Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Hope
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Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#1

Beitrag von Hope »

Hallo, ich war zwar lang nicht anwesend, bitte mir aber dennoch zu helfen.

Aktuelle Situation:
Ich bin freiberuflich Tätig und beziehe Aufstockende ALG II-Leistung.
Im Nov. 17 verstarb meine Mutti.

Diese hatte um ihre eigene Beerdigung finanziell abzusichern eine Trauerfall-Vorsorge-Versicherung abgeschlossen. (Anhang).
Nun wurde mir im Januar die Leistung i.H. 3000 € von der Versicherung an mich überwiesen.
Aus diesem Betrag begleiche ich nun alle Kosten der Bestattung.

Wie verhält sich dies jetzt aus Sicht des ALG II ?
Im Sinne meiner Mutti war das ja eine Zweckgebunden Einnahme - aus Sicht des JC auch ?
Oder würde mir der verbleibende Betrag (ca 800 €) als Einkommen angerechnet, wen ja wie ? :1:
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Koelsch
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#2

Beitrag von Koelsch »

Nachträglich mein Beileid.

Hast Du den Geldeingang dem JC gemeldet? Wenn nein, bitte sofort nachholen.

Ich sehe es genauso wie Du, das Geld war zweckgebunden. Ein eventueller Überschuss jedoch wird Dir angerechnet als einmaliges Einkommen. Wenn das mehr ist als dein "normaler" monatlicher ALG II Anspruch, dann wird das auf 6 Monate aufgeteilt.

Gab es sonst noch etwas "wertvolles", was Du geerbt hast?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Hope
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#3

Beitrag von Hope »

Vielen Dank für deine Beileidsbekundung.
Koelsch hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:04. Wenn das mehr ist als dein "normaler" monatlicher ALG II Anspruch, dann wird das auf 6 Monate aufgeteilt.
Gilt hier auch der 100 € Freibetrag ? Das Einkommen kam ja nicht aus meiner Tätigkeit !!
Falls der Freibetrag auch hier gilt, hättest du evtl. den passenden Passus parat - Die ALG II -VO macht mich Irre - vorallem wenn ich daran denke was ich im Zusammenhang der Wohnungsauflösung noch so zu habe.
Koelsch hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:04 Gab es sonst noch etwas "wertvolles", was Du geerbt hast?
Nö, Gold, Silber etc. hatte sie nicht. Irgendwann ist noch deren Konto aufzulösen - da fällt ein kleines Erbe an.
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marsupilami
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#4

Beitrag von marsupilami »

Mein Beileid.

Sämtliche Rechnungen aufheben bzw. Rechnungen schreiben lassen und Quittungen geben lassen!
Damit Du im Ernstfall, dass das JC rumzickt, alles belegen und nachweisen kannst.
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tigerlaw
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#5

Beitrag von tigerlaw »

Auch von mir mein herzliches Beileid!

Meine Empfehlung:

Beide Informationen dem JC anmelden. Die Auflösung des Kontos aber erst vornehmen, wenn alle anderen Verbindlichkeiten Deiner Mutter getilgt sind!

Die Wohnung ist aufgelöst? Der Mietvertrag gekündigt?

Weder für die Versicherungsleistung, noch für den Zufluss aus dem aufgelösten Konto gibt es irgendwelche Freibeträge, da dies ja kein Erwerbseinkommen ist (ich nenne das auch gerne "Schweißprämie"!). Wenn Du sonst keine Einnahmen hättest, würde allerdings vom Zufluss noch die Versicherungspauschale (30 € monatlich) abgezogen werden.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#6

Beitrag von marsupilami »

Meldung an Rentenversicherungsträger und KK nicht vergessen.
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Hope
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#7

Beitrag von Hope »

Ich danke Euch.
tigerlaw hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 18:47 Weder für die Versicherungsleistung, noch für den Zufluss aus dem aufgelösten Konto gibt es irgendwelche Freibeträge, da dies ja kein Erwerbseinkommen ist
Da lag ich mit meiner Vermutung wohl schon richtig.
Die Auflösung des Kontos dauert noch, - bis alles erledigt ist.
Da wäre es wohl besser ich stelle keinen neuen Weiterbewilligungsantrag und lebe erst mal vom Erbe.
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#8

