Schwammige EGV

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
rasie1
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Schwammige EGV

#1

Beitrag von rasie1 »

Hallo Ratsuchende und -helfende,

ich bin 55 Jahre alt und war bis Ende Dezember in einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung in meinem erlernten Beruf tätig (Befristung).
Neuen Anspruch auf ALG 1 hatte ich dabei nicht erworben (7 Monate beschäftigt). Daher gestern mein Gang zum Jobcenter um ALG 2 zu beantragen bzw. erstmal die Unterlagen abzuholen. Dabei bekam ich dann auch gleich für den selben Tag einen Direktvermittlungstermin bei einem Sachbearbeiter und habe dort beigefügte EGV erhalten. Habe diese nicht unterschrieben mitgenommen und soll die EGV in einer Woche unterschrieben wieder abgeben. Falls nicht käme sie per Verwaltungsakt (freundlich formulierte Drohung des SB).

Jetzt meine konkreten Fragen zum Inhalt der EGV an Euch: Es ist darin von einer Maßnahme "Chance 50plus - Jobcoaching für Lebensältere" die Rede. Es besteht die Pflicht zur Mitwirkung im Rahmen des individuellen Bedarfs und der individuellen Möglichkeiten (sehr schwammige Formulierung).
Obwohl die EGV erstmal nur für 6 Monate gilt soll diese Maßnahme in der Regel 12 Monate dauern ? In der Beschreibung fehlen Angaben zum Genauen Ort, dem zeitlichen Umfang und zur Fahrtkostenübernahme. Während des Gesprächs habe lediglich erfahren dürfen dass diese Maßnahme in einem benachbarten Stadtteil stattfinden soll. Dann wäre ein Monatsticket von über 80 EUR zu finanzieren.

Was sagt Ihr zu dieser EGV ?
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kleinchaos
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Re: Schwammige EGV

#2

Beitrag von kleinchaos »

Nicht unterschreiben. VA kommen lassen
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Koelsch
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Re: Schwammige EGV

#3

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich auch so. Wie Du schon schriebst, keine Angaben zur Dauer, keine Fahrtkosten, kein Ort.
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Olivia
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Re: Schwammige EGV

#4

Beitrag von Olivia »

Zu den Forderungen in der EGV:

1.) Die Gliederung des EGV ist unübersichtlich und die Vielzahl von auferlegten Pflichten verstösst gegen das Bestimmtheitsgebot. Die Dopplung einiger Forderungen führt zu unklaren Rechtsfolgen (Doppelsanktionierung?)

2.)
Die Terminwahrnehmung in einem bestimmten Zimmer des Jobcenters ist nicht rechtens, denn sollte das konkrete Zimmer zu diesem Zeitpunkt nicht betretbar sein (Schlüsselverlust durch SB oder sonstiges), würde eine Sanktion die Folge sein.

3.) Die sanktionsbewehrte Festlegung auf eine bestimmte Uhrzeit zur Abgabe von Unterlagen verstösst gegen § 309 Abs. 3 SGB III.

4.)
Es kann keine Annahme einer Zuweisung zu einer Massnahme gefordert werden, wenn für diese Massnahme weder die Erforderlichkeit durch ein Profiling festgestellt wurde noch ein konkretes Massnahmeangebot des Massnahmeträgers vorliegt.

5.) Die Festlegung einer sanktionsbewehrten Anwesenheitspflicht, welche erst im Nachhinein mit dem Massnahmeträger abgestimmt wird, ist nicht zulässig, denn was ist bei einem Dissens?

6.) Eine Massnahmenzuweisung über die Gültigkeit der EGV hinaus ist unzulässig. Die Zuweisung muss automatisch mit der Gültigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages enden.

7.) Die Bestimmungen zum Aufenthalt innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches und zur Ortsabwesenheit sind in einer EGV unzulässig, da sie bereits kraft Gesetzes gelten. Zudem wäre eine Sanktionierung unzuässig, da die vom Gesetz vorgesehene Folge der Wegfall der Leistungen und keine Sanktionierung ist (Verbot der Doppelbestrafung).

8.) Der Grundsatz des Förderns durch das Jobcenter ist zu allgemein gehalten. Während die Pflichten des Leistungsempfängers sehr ausführlich und detailliert sind, soll die Förderung des Jobcenters nur in der Zuweisung zur Massnahme bestehen.

