P-Konto
Re: P-Konto
tut mir leid, aber ich hatte solche Angst vorm Arzt, dass ich nicht richtig denken konnte.
Ich hätte die Frage aber auch morgen oder später stellen können.
Ich hätte die Frage aber auch morgen oder später stellen können.
Re: P-Konto
Hast Du die Antwort denn jetzt verstanden?
- kleinchaos
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Re: P-Konto
Oli, sie kann doch nicht lesen, schrieb sie. Du musst es ihr schon vorlesen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: P-Konto
das wäre natürlich noch besser
ich versuchs mal
z.B.
Januar: Regelsatz = 788,50 Euro und davon 200.- Euro übrig (wow)
Februar: Regelsatz = 788,50 Euro und die 200.- Euro übrig = 988,50 Euro. Darf ich so lassen und brauch sie in dem Monat auch nicht ausgeben, weil Pfändungsgrenze nicht erreicht.
März: Regelsatz = 788,50 Euro und die 200.- Euro übrig... muss ich nun zügig verbrauchen.
Heißt verbrauchen auch, dass ich das Geld vom Konto abhebe?
ich versuchs mal
z.B.
Januar: Regelsatz = 788,50 Euro und davon 200.- Euro übrig (wow)
Februar: Regelsatz = 788,50 Euro und die 200.- Euro übrig = 988,50 Euro. Darf ich so lassen und brauch sie in dem Monat auch nicht ausgeben, weil Pfändungsgrenze nicht erreicht.
März: Regelsatz = 788,50 Euro und die 200.- Euro übrig... muss ich nun zügig verbrauchen.
Heißt verbrauchen auch, dass ich das Geld vom Konto abhebe?
Re: P-Konto
Ja, und wenn Du es nur in den Sparstrumpf unter dem Kopfkissen legst. Hauptsache, das Konto ist entsprechend leerer!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- angel6364
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Re: P-Konto
Du hast es noch nicht verstanden.
Du darfst für den nächsten Monat etwas ansparen.
Länger als bis Ende des nächsten Monats allerdings nicht!
Ich nehme jetzt der Einfachheit halber fiktive Beträge, hübsch rund.
Annahme: Pfändungsfreibetrag 1000 €
(Ja, ich weiß, es sind 1133,80 €, ich vereinfache)
Juli: Du hast 900 € Gutschriften auf dem Konto, ganz egal, ob Alg II, Lohn, Krankengeld, Verkaufserlöse von Ebay oder sonst was. Nix wird von der Bank ausgekehrt, weil das innerhalb des Pfändungsfreibetrages liegt, alles paletti.
Am 31. Juli sind noch 400 € übrig, weil Du sparsam warst.
Das Geld lässt Du auf dem Konto, weil am 1. August die Miete abgebucht wird. Die beträgt 300 €.
Nun kommen im Lauf des Monats August wieder 900 € Gutschriften aufs Konto.
Da einige Geräte kaputt gegangen sind, gibst Du alles aus.
Insgesamt hast Du diesen Monat also 1300 € ausgegeben, die auch auf dem Konto waren, davon 400 € vom Juli.
300 € mehr als die Pfändungsgrenze! Und das geht!
Jetzt das zweite Beispiel, um Dir das mit dem nächsten bzw. übernächsten Monat zu erklären.
Die gleiche Ausgangslage wie oben: Juli, 900 € Gutschrift, 400 € übrig.
Aber nun nehmen wir mal an, Du bist diesen August nicht zu Hause, sondern irgendwo eingeladen. Dir entstehen also keinerlei Kosten für irgendwas. Die Miete in Höhe von 300 € wird abgebucht wie im Beispiel oben. Auch hier kommen im August 900 € Gutschriften. Die hebst Du aber nicht ab. So hast Du am 31. August sowohl die 900 € aktuelle Gutschriften auf dem Konto als auch die 100 € Rest vom Übertrag vom Juli (die Miete betrug ja nur 300 €).
Die Bank wird am 1. September die 100 € an Deine Gläubiger auskehren, denn die stammen vom Juli - und das geht nicht. Obwohl der übrig gebliebene Gesamtbetrag ja genau der Pfändungsgrenze entsprechen würde!
Ansparen geht nur bis zum Folgemonat!
Du musst Übertrag vom Vormonat im Folgemonat ganz ausgeben.
Wenn Du Dir das weiter überlegst, kommst Du vielleicht von selbst auf die maximale Ansparhöhe: Bei meinem Beispiel 1800 €, nämlich alle Gutschriften vom Vormonat und alle vom laufenden, sofern sie jeden Monat innerhalb des Pfändungsfreibetrags liegen.
