Mitwirkungsaufforderung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Mitwirkungsaufforderung

#1

Beitrag von Koelsch »

Die ticken ja nicht mehr ganz sauber. Ich tendiere dazu, denen zu schreiben:
Ich entnehme Ihrem Schreiben, dass Sie künftig also die vom Regelsatz nicht gedeckten Stromabschläge als Mehrbedarf übernehmen möchten. Ich bitte um kurze Bestätigung, danach werde ich Ihnen sofort den Nachweis über meine Stromabschläge einreichen.
Mitwirkung.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12389
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Mitwirkungsaufforderung

#2

Beitrag von angel6364 »

Sehr hübsch, die Erwiderung. :Daumenhoch:
Und haben die keinen Mietvertrag vorliegen, weil sie eine Vermieterbescheinigung verlangen? :kopfkratz:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Mitwirkungsaufforderung

#3

Beitrag von Koelsch »

Doch, haben die vorliegen, llar dass auch darauf die "übliche" Erwiderung kommt. Hatte ich gar nicht hier erwähnt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Mitwirkungsaufforderung

#4

Beitrag von Pegasus »

Ich habe die Vermieterbescheinigung nie ausfüllen lassen. Sämtliche Daten sind im Mietvertrag.
Bei den Stromabschlägen würde ich so verfahren wie geschrieben.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Mitwirkungsaufforderung

#5

Beitrag von marsupilami »

Da würd' ich aber Geschäftsleitung, Regi-Direktion und Kd.Reaktor-Männädschment in Nernberch mit in den Verteiler nehmen und reinschreiben, dass es doch inzwischen allseits bekannt sein sollte, dass Schtrom eigentlich im Regelsatz drin und damit aus dem Weisungs- und Genehmigungszugriff des SB draußen ist und dass hier offensichtlich dringendst nachgeschult werden muss.

Und diesen Vermieter-Wisch gleich mit.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Mitwirkungsaufforderung

#6

Beitrag von Günter »

Die sind nur doooooooof
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Mitwirkungsaufforderung

#7

Beitrag von Tester »

Wurden vielleicht bisher die Stromabschläge direkt vom JC abgeführt? Evtl. fragen die deshalb nach dem Abschlagsplan.

Ansonsten: die sind dämlich. 👍
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Mitwirkungsaufforderung

#8

Beitrag von Koelsch »

Ansonsten .....
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Mitwirkungsaufforderung

#9

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: So 3. Dez 2017, 20:02Ansonsten .....
War n Versuch wert ... 😂
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6390
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Re: Mitwirkungsaufforderung

#10

Beitrag von schimmy »

Die haben sie doch nicht alle.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Mitwirkungsaufforderung

#11

Beitrag von Olivia »

Vielleicht prüfen sie von Gesetzes wegen, ob die Differenz zwischen Regelsatzanteil und tatsächlichem Stromabschlag als regelmässig wiederkehrender Mehrbedarf zu übernehmen ist.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Mitwirkungsaufforderung

#12

Beitrag von Pegasus »

Wovon träumt Oli Nachts? :8:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Re: Mitwirkungsaufforderung

#13

Beitrag von der ratlose »

Ach was,
der SB wird versuchen über die Stromabschläge etwas zu drehen.

Wenig Stromverbrauch, kein Aufenthalt in der Wohnung. Ergo wohnt der LE woanders.
So in dieser Richtung.
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“