Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#26

Beitrag von Olivia »

Breymja hat geschrieben: Fr 24. Nov 2017, 15:15 Ich persönlich fände eine gerichtliche Entscheidung über die Verwendung von Blocksatz doch interessant, ihr nicht?
Es geht nicht darum, ob eine diesbezügliche gerichtliche Entscheidung "interessant" wäre, sondern darum, dass hier eine Sanktionierung im Raume steht, die möglichst im Vorfeld entkräftet werden soll. Natürlich kannst Du Blocksatz verwenden. Was aber nicht geht, dass die jeweils letzten Zeilen der Absätze nicht nach links eingerückt sind, sondern "zerflattern".
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#27

Beitrag von Olivia »

Breymja hat geschrieben: Fr 24. Nov 2017, 15:18 // EDIT:
Diese vereinzelten Worte kommen durch den Blocksatz zustande. Das ist halt einfach so. Klar kann man in der letzten Zeile auf Flattersatz umstellen, aber ob das ein Muss ist? Ich glaube nicht.
Jedes normale Textverarbeitungsprogramm verhindert eine Vereinzelung der Worte in der letzten Zeile automatisch. Insofern handelt es sich um einen Bedienungsfehler beim Textverarbeitungsprogramm. Wenn Du gedruckte Bücher lesen würdest, würdest kein Buch finden, wo das so gedruckt ist wie in Deinem Anschreiben!
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marsupilami
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#28

Beitrag von marsupilami »

Wie Koelsch schon schrub:
Den ersten Teil von Olivia's Schreiben nehmen.
Das ist eine gute Formulierung.

Dann muss nämlich die/der SB Stellung nehmen und sagen, was genau missfällt.

Ein wenig "geglättet", da ja die "Form" wegfällt.
Sehr geehrte Frau XXXX,

mit Überraschung und auch ziemlichem Schreck habe ich Ihre Anhörungen zum Eintritt einer Sanktion bezüglich der Bewerbungsanschreiben erhalten.

Ich kann in meinen Bewerbungsschreiben beim besten Willen keinerlei Inhalte erkennen, die einer Nichtbewerbung gleichkommen sollten. Die Bewerbungen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Ihren Vorwurf einer "Nichtbewerbung" weise ich vollumfänglich zurück, da alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und auf die Erlangung der ausgeschriebenen Stellen ausgerichtet sind. Bitte erläutern Sie mir konkret, was Sie mir vorwerfen, andernfalls kann ich von meinem Recht auf die Anhörung keinen Gebrauch machen - da ich nicht weiß, wozu ich mich eigentlich äußern soll.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#29

Beitrag von Olivia »

Nochmal im Klartext: lässt man jegliche Erklärung zu der mangelnden Form der Bewerbungsschreiben weg, dann wird die Sanktion wahrscheinlich schon allein wegen der mangelnden Form ausgesprochen.

Das sieht man doch sofort, dass bei der Formatierung des Bewerbungsschreibens etwas grundsätzliches nicht stimmt (siehe das PDF weiter oben).

Ein Bewerbungsschreiben ist die "Visitenkarte" zum Eintritt in das künftige Unternehmen. Wer sich da schon nicht mal etwas Mühe gibt, vereitelt die Bewerbung und liefert ohne weiteres einen Sanktionsgrund. Da brauchen dann inhaltliche Vorwürfe gar nicht mehr erörtert werden.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#30

Beitrag von Breymja »

Olivia hat geschrieben: Fr 24. Nov 2017, 15:23
Breymja hat geschrieben: Fr 24. Nov 2017, 15:18 // EDIT:
Diese vereinzelten Worte kommen durch den Blocksatz zustande. Das ist halt einfach so. Klar kann man in der letzten Zeile auf Flattersatz umstellen, aber ob das ein Muss ist? Ich glaube nicht.
Jedes normale Textverarbeitungsprogramm verhindert eine Vereinzelung der Worte in der letzten Zeile automatisch. Insofern handelt es sich um einen Bedienungsfehler beim Textverarbeitungsprogramm. Wenn Du gedruckte Bücher lesen würdest, würdest kein Buch finden, wo das so gedruckt ist wie in Deinem Anschreiben!
Das ist insofern ein Bedienungsfehler, als dass das Programm die bedingte Zeilenumschaltung nicht automatisch erkannt hat. Mit einem Tab dahinter läufts aber wieder. Das Problem hatte ich zuvor aber tatsächlich noch nie - ich schreibe ja alle Briefe im Blocksatz und da hat er das noch nie so versaut.
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#31

Beitrag von Olivia »

1.) Bei einem Bewerbungsanschreiben sollte aber die bedingte Zeilenumschaltung funktionieren, so dass korrekte Dokumente ausgegeben werden.

