Es werden nur noch angemessene Kosten vom JC gezahlt, dagegen soll ein Eilantrag eingereicht werden und da sammel ich derzeit Argumente. Bisher hab ich:
- Wenn eLB dauerhaft nur die angemessenen Kosten zahlt, hat er über kurz oder lang 'ne Räumungsklage an der Backe (in dem Fall wartet der Vermieter nur auf diese "Chance")
- Das BVerfG hat gerade eben erst deutlich gemacht, welch hohes, schützenswertes Rechtsgut die Wohnung ist.
- Das BSG hat in mehreren Entscheidungen festgelegt, dass es keine "Bagatellgrenze" im Bereich des ALG II gibt,
vgl. B 14/7b AS 50/06 R, B 14 AS 30/13 R. Das aber heißt, der Regelbedarf darf (und selbst das ist ja umstritten) nur bei "Verschulden" des eLB vorübergehend unterschritten werden. Und selbst da ist die zeitgrenze sehr eng. - Wenn das aber so ist, dann muss das SG hier eine Güterabwägung treffen:
Monatelange Kürzung des Existenzminimums in Höhe des Regelbedarfs durch Zahlung der KdU Kürzung aus dem Regelbedarf ./. evtl. vorübergehende Weiterzahlung der bisherigen KdU bis über die "Schlüssigkeit" des Konzepts rechtskräftig entschieden ist