Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
michscha
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Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#1

Beitrag von michscha »

Hallo,

Ich war von 2012 bis Januar 2016 selbtsständig und im Bezug von Alg2.
Durch Krankheit musste ich dies aufgeben und bin nun seit 09/2014 Frührentner. Der Bescheid erging erst jetzt im Dezember und wurde rückwirkend ausgestellt.
Ich habe an das Finazamt Einkommenssteuerschulden von jeweis 1600€ für die Jahre 2014 und 2015.
Für 2015 habe ich 2 EKS mit dem Ergebnis dass ich ca 3000€ an das Jobcenterzurückzahlen muss
in der zweiten Hälfte 2014 sind es nochmal 2100€
wegen der Krankheit habe ich die Steuererklärungen zu spät gemacht, so dass diese erst beide 2016 als Bescheid mit der oben genannten Summe ergangen sind.
Kann dieser Betrag nicht zumindest für das Jahr 2015 in der EKS als Ausgaben berechnet werden damit sich meine Schuld dort veringert, geht das eventuell sogar für 2014?
Ich hatte die Unterlagen mit Steuerbescheid mit eingereicht aber es wurde nicht mitberechnet in der EKS und daraus erging die endgültige Feststzung der Leistung mit Bescheiden nach sehr langer Zeit 2017..
Kann ich noch eine Einrechnung der Einkoommenssteuer nachträglich einfordern , ich weiß es zählt normal das Zuflussprinzipip. Ich war eine Bedarfsgemeinschaft mit Lebensgefährtin und Tochter, muss ich dann nur meinen Regelsatz und den der Tochter zurückzahlen und die Miete und NK ganz oder anteilig oder wie berechnet komplett?
Da meine Rentennachzahlung zuertt mit dem Jobcenter wegen Ansprüche verrechnet wird hätte ich jetzt noch einmal die Möglichkeit bei Neubererchnung die Steuer mit einzubruingen. Davor war ich durch meine Krankheit psycisch so schlecht gestellt dass ich mich nicht schon früher darum kümmern konnte.
Ich hoffe das war in etwa verständlich und bitte um Antworten oder Anregungen.
Vieleicht gibt es ja ähnliche Probleme woanders.

Danke
michscha
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Zuletzt geändert von michscha am Mo 18. Dez 2017, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Olivia
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Re: Einkommenssteuer und EKS

#2

Beitrag von Olivia »

Eventuell kann man da einen Überprüfungsantrag stellen. Da es um einen riesigen Haufen Geld geht, empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes.
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Koelsch
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Re: Einkommenssteuer und EKS

#3

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum

Wenn die Steuerbescheide erst jetzt kürzlich ergangen sind, sehe ich "schwarz". Wid Du schon richtig schreibst, es gilt die heilige Kuh des Zuflussprinzips.

Warum verrechnet JobCenter Rente mit ALG II? Normalerweise ist das doch nicht der Fall.

Und weiter gefragt: Wie sieht die Rente jetzt aus? Ist die bedarfsdeckend, oder brauchst Du aufstockend Grundsicherung?
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#4

Beitrag von michscha »

