Mitte November 2017 hat uns mein Schwiegervater 3000,00 Euro überwiesen.
Zum Verwendungszweck hat er uns einen Brief zukommen lassen.
Inhalt des Briefes:
Ich hab euch 3000,00 Euro überwiesen. Bitte kauft dafür ein paar vernünftige Sommerreifen mit Felgen, lasst auch mal die Elektrik vom Auto überprüfen.
Kauft dem Hund eine passende Box für den Kofferraum und dann möchte ich, das ihr uns für 2018 einen Urlaub an der Nord- oder Ostsee bucht.
Und sollte dann noch Geld übrig sein, kauft euch bitte eine neue Couch.
2000,00 Euro haben wir vom Konto abgehoben.
Am Wochenende kam vom GruSi Amt (für meinen Mann) und vom Jobcenter für mich je ein Schreiben:
Das GruSi Amt bittet bis 23.02.2018 um:
- vollständige und angeschwärzte Belege über den Kauf bzw. die Buchung der o.g. Schachverhalte
- vollständige und angeschwärzte Abbuchungsbelege auf unserem Konto der o.g. Schachverhalte bzw. der Barabhebungen (Kontoauszüge)
Das Jobcenter hat mir einen neuen Bescheid für den restlichen BWZ (März bis Mai 2018) zukommen lassen und monatlich 250,00 Euro Schenkung meines Vaters abgezogen.
Begründung: Bei der Vorlage der abschließenden Angaben für den Zeitraum 01.60.2017 bis 30.11.2017 wurde festgestellt, das Ihnen am 17.11.2017 von Ihrem Vater 3000,00 Euro geschenkt wurde. Schenkungen sind im Sinne von § 11 SGB II als einmalige Einnahme Ihrem Bedarf zu Grunde zu legen. Wir haben daher hälftig 1500,00 Euro auf 6 Monate ab 12/2017 in Höhe von 250,00 Euro angerechnet. Für den Zeitraum 01.12.2017 bis 28.02.2018 ist derzeit eine Rückforderung in Höhe von insgesamt 750,00 Euro entstanden. Darüber erhalten Sie einen Bescheid, wenn die Unterlagen Ihrer Einkommen wieder vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie auch, das Herr ... Leistungen nach dem SGB XII erhält. Auch dort muss die Schenkung bekannt gegeben werden, da es sich um Einkommen handelt.
Zwischenzeitlich ist es so, das mein Schwiegervater und seine Lebensgefährtin (beide an bzw. über 80 Jahre alt) voraussichtlich aus gesundheitlichen Gründen NICHT in Urlaub fahren können und ich (Reisevermittlerin) soll bitte noch nichts buchen.
Eine Hundebox habe ich gebraucht geschenkt bekommen. Die Reifen-/Felgen haben wir noch nicht gekauft.
- Wie kommt das Jobcenter dazu mir zu Schreiben das MEIN Vater (der bekanntlich am 20.09.2016 verstorben ist) mir 3000,00 Euro geschenkt hat ?
- Darf das Jobcenter überhaupt die komplette Summe anrechnen, wenn es doch mehrere Verwendungszwecke gibt ?
Was können wir jetzt tun ?