2.) Die dem Jobcenter vorliegenden Exemplare weisen eine fehlerhafte Formatierung auf.

3.) Es ist eine Sanktionsanhörung ergangen, die sich sowohl auf mangelnde Form als auch auf mangelnden Inhalt bezieht.

4.) Bezüglich des Inhaltes ist die Nachfrage beim Jobcenter richtig, um was es überhaupt geht.

6.) Nun muss der TE entscheiden: will er sich schon mal zur Ursache der "versauten" Form der Bewerbungsschreiben äussern oder lässt er es bleiben und läuft damit Gefahr, dass eine spätere (zutreffende) Erklärung nur noch als "Schutzbehauptung" aufgefasst wird, die man sich im Nachhinein hat einfallen lassen?
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#32

Beitrag von Breymja »

Okay, ich hab das jetzt selber nochmal nachvollziehen müssen:
Ich habe meine Bewerbungsschreiben NICHT im Flattertext abgesendet, aber auch nicht in diesem kaputten Format.
Ich hatte da tatsächlich ein Sammeldokument offen, in dem ich alle Bewerbungen und alle JC Briefe reingepackt habe, als diese doofe Situation begonnen hat - da ist auch mein Bewerbungskostenantrag und mein Schreiben wegen der EGV drin.
Darin ist mir aufgefallen, dass bei den Seiten, die die (immer wieder kopierten und veränderten) Bewerbungen enthielten, die Zeilenumschaltung nicht funktioniert hat - wohl weil es bei der ersten Bewerbung schon nicht ging und ich die kopiert habe, das habe ich dann auch jeweils behoben gehabt, aber nicht im Sammeldokument gespeichert, sondern als extriges. Die Arbeitgeber haben die Dokumente daher zwar im Blocksatz, aber in korrekter Form erhalten und zwar so wie im Anhang.

Sorry, aber ich wusste bis gerade ehrlich gesagt selber nicht mehr, wie ich da was abgeschickt habe. Es war jeweils noch der Lebenslauf und mein Datenschutzblatt dabei, das wusste ich noch.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#33

Beitrag von Günter »

Sorry, ich lese mir deine Endlosbegründungen mangels Zeit und konzentration nicht mehr durch.

Was ist geshen habe ist der Blocksatz, den Bklödsinn würde ich komplett raussstreichen. Niemals ins Blaue rein Selbstbezichtigungen etc.

Sehr geehrte ....


ich kann ihre Vorwürfe der Nichtbewerbungen etc nicht nachvollziehen. Nach meinen Wissenstand bin ich bei Bewerbungen der Wahrheit verpflichtet, nix anderes habe ich getan. ich muss den Arbeitgeber über meinen Kenntnis- und Gesundheitszustand genau informieren, da ich sonst Gefahr laufe eine fristlose Kündigung wegen vorsätzlicher Täuschung zu riskieren.

Ich informiere sie bereits jetzt, dass ich eine Sanktion in keinem Fall akzeptieren werde, daher bitte ich um eindeutige Begründung eines eventuellen Sanktionsbescheides gem. der einschlägigen Vorschriften des SGB X, da sich dann das zuständige Sozialgericht im Zuge eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens der Sache annimmt.


Mit freundlichen Grüßen an ihren Arbeitgeber, ich empfehle Nachschulung.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#34

Beitrag von Olivia »

Willst Du die verpfuschte Form der Bewerbungsschreiben gegenüber dem Jobcenter unerklärt lassen? Es geht da nicht um den Blocksatz.
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#35

Beitrag von Günter »

Hört doch mal mit den Formalien auf. Maximal ist eine Sanktion möglich, aber die sollen sich erklären und nicht umgekehrt.

