Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Ich warte noch bis morgen, ich denke, dann können wir die bisherige mündliche "Ich helf Dir mit Geld"-Zusage auch schriftlich belegen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Hab in Pkt. 2 der Bechwerde noch einen kleinen Unterpunkt eingebaut:
Nicht nachvollziehbar ist die Aussage des Beklagten, die „mündlichen Zusagen“ aus dem Bekanntenkreis seien nicht als seriös anzusehen. Der Beklagte hätte die Seriosität der Zusage sehr einfach feststellen können – er hätte lediglich die von dem Bekannten geforderte Zusage machen müssen, dass die weitere Gewerbeausübung sofort gestattet würde, wenn die Steuerschulden getilgt sind. Aber zu dieser einfachen Zusage ist der Beklagte nicht bereit. Ob diese Verweigerungshaltung als seriös anzusehen ist kann und muss hier nicht beurteilt werden.
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- marsupilami
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Der letzte Satz ist eine nette, kleine, schallende Ohrfeige.
Der neue Absatz passt aber gut rein.
Der neue Absatz passt aber gut rein.
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Muss das sein?
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Danke, dann geht das heute so raus.
Ja, ich dachte, diese kleine Ohrfeige wäre angezeigt
Ja, ich dachte, diese kleine Ohrfeige wäre angezeigt
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Nachdem wir hier nicht mit der Beschwerde durchgekommen sind, wurde die Klage zurückgenommen (um Prozeßkosten zu minimieren).
Frage ist jetzt: Wie geht's weiter.
Bitte mal gucken, ob ich da irgendwelche Denkfehler drin hab. (Es ist tatsächlich so, FA hat zunächst versucht zu pfänden (P-Konto) und nach nochmaliger telefonsicher Schilderung hat man die Pfändung zurückgezogen. Ich war auch sehr übergerascht)
Frage ist jetzt: Wie geht's weiter.
Bitte mal gucken, ob ich da irgendwelche Denkfehler drin hab. (Es ist tatsächlich so, FA hat zunächst versucht zu pfänden (P-Konto) und nach nochmaliger telefonsicher Schilderung hat man die Pfändung zurückgezogen. Ich war auch sehr übergerascht)
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- marsupilami
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
so auf die Schnelle, kurz vor "Feierabend":
Punkt 10: diese Stammkapital muss hoch genug sein um Schulden + die 5 % des GF abzudecken.
Punkt 10: diese Stammkapital muss hoch genug sein um Schulden + die 5 % des GF abzudecken.
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Muss das sein?
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Ich gucke morgen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Fällt mir gerade ein (da ich einen anderen Fall vor dem VG habe, da wurde PKH wegen offenkundiger Erfolglosigkeit abgelehnt): Meistens stellt man ja zuerst nur den Antrag auf PKH. Und erst wenn der erfolgreich ist, erhebt man förmliche Klage. Andererseits dauern PKH-Verfahren häufig sehr viel länger als die Klagefrist nach Bescheid-Datum. Die Rechtspraxis behilft sich dann damit, dass "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragt und gleichzeitig die Klage erhoben wird. Wiedereinsetzung muss gewährt werden, da man ja unverschuldet (wg. lfd. PKH-Verfahren) gehindert war, fristwahrend Klage einzureichen.
Wenn nun der Schützling auch erst "nur" PKH eingereicht hatte und die Sache dort gescheitert ist, dann war die eigentliche Klage noch gar nicht anhängig, so dass für sie auch keine Gerichtskosten anfallen. Andererseits ist das PKH-Verfahren gerichtskostenfrei!
(Bitte beachten: Hier geht es um Prozesse vor dem Verwaltungsgericht, da gibt es keine gleichartige Kostenfreiheit wie vor den Sozialgerichten!)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Leider hatten wir Klage eingereicht und gleichzeitig PKH beantragt
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Googel doch mal mit folgenden STichworten:
"liquidation kosten ug"
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Nächstes Mal ist man schlauer ...
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Aber dank Klagenrücknahme müssten sich die in Rechnungs gestellten Verfahrenskosten m.E. auf 1/3 reduzieren
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Ja, schau in Anlage 1 zu GKG, dort Nr. 5110, 5111.