9.) Die Festlegung einer Maximalfrist von 5 Tagen zur Anmeldung einer Orstabwesenheit ist nicht rechtens, da im Sozialgesetzbuch keine solche Frist enthalten ist und kein sachlicher Grund erkennbar ist, der eine solche Frist erfordern würde.

10.) Es ist nicht erkennbar, inwieweit die Massnahme zu einer verbesserten Integration in den 1. Arbeitsmarkt führt gegenüber Bewerbungsbemühungen. Dies gilt besonders im Hinblick darauf, dass eine bisherige Berufstätigkeit gerade eben erst geendet hat und die Chancen auf einen Wiedereintritt in das Berufsleben gerade in den ersten Monaten statistisch gesehen besonders hoch sind. Insofern ist die Zuweisung zu einer Massnahme geradezu kontraproduktiv und die Zuweisung wird die erneuten Berufschancen wohl sogar verschlechtern.

11.) Angaben zu den Fahrtkosten und zum Ort der Massnahme fehlen, damit liegt mangelnde Bestimmtheit vor.
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Re: Schwammige EGV

#5

Beitrag von rasie1 »

Ich danke Euch sehr für die bisherigen Antworten, insbesondere Olivia für die sehr ausführliche Antwort in dieser kurzen Zeit.

Wenn der VA kommt Widerspruch einlegen nehme ich an, weil eine EGV per VA wäre ja trotzdem bindend für mich oder nicht ?

Müßte der Widerspruch begründet werden, z.B. mit den von mir oben beschriebenen Unklarheiten oder den Ausführungen von Olivia ?

Und wie funktioniert dass mit der Aufschiebenden Wirkung eigentlich ?
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marsupilami
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Re: Schwammige EGV

#6

Beitrag von marsupilami »

Du bittest schriftlich um Aufnahme von Details zu der Maßnahme in die EGV, als da wären:

Genaue Adresse und zuständiger Ansprechpartner
definitiver Beginn der Maßnahme
tägliche Dauer, Pausenregelung
Ende der Maßnahme im zeitlichen Rahmen der EGV und wenn nicht, schriftliche Begründung für die Dauer der Maßnahme über den Zeitrahmen der EGV hinaus.
Detailliertere Inhalte als nur "Einzel- und Gruppengespräche"
Definiertes Ziel der Maßnahme
Regelung der Übernahme der Fahrtkosten.

Außerdem wüsstest Du gerne, warum Angelegenheiten, die bereits gesetzlich geregelt sind und deren Beachtung Du mit Unterschrift unter den Antrag zugestimmt hast, nochmals in der EGV aufgenommen sind.
Wie z.B. Regelung der Ortsabwesenheit und Vorlage der AU.

Und vor Beginn der Maßnahme ein Profiling bzw. Begründung - schriftlich - warum nicht.

Unabhängig davon: sind in dieser EGV auch Anzahl der Bewerbungsbemühung und entsprechende Kostenregelung enthalten?
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Olivia
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Re: Schwammige EGV

#7

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: Do 4. Jan 2018, 14:48Unabhängig davon: sind in dieser EGV auch Anzahl der Bewerbungsbemühung und entsprechende Kostenregelung enthalten?
Ich kann da nichts dergleichen erkennen. Das ist doch widersinnig: anstatt sich zu bewerben soll eine Massnahme absolviert werden, und das gleich für ein ganzes Jahr. Der normale Gang der Dinge ist eigentlich, dass sich seitens des eLB mehrere bzw. viele Monate lang beworben wird und erst bei Erfolglosigkeit dieser Bewerbungsbemühungen eine Massnahme zugewiesen wird. Mir drängt sich daher der Verdacht auf, dass stattdessen die Massnahme gleich zu Beginn des neuen Jahres "vollgemacht" werden soll, ganz egal, ob es die Integration stört oder fördert.

In diesem Zusammenhang siehe auch folgenden Presseartikel. Gleich zum Jahresbeginn soll demnach die Mehrzahl der Zuweisungen zu Massnahmen erfolgen:
In einem internen Protokoll einer Teamleiter-Versammlung der Hamburger Jobcenter wurden die Mitarbeiter etwa angewiesen, „mindestens 60 Prozent“ der für das Jahr 2016 reservierten Kursplätze „innerhalb der 1. Jahreshälfte“ zu belegen.

An ihrer besonderen Wirksamkeit kann dieser Fokus auf Kurse nicht liegen. Ob so ein Kurs den Arbeitslosen etwas bringt, spielt bei der Vergabe keine Rolle, sagt eine ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin. Nicht die Interessen der Arbeitslosen stehen dabei im Mittelpunkt, sondern Zwecke der jobcenter-internen Statistik hätten Vorrang.

