Rundfunkbeitrag - Befreiung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Tester
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Rundfunkbeitrag - Befreiung

#1

Beitrag von Tester »

Huch,

die Drücker von der GEZ hat ich ganz vergessen und nun trudelt mir ein Schreiben der Bande ins Haus: weitere Befreiung nach Aktenlage bis 2019 ....

Ups!

Was kann mir den passieren, ausser ne Rückforderung der Beiträge für die drei Jahre? Würden Nachfragen kommen, wenn ich es irgendwann mal wieder (an-)melden würde?
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Günter
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Re: Rundfunkbeitrag - Befreiung

#2

Beitrag von Günter »

Soweit mir bekannt, ist die Höhe des Beitrags einkommensunabhängig. Also kann keine Nachfrage nach deinem Einkommen erfolgen. Wenn die befreien, dann hast du keine Veranlassung davon abzuweichen. Es sei denn auf dem Bescheid steht .... wenn sich ihre Einkommensverhältnisse geändert haben, dann blah blah ......
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Rundfunkbeitrag - Befreiung

#3

Beitrag von Koelsch »

Tut mir leid, aber da hab ich null Ahnung. Ich bin als Grusianer unverändert befreit und hab mit denen nix am Hut.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Rundfunkbeitrag - Befreiung

#4

Beitrag von marsupilami »

@ Tester: Du kannst Dich ja Norbert Häring anschließen, wenn Du den Nerv dazu hast.
Der wollte zahlen.
Bar. Cash down. Schein für Schein, Münze für Münze.

Das aber wollte die GEZ nicht.
Die wollte Überweisung, Dauerauftrag, am liebsten Lastschrift.
Jetzt prozessiert er.

http://norberthaering.de/de/gez-bargeldprozess
Signatur?
Muss das sein?
Breymja

Re: Rundfunkbeitrag - Befreiung

#5

Beitrag von Breymja »

Mh, kenne deine Situation ja nicht. Ich hatte es nur andersrum, ich hatte mich gar nicht erst angemeldet und zwei Jahre später kam dann ein Zahlungsbescheid, obwohl ich die zwei Jahre schon ALG 2 bezogen hatte. Ich wollte dann prozessieren, aber die haben mich einfach dreisterweise rückwirkend befreit. Etwas, das viele andere nicht bekommen haben.
Tester
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Re: Rundfunkbeitrag - Befreiung

#6

Beitrag von Tester »

Die rückwirkende Befreiung ist ja ab 01.01.2017 für drei Jahre möglich.

Ich zahle ja gerne für alles, aber dieser miese Haufen Rundfunkbeitrag ist die größte Frechheit aller Zeiten, daher wäre ich nicht traurig, wenn ich irgendwann mal meine Meldung abgebe "selbständig, verdiene etwas" und dann die 52€ bezahle.
Olivia
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Re: Rundfunkbeitrag - Befreiung

#7

Beitrag von Olivia »

Als Selbständiger mit wenig Verdienst kann man bei der GEZ glaube ich einen Antrag stellen auf verminderten Beitrag.
Breymja

Re: Rundfunkbeitrag - Befreiung

#8

Beitrag von Breymja »

Tester hat geschrieben: Di 19. Dez 2017, 21:10 Die rückwirkende Befreiung ist ja ab 01.01.2017 für drei Jahre möglich.

Ich zahle ja gerne für alles, aber dieser miese Haufen Rundfunkbeitrag ist die größte Frechheit aller Zeiten, daher wäre ich nicht traurig, wenn ich irgendwann mal meine Meldung abgebe "selbständig, verdiene etwas" und dann die 52€ bezahle.
Wusste ich gar nicht, ich wurde 2015 rückwirkend befreit.
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tigerlaw
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Re: Rundfunkbeitrag - Befreiung

#9

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Di 19. Dez 2017, 21:35 Als Selbständiger mit wenig Verdienst kann man bei der GEZ glaube ich einen Antrag stellen auf verminderten Beitrag.
Nein, für die Beitragsfestsetzung gelten die abstrakten Vorgaben im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, dort § 5: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e47 ... ertrag.pdf
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Rundfunkbeitrag - Befreiung

#10

Beitrag von Olivia »

Nein, nein. Ich meine den § 4 Abs. 6 RBStV:
(6) Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten. In den Fällen von Satz 1 gilt Absatz 4 entsprechend. In den Fällen von Satz 2 beginnt die Befreiung mit dem Ersten des Monats, in dem der ablehnende Bescheid ergangen ist, frühestens jedoch drei Jahre vor dem Ersten des Monats, in dem die Befreiung beantragt wird; die Befreiung wird für die Dauer eines Jahres gewährt.
In diesem Fall müsste man der GEZ eigentlich eine Einkommensermittliung für Selbständige (EKS) zukommen lassen, aus der sich die Überschreitung der Bedrafsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags ergibt, sofern man sich in diesem Zielkorridor des Gewinns befindet. (Es fragt sich, inwieweit Zuschüsse nach § 26 SGB II in diese Berechnung mit eingehen.)
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marsupilami
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Re: Rundfunkbeitrag - Befreiung

#11

Beitrag von marsupilami »

Mach's doch nicht komplizierter als es schon ist.

Stell Dir mal vor, Du musst nicht nur dem JC sondern auch noch dieser GEZ eine EKS mit allen Unterlagen zukommen lassen, um Deine Bedürftigkeit nach Erlass der Gebühren nachzuweisen.

Womöglich entscheidet dann die GEZ, dass die Unterlagen nicht ausreichen -> Mitwirkungspflicht bzw. um 50 Cent oberhalb der Bedürftigkeitsgrenze liegst und Du den vollen Beitrag abdrücken musst.

Womöglich kommt dann das JC auf den Gedanken: lt. GEZ nicht bedürftig - warum müssen wir dann dann zahlen?


NeNe, lass mal so wie's ist.
JC prüft -> jep, Bedürftig -> wir zahlen und du, GEZ forderst von Olivia Schwarzmalerin und Marsupilami keine Gebühren.
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Tester
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Re: Rundfunkbeitrag - Befreiung

#12

Beitrag von Tester »

Ich vergaß wohl zu erwähnen, dass ich nicht im Bezug bin und demnach seit 6 Monaten GEZ melden müsste, es aber ganz verschwitzt habe ....

Und dann entscheiden die nach Aktenlag, ohne einen ALGII Bezug Nachweis, ein weiteres Jahr zu befreien ...

Frage war ja, wenn ich das Jahr noch mitnehme, kann ich dann winfach zahlen oder kommt dann ne Frage seit wann?
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tigerlaw
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Re: Rundfunkbeitrag - Befreiung

#13

Beitrag von tigerlaw »

Schau aber auch in § 4 V des Staatsvertrags:
(5) Wird der Bescheid nach Absatz 7 Satz 2 unwirksam, zurückgenommen oder widerrufen, so endet die Befreiung oder Ermäßigung zum selben Zeitpunkt. Die Befreiung endet auch dann, wenn die nach Absatz 4 Satz 3 vermuteten Befreiungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen oder wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nach Absatz 6 Satz 2 entfallen. Derartige Umstände sind vom Beitragsschuldner unverzüglich der zuständigen Landesrundfunkanstalt mitzuteilen.
Allerdings ist ein Verstoß gegen diese Pflichten - was mich extrem wundert :zwinker: - nicht mit einer ORdnugnswidrigkeit bewehrt, vgl. § 12

Du könntest also durchaus sagen, dass Du von der höheren Weisheit des Beitragsservices ausgegangen bist ... :unschuld: :unschuld: :unschuld:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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