Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Hallo Zusammen,
gestern kam wieder einmal eine dieser Emails vom JC, die einem einen Schock verpassen.
Seit April/Mai habe ich die wunderbare Möglichkeit auf freiberuflicher Basis Kunstkurse an einer Schule zu geben.
Ich verdiene mtl. zwischen 0 und 800 EUR.
Meine Jobvermittlerin hat mir nachdem ich das angekündigt hatte gleich eine EKS überreicht
und mir grinsend viel Spaß damit gewünscht. Soweit so gut. Ich versuche sowas ja sportlich zu sehen.
Aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit habe ich auch einen neuen Sachbearbeiter bekommen, der auch im regen Austausch
diverse Tipps für mich hatte: Kilometerpauschale, Büromaterial wie z.B. Druckerpatrone,
Aufwendungen für Weiterbildungen - wodurch ich auch mehr Kurse übernehmen konnte (meine Grundidee ist ja irgendwann
so viel zu verdienen, dass ich davon leben kann)-
mein Auto ging dann auch kaputt und mein Sachbearbeiter riet mir bez. des Autokaufs
zu einem Privatkredit, da ich laut ihm die Raten ebenfalls mit meinen Einnahmen verrechnen könne.
Als Kunstdozentin kann bei mir die Übungsleiterpauschale angewandt werden, was ich meinem
Sachbearbeiter auch mitteilte. Er bestellte mich dann auch zum JC um diverse Fragen zu klären. Zu dem Zeitpunkt hatte
ich meine tapfer ausgefüllte EKS schon bei ihm abgegeben und auch selbst Fragen: z.B. ich hatte
die Möglichkeit im Haus einen Werkraum für mich anzumieten um endlich meine Farben und das Bastelzeug
irgendwo unterzubringen. Hier habe ich beantragt, dass der Arbeitsraum auch zu den Ausgaben meiner freiberuflichen Tätigkeit
dazu gerechnet werden kann.
Also kurz gesagt: ich hatte monatliche Aufwendungen (Miete Werkraum, Privatkredit, pro Arbeitstag 50km unterwegs gewesen) bei denen
ich davon ausging, dass ich diese bei der EKS anbringen kann und meine EInnahmen damit verrechnet werden können.
Kurz nachdem ich meine EKS abgegeben hatte kündete mein Sachbearbeiter, dass er noch versuchen würde meine EKS und meine Anfragen zu
bearbeiten, bevor seine Zuständigkeit an eine Kollegin weitergereicht werden würde.
Was leider nicht geklappt hat-
Meine neue Sachbearebietrin hat mir nun gestern mitgeteilt, dass ich aufgrund der Übungsleiterpauschale und aufgrund der Tatsache,
dass ich nur einen Arbeitgeber habe nicht freiberuflich tätig wäre und somit keine EKS ausfüllen muss (darf?).
Das würde für mich jetzt bedeuten, dass mtl 200 EUR für Ausgaben verrechnet werden und alles was darüber hinausgeht mit den weiteren Einnahmen verrechnet werden würde und der Rest eben mit meinem Regelsatz verrechnet wird.
Kann eine Sachbearbeiterin plötzlich entscheiden, ob ich nun freiberuflich tätig bin oder eben nicht? Die EKS war ja nicht meine Idee, sondern wurde mir von meiner Jobvermittlerin überreicht. Der erste Sachbearbeiter hat mir durch seine Ratschläge vermittelt, dass der Privatkredit und entstehende Kosten verrechnet werden können und zu keinem Zeitpunkt erwähnt, dass dies mit einer Übungsleiterpauschale nicht funktionieren würde.
Viel Text- sorry dafür
Was mache ich denn nun am besten?
Beisst sich denn die Übungsleiterpauschale wirklich mit einer freiberuflichen Tätigkeit?
Ich wollte hierbei schlichtweg von den steuerlichen Vorsteilen profitieren.
Ich muss die Einnahmen ja nicht als Übungsleiterpauschale anrechnen lassen-
wäre es das Einfachste diesen Punkt bei meiner EKS zu ändern?
Oder hat mir jemand einen anderen Tipp?
Bedanke mich für eure Hilfe und euer Durchhaltevermögen! :)
LG
MilliM
gestern kam wieder einmal eine dieser Emails vom JC, die einem einen Schock verpassen.
Seit April/Mai habe ich die wunderbare Möglichkeit auf freiberuflicher Basis Kunstkurse an einer Schule zu geben.
Ich verdiene mtl. zwischen 0 und 800 EUR.
Meine Jobvermittlerin hat mir nachdem ich das angekündigt hatte gleich eine EKS überreicht
und mir grinsend viel Spaß damit gewünscht. Soweit so gut. Ich versuche sowas ja sportlich zu sehen.
Aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit habe ich auch einen neuen Sachbearbeiter bekommen, der auch im regen Austausch
diverse Tipps für mich hatte: Kilometerpauschale, Büromaterial wie z.B. Druckerpatrone,
Aufwendungen für Weiterbildungen - wodurch ich auch mehr Kurse übernehmen konnte (meine Grundidee ist ja irgendwann
so viel zu verdienen, dass ich davon leben kann)-
mein Auto ging dann auch kaputt und mein Sachbearbeiter riet mir bez. des Autokaufs
zu einem Privatkredit, da ich laut ihm die Raten ebenfalls mit meinen Einnahmen verrechnen könne.
