Beweiskraft Fax

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Breymja

Beweiskraft Fax

#1

Beitrag von Breymja »

Wann hat ein Fax denn die gleiche Beweiskraft wie ein Einwurf-Einschreiben?

Ich habe mittlerweile mitbekommen, dass Faxe in der Telefonflat mit enthalten sind, ich also auch für Faxe über meine Fritz!Box nichts bezahlen müsste und mir vielleicht jede Menge Kosten für Einschreiben hätte sparen können, da das Fax gestern mit E-Post wohl tatsächlich beim JobCenter ankam. Die Sache ist nur die, dass die Fritz!Box - wie auch der E-POST-Brief (der aber wenigstens noch von zugestellt statt "versandt" spricht) - einfach nur ein Deckblatt mit dem versendeten Fax danach an mich verschickt. Darauf steht ein Header mit meinem Namen, Nummer, Zeit, der von mir angegebene Empfänger, der von mir angegebene Absender, mein Text und dann im Anhang meine PDF, die faxtypisch verunstaltet wurde - genügt das? Oder ist da irgendwas besonderes erforderlich, damit das als zugestellt gilt?

Hier im Anhang ein Beispiel, was ich zurück bekomme, dabei ist besonders bemerkenswert, dass ich das um 2:52 erhalten habe, in der Datei 2:51 steht, aber rechts oben in dem Dokument vom Fax 2:59 steht. Fritz!Box nutzt aber die korrekte Atomzeit. Wie kommt das zustande, kanns da Probleme geben, weil die Zeit ja schlicht falsch ist?

Sorry, Fax ist an meiner Generation vorbeigegangen *g* - würde ich verschlüsselte E-Mails mit digitaler Signatur einreichen können, fiele das leichter.
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Koelsch
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Re: Beweiskraft Fax

#2

Beitrag von Koelsch »

Mal einer meiner qualifizierten Sendeberichte, natürlich Einiges geweisst für's Forum
qualifizierter Sendebericht.pdf
Wichtig:


Name und Faxnummer des Absenders (ganz oben geweisst)

Sendedatum und Zeit
Empfängerfaxnummer
Gesamtzahl der gesendeten Seiten
Bestätigung, dass Übertragung OK war
Beginn der ersten gesendeten Seite (hier teilweise geweisst)
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Beweiskraft Fax

#3

Beitrag von Breymja »

Jup, sowas bekomme ich nicht. Weder bei E-Post noch bei der Fritz!Box. Daher, mein Einschreiben muss doch noch raus? :/
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Koelsch
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Re: Beweiskraft Fax

#4

Beitrag von Koelsch »

....und was beweist das Einschreiben? Nix, außer es ist ein Briefumschlag dort angekommen. Niemand kann sagen, was in dem drin war.

Nur mal knallhart argumentiert - so hat man's Sohnemann auf der BLS beigebracht, wie er ggf. einem künftigen Mandanten "den Kopp retten könnte".


und - um's auf die Spitze zu treiben: Du wirfst den ganzen Kram unter Zeugen in den Briefkasten des JC. Du behauptest dann, das ist dem JC rechtzeitig zugegangen. Gut, im mir bekannten Fall war's nicht das JC sondern das BAföG-Amt in dessen Briefkasten Sohnemann und ich einen Brief eingeworfen haben. Urteil des Verwaltungsgerichts HH - zugegangen ist das erst, wenn's der zuständige SB hätte zur Kenntnis nehmen können, es also auf dem Schreibtisch hatte - und genau das kannst Du nicht beweisen.

Du siehst - nicht nur JC's spinnen
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Breymja

Re: Beweiskraft Fax

#5

Beitrag von Breymja »

Das Spiel kenne ich schon - deswegen habe ich grundsätzlich einen Verpackungszeugen bei Einschreiben, weil die meine Mutter mitnimmt, da sie bei der Post arbeitet. Das funktioniert also schon mal nicht. Wenn ich was auf EBay Verkaufe mache ich das genauso.

Daher, ich soll mir Einschreiben zukünftig vollständig sparen, oder was willst du mir hier empfehlen? :D
Olivia
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Re: Beweiskraft Fax

#6

Beitrag von Olivia »

Da oben ist doch ein qualifizierter Fax-Sendebricht vorhanden, wo drinsteht, wie viele Seiten wann an wen geschickt wurden, zusammen mit der ersten Seite. Mehr als so einen qualifizierten Fax-Sendebricht gibt es nicht.
Breymja

Re: Beweiskraft Fax

#7

Beitrag von Breymja »

Also reicht das?
Ich habe es jetzt geschafft Fritz!Fax einzurichten und da bekomme ich dann sowas zurück.
Da ist dann auch klar eine Okay-Meldung drin, die oben fehlt.
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Olivia
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Re: Beweiskraft Fax

#8

Beitrag von Olivia »

Ist anstelle "test" dann der gesendete Text von Seite 1 sichtbar?
Breymja

Re: Beweiskraft Fax

#9

Beitrag von Breymja »

Ja, das war nämlich Seite 1. Allerdings ist mir das Fritz!Fax Tool ein bisschen zu blöde. Wenn der erste Bericht reichen würde, wäre das deutlich angenehmer.
Olivia
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Re: Beweiskraft Fax

#10

Beitrag von Olivia »

Es bietet sich dann zur Sicherheit folgende Vorgehensweise an: Zuerst das gesamte Fax mit allen Seiten senden. Danach dann noch mal einzeln jede Seite.