Dafür, dass sich Hartz-IV-Empfänger nicht gegen die Kurse wehren, ist gesorgt. Schließlich hat jeder Arbeitslose mit dem Jobcenter eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung. Darin ist auch festgehalten, dass der Hartz-IV-Empfänger alle Angebote nutzen muss, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden. Wer vom Jobcenter also einen Kurs angeboten bekommt, aber diesen ablehnt, verstößt gegen die Eingliederungsvereinbarung.

Als Konsequenz droht eine Sanktion: Diese Strafkürzungen des Existenzminimums erzielen eine zweifache Wirkung. Wer eine Sanktion erhält, gerät schnell in finanzielle Not und wird sich dem nächsten Kursangebot des Jobcenters umso weniger entziehen. Oder er wird zu einem jener Schicksale, die durch weitere Sanktionen ganz aus dem Hartz-IV-Bezug fallen - und aus der Statistik des Jobcenters.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/k ... 00654.html
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marsupilami
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Re: Schwammige EGV

#8

Beitrag von marsupilami »

Vielleicht sogar beim JC - ebenfalls schriftlich - anfragen, wann denn die Potentialanalyse durchgeführt wird?
http://harald-thome.de/fa/harald-thome/ ... 0.2016.pdf

Und eine Unterzeichnung einer angepassten EGV evtl. nach Durchführung der Potentialanalyse in Aussicht stellen.
Auf keinen Fall vorher.
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Re: Schwammige EGV

#9

Beitrag von rasie1 »

Ich danke Euch abermals sehr für Eure schnellen und detailierten Antworten. Es ist ein Glück für mich dieses Forum gefunden zu haben.

Ich habe mittlerweile beigefügtes Antwortschreiben zur EGV verfasst, wo ich große Teile der von marsupilami und Olivia gegebenen Tipps eingebaut habe. Besonderen Dank Euch Beiden dafür.

Ich möchte nächste Woche Donnerstag dieses Antwortschreiben persönlich abgeben und mir eine Kopie unterschreiben lassen. Alternativ könnte ich sie auch schicken (per Einschreiben ?) oder warten bis der Verwaltungsakt kommt und den Text in das Widerspruchsschreiben einfügen. Was meint Ihr dazu ?

Hat mein Schreiben noch große Fehler oder fehlen noch wesentliche Dinge ?
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Koelsch
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Re: Schwammige EGV

#10

Beitrag von Koelsch »

Fahrtkosten zur Maßnahme auch mit aufnehmen, nicht nur für Bewerbungsgespräche
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Schwammige EGV

#11

Beitrag von Olivia »

Zum Sinn von Massnahmen hier noch ein etwas älterer Pressseartikel: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/a ... 71422.html
„Ich habe eine Zeit lang für einen Bildungsträger gearbeitet und kann mich gut erinnern, wie man immer denselben Schrott angeboten und das als tolle Sache verkauft hat, obwohl klar war, dass bestimmte Umschulungen und Weiterbildungen in nichts anderes als prekäre Zustände führen.“

„Bin als freier Trainer einmal für eine Kollegin eingesprungen, eben als Trainer für eine Maßnahme zur Evaluation der Teilnehmer. Abfrage der Vorkenntnisse der Teilnehmer: Ein Teilnehmerin machte diesen Kurs bereits zum 17. Mal. Musste mich mehrmals rückversichern, um sicher zustellen, dass ich nichts falsch verstanden habe.“

„Indem man Maßnahmen völlig sinnfrei über alles und jeden kippt, erschwert man den anderen, kompetenten Kunden die Teilnahme an solchen Maßnahmen. Mir wurde vor Jahren, obwohl ich bereits in dem Berufsfeld ein Studium hatte, die Teilnahme an einer weiterführenden Maßnahme untersagt mit der Begründung: „Wir haben in den letzten zwei Jahren wirklich jeden dazu ausgebildet. Jetzt ist der Markt total überlaufen. Macht keinen Sinn mehr für Sie.“