danke für die schnelle Antworten
ich war im Krankenhaus und konnte nicht antworten.
Rente wird mitverrechnet, nur Pflegegeld darf man komplett behalten, so ist zumindest mein Wissensstand.
Da die Rentenversicherung nicht auszahlt und die Bescheide trotz Datenschutz an die vorherigen Stellen weiterleitet stützt dies.
Meine EU Rente beträgt nur 560€ monatlich netto und der Rest ist Grundsicherung.
das ist noch schlimmer da man unverständlicherweise nur 20% von einem Zuverdienst behalten darf.
Warum das mit den 100€ und darüber 20% hier nicht der Fall ist weiß auch die Sa nicht, anscheinend sei Zuverdienst in der Grundsicherung nicht eingeplant. Was für ein Hohn für Rentner die an die 40 Jahre gearbeitet haben von der kargen Rente nicht leben können und dann noch die Eigeninititive erneut bestraft wird.
ich bekomme die Rente rückwirkend bis 18.8 2014, es wird aber erst mit den Stellen verrechnet ob Ansprüche bestehen.
Ich hoffe damit die Schulöden beim Jobcenter durch die Neuberechnung begleichen zu können.
Wenn Geld übrig bleibt, was ich dann bekommen würde.
Da ich dem Finanzamt ca 3330€ Einkommenssteuer schulde, versuche ich dass es nicht als Einkommen verrechnet wird und ich damit das Finazamt bedienen kann. meint ihr das ist überhaupt in Erwägung zu ziehen?
es sind ja schliesslich keine private Schulden sondern einzig und alleine durch die Selbstständigkeit und Aufgabe der Firma durch meine Erkrankung entstanden.
Ich denke ich werde über Beihilfe nach einem Rechtsanwalt suchen.
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Koelsch
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#5

Beitrag von Koelsch »

Es ist richtig, in der GruSi gibt es den Grundfreibetrag nicht. Die Einkommensberechnung ist da komplett anders als im ALG II.

Zum einen braucht man (meistens) keine EKS, es gilt das im Steuerbescheid ausgewiesene Einkommen.

Von dem werden 30% als Kostenpauschale abgezogen, maximal aber 208 € (bei einem Single) = 50% des Regelsatzes, der Rest wird angerechnet.

Schulden beim Finanzamt - mach dem Finanzamt klar, dass Du GruSi beziehst, daher also bei Dir nix zu holen ist. Und dann schaun mer mal, was das FA sagt - bei Einkommensteuer lassen die manchmal mit sich reden, bei Umsatzsteuer eher nicht.
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#6

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Fr 5. Jan 2018, 17:34Von dem im Steuerbescheid ausgewiesenen Einkommen als Selbständiger werden 30% als Kostenpauschale abgezogen
Wie erfolgt diese Anrechnung? Jahreszahlung nach Steuerbescheid? Was bedeutet Kostenpauschale, können höhere Kosten als 30% nicht geltend gemacht werden?
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Koelsch
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#7

Beitrag von Koelsch »

Doch, höhere Kosten können geltend gemacht werden, dann aber sind wir wieder bei Einzelnachweisen.
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#8

Beitrag von Olivia »

Aha, d.h. bei höheren Kosten bekommt das Grusi-Amt ebenfalls eine Art EKS "verpasst". Und von dem dort ermittelten Gewinn werden dann 70% angerechnet, jedoch 100% über 208 € monatlich, richtig?
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Koelsch
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#9

Beitrag von Koelsch »

Nein, guck mal § 82 Abs. 3 SGB XII, es können "Kosten" abgesetzt werden alles darüber hinas wird angerechnet
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#10

Beitrag von Olivia »

Bedeutet "Einkommen" dort Gewinn oder sind das die Betriebseinnahmen?
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Koelsch
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#11

Beitrag von Koelsch »

Das bedeutet Gewinn
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#12

Beitrag von michscha »

Einkommen ist Gewinn das habe ich kapiert.
Wenn ich 18 Monate meinen Bedarf aus Selbsständigkeit und EU Rente für die BG selbst finanziert habe und eine Rückzahlung bekommen würde abzüglich aller Forderungen und Leistungen des Jobcenter könnte ich dann sagen wir spezielle Kosten hinsichtlich der Einkommenssteuer geltend machen. Umsatzsteuer habe ich alles bezahlt ist ja nur ein Durchlaufposten und da werden sie richtig biestig beim Fa.
Wenn das Geld auf mein Konto überwiesen und dort gepfändet wird vom Fa ist es trotzdem Einkommen?
Dem Fa ist klar das nichts zu holen ist der Vollstreckungsbeamte war sogar richtig nett.
Danke für alle bisherigen Infos Koelsch.
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Koelsch
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#13

Beitrag von Koelsch »

Das Verfahren mit der verspätet eingehenden Rente ist vermutlich:

Zunächst einmal verrechnet GruSi-Amt mit der Rentenversicherung (§ 102 ff SGB X) und nur ein eventueller Rentenüberschuss würde Dir dann tatsächlich auf's Konto kommen.
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#14

Beitrag von tigerlaw »

Das wird Monat für Monat separat mit den jeweiligen Leistungsträgern abgeglichen.

