Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
Breymja

Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#1

Beitrag von Breymja »

Im Anhang, geschwärzt, ich hoffe ich habe alle Stellen - sonst bitte Headsup.
Es geht um 50 bzw. wenn die eine fehlende Bewerbung vergessen wird 45 € - ob ihr euch also wirklich damit beschäftigen wollt, bleibt eure Sache.
Sofern ich dagegen klagen sollte, würde ich eben nochmal hervorheben, wie ich das sehe, auf den Widerspruch verweisen, die genau bezeichneten "Fehler" gegenargumentieren und insbesondere feststellen, dass die VVs nur ergangen sind, weil sie die neue EGV bereits als rechtmäßig betrachteten, ich aber gar nicht zu solchen verpflichtet war. Die Erstattung notwendig ist, wenn ich mich Bewerben soll, weil die Kosten in der Höhe nicht zu tragen sind von nem ALG Empfänger.
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Koelsch
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#2

Beitrag von Koelsch »

Da wird dann also das SG prüfen müssen, ob das "ordentliche" Bewerbungen waren. Ich würd's drauf ankommen lassen. Geht ja u.a. um die Frage, ob man bei Bewerbungen bewußt etwas verschweigen darf, was objektiv gegen eine Einstellung spricht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#3

Beitrag von Breymja »

Scheitern wirds dann wohl am Betriebsrat, wo irgendwer noch empfohlen hatte, das wegzulassen *g*
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Koelsch
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#4

Beitrag von Koelsch »

Versuch macht kluch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#5

Beitrag von marsupilami »

Das Dokument nochmal überarbeiten, ob denn der Klarname und volle Adresse des JC so sichtbar bleiben soll.
Z.B. S. 2

Wenn keine EGV - von beiden Seiten unterzeichnet - existiert, basiert das Teil ja schon mal auf einer förmlich falschen Voraussetzung.

Dann wird ja darauf herumgeritten, dass Kosten für 10 Bewerbungen geltend gemacht wurden, aber nur 9 Bewerbungen vorgelegt wurden.
Wenn dem tatsächlich so ist, würde ich das ausklammern und da nicht weiter drauf eingehen oder gar darauf herumreiten.
Es geht dabei ja wohl darum, wie viele Du abgeschickt hast und nicht um die Anzahl der Rückmeldungen der potentiellen AG.

Weiter werden aber einerseits die Kosten auf jährlich 100 Tacken gedeckelt, aber 5 Tacken pro schriftlicher Bewerbung zugestanden.
D.h. alle Bewerbungskosten über 20 Stück werden nicht erstattet und müssten aus dem Existenzminimum des Regelsatzes bezahlt werden.
Wenn aber das Existenzminimum zum Überleben da ist, wie kann dann zugemutet werden, da noch was extra für Bewerbungskosten abzuzweigen?
Das führt das Herumreiten des JC auf der Kann-Bestimmung der Erstattung der Bewerbungskosten zusammen mit der Deckelung ad absurdum.


Dann inhaltlich: Du schaffst es nicht, einem potentiellen AG - ähnlich wie etliche Produkte aus der Lebensmittelindustrie - etwas vorzugaukeln, was gar nicht gegeben ist.
Außerdem erspart die Wahrheit in der schriftlichen Bewerbung dem möglichen AG den gesamten Aufwand eines Bewerbungsgespräches oder gar Einarbeitung und Probezeit.
Dem JC sollte schon klar sein, dass das Verschweigen von Angaben, die gegen eine Einstellung sprechen, eine Kündigung und Regressforderungen des AG herausfordern und in der Folge womöglich auch noch eine Sperrfrist durch das JC, weil ja die Kündigung "selbst verschuldet" wurde.


