Zahlung erfolgt auf Grund eA

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Zahlung erfolgt auf Grund eA

#1

Beitrag von Koelsch »

Isch han do ene Briefchen krijje un han dann begonnen, dorüvver zo simmeleere:

Es geht um den Räumungsklagefall 1

Bild

JC zahlt also hier auf Grund eines SG-Beschlusses. So weit ich mich erinnere, wurde nur einstweiliger Rechtsschutz beantragt und nicht gleichzeitig Klage erhoben = es gibt gar kein Hauptsacheverfahren. Es gibt auch keinen Bescheid - den nämlich hatten wir bei dem Termin, der Auslöser dieses Schreibens war, angemahnt.

OK, also vorläufiger kein Bescheid, über den WBA wurde also nicht entschieden, irgendwann Ende März ist der beantragte BWZ abgelaufen. Was dann?
  • Normal aEKS einreichen? Warum, es gibt ja keinen Bescheid für diesen BWZ
  • Erneuten WBA für den BWZ ab April, oder Neuantrag, weil für den vorherigen BWZ ja kein Bescheid?
  • Kann JC dann überhaupt eine aEKS verlangen, das geht doch laut § 41a SGB II nur nachdem zunächst ein vorläufiger Bescheid etreilt wurde. An dem fehlt's aber.
Hintergrund: Die vom SG bewilligte Zahlung basiert auf der mit dem WBA vorgelegten vEKS, die wiederum basiert auf der aEKS für den vorherigen BWZ April - September/17.
Diese wurde schon aus züschologischen GRünden so erstellt, dass dem JC Erfolgserlebnisse garantiert sind, wenn's Papier mit € war, dann isses in der aEKS, der BigMac genauso wie der Besuch im Solarium :unschuld:
Will sagen, es ist angesichts dieser Fakten nicht völlig auszuschließen, dass der vom SG bewilligte Betrag etwas zu hoch ist, sinbesondere, ich schäme mich deswegen ja auch :jojo: :jojo: , mir bei der Berechnung auch noch ein Rechenfehler zu Gunsten eLB unerlaufen ist, den SG nicht erkannt hat - immerhin knapp € 100 / Monat.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#2

Beitrag von kleinchaos »

Wenns doch aber gar keinen Bescheid gibt, wohl aber einen Beschluss, wie will das JC dann zurückfordern?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#3

Beitrag von Koelsch »

Hach, verrätst Du meine Hintergedanken :zwinker:
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kleinchaos
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#4

Beitrag von kleinchaos »

Niemals! Ich stell mir nur manchmal so Fragen. In meinem linksgrünversifften weiblichen Spatzenhirn ist eh nicht viel Platz, da passen nur so kleine dumme Fragen rein
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marsupilami
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#5

Beitrag von marsupilami »

Hä?

Aufgrund der eingestellten Kopie aus dem JC-Schreiben dachte ich eher an fehlgeleitete Zahlungen des JC!
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#6

Beitrag von Koelsch »

Ja, es gab auch eine fehlgeleitete Zahlung des JC - eLB hat bis heute für den bewilligten Zeitraum 1.4. bis 30.9. keinen Cent bekommen weil Fehlleitung. JC wurde etliche Male darauf hingewiesen, Reaktion bis auf dieses Schreiben, keine.

Der nächste Schritt war dann eben, es erfolgte trotz WBA im Oktober eben auch keinerlei Zahlung und auch kein Bescheid, darauf eA mit vollem Erfolg. Seit dem kommt das per SG Beschluss bewilligte Geld, allerdings auch erst, nachdem über Anwalt (gebürhendpflichtig) Zwangsvollstreckung angekündigt wurde. Anwaltsgebühren dafür sind vom JC anstandslos gezahlt worden.