Da Du aber aufstockende GruSi erhältst, ist die Rente vermutlich sowieso niedriger als die früheren Unterstützungsleistungen, so dass die Nachzahlung komplett an die anderen Träger gehen dürfte.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#15

Beitrag von michscha »

danke für die bisherigen Antworten, brauche bitte dringend einen Ratschlag
habe heute den Bescheid bekommen dass von der Rentennachzahlung xxxx € für mich übrig bleiben nachdem Jobcenter und Grusi ihre Ansprüche geltend gemacht haben.
Jetzt habe ich kurzfristig folgendes Problem.
Wenn das geld auf mein Konto ausbezahlt und komplett vom finanzamt gepfändet wird , hätte dann nur noch sehr geringe Restschuld, würde es mir trotzdem als Einkommen berechnet ?
Habe ein P konto und so quasi alles getan um eine Pfändung meinerseits abzuwenden, Ratenzahlungen sind mir ja nicht möglich.
Was recherchiert habe ist diesdie Grundvoraussetzung fürden Status als Nichtanrechnung bei Einkommen.
Sonst müsste ich mich mit dem Rententräger in Verbindung setzen dass die Auszahlung bis zur Klärung aufgeschoben wird.
So hätte ich die Schulden beim Finanzamt und auch die Kontopfändung weg.
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#16

Beitrag von Olivia »

Da die Pfändung direkt vom Konto stattfindet und nicht von Dir rückgängig gemacht werden kann, da dies der Pfändung zuwider laufen würde, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Geld als bereites Mittel angerechnet werden kann.
michscha
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#17

Beitrag von michscha »

Ich hoffe es mal, aber sehe das auch so.
Ist alllerdings Auslegungssache da auch eine Schuldentilgung Geldzuwachs und geldwerter Vorteil sprich quasi als Einkommen eingestuft werden könnte.
Dem widerspricht dass es sich um Einkommenssteuerschuld handelt und die unverschuldet weil bei Bezug von Alg2 keine Rücklagen für Steuern gebildet werden können.
Außerdem bleibt das Geld dann beim Staat was vielleicht ein bisschen weit hergeholt ist aber es zumindest nicht für gewöhnliche private zivilrechtliche Schulden verwandt wird .
Bis jetzt sehen das 3 Leute so, vielleicht gibt es noch weitere Anregungen.
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#18

Beitrag von marsupilami »

michscha hat geschrieben: Fr 19. Jan 2018, 22:44 Ich hoffe es mal, aber sehe das auch so.
Ist alllerdings Auslegungssache da auch eine Schuldentilgung Geldzuwachs und geldwerter Vorteil sprich quasi als Einkommen eingestuft werden könnte.
Kannst Du mit weniger Schulden mehr Brötchen kaufen?