Beitrag von Koelsch »

Genau rechnen, das Erbe gilt beim Erbfall als Zuflusszeitpunkt (im Regelfall)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#9

Beitrag von marsupilami »

Sind noch andere Erben da?
Dann mit denen die gemeinsame Abwicklung so lange hinauszögern, bis der BWZ abgelaufen ist und dann erst auszahlen lassen.
Denn selbst wenn der Erbfall (Todestag des Erblassers) als Zuflußzeitpunkt gilt, es sind eben wg. der Abwicklung keine bereiten Mittel da.
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#10

Beitrag von Olivia »

Hope hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 18:55 Da wäre es wohl besser ich stelle keinen neuen Weiterbewilligungsantrag und lebe erst mal vom Erbe.
Es gibt keine Verpflichtung, von dem Erbe ausserhalb des Leistungsbezuges sparsam auf ALG II-Niveau zu leben, sofern die Erbschaft so gross ist, dass der Leistungsbezug entfällt oder kein WBA gestellt wird. Du kannst von der Erbschaft z.B. auch eine neue Einbauküche kaufen, neue energiesparende Elektrogeräte, neuen Bodenbelag legen und die Wohnung renovieren lassen. Eine angemessene Reise kann meiner Meinung nach auch niemand verbieten. Oder (noch besser) Du investierst das Geld in Deine Selbständigkeit: Du kaufst also neue Büromöbel, einen neuen PC, neue Software, neue Betriebsausstattung und investierst in Fortbildung. Dadurch steigt Dein Gewinn und Du wirst unabhängiger vom Jobcenter!
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#11

Beitrag von Hope »

Ja, einer aus der Erbengemeinschaft meldet sich nicht, das wird noch eine weile dauern bis wir dessen Unterschrift zur Kontoauflösung bekommen. Zeitlich könnte das gut passen.

Und ja, einen neuen PC brauche ich eh', für eine Reise wird es aber nicht reichen. Was übrig bleibt gilt doch dann als Vermögen ?
Zuletzt geändert von Hope am Di 6. Feb 2018, 19:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#12

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 19:08 Sind noch andere Erben da?
Dann mit denen die gemeinsame Abwicklung so lange hinauszögern, bis der BWZ abgelaufen ist und dann erst auszahlen lassen.
Denn selbst wenn der Erbfall (Todestag des Erblassers) als Zuflußzeitpunkt gilt, es sind eben wg. der Abwicklung keine bereiten Mittel da.
Würde dann vom Zeitpunkt des Erbes bis zu seiner Verfügbarkeit als bereites Mittel ALG II als Darlehen oder als Zuschuss gezahlt werden? War da nicht erst kürzlich eine Diskussion darüber gewesen?
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kleinchaos
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#13

Beitrag von kleinchaos »

Auch von mir mein erklärtes Mitgefühl zum Ableben deiner Mutter.

Die 3000 sind zweckgebunden. Bitte denke daran: vor dem Erbe sind alle Nachlasskosten zu bezahlen. Eben Wohnungsauflösung, Energieabrechnung usw. Bis also wirklich was "fließt" dauert es. Bis dahin muss/darf das JC dein ALG2 als Darlehen zahlen. Erst wenn das Erbe feststeht und ausbezahlt wird kann neu berechnet werden und entschieden werden ob noch ein Anspruch besteht oder zurückgezahlt werden muss.
Für jeden noch so kleinen Mist alle Rechnungen aufheben.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#14

Beitrag von marsupilami »

Hope hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 19:13 Und ja, einen neuen PC brauche ich eh', für eine Reise wird es aber nicht reichen. Was übrig bleibt gilt doch dann als Vermögen ?
Jein.
Vor dem Leistungsbezug gibt es ein sog. Schonvermögen.
Das ist abhängig vom Alter. 150 Tacken pro Lebensjahr und 750 Mäuse Taschengeld.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12.html

Wenn das Geld - egal wie und was - während des Leistungsbezuges hereinkommt, ist es Einkommen und wird entsprechend angerechnet bzw. auf BWZ verteilt.