Der Beschluss des SG lautet:

Bild

Im Gespräch, dass dem in #1 gezeigten Schreiben zu Grunde liegt, haben wir darauf hingewiesen, dass für den Zeitraum ab 1.10. bisher kein Bescheid vorliegt. Und darauf meint JC anscheinend, braucht es auch nicht, es gibt ja SG-Beschluss. Daher dann meine und kc's Gedanken.
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Günter
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#7

Beitrag von Günter »

Nun ja, seinen SG Beschluss kann das JC nicht nachträglich per Bescheid verändern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#8

Beitrag von Koelsch »

Trotzdem aber müsste ein Bescheid ergehen. Hab ich schon durch:

Widerspruch plus sofort eA. eA ergeht zu Ungunsten eLB, kein Widerspruchsbescheid. Nach 3 Monaten Untätigkeitsklage, weil kein Widerspruchsbescheid, Bescheid kommt und dagegen dann Klage, deren Ergebnis ich nicht mehr weiß, ich meine aber teilweise erfolgreich.
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Olivia
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#9

Beitrag von Olivia »

Wo ist denn die fehlgeleitete Zahlung hin verschwunden? :verwirrt:

Das JC meint doch, dass es das Geld abgesendet habe.
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Koelsch
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#10

Beitrag von Koelsch »

Das ist wieder zurück an's JC, JC hielt es aber natürlich nicht für nötig, eLB davon in Kenntnis zu setzen, oder trotz Aufforderung auf die richtige IBAN zu senden.
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#11

Beitrag von Olivia »

:arge:
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#12

Beitrag von Koelsch »

Das ist kein Beinbruch, der ALG II Anspruch war ja auf "üppige" € 1,99/Monat festgesetzt im Bescheid
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tigerlaw
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#13

Beitrag von tigerlaw »

Was ganz anderes (gestern abend hatte ich mit Kölsch noch über den Fall telefoniert): Leider hat das SG (wenn denn das JC insoweit richtig zitiert hat) auch das Wort "vorläufig" mit in den Beschlusstenor aufgenommen, und damit dürte feststehen, dass die eLB doch eine eEKS einreichen sollte. Ich weiß nicht, ob die Aufforderung des JC bereits ergangen ist: Aber auch ohne eine solche kann man ja die aEKS schon so weit vorbereiten, dass sie dann binnen weniger Tage eingereicht werden kann.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#14

Beitrag von Koelsch »

Damit dürfte aber trotzdem kein vorläufiger Bescheid ergangen sein, es gibt also nichts, was durch aEKS "geändert" werden könnte.
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#15

Beitrag von Koelsch »

...und selbst wenn aEKS erforderlich ist, so bietet dieses vom JC durch Nichterteilung des Bescheids entstehende Kuddelmuddel zahlreiche Möglichkeiten, einen endgültigen Bescheid und eine Rückforderung nach hinten zu schieben :unschuld: :unschuld:
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#16

Beitrag von tigerlaw »

Das ist natürlich auch wieder richtig ... :zwinker: :zwinker: :zwinker: :zwinker:
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#17

Beitrag von Koelsch »

Hier mal zur Bemeckerung mein sehr freundliches Antwortschreiben ans JC, in dem ich beiläufig klarstelle, dass die laufenden Zahlungen eben nicht auf Grund eines Bescheid erfolgen :unschuld:
2018_01_12 Antwort auf JC Schreiben v. 28.12.2017_ano.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#18

Beitrag von marsupilami »

Klarnamen von Anwalt und Versicherung rausnehmen!!
Rest muss ich noch durchkukken und dann hirnen.
Signatur?
Muss das sein?
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marsupilami
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#19

Beitrag von marsupilami »

So in etwa:
2018_01_12 Antwort auf JC Schreiben v. 28.12.2017_ano V_m.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Zahlung erfolgt auf Grund eA

#20

Beitrag von Koelsch »

Merci - nur wir wollen ja keinen Bescheid. Der wäre nämlich dann Basis für das Anfordern der aEKS. Aber ohne vorläufigem Bescheid keine aEKS. Zumindest wird man für geraume Zeit den § 41a Abs. 3 SGB II so interpretieren können. :unschuld:

Ansonsten wird's eingebaut, danke.
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