus meiner Wohnung raus muss in irgend so ein Dreckloch und das will ich nich, siehe mein anderer fred. Weißte wie beshi**n mir das geht damit?

Wobei ich mir ehrlich gesagt noch überlegen muss, ob ich das wirklich machen will mit dem Zeitung austragen. Das riecht für mich alles ganz stark nach Ausbeuter und Arbeitsamtmethoden mit Anträgen stellen etc..
Bezahlt werden 1,7h, ich brauche dafür aber 3-4 Stunden. Fahrtkosten werden max. 10km genehmigt, weil der Typ das angeblich 2x so ausgerechnet hätte auf seinen Straßenkarten, dabei bin ich die Strecke abgefahren und hab das auf dem Tacho gemessen, die Strecke ist 15km lang. Zu Anfangs war mir das sehr unangenehm, warum der mich so ausfragt über meine berufliche Situation und welches Auto ich habe und welches Kennzeichen. Als ich dann gestern doch nach so einem Fahrtkostenantrag gefragt habe, hat der mich auf die typische Weise, wie ich das vom Arbeitsamt kenne, angeschnauzt, geknebelt und in die Enge getrieben, was mir einfallen würde und warum ich nicht gleich zu Anfangs gesagt hätte, dass ich ein Auto habe usw.. Ich möchte das eigentlich nicht, dass auf meinem Besitz so rumgeritten wird und bin der Meinung, dass mir mein Auto eigentlich zu schade ist, um das für sowas zu zerschwarten. Aber die Alte von nebenan hat mich einfach angemeldet, weil es für den Ort keinen Austräger mehr gibt und weil die mittlerweile soviel Zeitung austrägt und alles auf ihre Kinder verteilt hat, dass das Jc ihr das nur abziehen würde. Und deswegen soll ich das jetzt machen. Ich hab aber gar keine Lust dazu und mein Auto ist mir auch zu schade dafür. Der Typ denkt wahrscheinlich der hat ein paar wehrlose Arbeitslose vor sich, die lassen sich alles gefallen und ihr Auto geben sie auch noch her, weil sie so dumm sind.
Zuletzt geändert von 7up am Do 2. Nov 2017, 12:49, insgesamt 1-mal geändert.
Olivia
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#18

Beitrag von Olivia »

Dazu kommt als Motivationshindernis: 75% aller ausgetragenen Gratiszeitungen fliegen ungelesen in den Müll.
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Koelsch
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#19

Beitrag von Koelsch »

Das muss jeder selbst wissen, ob er das macht oder nicht. Wenn's kein vom JC oder der BA "verordneter" Job ist, hat man da ja die freie Entscheidung.

Keine Ahnung, wie viel man mit Zeitung austragen verdienen kann, ich vermute, das hängt auch sehr vom jeweiligen Bezirk ab
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#20

Beitrag von quinky »

Das hier:

Bezahlt werden 1,7h, ich brauche dafür aber 3-4 Stunden

ist bei vielen Zeitungsfritzen Standard. Im Arbeitsvertrag steht dann großartig, wenn Stückpreise oder ähnliches nicht ausreichen, werden wie gesetzlich vorgeschrieben auf den Mindestlohn erhöht. Da allerdings die Stundenvorgaben in Wirklicheit VÖLLIGE Fantasie sind, wird dann ein tatsächlicher Stundenlohn von 3 - 4€!!!! brutto gezahlt, wobei dann noch ZUSÄTZLICH die Kosten für den eigenen PKW NICHT komplett ersetzt werden.
Auch ich bin Zeitungsausträger, bekomme aber den Mindestlohn, WEIL ich den Arbeitsvertrag auf die tatsächlichen Zeiten abgeändert habe und vom Arbeitgeber habe unterschreiben lassen!
kleines Beispiel:
Für Einsortieren in die Zeitung von Prospekten war eine Zeitvorgabe von:
1,2 - 1,6 Sekunden per Stück >>= VÖLLIGE Fantasie und von NIEMAND auch nur annähernd zu erreichen
Von mir geänderte Vorgaben auf Grund von 25jähriger Erfahrung:
1. Prospekt = 5,4 Sekunden
jedes weitere Prospekt = 2,7 Sekunden
Hört sich wenig an, jedoch bei Tausenden von Prospekten kommen gigantische Zeiten zustande!
2. Beispiel:

Zustellungszeit von Straße bis Briefkasten und zurück:
Vorgabe: 3,6 - 4,4 Sekunden
Meine Angabe
9 Sekunden, da im ländlichen Raum praktisch jeder Briefkasten Nicht an der Straße befindlich

3. Beispiel:
Streckenangabe:
(bei Zufuss-Zustellung)
Vorgabe: x-Kilometer, jedoch von einem WILLKÜRLICHEN Punkt aus (nicht Wohnangabe) UND einmalige Laufstrecke.
Da bedingt durch Gewicht und Volumen jenachdem 2-4 Austragungen erforderlich, ist die Zeit der einmaligen Laufstrecke Fantasie der Wirklichkeit. Wirklichkeit mehrere Anlaufwegstrecken und unverhinderbare doppelte Wegstrecken!

Alle meine Behauptungen wurden akzeptiert UND die tatsächlichen Zeiten anerkannt und somit gezahlt (entsprach etwa dem doppelten Lohn als der ursprüngliche Arbeitsvertrag aussagte).

Die Lohnzahlungen laufen somit seit Jahre korrekt, selbst ein einmaliger Prozess vor dem Arbeitsgericht (von mir erfolgreich) beendete NICHT die Zeitungszustellung!

