Untätigkeitsklage einzige Möglichkeit?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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andreasaerdna
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Untätigkeitsklage einzige Möglichkeit?

#1

Beitrag von andreasaerdna »

Wir haben im Juni beim JC für 3 BWZ die aEKS bearbeitet und fertiggestellt. Bis heute ist dafür aber nur ein Bescheid ergangen. Die anderen Bescheide sind immer noch in der Leistungsabteilung zur Bearbeitung. Ich habe jetzt mit rechtlichen Konsequenzen nach dem 29.11. gedroht.
Was kann man noch tun? U-Klage dauert ja auch ewig.
Olivia
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Re: Untätigkeitsklage einzige Möglichkeit?

#2

Beitrag von Olivia »

Da würde ich wiederholt bei der JC-Hotline anrufen und eine Bearbeitung anmahnen. Je nach Lage wird das Anliegen dann bis zum Teamleiter hochgereicht.

Durch derartige Verzögerungen wie beschrieben entsteht ja ansonsten keinerlei Rechtssicherheit.
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Koelsch
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Re: Untätigkeitsklage einzige Möglichkeit?

#3

Beitrag von Koelsch »

So wie Olivia schrieb - wurde denn ein ausdrücklicher Antrag auf endgültigen Bescheid gestellt? Nur dann ginge Untätigkeitsklage
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Untätigkeitsklage einzige Möglichkeit?

#4

Beitrag von Olivia »

Stimmt, seit der Rechtsvereinfachung muss ein separater Antrag gestellt werden auf endgültigen Bescheid.
andreasaerdna
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Re: Untätigkeitsklage einzige Möglichkeit?

#5

Beitrag von andreasaerdna »

Ich habe seit Juli mehrfach per Mail nachgefragt/angemahnt die offenen BWZ zu Bescheiden.
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Koelsch
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Re: Untätigkeitsklage einzige Möglichkeit?

#6

Beitrag von Koelsch »

Weiter Druck machen, vielleicht auch an eine Fachaufsichtsbeschwerde denken
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Untätigkeitsklage einzige Möglichkeit?

#7

Beitrag von marsupilami »

Nicht nur per Mail an- bzw. nachfragen sondern schriftlich mit Empfangsbestätigung auf der eigenen Kopie.
Signatur?
Muss das sein?
andreasaerdna
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Re: Untätigkeitsklage einzige Möglichkeit?

#8

Beitrag von andreasaerdna »

Natürlich hat sich auf mein Schreiben hin nichts getan. Bei einem Besuch im jc, war die entsprechende sb nicht da.
Olivia
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Re: Untätigkeitsklage einzige Möglichkeit?

#9

Beitrag von Olivia »

Gleich noch ein Schreiben aufsetzen und abschicken. Auch die Hotline anrufen und das Anliegen anmahnen.
andreasaerdna
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Re: Untätigkeitsklage einzige Möglichkeit?

#10

Beitrag von andreasaerdna »

Angerufen hab ich schon mehrfach, angeblich ist nichts zu sehen, von einer Bearbeitung.
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kleinchaos
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Re: Untätigkeitsklage einzige Möglichkeit?

#11

Beitrag von kleinchaos »

Anrufen bringt nix. Hingehen, Druck machen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
andreasaerdna
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Re: Untätigkeitsklage einzige Möglichkeit?

#12

Beitrag von andreasaerdna »

Hallo zusammen. Ich hoffe ihr habt die Feiertage in Ruhe geniessen können. Wir haben kurz davor eine Reaktion auf unser schreiben an den Teamleiter erhalten. Er wird unser Anliegen bis zum 29.01. prüfen. Als ketzter Satz stand sinngemäß, das es auch möglich sei, das die sache schon durch Gesetz entschieden ist. Wie darf nan dss denn vertehen, aus einem vorläufigen Bescheid wird über Nacht ein abschließender?
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Koelsch
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Re: Untätigkeitsklage einzige Möglichkeit?

#13

Beitrag von Koelsch »

Unter Umständen ja, aber nur wenn sich gegenüber dem vorläufiogen Bescheid praktisch nix geändert hätte.

Gucksu § 41a SGB II
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