Somit hat das Jobcenter zum einen ein vollständiges Dokument vorliegen. Und Du hast zusätzlich einen Sendenachweis für jede einzelne Seite mit dem jeweils übertragenen Text.

Das Jobcenter kann dann selbst entscheiden, ob es die einzelnen Seiten dann löscht bzw. in den Papierkorb tut, da diese ja nur zu Nachweiszwecken des Absenders doppelt versendet wurden.
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Günter
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Re: Beweiskraft Fax

#11

Beitrag von Günter »

Die bajuwarische Hosenträger und Gürtel Technik.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Beweiskraft Fax

#12

Beitrag von Koelsch »

Der Fritzfaxbericht sieht gut aus.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: Beweiskraft Fax

#13

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben: Fr 23. Feb 2018, 12:13 Die bajuwarische Hosenträger und Gürtel Technik.
Und wenn man sich die Hose mit der Kneifzange anziehen will, dann kann man alles noch mal an die Krankenkasse und ans Bürgeramt faxen. Gemäss § 16 SGB I sind Anträge, die bei anderen Leistungsträgern eingehen, von diesen unverzüglich an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

Die Wahrscheinlichkeit, dass weder beim Jobcenter noch bei der Krankenkasse noch beim Bürgeramt irgendein Fax durchgekommen ist, dürfte gleich null sein.
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Koelsch
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Re: Beweiskraft Fax

#14

Beitrag von Koelsch »

So isses
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Breymja

Re: Beweiskraft Fax

#15

Beitrag von Breymja »

Ein Nachweis, der in etwa so weit helfen kann (weil, wie Koelsch ja erklärt hat, gibts immer Ausnahmen) wie ein Einfwurf-Einschreiben, dessen Inhalt durch einen Zeugen gesehen wurde, inklusive der Verpackung und des Versands wären ausreichend.
Olivia
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Re: Beweiskraft Fax

#16

Beitrag von Olivia »

Der Nachweis, den Du erhältst, geht über den Nachweis für ein Einwurf-Einschreiben hinaus. Es wird mit dem qualifizierten Sendebricht bestätigt, welcher Inhalt beim Jobcenter angekommen ist, was die Seite 1 angeht. Und was die Folgeseiten angeht, so wird eine ordnungsgemässe Übertragung ebenfalls quittiert. Denn am Ende einer Faxübertragung wird die Übertragung aller Seiten gegengecheckt. Wurde Seite 1 übertragen und erscheint "OK" für eine Anzahl Seiten x ebenfalls, dann ist das ganze Fax insgesamt durchgegangen.

Ein Einwurf-Einschreiben dagegen kann nach seinem Einwurf in den Briefkasten immer noch abhanden kommen, z.B. wenn Silvester der Briefkasten abbrennt. Aber auch hierüber fertigt das Jobcenter Aufzeichnungen an. Kommt es zu so einem Vorfall, so wird dieser dokumentiert und wenn ein Widerspruch deswegen wegkommt, wird Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt.
der ratlose
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Re: Beweiskraft Fax

#17

Beitrag von der ratlose »

Ich benutze seit Jahren Pam Fax, auch für die Schriftsätze ans Gericht.
das schöne ist das das ganze fax dann auch nochmal als PDF abgerufen und weggespeichert werden kann.
Peter I.
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Re: Beweiskraft Fax

#18

Beitrag von Peter I. »

Koelsch hat geschrieben: Fr 23. Feb 2018, 11:31 ... Urteil des Verwaltungsgerichts HH - zugegangen ist das erst, wenn's der zuständige SB hätte zur Kenntnis nehmen können, es also auf dem Schreibtisch hatte - und genau das kannst Du nicht beweisen.
Unter diesen Voraussetzungen mußt Du gegen Bescheide schon Rechtsmittel einlegen, wenn die noch nicht erstellt, geschweige denn versandt worden sind. Denn von der Poststelle eines JobCenters kann es bis zur bearbeitenden Abteilung auch mal sechs Wochen dauern, wenn die zehn Kilometer auseinander liegen. Das wurde in einem Fall bei einer Akteneinsicht anhand des Eingangsstempels der zuständigen Abteilung einerseits und der PZU des GV andererseits offensichtlich. Bei einem hessischen Finanzamt hat es einmal vom Briefkasten des Amtes bis zur zweiten Etage des Hauses, an dem der Briefkasten angebracht war, drei Wochen gedauert.
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kleinchaos
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Re: Beweiskraft Fax

#19

Beitrag von kleinchaos »

Bei DE-Mail bzw E-Post kostet ein Fax doch aber auch 55 Cent?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Beweiskraft Fax

#20

Beitrag von Olivia »

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kleinchaos
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Re: Beweiskraft Fax

#21

Beitrag von kleinchaos »

ok danke
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Breymja

Re: Beweiskraft Fax

#22

Beitrag von Breymja »

Gibt aber entgegen aller Behauptungen keinen qualifizerten Sendebericht wie den von Koelsch.
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