Also keine Angst, korrekte Arbeitszeitbezahlung verlangen, wenn Arbeitgeber nicht will, wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz Arbeit ablehnen.
Falls es soweit kommt, würde ich Zoll, Krankenkasse und Gewerbeaufsichtsamt ins Boot hohlen und zusätzlich diese Machenschaften veröffentlichen.

Gruß
Ernie
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#21

Beitrag von 7up »

Und wie lange haste da schon gearbeitet, bevor Du den verklagt hast? Ich fang doch grad erst an, ich will doch nicht gleich unangenehm auffallen. Oder sollte man solchen betrügerischen Schmierenhändlern kein Pardon gewähren? Ich glaub das is besser oder? Mir fliegt hier nämlich dauernd Zeug aus der Hand und geht kaputt, weil der mich von vorne bis hinten besh**t
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#22

Beitrag von marsupilami »

Also ich verstehe das Posting #17 von 7up überhaupt nicht.
Da sind so ein Haufen Ungereimtheiten drinne, dass ich an dem Wahrheitsgehalt zweifle.

Allein schon:
Aber die Alte von nebenan hat mich einfach angemeldet,
Wo? Für was?
Wenn Du keine Zeitungen austragen willst, dann willst Du keine Zeitungen austragen.
Punkt.
Und dann wird halt kein Arbeitsvertrag unterschrieben.
Egal ob der AG Mindestlohn zahlt oder gar in echten Krüger-Rand pro Minute.
Niemand meldet Dich einfach so für einen Job an.
Abgesehen davon, dass Du ja den AV unterschreiben musst.
Und nicht die Frau von neben an.
weil es für den Ort keinen Austräger mehr gibt und weil die mittlerweile soviel Zeitung austrägt
Wessen Problem ist das?
Deines?
alles auf ihre Kinder verteilt hat, dass das Jc ihr das nur abziehen würde.
Auch das ist nicht Dein Problem, sondern das Problem der Frau und des JC.
Als ich dann gestern doch nach so einem Fahrtkostenantrag gefragt habe, hat der mich auf die typische Weise, wie ich das vom Arbeitsamt kenne, angeschnauzt,
Direkt danach wäre für mich die Unterhaltung beendet und ich wäre gegangen.
Aus die Maus.
geknebelt und in die Enge getrieben,
Ich nenne sowas Freiheitsberaubung und ließe mir das nicht gefallen.
was mir einfallen würde und warum ich nicht gleich zu Anfangs gesagt hätte, dass ich ein Auto habe usw..
War denn eigenes Auto verlangt'?

Das ganze Posting ist für mich heftig durcheinander, so dass ich mich frage:
Bist Du gesundheitlich - physisch und psychisch - wirkllich in Ordnung, normal belastbar, überhaupt arbeitsfähig?

Oder hast Du was falsches geraucht?
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#23

Beitrag von 7up »

Ich wollt bitte wissen, wie lange er dort schon arbeiten war, bis er den verklagt hat und was ich jetz machen soll, ob ich den auch verklagen soll.
btw. ich rauche nicht
Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich durch etliche Substanzen, die nach der Wende zu uns gespült wurden, mein Gehirn wahrscheinlich schon etwas vorgeschädigt habe. Ich such bloß noch jemanden, der mir das Ding für mich wieder richtig dreht, dann komm ich vielleicht ooch wieder klar. Wenn Du das hören willst. Aber wer mir empfiehlt, meine Socken mit dem Duschwasser zu waschen, den kann ich irgendwie nicht richtig ernst nehmen.
marsupilami hat geschrieben: Di 19. Sep 2017, 10:05 Und Socken kann man anziehen, wenn man unter die Dusche geht.
Dann werden die gleich mitgewaschen und so der Wasserverbrauch gesenkt.
Ich soll wohl mal lachen? Also für Dich mach ich das natürlich jetzt und hier. HAHA :lachen1: :aufgemerkt: Fragt sich nur, wer hier was falsches raucht, oder überhaupt was raucht.
Glaub mir, mir ist nicht zum lachen; wenn ich sehe, dass meine Existenz immer weiter den Bach runter geht. Ich habe Schmerzen wegen meiner Krankheit und mein kaputtes Bein bringt mich um.

Ich hab gestern meine Bude geschrubbt, von oben bis unten und die Heizung innen und dahinter mit so nem Besen, 7 Stunden lang. Ich bin jetzt noch völlig fertig deswegen, weil das anstrengt wie sau.
Zuletzt geändert von 7up am Do 2. Nov 2017, 15:42, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#24

Beitrag von marsupilami »

7up hat geschrieben: Do 2. Nov 2017, 14:52 Merke: Die Polizei ist nicht mehr Dein Freund und Helfer, so wie es früher einmal war, sondern das sind Gendarmen, vor denen man sich in Acht nehmen muss.
Was soll der Stuss jetzt hier?
Ich wollt bitte wissen, wie lange er dort schon arbeiten war, bis er den verklagt hat
Wohl von Anfang an.
Hat wohl alles "ausgemessen" und gegen die Vorgaben gestellt und tacheles geredet und vermutlich so ruhig und gut begründet, dass der AG eingeknickt ist.
Sie sind zwar keine Freunde, können aber offenbar zur beiderseitigen Zufriedenheit zusammenarbeiten.
und was ich jetz machen soll, ob ich den auch verklagen soll.
Das darfst Du ganz allein entscheiden.
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7up
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#25

Beitrag von 7up »

marsupilami hat geschrieben: Do 2. Nov 2017, 15:00
7up hat geschrieben: Do 2. Nov 2017, 14:52 Merke: Die Polizei...
...der Stuss jetzt hier?

kommt hier rein, sorry
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