Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Haben noch nichts gehört vom BVerfG.
Das wurde auch noch gemacht :
Das wurde auch noch gemacht :
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Hochladen geht, aber es wird im anderen Thed bewusst anscheinend verhindert, was ich nicht verstehe.
Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Wo wird dort die "gemeine Gefahr" des § 323c StGB gesehen.
So weit ich mich erinnere, bedeutet gemeine Gefahr so was wie Brand, Überschwemmungen, Umweltverseuchungen, plötzlicher Ausfall der Wasserversorgung etc.
Man beachte die Betonung von plötzlich.
So weit ich mich erinnere, bedeutet gemeine Gefahr so was wie Brand, Überschwemmungen, Umweltverseuchungen, plötzlicher Ausfall der Wasserversorgung etc.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Das Az. haben wir erhalten von der Staatsanwaltschaft.
Weiste Koelsch das ist die gleiche Frage die das SG - Gotha dem BVerfG vorgelegt hat und da hast nicht gemeckert.
25. 1 BvL 7/16 Vorlage zu der Frage, ob die Sanktionsregelungen in § 31a in Verbindung mit §§ 31 und 31b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung vom 13. Mai 2011 (BGBI I S. 850, 2094), gültig ab 1. April 2011, mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG - Sozialstaatlichkeit - und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und mit Art. 12 GG vereinbar sind.
Nicht-Deckung des Existenz-Minimums ist eine Straf-Tat, die bereits heutzutage straf-bar ist (BVerfG 2 BvQ 37/17).
Weiste Koelsch das ist die gleiche Frage die das SG - Gotha dem BVerfG vorgelegt hat und da hast nicht gemeckert.
25. 1 BvL 7/16 Vorlage zu der Frage, ob die Sanktionsregelungen in § 31a in Verbindung mit §§ 31 und 31b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung vom 13. Mai 2011 (BGBI I S. 850, 2094), gültig ab 1. April 2011, mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG - Sozialstaatlichkeit - und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und mit Art. 12 GG vereinbar sind.
Nicht-Deckung des Existenz-Minimums ist eine Straf-Tat, die bereits heutzutage straf-bar ist (BVerfG 2 BvQ 37/17).
Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Das ist mir jetzt aber völlig neu, dass es bei der Gothaer Richtervorlage um unterlassene Hilfeleistung geht - und das von Dir zitierte Aktenzeichen
2 BvQ 37/17 ist zumindest dem BVerfG und mir unbekannt.
2 BvQ 37/17 ist zumindest dem BVerfG und mir unbekannt.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Weiste wenn dich ans BVerfG und frage dort nach oder kannst das nicht ?
Noch ein Beispiel das solche Az. auch Real sind, hier :
BVerfG - 1 BvQ 55/17 - Beschluss vom 09. Oktober 2017 - § 106 SGG
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT -1 BvQ 55/17-
In dem Verfahren über den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung
a) den Vorsitzenden des 8. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen- Bremen zu verpflichten, gemäß § 106 SGG unverzüglich die Berechnung des Anspruchs der Antragstellerin auf Leistungen nach dem SGB XII für den Zeitraum Januar 2009 bis September 2017 beim Oberbürgermeister der Stadt Osnabrück in Auftrag zu geben,
b) den Oberbürgermeister der Stadt Osnabrück zu verpflichten, unverzüglich die Berechnung des Anspruchs der Antragstellerin auf Leistungen nach dem SGB XII für den Zeitraum Januar 2009 bis September 2017 vorzunehmen und diese Berechnung so zeitnah vorzulegen,
damit bzw. dass das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in die Lage versetzt wird, dies im Rahmen der für die auf den 19. Oktober 2017 angesetzte mündliche Verhandlung im Verfahren L 8 SO 168/15 u.a. zu berücksichtigen
Antragstellerin: ...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Eichberger und die Richterinnen Baer, Britz gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 9. Oktober 2017 einstimmig beschlossen:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Zulässigkeit des Antrags nicht hinreichend dargelegt ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Eichberger Baer Britz
Noch ein Beispiel das solche Az. auch Real sind, hier :
BVerfG - 1 BvQ 55/17 - Beschluss vom 09. Oktober 2017 - § 106 SGG
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT -1 BvQ 55/17-
In dem Verfahren über den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung
a) den Vorsitzenden des 8. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen- Bremen zu verpflichten, gemäß § 106 SGG unverzüglich die Berechnung des Anspruchs der Antragstellerin auf Leistungen nach dem SGB XII für den Zeitraum Januar 2009 bis September 2017 beim Oberbürgermeister der Stadt Osnabrück in Auftrag zu geben,
b) den Oberbürgermeister der Stadt Osnabrück zu verpflichten, unverzüglich die Berechnung des Anspruchs der Antragstellerin auf Leistungen nach dem SGB XII für den Zeitraum Januar 2009 bis September 2017 vorzunehmen und diese Berechnung so zeitnah vorzulegen,
damit bzw. dass das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in die Lage versetzt wird, dies im Rahmen der für die auf den 19. Oktober 2017 angesetzte mündliche Verhandlung im Verfahren L 8 SO 168/15 u.a. zu berücksichtigen
Antragstellerin: ...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Eichberger und die Richterinnen Baer, Britz gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 9. Oktober 2017 einstimmig beschlossen:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Zulässigkeit des Antrags nicht hinreichend dargelegt ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Eichberger Baer Britz
Zuletzt geändert von Peterpanik am Fr 3. Nov 2017, 11:49, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Die kennen diese Entscheidung eben nicht, aus der Du da ja anscheinend zitierst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Weist du Koelsch ich glaube du musst noch viel lernen in Hinsicht auf die Möglichkeiten die das BVerfG hat.
