Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Na ja, erst natürlich die Geldrückgabe gegen Quittung - Uhrzeit auf der Quittung nicht vergessen. Danach dann (am gleichen Tag mit späterer Uhrzeit) der Auftrag, in seinem Namen die Besorgungen zu erledigen. Danach dann die Schenkung.
Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Es gibt keine Schenkung.
NUR BARES IST WAHRES!
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Die Idee von Koelsch hat was!
@ Olivia: streich das Wort "Schenkung" aus Deinem Wortschatz, wenn einer der Beteiligten - insbesondere der Empfänger der Schenkung - im ALG- oder Grusi-Bezug ist.
JC bzw. Gruselamt werden da immer hellhörig.
Heute mach ich mal den Schwarz-Maler: Ich vermute, selbst wenn turtle mit der Quittung vom Schwiegervater kommt, werden die rumzicken und behaupten, Ihr habt Euch arm gerechnet und das ist eine Gefälligkeits-Quittung.
Muss nicht so sein, aber die Kuh ist erst vom Eis, wenn das so durch ist und das Amt entsprechenden Bescheid erstellt.
@ Olivia: streich das Wort "Schenkung" aus Deinem Wortschatz, wenn einer der Beteiligten - insbesondere der Empfänger der Schenkung - im ALG- oder Grusi-Bezug ist.
JC bzw. Gruselamt werden da immer hellhörig.
Heute mach ich mal den Schwarz-Maler: Ich vermute, selbst wenn turtle mit der Quittung vom Schwiegervater kommt, werden die rumzicken und behaupten, Ihr habt Euch arm gerechnet und das ist eine Gefälligkeits-Quittung.
Muss nicht so sein, aber die Kuh ist erst vom Eis, wenn das so durch ist und das Amt entsprechenden Bescheid erstellt.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Ich habe da noch mal nachgesehen. Im SGB II sind Einnahmen in Geldeswert (=Sachschenkungen) kein Einkommen (mehr), siehe § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II. Im SGB XII sind Einnahmen in Geldeswert jedoch weiterhin zu berücksichtigen, siehe § 82 Abs. 1 S. 1 SGB XII. Das macht die Sache schwierig, da ja auch das Grusi-Amt beteiligt ist.
Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Dann schicke ich echt die Anwältin in die Spur ...marsupilami hat geschrieben: ↑Fr 23. Feb 2018, 16:49Heute mach ich mal den Schwarz-Maler: Ich vermute, selbst wenn turtle mit der Quittung vom Schwiegervater kommt, werden die rumzicken und behaupten, Ihr habt Euch arm gerechnet und das ist eine Gefälligkeits-Quittung.
Muss nicht so sein, aber die Kuh ist erst vom Eis, wenn das so durch ist und das Amt entsprechenden Bescheid erstellt.
Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Das sehe ich auch so, denn damit unterstellt JC/Gruselamt dass gelogen wurde.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Solche Unterstellungen müssten bewiesen werden, zumal auf eine solche Unterstellung sofort eine Anzeige wegen wissentlich falscher Anschuldigungen erfolgen würde.
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Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Ich hoffe, dass die Einladung zur Reise an die Nord- oder Ostsee bestehen bleibt. Nach all dem Hin und Her sollte gleich eine Verlängerungswoche drangehängt werden.
Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Hallo ihr lieben,
wir waren mittlerweile bei SchwiePa und haben knapp 1900 € (3000 € abzüglich seines neuen Laptops, KFZ Reparatur und neue Sommerreifen mit Alufelgen) an ihn zurück gezahlt (natürlich in BAR).
Haben uns alles quittieren lassen und er hatte uns vorher noch paar nette Zeilen zukommen lassen.
Das alles haben wir (natürlich Name und Anschrift von SchwiePa geschwärzt) an das GruSi Amt geschickt (Stichtag war der 30.4). Von dort ist bisher nichts gekommen.
Aber ich hatte nette Post vom Jobcenter bezüglich meines Widerspruchs im Briefkasten und hänge euch das Schreiben mal an.
Ich fülle dann schon mal den Prozesskostenhilfeantrag für die Anwältin aus.