Der Streitwert ist aber ganz schön happig, er beträgt 15.000 €, vgl. https://www.bverwg.de/user/data/media/s ... atalog.pdf , dort Nr. 54.2.1 auf S. 15.
Der 1-fache Wert einer Gerichtsgebühr beträgt gemäß Anlage 2 zu GKG 293,00 €
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Die haben sogar 20.000 angesetzt, wenn ich es richtig im Kopp hab
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Zuerst wollte ich fragen "Ist die Beschwerdefrist noch offen?"
Dann habe ich in § 146 III VwGO nachgeschaut.
Ergebnis: Der Schützling ist um exakt 52 € beschwert (Streitwert aus bis zu 16.000 € vs. bis zu 23.000 €), also weniger als 200 €, also unstatthaft ("nicht gegeben").
Mal wieder die "geballte Faust" ...
Dann habe ich in § 146 III VwGO nachgeschaut.
Ergebnis: Der Schützling ist um exakt 52 € beschwert (Streitwert aus bis zu 16.000 € vs. bis zu 23.000 €), also weniger als 200 €, also unstatthaft ("nicht gegeben").
Mal wieder die "geballte Faust" ...
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Die Gedanken zur UG sind korrekt, aber der GF haftet persönlich für die korrekte Anmeldung und Abführung der AN Anteile der Sozialversicherung und der Lohnsteuern. Das ist gerade in der Anfangsphase ein Risiko. Ob da jemand mitspielt?
https://www.firma.de/firmengruendung/di ... sfuehrers/
Schau mal rein, das kann ein Ritt auf der Rasierklinge werden.
https://www.firma.de/firmengruendung/di ... sfuehrers/
Schau mal rein, das kann ein Ritt auf der Rasierklinge werden.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Ja, das ist leider klar
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
eLB möchte ja irgendwann wieder gewerben (warum auch immer). Das geht sicher nur, wenn Steuerschulden bezahlt wären.
Wie sähe folgende "linke" Konstruktion aus:
eLB gründet UG, Geschäftsführer wird eine Dritte Person, die z.B. mit 5% an der UG beteiligt wird. eLB wird dort angestellt mit kümmerlichem Gehalt, hat also erst mal einen "ordentlichen" ALG II Anspruch.
UG sammelt nun Gewinne an, als Beispiel: Gewinn nach dem ersten Jahr
8.000 € Jahresüberschuss davon gehen laut Gesetz (§ 5a Abs. 3 GmbHG)
2.000 € = 25% in's Stammkapital
6.000 € auszuschüttender Gewinn, davon
0.300 € = 5% an den Geschäftsführer
5.700 € an eLB
So weit so klar, aber im Gesellschaftsvertrag wird festgeschrieben und mit dem FA vereinbart (ob das geht )
ich eLB trete Dir FA meine auszuschüttenden Gewinnanteile aus der UG bis zu einer Höhe von "Schuldeneuro" ab.
Damit könnte eLB ja gar nicht über den auszuschüttenden Gewinnanteil verfügen, UG müsste den sofort an das FA überweisen.
Frage - muss JC diese Konstruktion akzeptieren und damit fröhlich weiter volles ALG II zahlen unter Anrechnung von lediglich dem Kümmergehalt?
Wie sähe folgende "linke" Konstruktion aus:
eLB gründet UG, Geschäftsführer wird eine Dritte Person, die z.B. mit 5% an der UG beteiligt wird. eLB wird dort angestellt mit kümmerlichem Gehalt, hat also erst mal einen "ordentlichen" ALG II Anspruch.
UG sammelt nun Gewinne an, als Beispiel: Gewinn nach dem ersten Jahr
8.000 € Jahresüberschuss davon gehen laut Gesetz (§ 5a Abs. 3 GmbHG)
2.000 € = 25% in's Stammkapital
6.000 € auszuschüttender Gewinn, davon
0.300 € = 5% an den Geschäftsführer
5.700 € an eLB
So weit so klar, aber im Gesellschaftsvertrag wird festgeschrieben und mit dem FA vereinbart (ob das geht )
ich eLB trete Dir FA meine auszuschüttenden Gewinnanteile aus der UG bis zu einer Höhe von "Schuldeneuro" ab.