"Von einer Maßnahme in die nächste. Wenn man fragte, wieso man schon wieder Maßnahme X machen soll, wurde einem nur mitgeteilt, „weil ich das so will“ oder einmal bei einem Bearbeiter wurde mir gesagt, „damit Sie einen geregelten Tagesablauf kennenlernen“. Da musste ich mich echt zusammenreißen. Jemand, der eine Berufsausbildung hat und mehre Jahre gearbeitet hat, soll also einen geregelten Tagesablauf kennenlernen? ich kenne Leute denen wurde Gelder gekürzt weil Sie statt 10 Bewerbungen im Monat nur 7 oder 8 vorweisen konnten. (...) Ist es sinnvoll, wenn man Lagerfacharbeitern, ausgebildeten Verkäufern, Metallarbeitern, Veranstaltungstechniker oder Leute die bei Schlecker Jahre lang gearbeitet haben in Maßnahmen steckt wo man Vogelhäuschen baut und anstreicht? (...) Sowas hab ich alles erlebt und sowas ist für mich an Sinnlosigkeit nicht mehr zu überbieten."
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marsupilami
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Re: Schwammige EGV

#12

Beitrag von marsupilami »

Vielleicht - wenn akzeptabel - ein klein wenig umstrukturieren:
Sehr geehrtes Jobcenter ..., Anmerkung: Nur "Sehr geehrte Damen und Herren" bzw. "Sehr geehrte Frau/Herr [Name] - man schreibt ja auch nicht "Sehr geehrte Firma Daimler-Benz"
sehr geehrte ...,
zu der mir in der Eingliederungsvereinbarung (EGV) angebotenen Maßnahme erwarte ich die Aufnahme von genauerer Details in diese EGV, als da wären:
- genaue Adresse und zuständiger Ansprechpartner
- definitiver Beginn der Maßnahme
- tägliche Dauer, z.B. Montag bis Freitag zwischen ... und ... Uhr, Pausenregelung
- Ende der Maßnahme im zeitlichen Rahmen der EGV und wenn nicht, schriftliche Begründung für die Dauer der Maßnahme über den Zeitrahmen der EGV hinaus
- detailiertere Inhalte als nur "Einzel- und Gruppengespräche"
- definiertes Ziel der Maßnahme
- Regelung der Übernahme von Fahrtkosten
- nach meiner Lesart soll ich einer Anwesenheitspflicht zustimmen,
welche erst im nachhinein mit dem Maßnahmeträger abgestimmt wird - dem kann ich so nicht zustimmen, weil dies nach meiner Auffassung eine nachträgliche, nicht schriftlich vereinbarte Vertragsänderung bedeutet.

Außerdem verlange ich ein Erklärung, warum Angelegenheiten, die bereits gesetzlich geregelt
sind, z.B. die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Regelung der Ortsabwesenheit,
nochmals in die Eingliederungsvereinbarung aufgenommen worden sind.
Weiterhin verlange ich die Aufnahme der Regelung der Übernahme von Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen in die Eingliederungsvereinbarung.

Abschließend kann ich in der Eingliederungsvereinbarung in der jetzt vorliegenden Form nicht klar erkennen, inwieweit die Maßnahme zu einer verbesserten Integration in den 1. Arbeitsmarkt führt gegenüber selbstständigen, eigenen Bewerbungsbemühungen.

Dies gilt besonders im Hinblick darauf, dass eine bisherige Berufstätigkeit gerade eben erst geendet hat und die Chancen auf einen Wiedereintritt in das Berufsleben gerade in den ersten Monaten statistisch gesehen besonders hoch sind.

Um es deutlich zu sagen: ich will meine Zeit für eigene, qualifizierte Bewerbungsbemühungen nicht mit der Teilnahme an einer sinnentleerten und ziellosen Maßnahme vergeuden.

Mit freundlichem Gruß
"bitte" und solche ähnlichen Wörtchen und Formulierungen hab ich rausgenommen.
Denn es soll ja um Vertragsverhandlungen auf Augenhöhe gehen.

Abgesehen davon: wenn die so "großzügig" formulieren, sollte man klar und deutlich sagen was man selber will und von dem bisherigen Machwerk hält.
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Re: Schwammige EGV

#13

Beitrag von Olivia »

erwarte ich die Aufnahme von genauerern Details
Ansonsten @Marsu: :Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Re: Schwammige EGV

#14

Beitrag von rasie1 »

Danke Olivia für den Hinweis des kleinen Rechtschreibfehlers.
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Re: Schwammige EGV

#15

Beitrag von Koelsch »

Marsu's Vorschlag liest sich gut
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Schwammige EGV

#16

Beitrag von rasie1 »

Danke marsupilami für Deine Korrekturen. Habe ich so 1:1 übernommen. Liest sich jetzt fast schon so wie ein Schreiben vom Anwalt.

