Einstiegsgeld anrechenbar?
- kleinchaos
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Einstiegsgeld anrechenbar?
Ist das Einstiegsgeld für Existenzgründer anrechenbares Einkommen?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Einstiegsgeld anrechenbar?
Definitiv nein.
Dieser Zuschuss ist zeitlich befristet und wird nicht auf das Alg II angerechnet (§ 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II).
Rz. 16b.3 auf S. 1 in https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1478797127985
- kleinchaos
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?
danke
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Einstiegsgeld anrechenbar?
Nein, das ist eine Zusatzleistung, die oben drauf kommt, hatte damals 279,30 € bekommen für 12 Monate. Wäre ja selten doof, wenn das JobCenter dir einen Zuschuss gibt, den es anrechnet.
Re: Einstiegsgeld anrechenbar?
Na ja, ähnlich doof wie beim Gründungszuschuss ...... der wird nämlich angerechnet
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?
Bei mir waren 1200 Seiten Antrag nötig für das Einstiegsgeld.
Re: Einstiegsgeld anrechenbar?
In der Zeit hättest du auch arbeiten und echtes Geld verdienen können.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?
Das hat das Jobcenter damals auch gemeint.
Dabei hatte es zuvor aufgefordert, zu jedem benötigten Artikel mindestens drei Kostenvoranschläge beizulegen. Das habe ich dann gemacht.
Dabei hatte es zuvor aufgefordert, zu jedem benötigten Artikel mindestens drei Kostenvoranschläge beizulegen. Das habe ich dann gemacht.
Re: Einstiegsgeld anrechenbar?
Wahnsinn
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?
Diesen Schwachsinn mit 3 Vergleichsangeboten meinte JC bei mir auch mal kurz fordern zu müssen, um meine Gewinnlage zu optimieren.
In irgendeinem Zusammenhang hatte ich mal eine typische Bestellung eingereicht. Die waren recht eigenartig, nicht nur was das kümmerliche Englisch anging:
War eine dennoch recht lange Diskussion mit denen
In irgendeinem Zusammenhang hatte ich mal eine typische Bestellung eingereicht. Die waren recht eigenartig, nicht nur was das kümmerliche Englisch anging:
kein Preis, keine Lieferzeit und JC wollte nicht einsehen, dass mit TRIHAL nun mal der Hersteller zwingend vorgegeben war, nämlich France Transfo/Schneider und von denen gab's einen Preis und nicht 3.Koelsch, this is order
6 nos. TRIHAL 2.000 kVA, 20/0,4, DYN 11, IP00 + AF
War eine dennoch recht lange Diskussion mit denen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?
Wobei, das verstehe ich nicht. Das Ding ist doch keine Investition, sondern nur Wareneinkauf, der dann sogar verkauft wird?!
Re: Einstiegsgeld anrechenbar?
Jein, Du kannst Gründungszuschuss bekommen, ALG I fällt dann bekanntlich weg aber statt dessen kannst Du dann ALG II beziehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?
Das verstehst Du, aber Du bist kein JC-SB, der verstand's nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Einstiegsgeld anrechenbar?
Das macht mich sprachlos.
Re: Einstiegsgeld anrechenbar?
Und ich meine, das ist ein unzulässiger Eingriff in die Geschäftsführung. Die Auftragsabwicklung und der Materialainkauf unterliegen dem Datenschutz.
Wenn ein SB den Unterschied zwischen Wareneinkauf für eine Auftragsabwicklung und einer Investition für den Geschäftsbetrieb nicht begreift, dann gehört er nicht in die Selbstständigenabteilung.
Ich denke ich hätte mich beim GF des JC und dem Kundenreaktionsmangement beschwert.
Wenn ein SB den Unterschied zwischen Wareneinkauf für eine Auftragsabwicklung und einer Investition für den Geschäftsbetrieb nicht begreift, dann gehört er nicht in die Selbstständigenabteilung.
Ich denke ich hätte mich beim GF des JC und dem Kundenreaktionsmangement beschwert.
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