Deshalb in Deinem Fall den Eingang von diesem Versicherungsgeld melden, aber auch gleich sagen: zweckbestimmt, Todesfall.
Was den "Rest" anbelangt - erst schauen, wieviel das ist.
Das JC wird u.U. sagen: Du bist raus. Dann musst Du alles davon bezahlen - Miete, Strom, Kommunikation, Lebensunterhalt, Krankenkasse . Kalkuliere mal ungefähr mit Faktor 1,8, wenn Du den vollen Satz vom JC bekommst.
Also Regelsatz + KdU x 1,8 - das ist ungefähr das, was Du brauchst.
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#15

Beitrag von Olivia »

Regelsatz + (KdU x 1,8) oder (Regelsatz + KdU) x 1,8 oder (Regelsatz x 1,8) + KdU?
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marsupilami
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#16

Beitrag von marsupilami »

:verlegen: Olivia hat natürlich recht.
Ich hab mich ungenau um nicht zu sagen falsch ausgedrückt.

Es muss natürlich heißen: ( Regelsatz + KdU ) x 1,8
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#17

Beitrag von Olivia »

Die Anwendung dieses Näherungsfaktors führt zu einem erstaunlich genauen Ergebnis! :Daumenhoch:

Das ist dann der Bedarf inkl. den vom Jobcenter gewährten Freibeträgen und dem Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse bei Anwendung der Härtefallregelung, welche im Regelfall gewährt werden dürfte.

Falls angemessene Rentenbeiträge geltend gemacht werden, beträgt der Faktor übrigens ca. 2,0.

Und falls die Härtefallregelung durch die Krankenkasse nicht gewährt wird (z.B. aufgrund der Vermögens- und/oder Familiensituation), kommen noch einmal rund 0,2 auf den Faktor drauf.
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#18

Beitrag von Hope »

Ich danke Euch für die Zahlreichen Antworten und Hinweise.

Das JC habe ich dann heute über den Zufluss der Versicherungsleistung per Fax informiert.
Darin die Zweckbindung erwähnt und das ich dies nicht als Einkommen betrachte.
Und zum Schluß:
"Sollten Sie dennoch weitere Mitwirkungspflichten erkennen, bitte ich, auch aus datenschutzrechtlichen Gründen um konkrete Begründung in Bezug auf die Erforderlichkeit."

Vom möglichen Erbe habe ich noch nichts geschrieben und harre jetzt erst mal der Dinge die da kommen werden.
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Koelsch
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#19

Beitrag von Koelsch »

OK
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#20

Beitrag von marsupilami »

Genau.
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schimmy
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#21

Beitrag von schimmy »

Mein Beileid.
Hope
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#22

Beitrag von Hope »

Zu meiner Mitteilung des Eingangs der Versicherungsleistung und meiner darin geäußerten Meinung der Zweckbindung für die Beerdigung hat sich das JC bis heute nicht gemeldet.
Gutes Zeichen ?

Im Februar erhielt aber eine Aufforderung zur Mitwirkung "Sie gaben an das Ihre Mutter verstorben ist.. es muß geprüft werden ob Einkommen nach § 11 .. zugeflossen ist" und es wurde verlangt einen Erbschein vorzulegen.
Ich habe dem JC mitgeteilt, das dieser nicht vorhanden ist. (ist seitens der Bank auch nicht erforderlich da Erbfolge gesetzlich erfolgt ). Desweiteren hab ich dem JC mitgeteilt das ich meinen Pflichten zu Veränderungsmitteilungen nachkommen werde sofern mir ein Einkommen zufließt.

Nun ich habe mir die Sache mal durch gerechnet und kommen zu dem Schluß keinen Weiterbewilligungsantrag zum 1. April stellen zu wollen, drei Monate vom Erbe zu leben und mich in Ruhe um mein Geschäft kümmern.

Problem:
Meine Miterbin hat sich, von einer SMS abgesehen noch nicht gemeldet - . (Geschwister sind getrennt aufgewachsen, und sie wohnt ca 500 km entfernt )
Ich benötige ja von Ihr die Zustimmung - Vollmacht - zur Kontoauflösung.