Keine Ahnung, ob Du es jetzt verstanden hast oder ob ichs zu kompliziert geschrieben hab, aber ich muss jetzt los, meine Tochter abholen.
Du darfst für den nächsten Monat etwas ansparen.
Länger als bis Ende des nächsten Monats allerdings nicht!
Ich nehme jetzt der Einfachheit halber fiktive Beträge, hübsch rund.
Annahme: Pfändungsfreibetrag 1000 €
(Ja, ich weiß, es sind 1133,80 €, ich vereinfache)
Juli: Du hast 900 € Gutschriften auf dem Konto, ganz egal, ob Alg II, Lohn, Krankengeld, Verkaufserlöse von Ebay oder sonst was. Nix wird von der Bank ausgekehrt, weil das innerhalb des Pfändungsfreibetrages liegt, alles paletti.
Am 31. Juli sind noch 400 € übrig, weil Du sparsam warst.
Das Geld lässt Du auf dem Konto, weil am 1. August die Miete abgebucht wird. Die beträgt 300 €.
Nun kommen im Lauf des Monats August wieder 900 € Gutschriften aufs Konto.
Da einige Geräte kaputt gegangen sind, gibst Du alles aus.
Insgesamt hast Du diesen Monat also 1300 € ausgegeben, die auch auf dem Konto waren, davon 400 € vom Juli.
300 € mehr als die Pfändungsgrenze! Und das geht!
Jetzt das zweite Beispiel, um Dir das mit dem nächsten bzw. übernächsten Monat zu erklären.
Die gleiche Ausgangslage wie oben: Juli, 900 € Gutschrift, 400 € übrig.
Aber nun nehmen wir mal an, Du bist diesen August nicht zu Hause, sondern irgendwo eingeladen. Dir entstehen also keinerlei Kosten für irgendwas. Die Miete in Höhe von 300 € wird abgebucht wie im Beispiel oben. Auch hier kommen im August 900 € Gutschriften. Die hebst Du aber nicht ab. So hast Du am 31. August sowohl die 900 € aktuelle Gutschriften auf dem Konto als auch die 100 € Rest vom Übertrag vom Juli (die Miete betrug ja nur 300 €).
Die Bank wird am 1. September die 100 € an Deine Gläubiger auskehren, denn die stammen vom Juli - und das geht nicht. Obwohl der übrig gebliebene Gesamtbetrag ja genau der Pfändungsgrenze entsprechen würde!
Ansparen geht nur bis zum Folgemonat!
Du musst Übertrag vom Vormonat im Folgemonat ganz ausgeben.
Wenn Du Dir das weiter überlegst, kommst Du vielleicht von selbst auf die maximale Ansparhöhe: Bei meinem Beispiel 1800 €, nämlich alle Gutschriften vom Vormonat und alle vom laufenden, sofern sie jeden Monat innerhalb des Pfändungsfreibetrags liegen.
Keine Ahnung, ob Du es jetzt verstanden hast oder ob ichs zu kompliziert geschrieben hab, aber ich muss jetzt los, meine Tochter abholen.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: P-Konto
Danke Angel für deine Geduld
Ich habs kapiert - dann wäre bei meinem Beispiel oben schon der Februar dran, in dem ich die 200.- ausgeben müßte.
Und der Zeitfaktor ist der gleiche - also im nächsten Monat alles ausgeben - beim Überschreiten der Pfändungsgrenze, die ich aber für diesen einen Monat haben durfte.
Ich habs kapiert - dann wäre bei meinem Beispiel oben schon der Februar dran, in dem ich die 200.- ausgeben müßte.
Und der Zeitfaktor ist der gleiche - also im nächsten Monat alles ausgeben - beim Überschreiten der Pfändungsgrenze, die ich aber für diesen einen Monat haben durfte.
Re: P-Konto
so seh ich das
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: P-Konto
Ich habs kapiert
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
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- angel6364
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Re: P-Konto
Richtig, Du müsstest im Februar mindestens 200 € ausgeben.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- marsupilami
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Re: P-Konto
Oder Ingwerstäbchen mit Schoko.
Re: P-Konto
Letzeres latürlich.
Re: P-Konto
Für die Katzen? Die fressen sowas?
Re: P-Konto
Viel wichtiger als die Schokolade vom Ingwer zu kratzen ist es das Konto jeden Monat bis zum letzten Cent leer zu räumen.