Als Kunstdozentin kann bei mir die Übungsleiterpauschale angewandt werden, was ich meinem
Sachbearbeiter auch mitteilte. Er bestellte mich dann auch zum JC um diverse Fragen zu klären. Zu dem Zeitpunkt hatte
ich meine tapfer ausgefüllte EKS schon bei ihm abgegeben und auch selbst Fragen: z.B. ich hatte
die Möglichkeit im Haus einen Werkraum für mich anzumieten um endlich meine Farben und das Bastelzeug
irgendwo unterzubringen. Hier habe ich beantragt, dass der Arbeitsraum auch zu den Ausgaben meiner freiberuflichen Tätigkeit
dazu gerechnet werden kann.
Also kurz gesagt: ich hatte monatliche Aufwendungen (Miete Werkraum, Privatkredit, pro Arbeitstag 50km unterwegs gewesen) bei denen
ich davon ausging, dass ich diese bei der EKS anbringen kann und meine EInnahmen damit verrechnet werden können.
Kurz nachdem ich meine EKS abgegeben hatte kündete mein Sachbearbeiter, dass er noch versuchen würde meine EKS und meine Anfragen zu
bearbeiten, bevor seine Zuständigkeit an eine Kollegin weitergereicht werden würde.
Was leider nicht geklappt hat-
Meine neue Sachbearebietrin hat mir nun gestern mitgeteilt, dass ich aufgrund der Übungsleiterpauschale und aufgrund der Tatsache,
dass ich nur einen Arbeitgeber habe nicht freiberuflich tätig wäre und somit keine EKS ausfüllen muss (darf?).
Das würde für mich jetzt bedeuten, dass mtl 200 EUR für Ausgaben verrechnet werden und alles was darüber hinausgeht mit den weiteren Einnahmen verrechnet werden würde und der Rest eben mit meinem Regelsatz verrechnet wird.
Kann eine Sachbearbeiterin plötzlich entscheiden, ob ich nun freiberuflich tätig bin oder eben nicht? Die EKS war ja nicht meine Idee, sondern wurde mir von meiner Jobvermittlerin überreicht. Der erste Sachbearbeiter hat mir durch seine Ratschläge vermittelt, dass der Privatkredit und entstehende Kosten verrechnet werden können und zu keinem Zeitpunkt erwähnt, dass dies mit einer Übungsleiterpauschale nicht funktionieren würde.
Viel Text- sorry dafür
Was mache ich denn nun am besten?
Beisst sich denn die Übungsleiterpauschale wirklich mit einer freiberuflichen Tätigkeit?
Ich wollte hierbei schlichtweg von den steuerlichen Vorsteilen profitieren.
Ich muss die Einnahmen ja nicht als Übungsleiterpauschale anrechnen lassen-
wäre es das Einfachste diesen Punkt bei meiner EKS zu ändern?
Oder hat mir jemand einen anderen Tipp?
Bedanke mich für eure Hilfe und euer Durchhaltevermögen! :)
LG
MilliM
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
bei uns im Forum.
Nicht ganz einfach die Sache. Ich versuche das im Laufe des Nachmittags mal aufzudröseln.
Aber schon mal eine Frage (es wird vermutlich nicht die letzte sein ):
Hat der "liebe" SB Dir das schriftlich mitgeteilt, oder ist das nur mündlich gelaufen?
Nicht ganz einfach die Sache. Ich versuche das im Laufe des Nachmittags mal aufzudröseln.
Aber schon mal eine Frage (es wird vermutlich nicht die letzte sein ):
Hat der "liebe" SB Dir das schriftlich mitgeteilt, oder ist das nur mündlich gelaufen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Verzwickte Sache. Stichwort Scheinselbständigkeit, wenn zu wenige Auftraggeber vorliegen, dann kann tatsächlich keine echte Freiberuflichkeit vorliegen. Allerdings ist das dann eine sozialversicherungsrechtliche Frage und ich glaube, erst nach einem Statusfeststellungsverfahren wird die Freiberuflichkeit amtlich "umgestellt". Sowieso nicht gleich nach der Gründung. Meiner Meinung nach könnte die SGB II-rechtliche Betrachtung davon abweichen, zumindest für den Zeitraum, wo Dich Dein Sachbearbeiter möglicherweise falsch beraten hat.
Da Du erst im Start Deiner Freiberuflichkeit bist, liegt es zudem auf der Hand, dass erst mal wenige Auftraggeber existieren (zum Glück gibt es ja schon einen). Daher könnte ich mir vorstellen, dass erst nach einigen Jahren wenn überhaupt "umgestellt" werden könnte.
