Haushaltsgemeinschaft SGBII / SGB XII oder alternativ Untermietvertrag?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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BK48
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Haushaltsgemeinschaft SGBII / SGB XII oder alternativ Untermietvertrag?

#1

Beitrag von BK48 »

Hallo zusammen,

der Fall scheint kompliziert. Will aber gegenüber der Familie nichts falsches "raten" müssen...

Fakten:
5 - köpfige (BG)-Familie im ALGII-Bezug wohnt mit wohl gepflegter Oma (SGB XII, Rente, Pflegegrad III oder IV) in (Haushaltsgemeinschaft!) in einer passenden kleinen Wohnung. Schon seit Jahren.
Und die wollen jetzt alle umziehen!

Stellen also beim Jobcenter und beim Sozialamt einen Antrag auf Zusicherung - diese werden beide abgelehnt.

Hintergrund:
Jetzt wird Oma dement und ihr geht auch gerne nachts der Hut hoch (Schreit, weint, läuft rum, muss beruhigt werden etc.)
Die Kinderchen sind groß und wollen fleißigst lernen ... brauchen also etwas mehr Schlaf und Ruhe.
Da tut sich eine neue Wohnung auf, mit WBS, mit einem Duschbad wo Oma auch gerne rein geht. Behindertengerecht, sozialer Wohnungsbau vom schönsten. Ansonsten wurde der WBS für 7 Personen ausgestellt, weil Oma einen erhöhten Wohnbedarf (Pflege) hat.

Ablehnung Jobcenter und Begründung:
Leider sind die KdU-Sätze seit 2015 nicht angehoben (und leider seit November 2017 sozusagen de jure "abgelaufen") und die Wohnung nach 5+1=6 Kopfanteilen (1/5 hat das JC durchgerechnet für die BG) zu teuer für die Zustimmung zum Umzug. Ansonsten wurden keinerlei Ablehnungsgründe genannt. Und natürlich rechnet das Jobcenter nicht mit einer 2-köpfigen dementen Oma. Das steht so nirgenz im Gesetz. Nur DANN: würden 5/7 der neuen Miete unter die derzeitige Mietobergrenze fallen!

Ganz schlau war aber auch die Auskunft des Sachbearbeiters, dass die Tabelle nur bis 5 Personen geht :so-ein-klug:


Ablehnung Sozialamt und Begründung:
Das Sozialamt SGB XII möchte auf keinen Fall einen Untermietvertrag akzeptieren und höchstens den alten 1/6 - Anteil der Wohnung weiterhin übernehmen. Auch nach "Androhung", dass Oma dann wohl in ein sehr viel teureres Heim muss, ließ das Amt nicht gelten. Auch die Regelung des WBS mit dem 2-Personen-Anteil für Oma scheint das Sozialamt nicht zu beeindrucken.

Frech gefragt, ob man für Oma denn einen "Untermietvertrag" machen kann, um zumindest die Zusicherung vom Jobcenter zu bekommen??????
Sie kann von ihrem Konto auf das Konto der Hauptmieter aus dem Pflegegeld ja locker mal 40,00 € zuzahlen. (Es geht um Peanuts! Aber Ihr versteht sowas ja sehr gut...)

MUSS das Jobcenter dann immer noch nach KOPFANTEILEN rechnen, weil es eine Haushaltsgemeinschaft ist??????

Das wäre sehr schade!
Eine Klage ist Unsinn, dann ist die neue Wohnung futsch und keiner hat was davon.

Für kreative Ideen oder gar hilfreiche Anteilnahme wäre ich der Community sehr dankbar!

LG
bk48

ps. für das Zahlenspiel hab ich im Büro eine Exeldatei.
Die ist aber nichts für alle Mitleser. PN muss ich gucken...
BK48
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Günter
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Re: Haushaltsgemeinschaft SGBII / SGB XII oder alternativ Untermietvertrag?

#2

Beitrag von Günter »

Ich würde argumentieren, die Oma braucht eine behindertengerechte Wohnung samt Duschbad. Außerdem steht ihr wegen Bewegungsflächen für den Rollator eine größere Wohnfläche und damit ein größerer Mietanteil zu. Die alte Wohnung ist nicht behindertengerecht und daher ist der umzug erforderlich.

Notfalls eA beim SG. Ende Gelände, ich würde da kein langes Gewese drum machen Terminsetzung 14 Tage wegen sonst Wohnung weg.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Haushaltsgemeinschaft SGBII / SGB XII oder alternativ Untermietvertrag?

#3

Beitrag von tigerlaw »

Und zwar ER-Antrag gg JC für sechs Personen, mit notwendiger Beiladung des SozA
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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kleinchaos
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Re: Haushaltsgemeinschaft SGBII / SGB XII oder alternativ Untermietvertrag?

#4

Beitrag von kleinchaos »

Das mit mehr Bewegungsfläche ist erst ab GdB 80 + aG . Ohne aG keine 15m² mehr Wohnfläche. Selbst bei Rollstuhlnutzung nicht. Versorgungsämter sind mit allen Merkzeichen extrem geizig und lassen es immer öfter auf teure Gerichtsverfahren zur Anerkennung ankommen. Freiwillig wollen die gar nix zahlen.

Ich denke, hier muss der Mietvertrag einfach unterschrieben werden wie er ist, es muss eingezogen werden und dann geklagt werden. Anders wird das nix, da ist die Wohnung schneller weg als man gucken kann.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Haushaltsgemeinschaft SGBII / SGB XII oder alternativ Untermietvertrag?

#5

Beitrag von Günter »

Parallel, Mietvertrag unterschreiben und eA.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
quinky
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Re: Haushaltsgemeinschaft SGBII / SGB XII oder alternativ Untermietvertrag?

#6

Beitrag von quinky »

Die Oma bildet ihre eigene Bedarfsgemeinschaft, daran ändert auch die Haushaltsgemeinschaft NICHTS, somit steht:
für die Oma 45qm und für die 5-köpfige Familie 90/105qm als Angemessenheit zur Verfügung.
Ist diese Rechtsgrundlage (nicht Angemessenheit für 6 Personen) berücksichtigt worden.
Da beide Seiten ALGII/SGBXII beziehen, spielt § 9 Abs. 5 Unterstützungsvermutung KEINE Rolle!!!
Somit fällt auch die Rechtsgrundlage, Haushaltsgemeinschaft, WEG (Diese rechtswidrige Konstruktion (meiner Meinung nach) ist nur bei vorhandener Unterstützung anwendbar)

Gruß
Ernie
BK48
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Re: Haushaltsgemeinschaft SGBII / SGB XII oder alternativ Untermietvertrag?

#7

Beitrag von BK48 »

Aha!
2.Antrag mit Untermietvertrag wird grade gestellt. Ist dann auch so wie Ernie "rechnet" ... werde berichten!
Merci
BK48
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