Nur so kannst du wirksam verhindern, dass deine Gläubiger und die Bank rumtricksen.
Schon Lattenjupp sagte: "Und führe sie nicht in Versuchung, denn dein ist die Rente und die GruSi, die Gläubiger gehen leer aus."
Oder so ähnlich.
Nur so kannst du wirksam verhindern, dass deine Gläubiger und die Bank rumtricksen.
Schon Lattenjupp sagte: "Und führe sie nicht in Versuchung, denn dein ist die Rente und die GruSi, die Gläubiger gehen leer aus."
Oder so ähnlich.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- angel6364
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Re: P-Konto
Kann man machen, keine Frage.
Nur - Alg II kommt am Monatsletzten. Was ist, wenn man nicht in der Lage ist, grad an dem Tag auf die Bank zu gehen und das Geld alles abzuheben? Unverhofft kommt oft, ich bin auch schon des Öfteren überraschend schnell im Krankenhaus gelandet oder oder auch einfach nur mit der früher bei mir obligatorischen Keramiksucht zu Hause gefangen gewesen.
Dann sollte man über diese Dinge Bescheid wissen, um Schäden zu vermeiden.
Nur - Alg II kommt am Monatsletzten. Was ist, wenn man nicht in der Lage ist, grad an dem Tag auf die Bank zu gehen und das Geld alles abzuheben? Unverhofft kommt oft, ich bin auch schon des Öfteren überraschend schnell im Krankenhaus gelandet oder oder auch einfach nur mit der früher bei mir obligatorischen Keramiksucht zu Hause gefangen gewesen.
Dann sollte man über diese Dinge Bescheid wissen, um Schäden zu vermeiden.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: P-Konto
Neuer Pfändungsfreibetrag ab Juli 2017: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... t-2017.php
Re: P-Konto
Sparkassen dürfen keine 7 € / Monat für P-Konto verlangen!
Der BGH hat am 12.09.2017 (XI ZR 590/15) u.a. entschieden, dass diese Klausel der Inhaltskontrolle unterliege, weil sie für die Führung des Pfändungsschutzkontos ein Entgelt i.H.v. 7 Euro vorsehe, das nach den Vorgaben der Senatsurteile vom 13.11.2012 (XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12) eine kontrollfähige Preisnebenabrede darstelle.
Ebenfalls sei die Berechnung von 5 € "Benachrichtigungsentgelt" für geplatzte Abbuchungen und Daueraufträge unangemessen hoch.
Der BGH hat am 12.09.2017 (XI ZR 590/15) u.a. entschieden, dass diese Klausel der Inhaltskontrolle unterliege, weil sie für die Führung des Pfändungsschutzkontos ein Entgelt i.H.v. 7 Euro vorsehe, das nach den Vorgaben der Senatsurteile vom 13.11.2012 (XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12) eine kontrollfähige Preisnebenabrede darstelle.
Ebenfalls sei die Berechnung von 5 € "Benachrichtigungsentgelt" für geplatzte Abbuchungen und Daueraufträge unangemessen hoch.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: P-Konto
Ich hol den Thread mal wieder hoch ...
Was ist den, wenn eine Sparkasse trotzdem einen kleinen Überhang aus dem ALGII pfändet? Die pfänden als öffentliche Anstalt, es gibt kein AG Beschluss.Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aber am 4. Dezember 2014 (Az. IX ZR 115/14) entschieden, dass auch in solchen Konstellationen, in denen das Geld am Monatsende für den nächsten Monat auf dem Konto eingeht, das Ansparen möglich sein soll.
Re: P-Konto
Ich denke, dann kann man der Spasskasse heftig dahin treten, wo's weh tut.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: P-Konto
Dürfen die den einfach so pfänden (gerade geggooglet, ja dürfen sie da öffentlich-rechtlich)?
Formulierungsbeispiele für den Tritt? :-)
Also Einfach Mahnung mit Fristsetzung würde reichen!?
Re: P-Konto
Ich denke ja - die dürfen meines Wissens nicht einfach pfänden, die haben nicht mehr Rechte als die Abzockbank GmbH & Co. KG auch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: P-Konto
Ne, Sparkasse ist doch öffentlich-rechtlich, oder irre ich?
https://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4n ... sbeschlussIm öffentlichen Recht können Behörden für öffentlich-rechtliche Forderungen Pfändungs- und Einziehungsverfügungen selbst, d. h. ohne Anrufung des Gerichts erlassen.
Re: P-Konto
Ja, aber das gilt m.E. für z.B. Finanzamt etc. Die Spasskasse ist keine Behörde
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.