Von der Übungsleiterpauschale habe ich bisher immer nur im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Tätigkeit gehört. Da sind ja die ersten 200 € anrechnungsfrei, wenn man z.B. in der Flüchtlingshilfe tätig ist oder in einem ehrenamtlichen Verein. Sobald die Tätigkeit aber selbständig oder gewerblich ist, ist die Übungsleiterpauschale glaube ich nicht mehr möglich, es sei denn, Du übst neben dem Gewerbe oder dem freien Beruf noch ein Ehrenamt aus (was Deiner Schilderung nach aber nicht der Fall ist).
Da Du erst im Start Deiner Freiberuflichkeit bist, liegt es zudem auf der Hand, dass erst mal wenige Auftraggeber existieren (zum Glück gibt es ja schon einen). Daher könnte ich mir vorstellen, dass erst nach einigen Jahren wenn überhaupt "umgestellt" werden könnte.
Von der Übungsleiterpauschale habe ich bisher immer nur im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Tätigkeit gehört. Da sind ja die ersten 200 € anrechnungsfrei, wenn man z.B. in der Flüchtlingshilfe tätig ist oder in einem ehrenamtlichen Verein. Sobald die Tätigkeit aber selbständig oder gewerblich ist, ist die Übungsleiterpauschale glaube ich nicht mehr möglich, es sei denn, Du übst neben dem Gewerbe oder dem freien Beruf noch ein Ehrenamt aus (was Deiner Schilderung nach aber nicht der Fall ist).
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Hey :)
ich hatte bei der Sachbearebiterin nachgefragt, was sich denn nun bezüglich des Arbeitszimmers ergeben hätte
und ob sie noch offene Fragen zu der EKS hätte.
Das war die Antwort:
Guten Morgen Frau ....,
bezüglich der eingereichten EKS gibt es meinerseits keine offenen Fragen, da in Ihrem Fall von einer Übungsleiterpauschale auszugehen ist die Sie monatlich erhalten. Daher erzielen Sie kein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Sie haben lediglich einen Auftraggeber und Sie müssen keine EKS ausfüllen.
Bitte reichen Sie die monatlichen Abrechnungen von Mai 2017 bis Oktober 2017 ein, sowie Ihren aktuellen Arbeitsvertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Das mit den Abrechnungen hat sie mir schonmal geschrieben und ich teilte ihr mit, dass ich nur eine Aufstellung
für die letzten Monate an die Kunstschule geschickt habe und diese Aufstellung dem JC schon vorläge.
Ich habe Kurse die z.T. monatlich abgerechnet werden und Kurse die erst nach Projektende gezahlt werden.
Und da ich neu dabei bin kenn ich mich da noch nicht so aus und habe erst seit letzten Monat damit angefangen mtl.
Abrechnungen zu erstellen.
ich hatte bei der Sachbearebiterin nachgefragt, was sich denn nun bezüglich des Arbeitszimmers ergeben hätte
und ob sie noch offene Fragen zu der EKS hätte.
Das war die Antwort:
Guten Morgen Frau ....,
bezüglich der eingereichten EKS gibt es meinerseits keine offenen Fragen, da in Ihrem Fall von einer Übungsleiterpauschale auszugehen ist die Sie monatlich erhalten. Daher erzielen Sie kein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Sie haben lediglich einen Auftraggeber und Sie müssen keine EKS ausfüllen.
Bitte reichen Sie die monatlichen Abrechnungen von Mai 2017 bis Oktober 2017 ein, sowie Ihren aktuellen Arbeitsvertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Das mit den Abrechnungen hat sie mir schonmal geschrieben und ich teilte ihr mit, dass ich nur eine Aufstellung
für die letzten Monate an die Kunstschule geschickt habe und diese Aufstellung dem JC schon vorläge.
Ich habe Kurse die z.T. monatlich abgerechnet werden und Kurse die erst nach Projektende gezahlt werden.
Und da ich neu dabei bin kenn ich mich da noch nicht so aus und habe erst seit letzten Monat damit angefangen mtl.
Abrechnungen zu erstellen.
- kleinchaos
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Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Was mich jetzt etwas wundert ist die Höhe der Vergütung (bis zu 800 monatlich) und die Abrechnung der Schule als Ehrenamt.
Du müsstest also in dem Falle bis zu 4 Ehrenamtsabrechnungen bekommen?
Schule wird die Kunstkurse aus dem ESF gefördert bekommen, so landen sie nicht im Bildungsetat des jeweiligen Landes.
Auch eine Möglichkeit Lehrer prekär zu beschäftigen :(
Du müsstest also in dem Falle bis zu 4 Ehrenamtsabrechnungen bekommen?
Schule wird die Kunstkurse aus dem ESF gefördert bekommen, so landen sie nicht im Bildungsetat des jeweiligen Landes.
Auch eine Möglichkeit Lehrer prekär zu beschäftigen :(
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Olivia hat geschrieben: ↑Sa 4. Nov 2017, 11:43 Verzwickte Sache. Stichwort Scheinselbständigkeit, wenn zu wenige Auftraggeber vorliegen, dann kann tatsächlich keine echte Freiberuflichkeit vorliegen. Allerdings ist das dann eine sozialversicherungsrechtliche Frage und ich glaube, erst nach einem Statusfeststellungsverfahren wird die Freiberuflichkeit amtlich "umgestellt". Sowieso nicht gleich nach der Gründung. Meiner Meinung nach könnte die SGB II-rechtliche Betrachtung davon abweichen, zumindest für den Zeitraum, wo Dich Dein Sachbearbeiter möglicherweise falsch beraten hat.