Ich sehe dass auch so, dass es ja schließlich ein Vertragsabschluß auf Augenhöhe werden soll. Ich werde weiter berichten.

Im übrigen werde ich nächste Woche Mittwoch noch ein Beratungsangebot vom Verein Tacheles in Wuppertal wahrnehmnen, wo u.a. der bekannte Harald Thome berät.
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kleinchaos
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Re: Schwammige EGV

#17

Beitrag von kleinchaos »

Ist doch ganz klar, warum gerade zu Beginn des Bezugs so ein Schmarrn gemacht wird.

1. die Maßnahme ist eingekauft und muss besetzt werden
2. eben gerade erst arbeitslos gewordene finden schneller eine neue Stelle -> Maßnahmeträger kann eine positive Abgangsmeldung vorlegen, selbst wenn er die Stelle nicht vermittelt hat
3. die allgewaltige Statistik
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Re: Schwammige EGV

#18

Beitrag von Olivia »

Bei mir gings damals so: als die Zuweisung zur Massnahme erfolgt gewesen war, hat mich das derart runtergezogen, dass ich nach der Anwesenheit dort und nach dem Feierabend am Nachmittag zu nichts mehr richtig fähig war. D.h. Bewerbungen mussten zwar förmlich erledigt werden, konnten aber nicht richtig durchdacht werden, und ich war insgesamt immer viel zu müde. Nach mehreren Monaten war ich sehr entmutigt und (noch mehr) verängstigt als vorher. Der Hammer kam dann kurz vor Ende der Massnahme: es wurde gleich eine Folgemassnahme zugewiesen, mit der Dauer von elf Monaten, damit auch ja keine ALG I-Ansprüche daraus erwachsen können. Nach den beiden Massnahmen, wo ja auch Praktikumsstellen gesucht werden mussten, war ich richtig durch den Wind. Die Dozenten hatten nur Druck ausgeübt, öfters auch mal rumgebrüllt und wollten, dass man aus der Massnahme heraus unbedingt in Arbeit kommt.
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Re: Schwammige EGV

#19

Beitrag von kleinchaos »

Richtig, die müssen Vermittlungserfolge vorweisen
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marsupilami
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Re: Schwammige EGV

#20

Beitrag von marsupilami »

Wie wird es weitergehen?
Ich hab mal meine Glaskugel befragt Bild und die meint - wenn ich das richtig interpretiere:

Aufgrund der "scharfen" Formulierung der Änderungswünsche wird der SB diese EGV als VA ausfertigen und Dir zukommen lassen.
Dagegen sofort mit den obigen Argumenten einen "richtigen" Widerspruch schreiben und dem JC beweiskräftig zukommen lassen.
D.h. am besten mit Widerspruch und Kopie beim JC aufschlagen und den Widerspruch im Original abgeben und auf der Kopie den Empfang bestätigen lassen (Eingangs-/Datumsstempel, Organisations-Nr. und sog. Kurzzeichen). Wenn Du Glück hast, lassen die Dir sogar eine eigene Empfangsbestätigung aus deren "System" ausdrucken. Achte dann aber darauf, dass da auch halbwegs korrekt draufsteht, was Du da abgegeben hast und wenn Du mehrere Sachen abgegeben hast (evtl. noch einen Fahrtkostenantrag, einen Antrag auf Erstattung Müllgebühren), dass das auch alles so aufgelistet wird!!

Oder unter den Augen eines "standfesten" Zeugen eintüten und im JC vor den Augen des Zeugen in deren Briefkasten einwerfen.
Womöglich mit Beweisfoto/-video vom "händie".

Wichtig!: der Widerspruch hat keinerlei aufschiebende Wirkung - wenn ich es recht weiß!

Vermutlich wird auch eine sog. "Zuweisung" (steht dann im Betreff) zu der Maßnahme vom JC kommen.
In der Zuweisung stehen - möglicherweise - ein paar der Details, die Du wie oben angefordert hast.
Auch der Zuweisung förmlich widersprechen.
Insbesondere dann, wenn nicht eine sog. Potential-Analyse vorangegangen ist!
Weitere Begründung: Du willst Deine Zeit für Bewerbungsmaßnahmen (Stellenangebote suchen, Bewerbungen schreiben, ....) selbst einteilen und für Dich sinnvoll nutzen und nicht mit "Einzel- und Gruppengesprächen" verplempern.
Nein, nicht "verplempern" schreiben. vergeuden, verschwenden, ....