Möglicherweise könnte man nach der Feststellung der falschen Voraussetzung stoppen.
Aber vermutlich wird das Gericht nach dem Lesen des Widerspruchsbescheides neugierig und wird entsprechende Erklärungen von Seiten des WF wünschen.
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Koelsch
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#6

Beitrag von Koelsch »

Gute Argumentation
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marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#7

Beitrag von marsupilami »

Latürnich auch die Argumente des Widerspruchs mit heranziehen und nochmal überdenken, ob und was davon in die evtl. Klage eingebracht werden kann.
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Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#8

Beitrag von Breymja »

Hab die zwei Stellen ersetzt, übersehen - ist noch was drin? Das ist soooviel.

Die EGV existiert - aber sie enthält keine Verpflichtung, mich zu bewerben. Ist vermutlich völlig irrelevant.

Im Anhang mein Versuch. Leider unstrukturiert und wohl viel zu lang. Aber ich tue mich da leider unfassbar schwer.
Vielleicht kann mal jemand ein paar Vorschläge machen, damit der Sozialrichter sich dann nicht ans Hirn greift, was das für ne Scheiße ist.
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#9

Beitrag von Breymja »

Wenn ich die Klage zweifach Faxe (wegen der Ausführungen), muss ich dann die Druckkosten für die zweite Ausführung bezahlen? Wie läuft das im SG-Verfahren? Ich hab bisher immer per Brief geschickt.
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marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#10

Beitrag von marsupilami »

Im Ansatz ganz gut.
Grundsätzlich würde ich selbst die Förmlichkeit vorne anstellen.
D.h. es existiert keine EGV, kein VA und somit kein allgemeiner Bewerbungszwang.
Du hast während der Verhandlungen guten Willen gezeigt und Dich auf die VV mit RFB beworben ohne explizite Zusage der Kostendeckung.

Stell das Teil mal als Word-Dokument (oder Libre-Office-Doku) zur Verfügung, dann kann ich entsprechende Änderung besser vorschlagen.
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Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#11

Beitrag von Breymja »

Im Ansatz ganz gut.
Das war in Mathe immer gerade noch ne vier :D

Es existiert doch eine EGV - bis zu meinem Geburtstag, nur ohne Bewerbungszwang.
Oder ist das irrelevant?

Im Anhang Word (nur Klagetext):
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#12

Beitrag von marsupilami »

Dann eben entsprechend formulieren.

So, und nun etwas Geduld bitte.
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Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#13

Beitrag von Breymja »

Ich habe 30 Tage Zeit und dann wirds eh zwei Jahre dauern, also lass dir alle Zeit der Welt :D
Geht ja u.a. um die Frage, ob man bei Bewerbungen bewußt etwas verschweigen darf, was objektiv gegen eine Einstellung spricht.
Ich weiß nicht, ich würde es vermutlich bevorzugen, wenn "mein" Urteil nicht in der Zeitung landet - egal wie es ausgeht oO
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#14

Beitrag von Breymja »

Ich habe jetzt dem SG eine E-Mail geschrieben ob Fax zulässig ist für die Klage (telefonisch keiner mehr da), wenn unterschrieben und eingescannt und ob mich das was kostet bzw. ob ich eine zweite Ausfertigung faxen oder postalisch nachsenden muss - dann kann ich entscheiden, was mich am günstigsten kommt.

Ich wollte auch noch aufnehmen, dass ich mit einer Entscheidung per Beschluss einverstanden bin. Wenn ich wegen 50 Euro nicht unbedingt zum Gericht fahren muss, wäre das sehr praktikabel. Scheint ja mehr eine halbe Grundsatzentscheidung zu sein, als dass ich wirklich viel davon habe.
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#15

Beitrag von Koelsch »

Per Beschluss geht nur, wenn JC zustimmt, so ist meine Kenntnis.
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#16

Beitrag von Breymja »

Meine Kenntnis ist: Beide Verfahrenbeteiligten müssen zustimmen (und der Richter wollen). Stimme ich schon in der Klage zu, muss SG nicht nochmal bei mir anfragen, wenn sie gedenken, das zu tun. Richtig?
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marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#17

Beitrag von marsupilami »

So.
Tut mir leid, dass es länger gedauert hat und dass ich die Änderungen nicht gekennzeichnet habe.
Einfach lesen und selber vergleichen und entscheiden.
Die vorgenommenen Änderungen in der .docx-Version waren ja schon mal gut.

