Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#26

Beitrag von Olivia »

Vielleicht wurden da Experten aus der Zentrale in Nürnberg hinzugezogen, um erneute Fehler und einen erneuten Rechtsstreit zu vermeiden.
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Koelsch
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#27

Beitrag von Koelsch »

Vermutlich richtig - denn Wunder gibt es bekanntlich immer wieder
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Neuer vorläufiger Bescheid - mal was Positives

#28

Beitrag von tigerlaw »

Ich glaube, Oli liegt am Nächsten: Wenn in der vEKS zu erkennen ist, dass in einem oder mehreren Monaten nur geringer Gewinn prognostiziert wird, dann kann darauf bei der vorläufigen Bewilligung Rücksicht genommen werden, gerade unter dem Aspekt, dass das Lebensminimum gesichert sein muss.

Wenn das Halbjahr herum ist, dann wird endgültig abgerechnet, und dann spricht auch nichts dagegen, den Ertrag gleichmäßig über sechs Monate zu mitteln.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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