Da Du erst im Start Deiner Freiberuflichkeit bist, liegt es zudem auf der Hand, dass erst mal wenige Auftraggeber existieren (zum Glück gibt es ja schon einen). Daher könnte ich mir vorstellen, dass erst nach einigen Jahren wenn überhaupt "umgestellt" werden könnte.
Von der Übungsleiterpauschale habe ich bisher immer nur im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Tätigkeit gehört. Da sind ja die ersten 200 € anrechnungsfrei, wenn man z.B. in der Flüchtlingshilfe tätig ist oder in einem ehrenamtlichen Verein. Sobald die Tätigkeit aber selbständig oder gewerblich ist, ist die Übungsleiterpauschale glaube ich nicht mehr möglich, es sei denn, Du übst neben dem Gewerbe oder dem freien Beruf noch ein Ehrenamt aus (was Deiner Schilderung nach aber nicht der Fall ist).
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Es gibt ja eien Übungsleiterpauschale und eine Ehrenamtspauschale. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass man aus steuerlichen Gründen die Übungsleiterpauschale anwendet. Bei dem Hammerverdienst wollte ich einfach vermeiden zu den ganzen Abzügen vom JC dann auch noch einen heftigen Batzen Steuern nachzahlen zu müssen. Wie ich das mit der Steuererklärung machen soll weiß ich überhaupt noch nicht...wenn die Einnahmen mit dem Regelbedarf verrechnet werden...
In allen meinen Projekt- und Kursverträgen steht "Freiberufliche Tätigkeit"- somit hab ich das nie in Frage gestellt- zumal mein erster Sachbearbeiter da nie ein Veto eingelegt hat.
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Hab noch nie davon gehört, dass Ehrenämtler selber Unterrichtsmaterialien kaufen müssen.
Die Aussage der SB erscheint mir absolut falsch.
Nebenbei gefragt, kannst du die Unterrichtsmaterialien nicht in Rechnung stellen?
Die Aussage der SB erscheint mir absolut falsch.
Nebenbei gefragt, kannst du die Unterrichtsmaterialien nicht in Rechnung stellen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Die 800 EUR kamen nur zustande weil ich Krankenvertretung gemacht habe und kleinere Veranstaltungen wie Tag der offenen Tür und so übernommen habe.kleinchaos hat geschrieben: ↑Sa 4. Nov 2017, 11:47 Was mich jetzt etwas wundert ist die Höhe der Vergütung (bis zu 800 monatlich) und die Abrechnung der Schule als Ehrenamt.
Du müsstest also in dem Falle bis zu 4 Ehrenamtsabrechnungen bekommen?
Schule wird die Kunstkurse aus dem ESF gefördert bekommen, so landen sie nicht im Bildungsetat des jeweiligen Landes.
Auch eine Möglichkeit Lehrer prekär zu beschäftigen :(
Die 200 EUR beziehen sich ja auf den Freibetrag von 2400 EUR im Jahr- wie das auf die Monate verteilt wird steht einem frei.
Ich bin an einer freien Kunstschule tätig- wenigstens habe ich hier durch die Freiberuflichkeit die Möglichkeit über die Künstlersozialkasse versichert zu sein- zumindest was die Rentenversciherung angeht.
Der Verdienst ist sogesehen ein Witz- aber ich bin so froh endlich was gefunden zu haben was für mich trotz Schwerbehinderung machbar ist und auch noch Spaß macht.
Aber wenn ich Pech habe fordert nun das JC viel Geld von mir zurück- ich bleibe auf meinen Kosten sitzen und hab mich zusätzlich wegen einer Fehlberatung verschuldet. Ich bin kurz davor alles hinzuschmeissen.
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Leider nein. Lediglich Fortbildungsseminare wären hier akzeptiert.
Ich bin ja davon ausgegangen, dass ich diese Kosten in der EKS anbringen kann.
Eine Kollegin hat aufgehört und ich hatte die Möglichkeit den Kurs auch mit zu übernehmen
Hatte aber das Bedürfnis mich mit Kunsttherapie und Traumaarbeit im Kunstbereich
internsiv auseinander zu setzen bevor ich mit den Kindern anfange. Sprich sietdem kann
ich einen Kurs in der Woche mehr machen und habe auch Mehreinnahmen.
Die Idee war Fuß zu fassen und dann auch in anderen Schulen Kurse zu übernehmen.
Bei der Übungsleiterpauschale werden eben die 200 EUR die als Freibetrag gelten genau
dafür verwendet- wenn ich das richtig verstanden habe.
Wenn dann meine restlichen Einnahmen mit dem Regelsatz verrechnet werden und ich lediglich 10 %
der Einnahmen erhalte- dann verdiene ich max 80 EUR mtl.