Es sind keine "bereiten Mittel".
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#19

Beitrag von michscha »

weißt du das sicher?
Laut den Urteile der SG sind dort gerade die 2 Meiningen vertreten wobei
es leider meist als Einkommen angerechnet wird.
da ich gegen eine staatliche Pfändung des Finanzamt nichts unternehmen kann und wegen
schon oben Erwähntem sehe ich etwas positiver entgegen.
Allerdings kann mit dem Gleichstellungsprinzip dagegen argumentiert werden das Schulden einfach nur solche sind, egal aus was resultierend.
Wenn etwas durch die Gesetze oder Rechtssprechung nicht klar geregelt ist wird es immer kontoverse
Urteile oder Beschlüsse geben.
Werde Bescheid geben was rauskommt
Vielleicht hat jemand schon Erfshrung mit dem Thema Pfändungen
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#20

Beitrag von tigerlaw »

"Bereite Mittel" können auch vorliegen, wenn man vor deren Zufluss bereits darüber verfügt hat:

aus Juris-PK, Rn 26.1 zu § 11 SGB II:
Keine Frage nach fehlenden bereiten Mittel soll sich stellen, wenn über zu beanspruchendes Einkommen schon im Vorhinein eine bestimmte Verwendungsentscheidung getroffen wird, z.B. die Rückführung eines Darlehens, und es dadurch zu keiner tatsächlichen Auszahlung der Einkünfte kommt; eine solche Entscheidung sei grundsätzlich nicht anders zu bewerten als jede andere Entscheidung über die zur Verfügung stehenden Mittel (so BSG v. 24.05.2017 - B 14 AS 32/16 R). Gleichwohl hat das BSG sein Ergebnis im Hinblick auf das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nur wegen eines zu höheren Leistungen führenden Erwerbstätigenfreibetrags für gerechtfertigt gehalten.
--> Als Gegenargument: Eine Pfändung ist gerade keine "freiwillige" Verfügung, als sind die weggepfändeten Beträge nicht als Einkommen anzusehen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#21

Beitrag von Koelsch »

Genau da sehe ich den Knackpunkt:

Wenn ich "sage" - das Geld geht an Gläubiger XY, dann verfüge ich über das Geld. Wenn Gläubiger XY aber pfändet, dann ist das eben nicht mehr meine Verfügung
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#22

Beitrag von tigerlaw »

:jojo: :jojo: :jojo:
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#23

Beitrag von michscha »

es ist leider eingetreten dass mir die Geldleistungen an Grusi eingestellt worden sind.
Für den Monat Februar beträgt die Auszahlung 0€.
Was mit der restlichen Zeit des Bewilligungszeitraum März rund April ist, geht aus dem Schreiben nicht hervor.
Normal müsste doch das Einkommen auf die Monate verteilt sein
Ich hätte aber gegen die Pfändung sowieso nichts mehr unternehmen können da mir das Geld schon am Montag auf dem Konto verbucht worden ist und ich postalisch erst am Freitag davon erfahren habe.
Es wird auch nochmal darauf hingewiesen dass die Bewilligung von Renten und einmalige Zahlungen mit dem guten alten Zuflussprinzip berechnet werden.
Wenn es mir letztendlich doch als Einkommen berechnet wird hat man nicht einen Freibetrag der 2015 2600€ betragen hat?
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#24

Beitrag von Koelsch »

Widerspruch gegen den Bescheid, ist ja klar.

Was soll das mit Vermögensfreibetrag zu tun haben, es ist Geld geflossen und das sehen die als Einkommen an. Und Du hast Recht, wenn das Einkommen höher ist als die monatliche GruSi-Leistung, dann ist auf 6 Monate zu verteilen - § 82 Abs. 7 SGB XII
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Re: Kann später ergangenener Einkommenssteuerbescheid für die Zeit nachträglich in der EKS als Ausgaben berecnet werden

#25

Beitrag von tigerlaw »

Aber bei GruSi / Sozialhilfe haben wir keinen BWZ, jeder Monat ist ein eigener "BWZ", es wird nur stillschweigend Monat für Monat "prolongiert" --> In dem einen Monat mag - wenn es denn Zufluss ist - der Bedarf gedeckt sein, so dass keine Bedürftigkeit gegeben ist. Im nächsten Monat ist es aber bereits Vermögen, und die Freibeträge dort sind seit einem Jahr etwas größer geworden (wenn auch nicht im selben Maße wie bei SGB II).
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