Ich sag doch nicht Herr Richter, ich bin schuld weil ich geboren wurde, also muss ich verurteilt werden, sondern ich sage ..... was wirft man mir vor, gibt es Beweise und dann streite ich alles ab. Notfalls heule ich in mein Taschentuch, weil ich unschuldig bin und die Welt mir Böses unterstellt.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#36

Beitrag von Olivia »

Immerhin würden bei dieser einen Sanktion 100% gekürzt werden.
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#37

Beitrag von Günter »

30 Oli, 30
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#38

Beitrag von Breymja »

Wessen Begründung auch immer du jetzt nicht durchlesen willst, dann in kurz:
Arbeitgeber hat korrekte Form in Blocksatz. Jobcenter hat nicht korrekte Form in Blocksatz. Fehler war in der bedingte Zeilenumschaltung der immer kopierten Bewerbungen.

Soll ich das jetzt erklären - JA oder NEIN? Soll ich Lebensmittelgutscheine gleich im Voraus beantragen? Ich hab ja ein Zusatzeinkommen, damit kann ich die laufenden Kosten bezahlen. Wenn Miete unangetastet bleibt, kein Problem. Tut sie es nicht - habe Ersparnisse für genau drei Monate Miete. Mit Lebensmittelgutscheinen komme ich durch. Gibt's halt sonst nichts. Pech.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#39

Beitrag von Breymja »

Günter, ich bin UNTER 25 - 6 Monate vor Erreichen der 25er Grenze. Es sind 100 bei mir.

Vor Gericht würde ich auch gerne die Argumentation miteinfließen lassen, dass die VVs nur erlasen wurden, während meine Unterschrift unter die EGV noch offen im Raum stand. Als ich die abgelehnt habe, bekam ich keine mehr mit RFB und auch keine Zwangs-EGV. Ich finde das schikanös. Das wäre gar nicht zustandegekommen, wenn alles nach Maßgabe der alten EGV weitergegangen wäre.
Zuletzt geändert von Breymja am Fr 24. Nov 2017, 16:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#40

Beitrag von Günter »

Ich gebs auf.

Lass die Form weg, hör auf dich zu entschuldigen.

Du bist dir keiner Schuld bewußt, die sollen erklären und fertsch.

Wenn du Glück hast schicken die gleich mehrere Sanktionsbescheide dann ist der Ganze Müll von vorne herein gesetzwidrig.

§ 31a SGB II Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

(1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II um 60 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn bereits zuvor eine Minderung festgestellt wurde. Sie liegt nicht vor, wenn der Beginn des vorangegangenen Minderungszeitraums länger als ein Jahr zurückliegt. Erklären sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachträglich bereit, ihren Pflichten nachzukommen, kann der zuständige Träger die Minderung der Leistungen nach Satz 3 ab diesem Zeitpunkt auf 60 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs begrenzen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#41

Beitrag von Breymja »

Günter, ich weiß nicht, irgendwie mag ich dich.
"Wenn du GLÜCK hast", schicken die gleich MEHRERE Sanktionsbescheide. - Anderen Leuten wird da Angst und Bange.

@koelsch: Was sagst du denn dazu? Ich finde Olivias Denke ja nicht falsch. Aber für irgendwas muss ich mich wohl entscheiden.
Günters Weg ist mir sympathischer. Ich weiß nicht. Ziel wäre, keine Sanktion zu bekommen, so möglich.
Zuletzt geändert von Breymja am Fr 24. Nov 2017, 16:12, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#42

Beitrag von Günter »

Lies meinen Text nochmal, ich hab den Text vom §31a SGB II nachgeschoben. Dann verstehst du es.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#43

Beitrag von Breymja »

Und wenn Sie die Sanktionen zeitlich versetzt erlassen? Es waren auch nicht alle Bewerbungen am selben Tag, sondern zehn Tage auseinander - macht nichts aus? Miete also weiter sicher?
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#44

Beitrag von Koelsch »

Und noch mal, es ist piepegal ob Blocksatz oder linksbündig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#45

Beitrag von marsupilami »

Meine Auffassung:
Wenn die Bewerbungsanschreiben so wie anschreiben2 rausgingen, frage ich mich, was es da an der Form zu meckern gibt.

Bleibt der Inhalt.

Ich bin der gleichen Auffassung wie Günter.
Wenn mir ein Knöllchen wg. Falsch-Parken zugeteilt wird, muss genau definiert werden: welches Fahrzeug, wo (Stadt, Straße/Platz), wann (genau mit Datum/Uhrzeit), wie lange, etc.