Auch dieser Widerspruch gegen die Zuweisung hat keine aufschiebende Wirkung!!
D.h. Du musst am ersten, in der Zuweisung genannten Tag, dort aufkreuzen.
Laß Dir Deine Anwesenheit auf dieser Zuweisung bestätigen!! Oder frag bei anderen TN nach dem Namen, die wirklich bereit und Willens sind, Deine Anwesenheit zu bestätigen.

Jetzt kommt aber der clou!
Man wird Dir dort irgendwelche Papiere zur Unterschrift vorlegen. Hausordnung, Datenschutz, Verpflichtung dies, das, jenes.
Es besteht für Dich
a) keinerlei Verpflichtung, diese Dinger zu unterschreiben - es gibt keinerlei "Kontrahierungszwang", denn Du hast mit dem Maßnahmeverein keinerlei (Vor-)Vertrag. Auch das Argument: Maßnahmeträger ist Erfüllungsgehilfe des JC zieht so nicht.
b) Du hast Anspruch auf eine Kopie all diese Papiere, vom Maßnahmeträger unterzeichnet.
c) niemand kann Dich zwingen, diesen ganzen Wust sofort - und ohne Kopie - zu unterschreiben, bevor Du Dir das alles in Ruhe zu Hause durchgelesen hast!!
Genau letzteres wird der Maßnahmeträger - vermutlich - nicht wollen!!
Weil - möglicherweise - Formulierungen drinnestehen, die im Ernstfall nicht haltbar oder gar rechtswidrig sind!

Es wird hektisch zwischen Maßnahmeträger und JC telefoniert werden.
JC wird Dir mit Sanktion drohen, weil Du Dich weigerst, an der zugewiesenen Maßnahme teilzunehmen, gar Deine Mitwirkung an der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verweigerst!!
Vor einer Sanktion muss eine sog. Anhörung erfolgen, d.h. man wird Dir ein Formular zuschicken, auf dem Du Stellung nehmen sollst.
Das tust Du. Argumente hast Du ja schon.

Sollte ohne Anhörung sanktioniert werden, sofort zum Sozialgericht rennen und eA einreichen.


So, wenn Du jetzt immer noch den Arsch in der Hose hast, das - mit Unterstützung aus diesem Forum und/oder evtl. Tacheles - notfalls Anwalt - durchzuziehen, dann bleibt mir im Moment nur noch Dir Glück und viel Kraft zu wünschen.
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Re: Schwammige EGV

#21

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Re: Schwammige EGV

#22

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Günter
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Re: Schwammige EGV

#23

Beitrag von Günter »

Ich hab die ganze Zeit überlegt, ob es sich lohnt alles genau durchzulesen und zu komentieren.

Ich würde ganz anders vorgehen - ist vermutlich meiner Faulheit geschuldet.

Jetzt überhaupt nicht reagieren, schade um die Tinte, das Porto, Fahrgeld und Zeitaufwand. Irgendwann kommt ein identischer VA. Dann den ganzen Berg an Argumenten auf die abladen.

Warum sollte man denen denn vorher schon die Schwachpunkte aufzeigen?

Die Gegenwehr ist doch viel effektiver wenn die unvorbereitet ins Messer laufen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Schwammige EGV

#24

Beitrag von Olivia »

Das wäre auch eine Variante. Sollte man vorher ein kleines Minimalangebot zur Verhandlung der EGV machen?
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marsupilami
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Re: Schwammige EGV

#25

Beitrag von marsupilami »

Mein Gedanke:
Wenn es zum Äußersten - sprich "Erörterung" bzw. gar Verhandlung vor dem Sozialgericht - kommt, dann kann eLB sagen:
Ich habe mitgewirkt! - ich habe Änderungsvorschläge zur EGV gemacht! - denn es soll ja verhandelt werden!
Ich habe mitgewirkt! - ich habe (mir) unklare Punkte in der EGV angesprochen und somit JC Gelegenheit gegeben zu verbesser, nachzubessern.
Wenn wir - JC, ich, Richter*In hier sitzen müssen, ist das nicht mein Problem!

Ist halt die andere Sichtweise.

Entscheiden darf der Thread-Ersteller.


Nachtrag:
Selbst wenn der Thread-Ersteller seiner Faulheit frönt und jetzt nix macht, wird EGV als VA kommen und eine Zuweisung!
Spätestens jetzt mit der Zuweisung muss er reagieren und widersprechen und den Driß beim Maßnahmeträger abarbeiten wie oben geschrieben.
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