Bin gespannt was ihr zum Widerspruchsbescheid sagt.
wir waren mittlerweile bei SchwiePa und haben knapp 1900 € (3000 € abzüglich seines neuen Laptops, KFZ Reparatur und neue Sommerreifen mit Alufelgen) an ihn zurück gezahlt (natürlich in BAR).
Haben uns alles quittieren lassen und er hatte uns vorher noch paar nette Zeilen zukommen lassen.
Das alles haben wir (natürlich Name und Anschrift von SchwiePa geschwärzt) an das GruSi Amt geschickt (Stichtag war der 30.4). Von dort ist bisher nichts gekommen.
Aber ich hatte nette Post vom Jobcenter bezüglich meines Widerspruchs im Briefkasten und hänge euch das Schreiben mal an.
Ich fülle dann schon mal den Prozesskostenhilfeantrag für die Anwältin aus.
Bin gespannt was ihr zum Widerspruchsbescheid sagt.
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Zuletzt geändert von Turtle39 am Fr 11. Mai 2018, 17:36, insgesamt 1-mal geändert.
- marsupilami
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Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Nochmal rausnehmen, da sind Klarnamen drin!!
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Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Die Zweckbestimmung war doch mit dem Brief gegeben. Davon sollten doch Reifen usw. gekauft werden."Eine Begünstigung scheitert vorliegend schon allein an der fehlenden Zweckbestimmung."
Frage: Kann eine Schenkung eigentlich angerechnet werden, deren Annahme verweigert wird? D.h. wenn eine Überweisung an den Schenker zurückgegeben wird, kann das Jobcenter diese dennoch fiktiv anrechnen? Eine Schenkung entsteht doch erst endgültig durch die Annahme, oder?
Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Das wäre aber eine sanktionsbewehrte Herbeiführung der Bedürftigkeit (Natürlich nur im Bereich SGB II). Wobei ich allerdings bezweifle, dass der Staat seine Pflichten auf den privaten Schenker abwälzen kann.
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Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Mir erscheint die Anrechnung konstruiert. Es geht doch klar aus der Schenkung hervor, dass eine Zweckbestimmung zur Geldverwendung und nicht nur ein unverbindlicher Wunsch vorliegt. Wären nur Geldeswerte geschenkt worden, dann würde keine Anrechnung stattfinden. Seit 1.8.16 ist doch die Rechtslage so, dass Schenkungen in Geldeswert anrechnungsfrei sind. Was für einen Unterschied macht es, ob der Schenker oder der Beschenkte die Güter erwirbt?
Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
"Eine Begünstigung scheitert vorliegend schon allein an der fehlenden Zweckbestimmung."
Unter Verwandten ist auch eine mündliche Zweckbestimmung bindend.
Wenn der Schenker am Telefon sagt: "Ich schicke euch 500 €, damit ihr endlich vernünftige Reifen auf den Schrotthaufen zieht." Dann ist das eine Zweckbestimmung. Im Familienkreis ist es nicht üblich bei jeden Furz vertraglich festzulegen, wer den wegzuriechen hat.
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Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Guck ich mir morgen mal genauer an
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Man stelle sich mal vor was passiert, wenn man statt des Kaufs vernünftiger Sommerreifen und der gemeinsamen Reise sagt: das Geld haben wir für den laufenden Lebensunterhalt verwendet und davon die Alltagseinkäufe bei Aldi, Lidl, Norma bestritten. Für die Reise ist nun leider kein Geld mehr da. Ihr müsst leider allein verreisen und Geld zurückgeben geht auch nicht, da alles bereits ausgegeben wurde. Ein paar Pfandflaschen haben wir noch, wollt ihr die vielleicht zurück haben? Das geht gar nicht.
Zuletzt geändert von Olivia am Fr 11. Mai 2018, 17:37, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
sorry ... ERLEDIGT
Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Also dem Jobcenter habe ich noch gar nicht mitgeteilt, das wir die Sachen gekauft und SchwiePa das restliches Geld zurückgegeben haben.