Einfach nur schreiben: Du hast falsch geparkt, deshalb Strafe! reicht nicht.


Fomulierungsvorschläge sind auch da!


Dass Breymja der Große Gesäßmuskel auf Grundeis geht, kann ich nachvollziehen.

Ich sehe tatsächlich die Nachfrage: was genau ist überhaupt falsch? und warum? als einzig gangbaren Weg erstmal.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#46

Beitrag von Breymja »

Es ging darum, dass ich - was stimmt - einen Fehler im Blocksatz drin hatte. Die letzte Zeile war auch Blocksatz - macht man nicht, stimmt.

Soll ich Günters Drohungen auch rein packen? Kommt das gut - wohl eher nicht? Der Inhalt wäre aber wahr, das geht vors Gericht - so oder so.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#47

Beitrag von Günter »

Nein, du verstehst es nicht. Erst die erste Sanktion mit Begründung als erzieherisch angehobener Zeigefinger. Dann erfolgt die zweite Pflichtverletzung, dann die zweite Sanktion und dann trotz erneuter Belehrung .....


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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#48

Beitrag von Breymja »

Okay, dann schreibe ich jetzt folgendes:

"Sehr geehrte Frau XXXX,
mit Überraschung und auch ziemlichem Schreck habe ich Ihre Anhörungen zum Eintritt einer Sanktion bezüglich der Ihnen zum Zwecke der Bewerbungskostenerstattung zugesandten Bewerbungsanschreiben erhalten.

Ich kann in meinen Bewerbungsschreiben beim besten Willen keinerlei Inhalte erkennen, die einer Nichtbewerbung gleichkommen sollten. Die Bewerbungen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Ihren Vorwurf einer "Nichtbewerbung" weise ich vollumfänglich zurück, da alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und auf die Erlangung der ausgeschriebenen Stellen ausgerichtet sind. Bitte erläutern Sie mir konkret, was Sie mir vorwerfen, andernfalls kann ich von meinem Recht auf die Anhörung keinen Gebrauch machen - da ich nicht weiß, wozu ich mich eigentlich äußern soll."

Ja - gut so?

Mein persönlicher Vorschlag wäre gewesen:
"Sehr geehrte Frau XXX,
ich bin über die mir zugesendeten Anhörungen ziemlich schockiert.

Ich kann in meinen Bewerbungsanschreiben keinerlei Inhalte erkennen, die einer „Nichtbewerbung“ gleichkämen – diesen Begriff musste ich erst mal recherchieren. Die Bewerbungen wurden nach bestem Wissen, Können und Gewissen in eloquentem, rechtschreibfehlerfreiem Deutsch verfasst. Alle getätigten Äußerungen sind wahrheitsgemäß. Die Anschreiben sind ausreichend lang, detailliert, gehen auf Stärken und Schwächen ein und sindan der Stellenausschreibung orientiert. Der zugehörige Lebenslauf gibt darüber hinaus weiteren Aufschluss über meine Fähigkeiten. Bitte konkretisieren Sie daher, worauf sich Ihre Anhörung bezieht. Ich kann ansonsten mein Recht auf eine Anhörung nicht wahrnehmen, da ich schlicht nicht weiß, was mir konkret vorgeworfen wird.

Dieser Brief ist daher auch nicht als meine Stellungnahme zur Anhörung zu werten, sondern als Rückfrage. Ich bitte daher um Konkretisierung des Vorwurfs und Verlängerung der Anhörungsfrist, sodass ich mich zu einem konkreten Vorwurf äußern kann."
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#49

Beitrag von Breymja »

Nein, du verstehst es nicht. Erst die erste Sanktion mit Begründung als erzieherisch angehobener Zeigefinger. Dann erfolgt die zweite Pflichtverletzung, dann die zweite Sanktion und dann trotz erneuter Belehrung .....
Daher ich könnte mir jetzt auch drölftausend verschiedene Schandtaten zu Schulden kommen lassen - es gibt erstmal genau EINE Sanktion für alle zusammen?
Zuletzt geändert von Breymja am Fr 24. Nov 2017, 16:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#50

Beitrag von Koelsch »

Nimm die zweite Version, hört sich für mich gut an
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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