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Indizien für Scheinselbständigkeit:
Persönliche Abhängigkeit: Leistungserbringung ausschließlich durch die eigene Person. Ein „echter“ Selbständiger hingegen hat auch die Möglichkeit, an Angestellte, Partner oder Subunternehmer zu delegieren.
Einbindung in die Arbeitsorganisation und die betrieblichen Abläufe des Auftraggebers: Zusammenarbeit/Teamwork mit festangestellten Arbeitnehmern, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung von Festangestellten
Weisungsgebundenheit:
in fachlicher Hinsicht: Anweisungen hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung.
in zeitlicher Hinsicht: Weisungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich Dauer und Zeit der Leistungserbringung. Dabei legt der Auftraggeber beispielsweise eine „Anwesenheitspflicht“ von 8 bis 18 Uhr fest oder integriert den freien Mitarbeiter in interne Dienst- oder Schichtpläne.
in örtlicher Hinsicht: Der Auftraggeber bestimmt den Arbeitsort.
Ausnahmen sind in der Praxis aber dennoch denkbar, wenn sachliche Gründe dies rechtfertigen – zum Beispiel im Falle der Reparatur einer ortsfesten Maschine (eine Orgel kann in der Regel nur in der Kirche repariert werden).
Je mehr Freiheit der Selbständige hat, zu entscheiden, wie, wann und wo er die Leistung erbringt, desto geringer ist grundsätzlich die Gefahr einer Scheinselbständigkeit. Maßgeblich für die Beurteilung ist allerdings immer die Gesamtschau der Umstände im Einzelfall.
https://www.impulse.de/recht-steuern/ab ... 07385.html
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
MilliM hat geschrieben: ↑Sa 4. Nov 2017, 12:01Leider nein. Lediglich Fortbildungsseminare wären hier akzeptiert.
Ich bin ja davon ausgegangen, dass ich diese Kosten in der EKS anbringen kann.
Eine Kollegin hat aufgehört und ich hatte die Möglichkeit den Kurs auch mit zu übernehmen
Hatte aber das Bedürfnis mich mit Kunsttherapie und Traumaarbeit im Kunstbereich
internsiv auseinander zu setzen bevor ich mit den Kindern anfange. Sprich sietdem kann
ich einen Kurs in der Woche mehr machen und habe auch Mehreinnahmen.
Die Idee war Fuß zu fassen und dann auch in anderen Schulen Kurse zu übernehmen.
Bei der Übungsleiterpauschale werden eben die 200 EUR die als Freibetrag gelten genau
dafür verwendet- wenn ich das richtig verstanden habe.
Wenn dann meine restlichen Einnahmen mit dem Regelsatz verrechnet werden und ich lediglich 10 %
der Einnahmen erhalte- dann verdiene ich max 80 EUR mtl.
Wie soll ich hiervon den Kredit zurückzahlen?
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Weder die Künstlersozialkasse noch das Finanzamt haben aber mit dem einen Arbeitsgeber ein Problem.Olivia hat geschrieben: ↑Sa 4. Nov 2017, 12:03Indizien für Scheinselbständigkeit:
Persönliche Abhängigkeit: Leistungserbringung ausschließlich durch die eigene Person. Ein „echter“ Selbständiger hingegen hat auch die Möglichkeit, an Angestellte, Partner oder Subunternehmer zu delegieren.
Einbindung in die Arbeitsorganisation und die betrieblichen Abläufe des Auftraggebers: Zusammenarbeit/Teamwork mit festangestellten Arbeitnehmern, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung von Festangestellten
Weisungsgebundenheit:
in fachlicher Hinsicht: Anweisungen hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung.
in zeitlicher Hinsicht: Weisungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich Dauer und Zeit der Leistungserbringung. Dabei legt der Auftraggeber beispielsweise eine „Anwesenheitspflicht“ von 8 bis 18 Uhr fest oder integriert den freien Mitarbeiter in interne Dienst- oder Schichtpläne.
in örtlicher Hinsicht: Der Auftraggeber bestimmt den Arbeitsort.
Ausnahmen sind in der Praxis aber dennoch denkbar, wenn sachliche Gründe dies rechtfertigen – zum Beispiel im Falle der Reparatur einer ortsfesten Maschine (eine Orgel kann in der Regel nur in der Kirche repariert werden).
Je mehr Freiheit der Selbständige hat, zu entscheiden, wie, wann und wo er die Leistung erbringt, desto geringer ist grundsätzlich die Gefahr einer Scheinselbständigkeit. Maßgeblich für die Beurteilung ist allerdings immer die Gesamtschau der Umstände im Einzelfall.
https://www.impulse.de/recht-steuern/ab ... 07385.html
Aktuell habe ich eben nur einen Auftraggeber- was sich aber auch ändern kann.
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Was sagt die DRV?
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Ich würde förmlich schreiben
Sie haben mir am .... (mündlich, schrtiftlich, telefnisch) mitgeteilt, sie sehen meine freiberufliche Tätigkeit als ehrenamtliche Nebenbeschäftigung an und werden eine EKS nicht anerkennen.
