Bruderherz wird im April 66, ist Selbständig. Er sagt auch wenn die deutsche Rente minimal sein wird, will er das Geld nicht den Staat schenken.
So heute hat nun die DRV geantwortet, aber ehrlich ich bin da überfragt. Kann nicht erkennen wie der Ablauf des Rentenantrages für meinen Bruder nun ist. Kann es sein, das die DRV erst Rente bewilligt, wenn Bruder in Australien Rente beantragt?
innerhalb der Europäischen Union und bei Ländern mit
Sozialversicherungsabkommen wird der Rentenantrag bei dem in Ihrem
Wohnstaat zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt.
Die deutsche Rentenversicherung hat mit verschiedenen Ländern
Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Das Sozialversicherungsabkommen
zwischen Deutschland und Australien besteht bereits seit 2003. Das Abkommen
regelt die Beziehung beider Staaten im Bereich der gesetzlichen
Rentenversicherung. Ziel des Abkommens ist es, Personen Renten aus beiden
Abkommensstaaten zukommen zu lassen. Für den Anspruchserwerb enthält es
dazu Regelungen zur Zusammenrechnung deutscher und australischer Zeiten.
Die Staatsangehörigen und Staatsgebiete werden zudem für die Zahlung der
Renten gleichgestellt.
Sind deutsche Beitragszeiten vorhanden, setzt sich der Träger dann
automatisch mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Deutschland in
Verbindung. Jeder Rentenversicherungsträger prüft für sich, ob die
Voraussetzungen für eine Rente erfüllt sind und ab wann die Rente gezahlt
werden kann.
Wenn Sie Versicherungszeiten in mehreren Mitgliedstaaten oder
Abkommensstaaten zurückgelegt haben, gilt der in einem Staat gestellte
Rentenantrag gleichzeitig als Antrag auf eine entsprechende Rente in allen
Staaten. Es ist somit nur ein Antrag erforderlich. Der Versicherungsträger,
bei dem Sie den Antrag gestellt haben, informiert den oder die anderen
ausländischen Träger und leitet das Rentenverfahren für Sie ein.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, dass in den verschiedenen
Staaten unterschiedliche Altersgrenzen gelten. In einem Staat kann die
Altersrente zum Beispiel schon mit dem 60. Lebensjahr beginnen, in anderen
Staaten jedoch erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Informieren Sie
sich daher schon vorab über Ihre Rentenansprüche.
Bei Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen helfen die Deutsche Botschaft
oder das Konsulat weiter, sie nehmen Ihren Rentenantrag entgegen und leiten
ihn weiter. Der Rentenantrag kann aber auch direkt bei der Deutschen
Rentenversicherung gestellt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet die Möglichkeit der
Online-Antragstellung. Diesen Service finden Sie im Bereich "Services" und
weiter unter "Online-Dienste". Sie gelangen über den folgenden Link in
diesen Bereich:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html
Die sichere Nutzung der Online-Dienste ist mit einem Personalausweis (mit
elektronischem Identitätsnachweis), elektronischem Aufenthaltstitel oder
mit elektronischer Signaturkarte möglich. Aber auch ohne Registrierung ist
es möglich Anträge zu stellen.
Ihr Antrag wird online übermittelt. In sehr wenigen Fällen wird zusätzlich
noch ein Unterschriftenblatt erzeugt, welches Sie uns unterschrieben
zuschicken bzw. faxen müssen.
Unsere Anschrift lautet:
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Fax: +49 30 865 27240
Weitergehende Informationen finden Sie in unserer Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... 232732=add
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben. Für eventuelle
allgemeine Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Alternativ
haben Sie noch die Möglichkeit, unsere kostenlose Servicetelefonnummer:
0800 / 10 00 480 70
Mo – Do
07:30-19:30 Uhr
Fr
07:30-15:30 Uhr
anzurufen, um allgemeine Auskünfte und Hilfestellungen zu erhalten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter meinefrage@drv-bund.de gerne zur
Verfügung. Bitte schreiben Sie nicht an einzelne Mitarbeiter, nutzen Sie
für eine Antwort nur diese Mailadresse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Deutsche Rentenversicherung Bund
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Sämtliche Antworten werden unter Berücksichtigung der
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