Auch die Oben zitierte Entscheidung gibt es, aber ob du sie kriegst vom BVerfG weiß ich nicht,
vielleicht bin ich besser vernetzt wie du.
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- marsupilami
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Ich komme mir langsam verarscht vor.
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/fo ... Id=2184058
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Das Beweist doch nur das es so was gibt vom BVerfG, oder ........
Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Gibt es denn das BVerfG überhaupt oder ist das nur eine Illusion zur Beruhigung der Unterprivilegierten?
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Also ich verstehe das mit dieser Entscheidung so, dass hier aus der Klagebegründung bzw aus den Anträgen zitiert wurde, denn: "hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Eichberger und die Richterinnen Baer, Britz gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 9. Oktober 2017 einstimmig beschlossen:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Zulässigkeit des Antrags nicht hinreichend dargelegt ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Eichberger Baer Britz"
Und die abgelehnten Anträge werden wohl kaum in der Datenbanl auffindbar sein
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Zulässigkeit des Antrags nicht hinreichend dargelegt ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Eichberger Baer Britz"
Und die abgelehnten Anträge werden wohl kaum in der Datenbanl auffindbar sein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Es beweist vor allem, dass Du hier ohne Quellen-Angabe zitierst.Peterpanik hat geschrieben: ↑Fr 3. Nov 2017, 12:07 Das Beweist doch nur das es so was gibt vom BVerfG, oder ........
Oder umgekehrt.
Das ist mir im Prinzip egal wie herum, aber wenn Du zitierst, dann bitte mit Quellenangabe und nicht einfach so guttenbergen.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Sachstand von Heute, das BVerfG hat diese Sache zur Entscheidung angenommen :
Wir warten nun auf diese Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht und werden sie dann hier einstellen zum lesen für alle, kann aber dauern.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Dann schaun mer mal
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Ich muss aber noch leider etwas Wermut in den Wein schütten: Das Schreiben ist nur die Information, dass die Beschwerde eingegangen ist, von der Gerichtsverwaltung ein Aktenzeichen zugeteilt bekommen hat und nunmehr zur Sachbearbeitung an die zuständigen Richter weitergeleitet wurde.
Eine "materielle" "Entscheidung" kann aus diesem Schreiben nicht herausgelesen werden!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Das ist der Mehrzahl der hier Anwesenden klar.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Keine Diskriminierung von Minderheiten!!
Nein, Günter, hast Du tatsächlich nicht.
Ich wollte nur vorbeugen!
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Hier nun die Entscheidung vom BVerfG in der Sache :
Mehr hat ich auch nicht erwartet, aber da mit ist erwiesen das man mit einer EA bis zum BVerfG kommen kann.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
- kleinchaos
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Man kann schon. Aber deine eben nicht. Die Beschwerde wurde nicht angenommen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
So isses - und die war so daneben, dass es dazu nicht mal einer Begründung bedarf
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Man hat aus Höflichkeit geschwiegen.
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Muss das sein?
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Um welche Posten geht es eigentlich genau, deren Rückforderung bzw. Aufrechnung bestritten wird? Bitte um Mitwirkung.
Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Aufforderung zur Mitwirkung, Olivia, Aufforderung.