Das widerspricht den Absprachen ihres Dienstvorgängers. Ungeachtet ihrer mM nach falschen Aussage, werde ich diese freiberufliche Tätigkeit weiter als eine solche fortführen, da ich die Absicht habe, ähnliche Kurse auch an anderen Bildungseinrichtungen zu z.B. VHS geben.
Sollten sie ihre Aussage als mündlichen Verwaltungsakt ansehen erwarte ich umgehend einen schriftlichen Bescheid nach den Regeln des §33 und §35 SGB X mit eindeutiger Begründung ihrer Ermessensentscheidung und den gesetzlichen Grundlagen dafür, auf dass sich das zuständige Sozialgericht damit beschäftigen kann.
Mit freundlichen .....
Sie haben mir am .... (mündlich, schrtiftlich, telefnisch) mitgeteilt, sie sehen meine freiberufliche Tätigkeit als ehrenamtliche Nebenbeschäftigung an und werden eine EKS nicht anerkennen.
Das widerspricht den Absprachen ihres Dienstvorgängers. Ungeachtet ihrer mM nach falschen Aussage, werde ich diese freiberufliche Tätigkeit weiter als eine solche fortführen, da ich die Absicht habe, ähnliche Kurse auch an anderen Bildungseinrichtungen zu z.B. VHS geben.
Sollten sie ihre Aussage als mündlichen Verwaltungsakt ansehen erwarte ich umgehend einen schriftlichen Bescheid nach den Regeln des §33 und §35 SGB X mit eindeutiger Begründung ihrer Ermessensentscheidung und den gesetzlichen Grundlagen dafür, auf dass sich das zuständige Sozialgericht damit beschäftigen kann.
Mit freundlichen .....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Günter hat geschrieben: ↑Sa 4. Nov 2017, 12:09 Ich würde förmlich schreiben
Sie haben mir am .... (mündlich, schrtiftlich, telefnisch) mitgeteilt, sie sehen meine freiberufliche Tätigkeit als ehrenamtliche Nebenbeschäftigung an und werden eine EKS nicht anerkennen.
Das widerspricht den Absprachen ihres Dienstvorgängers. Ungeachtet ihrer mM nach falschen Aussage, werde ich diese freiberufliche Tätigkeit weiter als eine solche fortführen, da ich die Absicht habe, ähnliche Kurse auch an anderen Bildungseinrichtungen zu z.B. VHS geben.
Sollten sie ihre Aussage als mündlichen Verwaltungsakt ansehen erwarte ich umgehend einen schriftlichen Bescheid nach den Regeln des §33 und §35 SGB X mit eindeutiger Begründung ihrer Ermessensentscheidung und den gesetzlichen Grundlagen dafür, auf dass sich das zuständige Sozialgericht damit beschäftigen kann.
Mit freundlichen .....
Hmmmmm
"Sollten sie ihre Aussage als mündlichen Verwaltungsakt ansehen.."
Mir wurde das ja per Mail mitgeteilt- soll ich den Passus trotzdem drin lassen?
Und antworte ich per Mail oder werf ich sicherheitshalber nen Brief beim JC ein?
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Sie haben mir am .... per Email mitgeteilt, ....
Sollten sie diese Mitteilung als Verwaltungsakt ansehen, dann erwarte ich umgehend einen einen schriftlichen Bescheid nach den Regeln des §33 und §35 SGB X mit eindeutiger Begründung ihrer Ermessensentscheidung und den gesetzlichen Grundlagen dafür, auf dass sich das zuständige Sozialgericht damit beschäftigen kann.
Antwort schriftlich per Brief und füge einen Ausdruck der Mail mit Datum etc bei.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
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Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale sind - nach meiner Kenntniss - ein und das selbe.
Wenn ich es recht verstanden habe, bist Du ohne Arbeitsvertrag für eine Kunstschule tätig.
Kannst Du Deine Kenntnisse und Fähigkeiten nicht auch im Rahmen von Kursen bei der VHS, als "Leistungs-Kurs Kunst" bei regulären Schulen anbieten?
Offiziell anschreiben, damit Du bei Nachfragen des Finanzamtes wirklich belegen kannst, dass Du Dich um weitere, andere Auftraggeber bemüht hast.
Sonst kommt da u.U. doch noch eine Scheinselbstständigkeit raus.
Weiter hab ich Schwierigkeiten mir vorzustellen, dass letztendlich das Finanzamt akzeptiert, dass mehr als 1mal im Monat eine Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale eingenommen werden kann.
Auch wenn das unterschiedliche Vereine bzw. Auftraggeber sind.
Selbst eingebrachte Unterrichtsmaterialien werden immer in Rechnung gestellt.
Ich hab meine "hand-outs" für meine Word- und Excel-Kurse immer entweder beim Auftraggeber auf dessen Gerät kopiert oder eben in Rechnung gestellt.
Oder es wurden entsprechende Schulungsunterlagen auf Kosten des Auftraggebers eingekauft.
Wenn ich es recht verstanden habe, bist Du ohne Arbeitsvertrag für eine Kunstschule tätig.
