war ja heute Termin. Anwesend u.a. Frau Teamleiterin, unser schlechter Ruf flattert uns voran
Wir hatten ja ein gar nettes Schreiben erhalten, dass aEKS Unterlagen fehlen würden und hatten in unserer unnahchahmlich netten Art an den Herr GF persönlich (mit Namen) angeboten, diese erneut einzureichen, vorausgesetzt, auf jedem Blatt einzeln würde der Empfang quittiert. Hätte was gedauert, bei 1,3 kg Papier.
Davon war jetzt nicht mehr die Rede, oh, Wunder, oh Wunder, es liegen alle Unterlagen vor, und, Honig um's Maul schmier, so vorbildlich geordnet und mit Journal und SuSa habe man das noch nie nicht geshen (unser Excel-Tool hat eben was).
Zur Sache:
- Bewirtungskosten gehe ja nun mal gar nicht, das darf ALG II Bezieher nicht. Erhalten wir schriftlich, wg. Widerspruch und Klage
- Kfz.-Kosten, auch da meinte man meckern zu müssen, es fehle der Nachweis der privaten Fahrten. Korrekt, da Fahrtenbuch abhanden gekommen. Aber es liegen Nachweise über die beruflichen Fahrten vor und diese km in Relation zu den Benzinkosten zeigen sonnenklar - Fahrzeug ist Betriebsfahrzeug und, die privaten Fahrten sind hoch angesetzt. Man wolle "überlegen"
- Nicht anerkannt werden könne der regelmäßige Besuch eines Fitnessstudios. OK, aber man stimmte zu, wenn dieser Besuch medizinisch begründet ist (wie hier), dann könne Mehrbedarf beantragt werden. Werden wir dann machen, und zwar rückwirkend ab 1.4.17, denn ich werte die Ablehnung dieser Kosten als Ablehnung im Sinne des § 28 SGB X - also erneute Antragstellung rückwirkend.
- warum eLB trotz Bescheid vom 22.8.17 bis heute keinerlei Leistungen für den beschiedenen Zeitraum April bis September erhalten habe,
- warum der vollmundig am 22.9.17 beim SG für die nächsten Tage versprochene Widerspruchsbescheid immer noch nicht vor liegt obwohl der Richter ausrücklich "nächste Tage" mit 3 Tage definierte. Auf Grund dieses Versprechens zogen wir den Eilantrag zurück. Merke: Glaube den Typen kein Wort, die lügen auch vor Gericht, ohne rot zu werden.
- Warum eLB eine "böse" Mahnung aus Recklinghausen erhielt, aber bisher kein Darlehensbescheid vorliegt, Darlehen aber gezahlt wurde (Mietschulden)
- eLB ab 1.10.17 nun endlich leistungen erhält, aber bis heute kein Leistungsbescheid für den Zeitraum ab 1.10.17 vorliegt