Antrag ALG II bei Erkrankung
Re: Antrag ALG II bei Erkrankung
Gewonnen! JC hat eingelenkt!
- marsupilami
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung
So der Fall geht weiter!
Leider hat das JC mit dem Argument "der eLB ist ja krank, ist noch im Krankenhaus, also bewilligen wir nur bis Mitte Januar (weniger als die 12 Monate), weil wir vermuten, das eLB länger krank ist und wir dann raus sind." Widerspruch wurde erstellt, Ablehnender Widerspruchsbescheid wurde leider auch schon erstellt. Auf WBA (der eLB ist wohnungslos und schlüpfte bei der Familie unter) mit Angabe "stellt euch drauf ein, der eLB sucht ne Wohnung" erfolgte Aufforderung zur Mitwirkung, es könne nicht bewilligt werden, da er noch keine Wohnung hat.
eLB ist nun entlassen worden aus dem Krankenhaus.
Kann man einen eA mit einer Klage kombinieren?
Möglichkeiten:
- gegen den Ablehnungsbescheid Klage erheben, da die Vorraussetzungen nicht mehr vorliegen (krank im KH)
- eA gegen "Aufforderung zur Mitwirkung sollen bescheiden und gut ist"
Leider hat das JC mit dem Argument "der eLB ist ja krank, ist noch im Krankenhaus, also bewilligen wir nur bis Mitte Januar (weniger als die 12 Monate), weil wir vermuten, das eLB länger krank ist und wir dann raus sind." Widerspruch wurde erstellt, Ablehnender Widerspruchsbescheid wurde leider auch schon erstellt. Auf WBA (der eLB ist wohnungslos und schlüpfte bei der Familie unter) mit Angabe "stellt euch drauf ein, der eLB sucht ne Wohnung" erfolgte Aufforderung zur Mitwirkung, es könne nicht bewilligt werden, da er noch keine Wohnung hat.
eLB ist nun entlassen worden aus dem Krankenhaus.
Kann man einen eA mit einer Klage kombinieren?
Möglichkeiten:
- gegen den Ablehnungsbescheid Klage erheben, da die Vorraussetzungen nicht mehr vorliegen (krank im KH)
- eA gegen "Aufforderung zur Mitwirkung sollen bescheiden und gut ist"
Re: Antrag ALG II bei Erkrankung
Ich würde wie folgt begründen
Der eHB hat am .... den folgenden Antrag auf gesetzlich zustehende Leistungen gestellt.
Daraufhin hat das JC die folgenden Bescheide erstellt.
Das Gericht möge entscheiden, dass diese Bescheide rechtswidrig sind und die folgenden leistungen bewilligen
Ab ..... Regelsatz in Höhe von
zuzüglich KdU (Untermietvertrag von der Sippe)
Der eHB hat am .... den folgenden Antrag auf gesetzlich zustehende Leistungen gestellt.
Daraufhin hat das JC die folgenden Bescheide erstellt.
Das Gericht möge entscheiden, dass diese Bescheide rechtswidrig sind und die folgenden leistungen bewilligen
Ab ..... Regelsatz in Höhe von
zuzüglich KdU (Untermietvertrag von der Sippe)
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung
Sehe ich auch so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung
Dann ist es aber nur eine "normale" Klage (und dauert Ewigkeiten) und der eLB steht ohne Geld da.
Es bestehen ja verschiedene "Stränge"
- JC bewilligt nur 4 Monate, da Annahme weiterhin krank. Widerspruch, Widerspruch abgelehnt -> Möglichkeit dazu eine Klage einzureichen (dann würde ja 12 Monate zu bewilligen sein, da Entlassung aus KH
- vorsorglich WBA vor Ablauf der 4 Monate gestellt. JC meint kann nicht entscheiden, da Angaben zur Wohnung fehlen. Hier wäre ja dann ein eA möglich
verzwickte Lage ist das.
Es bestehen ja verschiedene "Stränge"
- JC bewilligt nur 4 Monate, da Annahme weiterhin krank. Widerspruch, Widerspruch abgelehnt -> Möglichkeit dazu eine Klage einzureichen (dann würde ja 12 Monate zu bewilligen sein, da Entlassung aus KH
- vorsorglich WBA vor Ablauf der 4 Monate gestellt. JC meint kann nicht entscheiden, da Angaben zur Wohnung fehlen. Hier wäre ja dann ein eA möglich
verzwickte Lage ist das.
Re: Antrag ALG II bei Erkrankung
Die Ablehnung des Anspruchs mit der Begründung eHB ist länger krank ist rechtswidrig, da dem SB die medizinische Kompetenz fehlt, solche Prognosen zu stellen.
eA weil Konto leer. Geht leider nicht rückwirkend, das geht nur per normaler klage, aber wenn eA positiv entschieden ist, dann werden die auch rückwirkend ab Antragsstellung zahlen.
eA weil Konto leer. Geht leider nicht rückwirkend, das geht nur per normaler klage, aber wenn eA positiv entschieden ist, dann werden die auch rückwirkend ab Antragsstellung zahlen.
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