Um dem Gericht eine lange Klageschrift zu ersparen, möchte ich ganz kurz schreiben:
Klage
des
Herr
Koelsch - Kläger -
gegen
JobCenter Köln
Pohligstraße 1
50969 Köln
-vertreten durch den Geschäftsführer- - Beklagter -
wegen Leistungen nach dem SGB II.
Antrag:
Es wird beantragt, den Bescheid des Beklagten vom
28.11.2016 in der Form des Widerspruchsbescheids vom 25.10.2017
aufzuheben und dem Kläger Leistungen nach dem SGB II unter
Berücksichtigung eines anzurechnenden Einkommens aus
selbstständiger Tätigkeit in Höhe von € 89,99 pro Monat zu
gewähren. Dies basiert auf einem monatlichen Gewinn von
312,27 € abzüglich
100,00 € sog. Grundfreibetrag
40,54 € Freibetrag nach § 11b Abs. 3 Nr. 1 SGB II
81,74 € nachgewiesene Kosten nach § 11b Abs. 1 Nr. 3-5 SGB II
89,99 € anzurechnendes Einkommen
Begründung:
Der Beklagte geht in seinem Widerspruchsbescheid nicht auf die Argumentation des
Klägers aus dem Widerspruch vom 29.12.2016 ein.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf den Widerspruch verwiesen.