Kapitallebensversicherung und Hartz4
Kapitallebensversicherung und Hartz4
Hallo liebe Leute,
1.
ich war heute zum Antrag stellen beim Arbeitsamt und mußte wohl auch angeben,
daß ich eine Kapitallebensversicherung habe. Diese läuft eigentlich ja noch einige
Jahrzehnte. Kann das Arbeitsamt verlangen, daß ich die Versicherung kündige damit
der Rückkaufswert als Vermögen verwendet werden kann? Das ist eigentlich meine
Altersvorsorge.
2.
Kann ich gegebenfalls noch sagen bei dem Termin zur Vorlage der Unterlagen, daß
die Versicherung meiner Mutter gehört und nicht mir? Unterschrieben habe ich ja
nicht daß ich die Versicherung habe, da die Angestellte das so in den Computer
eingetippt hat. Überprüfen sie die Kontoauszüge? Und wen ja wieviel Zeit zurück?
Danke schonmal im voraus für eine Antwort. Ich hoffe ich kann gut schlafen heute Nacht...
LG Bretonna
1.
ich war heute zum Antrag stellen beim Arbeitsamt und mußte wohl auch angeben,
daß ich eine Kapitallebensversicherung habe. Diese läuft eigentlich ja noch einige
Jahrzehnte. Kann das Arbeitsamt verlangen, daß ich die Versicherung kündige damit
der Rückkaufswert als Vermögen verwendet werden kann? Das ist eigentlich meine
Altersvorsorge.
2.
Kann ich gegebenfalls noch sagen bei dem Termin zur Vorlage der Unterlagen, daß
die Versicherung meiner Mutter gehört und nicht mir? Unterschrieben habe ich ja
nicht daß ich die Versicherung habe, da die Angestellte das so in den Computer
eingetippt hat. Überprüfen sie die Kontoauszüge? Und wen ja wieviel Zeit zurück?
Danke schonmal im voraus für eine Antwort. Ich hoffe ich kann gut schlafen heute Nacht...
LG Bretonna
- kleinchaos
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Also selbst wenn du nur der Begünstigte bist, was deine Mutter jederzeit ändern kann, wird sie als dein Vermögen angesehen. Und du bezahlst ja auch die Beiträge. Du kannst dieses Vermögen vor dem JC-Zugriff schützen indem du mit der Versicherung einen Verwertungsausschluss machst. Das bedeutet, dass die Versicherung erst ausgezahlt wird, wenn du das Renteneintrittsalter erreicht hast
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Der Verwertungsausschluss sollte glaube ich vor Beginn des Leistungsbezuges liegen, sonst könnte es evtl. Probleme geben, oder?
Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Richtig, optimal wäre es vor Antragstellung.
Mit gewissen Schwierigkeiten geht das aber auch noch später.
Mit gewissen Schwierigkeiten geht das aber auch noch später.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Wichtig zu wissen, ein Verwertungsausschluss lässt sich später nicht mehr rückgängig machen. Auch wenn die Arbeitslosigkeit irgendwann mal wieder überwunden werden sollte.
- marsupilami
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Kurz zusammengefasst:
Entweder Leistungbezug mit vorherigem Vermögensverbrauch jetzt oder zusätzliche Altersrente später.
Beides zusammen geht nicht.
Entweder Leistungbezug mit vorherigem Vermögensverbrauch jetzt oder zusätzliche Altersrente später.
Beides zusammen geht nicht.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Erst mal ausrechnen, ob du über die Freibeträge kommst.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12.html
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Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Vielen Dank für eure Antworten!! Jetzt noch was kniffliges. Wie lange hebt die Agentur Bescheide und Unterlagen auf? Was wenn ich bei früheren Bescheiden die Versicherung nicht angegeben habe und jetzt ist bei ALG II die Versicherung als vorhanden rausgekommen ist, die seit vielen Jahren läuft. Muß ich dann das ganze Arbeitslosengeld I in den Zeiträumen zurückzahlen oder schlimmeres? ?
Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Guckst Du hier - https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... 441148.pdf
normalerweise 5 Jahre wirds aufgehoben.
Und ja, wenn Du die früher mal nicht angegeben hast, kann das dicken Ärger bedeuten wenn es rauskommt.
normalerweise 5 Jahre wirds aufgehoben.
Und ja, wenn Du die früher mal nicht angegeben hast, kann das dicken Ärger bedeuten wenn es rauskommt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Ok Koelsch, und welchen Ärger kann das geben? Muß ich in in den Knast?
Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Das sicher nicht, aber Komplettrückzahlung aller Leistungen inkl. Krankenkassenbeiträgen und vermutlich auch ein Betrugsverfahren mit Geldstrafe am Ende.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Das Strafmass kommt darauf an, wie hoch die Versicherung ist (aktueller und damaliger Rückkaufswert) und was die Folgen gewesen wären, wenn die Angabe korrekt erfolgt worden wäre. Wenn sich keine oder wenig Änderungen in der Leistungshöhe ergeben hätten, dann liegt wohl eine Ordnungswidrigkeit vor. Ggf. kann man die Mitteilung nachholen, da sollen mal die Foren-Experten was dazu sagen.
Wenn allerdings die Leistungshöhe wesentlich anders ausgefallen wäre, sieht es düster aus. Da sollte man überlegen, einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen, ggf. einen Strafverteidiger.