Kannst Du Deine Kenntnisse und Fähigkeiten nicht auch im Rahmen von Kursen bei der VHS, als "Leistungs-Kurs Kunst" bei regulären Schulen anbieten?
Offiziell anschreiben, damit Du bei Nachfragen des Finanzamtes wirklich belegen kannst, dass Du Dich um weitere, andere Auftraggeber bemüht hast.
Sonst kommt da u.U. doch noch eine Scheinselbstständigkeit raus.
Weiter hab ich Schwierigkeiten mir vorzustellen, dass letztendlich das Finanzamt akzeptiert, dass mehr als 1mal im Monat eine Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale eingenommen werden kann.
Auch wenn das unterschiedliche Vereine bzw. Auftraggeber sind.
Selbst eingebrachte Unterrichtsmaterialien werden immer in Rechnung gestellt.
Ich hab meine "hand-outs" für meine Word- und Excel-Kurse immer entweder beim Auftraggeber auf dessen Gerät kopiert oder eben in Rechnung gestellt.
Oder es wurden entsprechende Schulungsunterlagen auf Kosten des Auftraggebers eingekauft.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Falsch, auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Schriftform ist zu bevorzugen. Aber kann es für freiberufliche Tätigkeit keinen Arbeitsvertrag geben, denn es liegt kein Arbeitsverhältnis sondern eine selbstständige Dienstleistung vor.Wenn ich es recht verstanden habe, bist Du ohne Arbeitsvertrag für eine Kunstschule tätig.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Also beim Nähkurs hatte ich einen Vertrag und da stand auch die Ehrenamtpauschale drin
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Natürlich hast Du recht.Günter hat geschrieben: ↑Sa 4. Nov 2017, 12:26Falsch, auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Schriftform ist zu bevorzugen. Aber kann es für freiberufliche Tätigkeit keinen Arbeitsvertrag geben, denn es liegt kein Arbeitsverhältnis sondern eine selbstständige Dienstleistung vor.Wenn ich es recht verstanden habe, bist Du ohne Arbeitsvertrag für eine Kunstschule tätig.
Da habe ich mich falsch ausgedrückt.
Ich hatte von 2en meiner Auftraggeber schriftliche "Rahmenverträge" in denen bestimmte Dinge (z.B. Datenschutz, Verschwiegenheit über Geschäftsangelegenheiten, Mitgliedschaft bei Scientologen, ..., ) geregelt waren, vertraglich fixiert waren.
Die eigentlichen Kurse mit Inhalt, ab wann, Dauer, Zeiten, Anzahl TN, etc. das ward dann oft genug auf die Schnelle per Mail oder Telefon abgesprochen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Sehr guter Hinweis. Diese Vorgehensweise würde ich dringend empfehlen.marsupilami hat geschrieben: ↑Sa 4. Nov 2017, 12:22Kannst Du Deine Kenntnisse und Fähigkeiten nicht auch im Rahmen von Kursen bei der VHS, als "Leistungs-Kurs Kunst" bei regulären Schulen anbieten? Offiziell anschreiben, damit Du bei Nachfragen des Finanzamtes wirklich belegen kannst, dass Du Dich um weitere, andere Auftraggeber bemüht hast. Sonst kommt da u.U. doch noch eine Scheinselbstständigkeit raus.
Denn die Indizien für Scheinselbständigkeit sind:
Würde die schulische Einrichtung zulassen, dass Du eine Angestellte schickst, die Dich vertritt? Oder besteht die Schule auf persönlicher Leistungserbringung? Liegt nun ein (mündlicher) Arbeitsvertrag vor? Dann könntest Du Dich auf einen Arbeitsplatz anstelle der Freiberuflichkeit einklagen.Leistungserbringung ausschließlich durch die eigene Person. Ein „echter“ Selbständiger hingegen hat auch die Möglichkeit, an Angestellte, Partner oder Subunternehmer zu delegieren.
- Persönliche Abhängigkeit:
Könnte denn die Leistung unabhängig von den Schulzeiten erbracht werden, z.B. abends oder am Wochenende? Wer legt die Dienstzeiten fest, Du selbst oder gibt die Schule diese vor?Zusammenarbeit/Teamwork mit festangestellten Arbeitnehmern, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung von Festangestellten
- Einbindung in die Arbeitsorganisation und die betrieblichen Abläufe des Auftraggebers:
Wie sieht es bezüglich dieser Punkte aus? Bist Du irgendwie in die Schulabläufe integriert oder nicht? Ist Deine Arbeit an die Schule gebunden oder könntest Du die Leistung auch woanders erbringen? Hat die Schule inhaltiche Wünsche und Vorgaben?a) in fachlicher Hinsicht: Anweisungen hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung.
- Weisungsgebundenheit:
b) in zeitlicher Hinsicht: Weisungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich Dauer und Zeit der Leistungserbringung. Dabei legt der Auftraggeber beispielsweise eine „Anwesenheitspflicht“ von 8 bis 18 Uhr fest oder integriert den freien Mitarbeiter in interne Dienst- oder Schichtpläne.
c) in örtlicher Hinsicht: Der Auftraggeber bestimmt den Arbeitsort.