Damit könnte eLB ja gar nicht über den auszuschüttenden Gewinnanteil verfügen, UG müsste den sofort an das FA überweisen.
Frage - muss JC diese Konstruktion akzeptieren und damit fröhlich weiter volles ALG II zahlen unter Anrechnung von lediglich dem Kümmergehalt?
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Mein Gedanke ist ein anderer. Die UG kauft dem Sorgenkind das "geschäftliche Knowhow" (Kundenkontakte, Wissen Geschäftsausstattung usw) ab. Kaufpreis ist die Freistellung der Verpflichtungen gegenüber dem FA.
Die Firma arbeitet wie oben beschrieben, aber der GF sammelt keine Gewinne an, sondern bezahlt aus den Einnahmeüberschüssen das "Knowhow".
Es entstehen also keine Gewinne, die können daher auch nicht ausgeschüttet werden. Es fließt auch kein Geld Richtung Sorgenkind, das FA wird zufriedengestellt und irgendwann ist das Sorgenkind die Sorgen los.
Das muss nur vertraglich wasserdicht geregelt werden.
Die Firma arbeitet wie oben beschrieben, aber der GF sammelt keine Gewinne an, sondern bezahlt aus den Einnahmeüberschüssen das "Knowhow".
Es entstehen also keine Gewinne, die können daher auch nicht ausgeschüttet werden. Es fließt auch kein Geld Richtung Sorgenkind, das FA wird zufriedengestellt und irgendwann ist das Sorgenkind die Sorgen los.
Das muss nur vertraglich wasserdicht geregelt werden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Interessanter Gedanke - nur es gibt da kein Knoff-Hoff
eLB erbrachte bisher auf selbstständiger Basis inbound Telefondiensteleistungen (Terminannahme und so'n Kram), d.h. sie wurde angerufen von Kunden Ihrer Auftraggeber
eLB erbrachte bisher auf selbstständiger Basis inbound Telefondiensteleistungen (Terminannahme und so'n Kram), d.h. sie wurde angerufen von Kunden Ihrer Auftraggeber
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Auch wenn ich das (vorletzter Absatz) https://openjur.de/u/325099.html lese, ist meine Konstruktion "wackelig"
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- marsupilami
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
So ähnlich dachte ich auch.
JC könnte argumentieren: das Unternehmens-Konstrukt ist bewußt so aufgezogen, dass zwar das Fi-Amt befriedigt wird, aber der "Kunde" arm bleibt und theoretisch Anspruch auf Leistungen nach SGB hat.
JC könnte argumentieren: das Unternehmens-Konstrukt ist bewußt so aufgezogen, dass zwar das Fi-Amt befriedigt wird, aber der "Kunde" arm bleibt und theoretisch Anspruch auf Leistungen nach SGB hat.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Und weiter gedacht:
eLB erhält die € 5.700 ausgezahlt - JC jubelt, Aufteilung auf 6 Monate. eLB nimmt jetzt aber dieses Geld und tilgt damit die FA Schulden.
Zumindest Udo Geiger hat in info also 1/2009 Seite 20-23 vertreten, das sei erlaubt.
Vgl. http://harald-thome.de/fa/harald-thome/ ... heorie.pdf
eLB erhält die € 5.700 ausgezahlt - JC jubelt, Aufteilung auf 6 Monate. eLB nimmt jetzt aber dieses Geld und tilgt damit die FA Schulden.
Zumindest Udo Geiger hat in info also 1/2009 Seite 20-23 vertreten, das sei erlaubt.
Vgl. http://harald-thome.de/fa/harald-thome/ ... heorie.pdf
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Ich denke mal morgen drüber nach.
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Re: Gewerbeuntersagung - der nächste Fall
Geschäftliches "Know-how" ist immer vorhanden und sei es nur der Kundenstamm, bestehend aus drei Kunden.
Die Frage ist, wie lange hält JC beim Thema Vollzeitarbeit aber Minigehalt still?
Die Frage ist, wie lange hält JC beim Thema Vollzeitarbeit aber Minigehalt still?
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