Warum auch, der Widerspruch war ja noch nicht "entschieden" :(
Ich hab langsam echt keinen Bock mehr.
Und 100 % ... wenn ich jetzt noch aus gesundheitlichen Gründen meinen Minijob kündigen würde, bekäme ich eine Sperre. Arztattest hin oder her.
Warum auch, der Widerspruch war ja noch nicht "entschieden" :(
Ich hab langsam echt keinen Bock mehr.
Und 100 % ... wenn ich jetzt noch aus gesundheitlichen Gründen meinen Minijob kündigen würde, bekäme ich eine Sperre. Arztattest hin oder her.
Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Noch mal als Denkansatz: Zuwendungen in Geldeswert sind seit der Rechtsvereinfachung anrechnungsfrei. Die Zuwendung ist zwar in Geld erfolgt, aber mit der unmissverständlichen Zweckbestimmung, davon die Sachen X, Y und Z sowie die Reise R zu kaufen. Es wurde eben nicht Geld zur freien Verwendung geschenkt, sondern mit Zweckbestimmung.
Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Auf dem Kontoauszug steht als Verwendungszweck KFZ Reparatur und W-Reifen
Ich weis grad blos nicht ob ich das nicht auch geschwärzt habe (bei der Abgabe der abschließenden EKS)
Ich weis grad blos nicht ob ich das nicht auch geschwärzt habe (bei der Abgabe der abschließenden EKS)
Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Selbst wenn es geschwärzt wurde, es ist rechtsmissbräuchlich, wenn Ämter (GruSi oder JC) eine schriftliche Zweckbindung bei Schenkung unter Verwandten verlangen. Mündlich reicht. Es gibt sowas wie Lebenswirklichkeit.
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Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Ist durch die Anrechnung der Schenkung eine existenzielle Unterdeckung eingetreten?
Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Ich hab's nur ganz kurz überflogen - eine Frage, durchaus mnöglich, dass wir die vorher schon mal hatten:
Wer ist Eigentümer des Autos?
Die Frage dürfte miteintscheidend sein:
Wenn die BG während des Bezugs das Auto gekauft hat, dann ist es (leider) ganz klar im Eigentum der BG.
Theoretisch denkbar aber ist doch auch, das Auto wurde in grauer Vorzeit vom Schwiegerpapa gekauft und der BG zur alleinigen Nutzung überlassen, damit BG den kranken Schwiegerpapa
ad 1) oft besuchen kann und
ad 2) ab und an mal in einen Urlaub kutschieren kann
Damit aber wäre Schwiegerpapa Eigentümer - egal was im Kfz.-Brief steht. Und wenn Schwiegerpapa sacht - kauft mir für mein Auto mal 'nen Reifen dann ist das rechtlich was andere, als wenn er sagt, kauft Euch für Euer Auto mal 'nen Reifen.
Und die "angebliche" Aussage: Das Auto gehört mir, die ist rechtlich nicht bindend. Das sagen viele - obwohl z.B. das Auto der Bank gehört.
Wer ist Eigentümer des Autos?
Die Frage dürfte miteintscheidend sein:
Wenn die BG während des Bezugs das Auto gekauft hat, dann ist es (leider) ganz klar im Eigentum der BG.
Theoretisch denkbar aber ist doch auch, das Auto wurde in grauer Vorzeit vom Schwiegerpapa gekauft und der BG zur alleinigen Nutzung überlassen, damit BG den kranken Schwiegerpapa
ad 1) oft besuchen kann und
ad 2) ab und an mal in einen Urlaub kutschieren kann
Damit aber wäre Schwiegerpapa Eigentümer - egal was im Kfz.-Brief steht. Und wenn Schwiegerpapa sacht - kauft mir für mein Auto mal 'nen Reifen dann ist das rechtlich was andere, als wenn er sagt, kauft Euch für Euer Auto mal 'nen Reifen.