- angel6364
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- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
- Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Nur um die Verwirrung um die Begriffe "Ehrenamt", "Übungsleiterpauschale" (Da gibts Unterschiede!) etc. etwas aufzulösen, ein recht informativer Link dazu:
https://www.buergergesellschaft.de/prax ... 96d1a81971
Auch die Themen "Minijob", "Arbeitsverträge", "freie Dienstverträge" etc. werden erläutert.
https://www.buergergesellschaft.de/prax ... 96d1a81971
Auch die Themen "Minijob", "Arbeitsverträge", "freie Dienstverträge" etc. werden erläutert.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Ich habe das bisher hier nur überflogen:
Keine EKS sehe ich im Moment nicht unbedingt als Beinbruch an. Um da zum Beinbruch zu kommen, müsste man mal sehen, was in die EKS gesollt hätte.
Wenn keine EKS, dann haben wir doch trotzdem Erwerbseinkommen vorliegen, daran ändert auch die Übungsleiterpauschale nichts.
Und bei Erwerbseinkommenm haben wir den § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II. In den kann man vermutlich die allermeisten "Betriebsausgaben" packen - gut der fällt in den Grundfreibetrag, aber bei einem Einkommen von über € 400/Monat könnte man da Etliches an "Betriebsausgaben" abfedern.
Rentenversicherung über KSK heißt - es ist RV-Pflichtversicherung = der KSK Beitrag ist immer gemäß § 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II vom Einkommen abzusetzen.
Keine EKS sehe ich im Moment nicht unbedingt als Beinbruch an. Um da zum Beinbruch zu kommen, müsste man mal sehen, was in die EKS gesollt hätte.
Wenn keine EKS, dann haben wir doch trotzdem Erwerbseinkommen vorliegen, daran ändert auch die Übungsleiterpauschale nichts.
Und bei Erwerbseinkommenm haben wir den § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II. In den kann man vermutlich die allermeisten "Betriebsausgaben" packen - gut der fällt in den Grundfreibetrag, aber bei einem Einkommen von über € 400/Monat könnte man da Etliches an "Betriebsausgaben" abfedern.
Rentenversicherung über KSK heißt - es ist RV-Pflichtversicherung = der KSK Beitrag ist immer gemäß § 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II vom Einkommen abzusetzen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Freiberufliche Tätigkeit vs. Übungsleiterpauschale?
Ich habe pro Kurs/Projekt/Aktion einen Vertrag. Aktuell habe ich 3 Kurse und ein Projekt und eben Aktionstage.marsupilami hat geschrieben: ↑Sa 4. Nov 2017, 12:22 Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale sind - nach meiner Kenntniss - ein und das selbe.
Wenn ich es recht verstanden habe, bist Du ohne Arbeitsvertrag für eine Kunstschule tätig.
Kannst Du Deine Kenntnisse und Fähigkeiten nicht auch im Rahmen von Kursen bei der VHS, als "Leistungs-Kurs Kunst" bei regulären Schulen anbieten?
Offiziell anschreiben, damit Du bei Nachfragen des Finanzamtes wirklich belegen kannst, dass Du Dich um weitere, andere Auftraggeber bemüht hast.
Sonst kommt da u.U. doch noch eine Scheinselbstständigkeit raus.
Weiter hab ich Schwierigkeiten mir vorzustellen, dass letztendlich das Finanzamt akzeptiert, dass mehr als 1mal im Monat eine Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale eingenommen werden kann.
Auch wenn das unterschiedliche Vereine bzw. Auftraggeber sind.
Selbst eingebrachte Unterrichtsmaterialien werden immer in Rechnung gestellt.
Ich hab meine "hand-outs" für meine Word- und Excel-Kurse immer entweder beim Auftraggeber auf dessen Gerät kopiert oder eben in Rechnung gestellt.
Oder es wurden entsprechende Schulungsunterlagen auf Kosten des Auftraggebers eingekauft.
Ich habe bei allen anderen Kunstschulen in der Umgebung angefragt- aber da ist grade kein Bedarf.
Bei der Vhs muss ich meine Kunstkurse selbst bewerben und mich eben rechtzeitig melden, damit die Kurse im VHS Katalog mitaufgenommen werden.
Ich hätte die Bücher ja nicht kaufen müssen- es war sozusagen mein eigener Luxus mit weiterzubilden. Ich habe keine Kunstpädagogenausbildung o.ä.
Es gibt zwar einen Studienabschluss, aber der hilft mir in dem Fall auch nicht weiter. An der Schule werden auch Hausfrauen angestellt, die in Ihrer Freizeit Spaß am malen oder Theater haben.
Es gibt keine monatliche Ehrenamtspauschale/Übungsleiter sondern einen jährlichen Freibetrag.
Aber dann werde ich den Punkt wohl einfach bei der letzten EKS abändern- was ich ja schon längst gemacht hätte wenn der letzte Sachbearebiter mich darauf hin gewiesen hötte. Ich versteh nur nicht warum die mich die EKS ausfüllen lassen wenn die doch scheinbar gar nicht für mich gilt.