Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Hallo Leute,
bei der Abgabe meines Antrages auf ALG II wurde mir heute mitgeteilt, dass ich für den laufenden Monat Januar vorraussichtlich keine Leistungen bekommen werde, weil mein letztes Gehalt vom Dezember erst zwischen dem 15. und 20.Januar überwiesen wird (Aussage des SB: "Einkommenszufluss im Monat der Antragstellung"). Hätte ich mein Dezembergehalt Ende Dezember bekommen, hätte ich Anspruch auf ALG II ab Januar.
Ich habe bis Ende Dezember in einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet und mein Gehalt wurde immer erst um Mitte des nachfolgenden Monats überwiesen (Eigentlich bei allen Zeitarbeitsfirmen so üblich).
Ist dass tatsächlich vom Gesetzgeber so geregelt ? Ich kann dass nicht nachvollziehen, weil es eine Benachteiligung aller Beschäftigten über Zeitarbeitsfirmen wäre, die ihr Gehalt erst im nachfolgenden Monat bekommen, gegenüber festangestellten Beschäftigten, die ihr Gehalt pünktlich am Monatsende bekommen.
bei der Abgabe meines Antrages auf ALG II wurde mir heute mitgeteilt, dass ich für den laufenden Monat Januar vorraussichtlich keine Leistungen bekommen werde, weil mein letztes Gehalt vom Dezember erst zwischen dem 15. und 20.Januar überwiesen wird (Aussage des SB: "Einkommenszufluss im Monat der Antragstellung"). Hätte ich mein Dezembergehalt Ende Dezember bekommen, hätte ich Anspruch auf ALG II ab Januar.
Ich habe bis Ende Dezember in einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet und mein Gehalt wurde immer erst um Mitte des nachfolgenden Monats überwiesen (Eigentlich bei allen Zeitarbeitsfirmen so üblich).
Ist dass tatsächlich vom Gesetzgeber so geregelt ? Ich kann dass nicht nachvollziehen, weil es eine Benachteiligung aller Beschäftigten über Zeitarbeitsfirmen wäre, die ihr Gehalt erst im nachfolgenden Monat bekommen, gegenüber festangestellten Beschäftigten, die ihr Gehalt pünktlich am Monatsende bekommen.
Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Leider ja, das ist das sogenannte Zuflussprinzip. Weise aber das JC darauf hin, dass es bei seiner "Betrachtung" gefälligst zu berücksichtigen hat, dass Du dann für Januar aus Deiner Tasche Krankenversicherung zahlen musst. Damit aber könnte evtl. dann doch ein Anspruch gegeben sein. Der Krankenkassenabzug in Deinem Dezembergehalt ist für Dezember gewesen, nicht für Januar.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Wenn der Zahlungsturnus bei der ZAF gleich geblieben war, so sollte sich der letzte Zahlungsmonat mit ALG II aber auch schon bereits im ersten Monat befunden haben, in dem schon voll gearbeitet wurde. Beispiel: Antritt der Arbeit bei der ZAF am 1.8.2017, erste Gehaltszahlung Mitte September. Für August 2017 müsste es auf jeden Fall noch eine volle ALG II-Zahlung gegeben haben. War das so gewesen?
Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Ja, dass war so. Beginn der Beschäftigung 15. Mai 2017. Für den Mai noch vollen Bezug von ALG II erhalten. So gesehen ist es jetzt für mich nachvollziehbar. Danke für die Erklärung.
- marsupilami
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Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Es geht nicht um das ALG im August letzten Jahres, das ist Schnee von gestern.
Es geht um ALG II jetzt, also Januar 2018.
Er ist zwar anspruchsberechtigt - weil kein Job, arbeitssuchend, arbeitsfähig, Ü15 - darf also überhaupt arbeiten, Antrag im Jänner gestellt, usw., usw., - somit stehen Leistungen ab Jänner zu.
Nur wird eben wg. des Zuflussprinzips das Geld, das da im Januar eintrudelt, angerechnet.
Egal ob das eine Erbschaft ist, Kapitaleinkünfte (Zinsen) oder eben das Dezember-Gehalt ist.
Was also soll das Rumgeeiere mit August 2017?
Es geht um ALG II jetzt, also Januar 2018.
Er ist zwar anspruchsberechtigt - weil kein Job, arbeitssuchend, arbeitsfähig, Ü15 - darf also überhaupt arbeiten, Antrag im Jänner gestellt, usw., usw., - somit stehen Leistungen ab Jänner zu.
Nur wird eben wg. des Zuflussprinzips das Geld, das da im Januar eintrudelt, angerechnet.
Egal ob das eine Erbschaft ist, Kapitaleinkünfte (Zinsen) oder eben das Dezember-Gehalt ist.
Was also soll das Rumgeeiere mit August 2017?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Nein, ist es überhaupt nicht! Die Antwort der TE zeigt, dass durch diesen Hinweis der Sachverhalt verständlich wurde!!!marsupilami hat geschrieben: ↑Do 11. Jan 2018, 12:14 Es geht nicht um das ALG im August letzten Jahres, das ist Schnee von gestern.
Siehe Antwort zu vorhergehendem Satz.Was also soll das Rumgeeiere mit August 2017?