Und die "angebliche" Aussage: Das Auto gehört mir, die ist rechtlich nicht bindend. Das sagen viele - obwohl z.B. das Auto der Bank gehört.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
Weit verbreitet ist die Annahme, dass derjenige, der den Kraftfahrzeugbrief in seinen Händen hat, automatisch auch dessen Eigentümer ist. Eigentümer eines Kfz ist derjenige, der ein Kraftfahrzeug erwirbt und als Beleg hierfür einen Kaufvertrag vorweisen kann. Zudem muss das Fahrzeug auch an ihn übergeben worden sein, und zwar zusammen mit dem Kfz-Brief. Es ist jedoch nicht notwendig, diesen dahingehend zu ändern, dass nun der neue Eigentümer dort namentlich erwähnt wird. Vielmehr sind die gesetzlichen Regelungen des § 929 BGB anzuwenden: gemäß diesen ist es zur Übertragung einer beweglichen Sache erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und sich beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Zwar ist es sinnvoll, die Eintragung im Fahrzeugbrief vorzunehmen, jedoch kann der Eigentumsübergang auch stattfinden, wenn diese nicht durchgeführt wird.
Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.
https://www.juraforum.de/ratgeber/verke ... er-vom-kfz
Re: Geld von (Schwieger)Vater überwiesen bekommen - jetzt ...
SchwiePa hat uns im Frühjahr 2017 einen Betrag in Höhe von 2500 € in BAR gegeben mit einem Schriftstück in dem folgendes stand:Koelsch hat geschrieben: ↑Fr 11. Mai 2018, 18:25Ich hab's nur ganz kurz überflogen - eine Frage, durchaus mnöglich, dass wir die vorher schon mal hatten:
Wer ist Eigentümer des Autos?
Die Frage dürfte miteintscheidend sein:
Wenn die BG während des Bezugs das Auto gekauft hat, dann ist es (leider) ganz klar im Eigentum der BG.
Theoretisch denkbar aber ist doch auch, das Auto wurde in grauer Vorzeit vom Schwiegerpapa gekauft und der BG zur alleinigen Nutzung überlassen, damit BG den kranken Schwiegerpapa
ad 1) oft besuchen kann und
ad 2) ab und an mal in einen Urlaub kutschieren kann
Damit aber wäre Schwiegerpapa Eigentümer - egal was im Kfz.-Brief steht. Und wenn Schwiegerpapa sacht - kauft mir für mein Auto mal 'nen Reifen dann ist das rechtlich was andere, als wenn er sagt, kauft Euch für Euer Auto mal 'nen Reifen.
Und die "angebliche" Aussage: Das Auto gehört mir, die ist rechtlich nicht bindend. Das sagen viele - obwohl z.B. das Auto der Bank gehört.
Liebe ...,
Lieber ...,
wir haben ja bei unserem letzten Treffen darüber gesprochen, das mein Auto immer reperaturbedürftiger wird und nächstes Jahr nicht mehr durch den TÜV kommt.
Aus diesem Grund habe ich euch die 2500 Euro in bar gegeben.
Bitte verkauft den Renault schnellstmöglich und kauft für mich ein anderes gebrauchtes Auto.
Lasst es bitte - so wie beim Renault - auf einen von Euch zu.
Ihr sollt das Auto nutzen auch wenn ich nicht bei Euch zu Besuch bin.
Aber eines sollte klar sein, das ist und bleibt mein Auto. Ihr könnt es nutzen, aber dafür übernehmt Ihr auch die laufenden Kosten.
Solltet ihr für den Renault noch ein paar Euro bekommen, nutzt das Geld bitte für die erste Inspektion oder neue Reifen. Das überlasse ich euch.
Es würde uns auch sehr freuen, wenn ihr uns mit meinem Auto dann auch mal öfter besuchen kommt, denn wir werden ja nicht jünger und die Fahrt ist für uns schon sehr anstrengend.
+++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++
Das wurde seitens GruSi Amt und JC akzeptiert und wurde NICHT angerechnet.
Im KFZ Brief steht mein Mann wegen 100 % GdB
Versicherungsnehmer bin ich, wegen der SF (GöGa hat(te) die letzten 26 Jahre kein KFZ auf sich zugelassen)
Zuletzt geändert von Turtle39 am Fr 11. Mai 2018, 18:58, insgesamt 1-mal geändert.