Wenn allerdings die Leistungshöhe wesentlich anders ausgefallen wäre, sieht es düster aus. Da sollte man überlegen, einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen, ggf. einen Strafverteidiger.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35660
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Mehrere Jahre!
http://tinyurl.com/y9fw3t4b
Ab §§ 44 bis 50 SGB X
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html
https://www.elo-forum.org/alg-ii/47194- ... heide.html
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Ab §§ 44 bis 50 SGB X
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Ok Koelsch, und welchen Ärger kann das geben? Muß ich in in den Knast?
Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Wenn die Versicherung im mittleren Bereich fünfstellig oder gar sechsstellig ist, dann wird es vermutlich gewaltigen Ärger geben. Bei im unteren Bereich fünfstellig wird der Ärger erheblich sein und kommt es darauf an, inwiefern sich die Angabe der Versicherung auf die Leistungen ausgewirkt hätte, ob ggf. Schonvermögensregelungen greifen oder gegriffen hätten. Bei vierstellig wird der Ärger auch da sein, aber mit etwas Geschick könnte man daran denken, die Meldung nachzuholen und mit einer guten Begründung das Beste aus der Situation herauszuholen, warum die damalige Meldung unterlassen wurde.
Welchen Rückkaufswert in welcher Grössenordnung hat die Versicherung denn in etwa?
Welchen Rückkaufswert in welcher Grössenordnung hat die Versicherung denn in etwa?
Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Guckst Du # 11
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Und bei siebenstelligem Wert der Lebensversicherung kommt zusätzlich die BILD-Zeitung und macht eine Reportage.
Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Leute, lest ihr, was da steht? ALG I ist eine Versicherungsleistung. Die ist vermögensunabhängig.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Es geht um ALG I?
Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
So steht es geschrieben
Was wenn ich bei früheren Bescheiden die Versicherung nicht angegeben habe und jetzt ist bei ALG II die Versicherung als vorhanden rausgekommen ist, die seit vielen Jahren läuft. Muß ich dann das ganze Arbeitslosengeld I in den Zeiträumen zurückzahlen oder schlimmeres? ?
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Richtig, also bei ALG I muss man den Sch... erst gar nicht angeben.
Man ist manchmal blind
Man ist manchmal blind
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
und was heißt das jetzt für mich bei ALG 2?
Und bekomme ich eine Sperre wenn ich auf den Antrag verzichte erstmal und mich nochmals anmelden würde??
Danke für alle Antworten!
Und bekomme ich eine Sperre wenn ich auf den Antrag verzichte erstmal und mich nochmals anmelden würde??
Danke für alle Antworten!
Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Mach dich nicht verrückt, erst mal in Ruhe durchatmen und dann das Hirn einschalten.
Hast du mal nachgerechnet, ob die Versicherung deine Freibeträge überschreitet?
Hast du mal nachgerechnet, ob die Versicherung deine Freibeträge überschreitet?
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- marsupilami
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- Beiträge: 35660
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Bei ALG II musst Du das angeben.
Sperre wird es keine geben, aber Du musst Dich dann eben - wenn ALG I ausläuft und ALG II nicht beantragt wird - selber versichern.
Also Kranken- und Pflegeversicherung.
Sperre wird es keine geben, aber Du musst Dich dann eben - wenn ALG I ausläuft und ALG II nicht beantragt wird - selber versichern.
Also Kranken- und Pflegeversicherung.
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Re: Kapitallebensversicherung und Hartz4
Danke Günter und und auch Koelsch vielen Dank!
Ja, Günter verrückt machen kann ich sehr gut.
Also bei der Versicherung kann ich keinen Verwertungsausschluß machen, da die Jahre nicht ausreichen dafür. Habe schon gesprochen.
Mit der Krankenkasse habe ich auch telefoniert. Da habe ich noch einen gewissen Bonus.
Es geht jetzt vor allem darum, daß ich bei ALG 1 keine Versicherung glaube ich erwähnt habe und jetzt bei dem Antrag auf ALG 2
dieses angegeben habe. Also mein ALG 1 läuft jetzt aus und ALG 2 steht an.
Soll ich da jetzt in Ohn-macht fallen oder nicht?
Dann muß ich denke ich auch Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum alleine zahlen oder?
Also ich muß ja sagen das Forum hier ist echt klasse. Wievielen Leuten hat es wohl schon den Arsch gerettet oder wieder
ruhig schlafen lassen? Wahrscheinlich recht viele. Weiter so!
Ja, Günter verrückt machen kann ich sehr gut.
Also bei der Versicherung kann ich keinen Verwertungsausschluß machen, da die Jahre nicht ausreichen dafür. Habe schon gesprochen.
Mit der Krankenkasse habe ich auch telefoniert. Da habe ich noch einen gewissen Bonus.
Es geht jetzt vor allem darum, daß ich bei ALG 1 keine Versicherung glaube ich erwähnt habe und jetzt bei dem Antrag auf ALG 2
dieses angegeben habe. Also mein ALG 1 läuft jetzt aus und ALG 2 steht an.
Soll ich da jetzt in Ohn-macht fallen oder nicht?
Dann muß ich denke ich auch Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum alleine zahlen oder?
Also ich muß ja sagen das Forum hier ist echt klasse. Wievielen Leuten hat es wohl schon den Arsch gerettet oder wieder
ruhig schlafen lassen? Wahrscheinlich recht viele. Weiter so!