So stelle ich mir die Frage:
Wenn diese nicht bis 31.3. antwortet, kann ich den Weiterbewilligungsantrag notfalls auch noch Ende April stellen und erhalte für den ganzen April dennoch Leistungen ?
Wenn ich die letzte Gesetzesänderung richtig verstanden habe muß ja ja nicht mehr vorab beantragen ?
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Koelsch
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#23

Beitrag von Koelsch »

Ja, das ginge
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Hope
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Re: Trauerfall Erbe AlG II -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#24

Beitrag von Hope »

.
Hallo allerseits, ich möchte mich für die Hilfe zur Selbsthilfe, dem anschubsen nochmals bedanken.

Update:
Ich habe ab Juni wieder ALG II beantragt. Dieser wurde ohne Probleme bewilligt.

Allerdings erhielt ich wiederholt eine Aufforderung zur Mitwirkung "Sie gaben an das Ihre Mutter verstorben ist.. es muß geprüft werden ob Einkommen nach § 11 .. zugeflossen ist" und es wurde verlangt einen Erbschein vorzulegen.
Daraufhin hatte ich die Kostenübernahme durch das JC beantragt (Wir selbst benötigten ja keinen) - ist ja auch nicht eben preiswert.

Dieser Antrag wurde abgelehnt, mit Begründung: "Sie haben geerbt und können die Kosten selbst tragen" :arge:
.. und man bestand darauf diesen einreichen zu müssen.
Einen Belg für den Zufluß wollte man auch noch. Begründung - sinngemäß: "Bitte weisen sie den Zufluß des Erbes nach (Z.B. Kontoauzüge)"
(Anmerk/Erinnerung von mir: Der Zufluß fand ja außerhalb des ALG Bezug statt, Vermögensfreibetrag wurde auch nicht überschritten)

Da diese Schreiben ohne eine Namensnennung des SB und ohne Unterschrift erfolgten gehe ich mal davon aus, das man hier einfach mal im trüben fischen wollte. (HE könnte im WBA falsche Angaben gemacht haben ?).
Bei meinen Recherchen habe ich noch etwas Interresantes gefunden.:

Daher meine folgende Antwort ans JC vor 2 Wochen:

--------------------------------------
Sehr geehrtes Zeichen xyz,

ich nehme Bezug auf das Schreiben vom xx.6.18 und die damit verbundene erneute Aufforderung zur Mitwirkung.

Es dürfte wohl ausgeschlossen sein, das das Amtsgericht nach Auflösung des Nachlasskontos ein Nachlassverfahren und damit zur Ausstellung eines Erbscheines ausschließlich zur Befriedung eines Jobcenters führen wird.

Wann und und in welche Höhe mir das Erbe zugeflossen ist habe ich bereits mitgeteilt und die Richtigkeit, auch dem Wortlaut des Formulars nach mit meiner Unterschrift bestätigt.
Worin besteht eigentlich die Logik beweisen zu müssen das mir dies tatsächlich zugeflossen ist ?

Desweiteren erinnere ich an § 33 SGB X:
(3) 1Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten
...
(5) 1Bei einem Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Satz 1 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen

Diese Norm baut auf dem Rechtsgedanken auf, dass ein Bürger erkennen muss, wer seinen Fall bearbeitet, um sich so gegen den Mitarbeiter gezielt beschweren zu können oder um zu prüfen ob ggf. eine Befangenheit im Sinne von § 17 SGB X vorliegt. Nur durch die Nennung der Nummer wird dem Bürger diese Möglichkeit genommen.

Zunächst ging ich davon aus das es sich bei den ersten Schreiben um automatische und versehentlich zugestellte Schreiben handelte.

Da dem nun offensichtlich nicht so ist, betrachte ich diese Schreiben vom xx.5.18 und folgende wegen Verletzung des § 33 SGB X als nichtig ( § 40 SGB X ), ein automatisch erstellter Bescheid verliert die Eigenschaft der automatischen Erstellung dadurch, dass manuelle Änderungen und Hinzufügungen vorgenommen werden (Waschull, in: LPK-SGB X, § 33 Rz. 17).
Ouelle:
https://www.haufe.de/personal/personal- ... 50511.html

Mein Name:
Unterschrift

---------------------------

Nun ich warte dann mal...wa dem JC noch so einfällt

Wie seht Ihr das ?
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Re: Trauerfall-Vorsorge -> Einkommen ? vs. ALG II -VO

#25

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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