- kleinchaos
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Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Die KV für Januar wäre selbst zu tragen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Richtig, hatte ich in #2 auch schon erwähnt. Das hat JC mit in die Berechnung aufzunehmen.
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Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Verpflichtend selbst zu tragen ? Ansonsten Rauswurf aus der Kasse ? Das Risiko für die letzten 20 Tage nicht versichert zu sein würde ich in Kauf nehmen.
Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Nein, Du fliegst nicht aus der Kasse, aber die kommen mit der offenen Hand hinter Dir her gelaufen - die wollen ihr Geld von Dir
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Wäre dem so?
Das JC muss ihn doch für Januar bei der KK anmelden.
Wenn jetzt der Lohn so gering ausfällt (müsste ja ein halbes Gehalt/Lohn sein), wäre er evtl Aufstocker, insofern direkt bei Zahlngseingang des Lohns dem JC ne Mitteilung machen.
Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Ist doch simpel:
Es erfolgt Vergleich: Einkommenszufluss ./. Freibeträge vs. Bedarf. Wenn noch Restbedarf, dass (teilweiser, aufstockender) ALG-II-Anspruch, anderenfalls vielleicht Zuschuss zu den KV + PflV Beiträgen nach § 26 SGB II.
Es erfolgt Vergleich: Einkommenszufluss ./. Freibeträge vs. Bedarf. Wenn noch Restbedarf, dass (teilweiser, aufstockender) ALG-II-Anspruch, anderenfalls vielleicht Zuschuss zu den KV + PflV Beiträgen nach § 26 SGB II.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Vielleicht heißt, es muss gerechnet werden.
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Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Mein Gehalt für Dezember 2017 liegt ca. 250 Euro über dem ALG II, welches ich Anfang 2017 bekommen habe.
Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Damit dürfte dann grob überschlägig durchaus noch ein ALG II Anspruch gegeben sein.
Versuch doch mal, das mit unserem Rechner http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=18874 selbst zu prüfen
Versuch doch mal, das mit unserem Rechner http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=18874 selbst zu prüfen
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Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Die Freibeträge machen ganz schön etwas aus. Der Grundfreibetrag liegt bei 100 €, dazu kommt der Erwerbstätigenfreibetrag von 180 € für die Gehaltszone über 100 € bis 1.000 € und dann kommen nochmal 20 € für die Gehaltszone von 1.000 bis 1.200 € dazu. Bei Alleinerziehenden erhöht sich der zuletzt genannte Freibetrag auf bis zu 50 €, so dass insgesamt bis 330 € Freibetrag möglich sind. Falls geriestert wird oder bestimmte Versicherungen bestehen, können diese Aufwendungen vielleicht auch noch abgesetzt werden, denn es ist glaube ich nicht zwangsläufig so, dass diese in der Versicherungspauschale und im Grundfreibetrag aufgehen.
Die von Dir genannten 250 € liegen unter den 300 bis 330 € und damit könnte je nach Gehalt ein ALG II-Anspruch gegeben sein.
Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Ich vergaß zu erwähnen, dass ich Ende Dezember eine Abschlagszahlung erhalten habe (ca. 38% vom Nettogehalt). Das Bruttogehalt, welches ich in die Tabelle eintragen muss, steht daher in keinem Verhältnis zu der restlichen Nettoauszahlung, welche erst im Januar zufließt.
Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Eingetragen werden müssen doch sowieso Nettobeträge, oder sehe ich das falsch?
Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Was Du im Dezember erhalten hast gehört auf keinen Fall in die Berechnung für Januar. Da gehört nur rein, was Dir auch tatsächlich im Januar zugeflossen ist
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Hallo Leute,
heute kam mein Bewilligungsbescheid über ALG II. Demnach bekomme ich für Januar noch 44,80 Euro und ab Februar den vollen Bezug. Alles soweit korrekt berechnet.
Jedoch bin ich seit dem 16.01. wieder in Arbeit und habe mich gestern beim JC abgemeldet. Zufluss des halben Januargehalts wird erst im Februar sein (Zeitarbeit).
Wie sieht dass jetzt aus. Wird dass JC die 44,80 Euro wieder zurückfordern ?
heute kam mein Bewilligungsbescheid über ALG II. Demnach bekomme ich für Januar noch 44,80 Euro und ab Februar den vollen Bezug. Alles soweit korrekt berechnet.
Jedoch bin ich seit dem 16.01. wieder in Arbeit und habe mich gestern beim JC abgemeldet. Zufluss des halben Januargehalts wird erst im Februar sein (Zeitarbeit).
Wie sieht dass jetzt aus. Wird dass JC die 44,80 Euro wieder zurückfordern ?
Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Kann ich mir nicht vorstellen. Was ist denn im Januar zugeflossen? Gibt es da etwa keinen höheren Anspruch als 44,80 €?
Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Nein, wenn das Gehalt erst im Februar kommt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Voraussichtlich kein ALG II für Januar
Also, Zufluss im Januar 956,20 Euro, abzüglich 100 Euro Grundfreibetrag und 200 Euro Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit. Bewilligter ALG II Bezug 701,00 Euro, bleiben 44,80 Euro Guthaben.