Wichtig: meine Formulierung ist nicht die Bibel und auch nicht Das Kapital, nur ein Vorschlag nach bestem Wissen und Gewissen.
2018_03_03 klagenurbegruendung V_m_2.doc
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#18

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Pegasus
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#19

Beitrag von Pegasus »

Liest sich wirklich gut.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#20

Beitrag von marsupilami »

Das muss sich nicht nur gut lesen, sondern es muss besser sein als die Vorgängerversion bzw. das Original und der Thread-Ersteller muss zufrieden oder - im Idealfall - glücklich sein damit.
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schimmy
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#21

Beitrag von schimmy »

:bravo: gutes Schreiben.
Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#22

Beitrag von Breymja »

Ist viel strukturierter, das gefällt mir sehr, habe nur ein paar Kleinigkeiten verändert und die Anmerkung rausgenommen, auch wenn die vielleicht fürs SG bestimmt war.

Folgenden Satz verstehe ich aber nicht, was er meint:
Offenbar sind diese Erfolgsaussichten ohne Eingliederungsvereinbarung deutlich gesunken und deshalb stellt das Jobcenter sein „Ermessen“ auf die seiner Meinung nach nicht korrekte Formulierung der Bewerbungen ab.

Was meins du damit konkret? Ich vermute, du willst dem Jobcenter hier irgendwie "fischiges" Verhalten unterstellen, ala, wenn sie die EGV nicht bekommen können, würgen sie mir eben eine rein. Das ist für mich aber sehr unverständlich, wie könnte man das besser formulieren?

Ansonsten super, geht dann auch raus, sobald ich weiß, ob ich das faxen kann.
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marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#23

Beitrag von marsupilami »

Den Satz hab ich aus Deinem Original übernommen.

So aus dem Zusammenhang genommen ist der Satz tatsächlich schwer verdaulich.
Aber JC kriegt das ja auch zu lesen, da sollen die mal dran rumkauen.

Du sollst durch die Nicht-Anerkennung der Bewerbungskosten eine reingewürgt bekommen, weil Du die EGV nicht unterschrieben hast.

Wenn Dir der Satz nicht gefällt, kannst Du den auch weglassen.
Das schadet nicht.


Wenn Du - Kunde - ansonsten zufrieden bist, ist es sicherlich auch das Mänädschment - Admin und Mod's - und damit dann letztendlich auch ich.
Viel Glück damit.
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Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#24

Beitrag von Breymja »

Also, in meinem Original gab es den Satz so nicht, nein. Ich hab die Teile gefunden, die du wohl zusammengebastelt hast, verstehe ihn aber immer noch nicht richtig. Dann sollen sie eben grübeln. Ich möchte halt nur nicht, dass der Richter schon deshalb keinen Bock hat, weil ich zu blöd bin, in verstehbarem Deutsch zu schreiben :D

Ich überlege mir das bis morgen, bis ich beim SG anrufen kann, um die Modalitäten für Fax-Einreichung zu erfahren. Und dann heißts wohl lange warten.
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Günter
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#25

Beitrag von Günter »

Diesen Betrag habe ich allein durch die Vermittlungsvorschläge innerhalb von 7 Tagen zur Hälfte ausgereizt.
Dieser Betrag wurde bereits durch die erfolgten Bewerbungen auf die Vermittlungsvorschläge des JC innerhalb von 7 Tagen zur Hälfte aufgebraucht.

Klingt zwar etwas sperrig, verdeutlicht aber, nicht du hast was ausgereizt, sondern du hast die Vorgeben des JC befolgt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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